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"Gekauft wie gesehen" und trotzdem reingefallen!?


Gast am 19 Mai 2008 11:32:56

"Gekauft wie gesehen und Probe gefahren".

Ist damit die Haftung des Verkäufers für Mängel ausgeschlossen oder nicht?

Ein Gewährleistungsausschluss bei dem Verkauf einer Sache von privat an privat, also auch eines Wohnmobils oder Caravans, ist grundsätzlich möglich, wenn ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. Wer einen erheblichen Unfallvorschaden kennt und diesen verschweigt, kann sich hinterher natürlich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Betrüger werden nicht geschützt.

Die Vereinbarung „Gekauft wie gesehen (oder besichtigt) und Probe gefahren“ ist in diesem Sinne kein eindeutiger Ausschluss der Gewährleistung. Man könnte allenfalls noch darüber diskutieren, dass Mängel, die auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar, also insbesondere sichtbar (Beulen und Kratzer) oder fühlbar (Klappern oder rutschende Kupplung) gewesen sind, nachher nicht zu Gewährleistungsansprüchen führen können. Dies steht sinngemäß aber schon so ähnlich in § 442 BGB, wonach die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen ist, die der Käufer bei Übergabe kannte oder kennen musste. Die fragliche Klausel in dem Vertrag ist also letztlich nicht hilfreich, weil sie etwas regelt, was schon im Gesetz nahezu wortgleich geregelt ist. Alles, was man bei der Übernahme der gekauften Sache sehen oder spüren, riechen oder fühlen konnte, ist später von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Warum also so ähnlich noch einmal in den Vertrag hineinschreiben?


Steht dagegen im Vertrag,

„Verkauft unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung“

so kommt in den hier interessanten Fällen kein Rücktritt (Wandelung) oder Minderung in Frage. Ausnahme, wie oben erwähnt, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. Dann haftet er ohnehin wegen Betruges, gleichgültig was im Vertrag steht.

Je nachdem aus welchem Blickwinkel man schaut und auf welcher Seite des Vertrages man steht, kommt es also bei dem Vertragsabschluss und der Übergabe des Kaufgegenstandes ganz entscheidend auf den Wortlaut an. Der Verkäufer sollte ausdrücklich auf dem „Ausschluss der Gewährleistung“ bestehen, der Käufer natürlich eher nicht.

Eine grundsätzliche Anmerkung zum Gewährleistungsrecht noch am Schluss:

Die meisten Fälle scheitern daran, dass schon wenige Kilometer und geraume Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs erhebliche Schwierigkeiten entstehen, genau nachzuweisen, ob konkret dieser oder jener Mangel schon bei Übergabe vorhanden war oder nicht. Beim Verkauf Privat an Verkauf findet auch keine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers statt. Der Käufer hat also nach der Übergabe die volle Beweislast für alle Mängel. Bei versteckten Unfallschäden, falschen Kilometerständen und Ähnlichem mag der Nachweis noch gelingen. Anders aber bei Mängeln, die auch auf Verschleiß oder auf eine kurzzeitige Überbeanspruchung des Fahrzeuges zurückgeführt werden können. Wer diese Risiken auch noch ausschließen will, läßt ein Gutachten eines Sachverständigen für ein paar Euro anfertigen. Wenn der Gutachter etwas Ähnliches übersieht, hat man oft wenigstens einen Regressanspruch gegen dessen Haftpflichtversicherung. Und bei einem Wohnmobil von vielen 10.000 Euro ist das wahrscheinlich sinnvoll angelegtes Geld.

Gut ist es auch, wenn man rechtzeitig vor dem Kauf/Verkauf eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat. Denn für den Rechtschutz ist das Kaufdatum entscheidend und nicht die Feststellung des Schadens.

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Beduin am 19 Mai 2008 16:13:30

:daumen2:

Supi, vielen Dank :)

JEFF und GITTE am 29 Jun 2008 13:33:01

Danke für Deinen fundamentalen Sachbeitrag.
Tja ..., so war es uns ergangen ... " ... wie besichtigt und probegefahren - ohne Garantie!" ... dachten wir würde reichen.

Weit gefehlt, ... die Sachmängelhaftung wurde nicht erwähnt!
Und damit wären wir dann auch dran gewesen, wäre da nicht vergessen worden eine Nachbesserungspflicht mit Termin zu setzen und, ganz nebenbei, durch weiterverkauf des Wagens, eine Nachbesserung unmöglich gemacht zu haben.

Dennoch ärgerlich. Demnächst alles nur noch mit Rechtsberatung.
Die paar Mark wird es uns wert sein.

Jeff

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