Gast am 10 Jun 2008 21:24:41 Hallo!
Mein gebrauchtes WoMo, gekauft vom Händler mit normaler Gewährleistung, hat einen Schaden: Neben Kleinigkeiten tropft Wasser durch das undichte Heki III.
Soweit kein Problem, Kontaktaufnahme mit dem Händler, er wünscht die Nachbesserung in seiner eigenen Werkstatt.
Von mir zu Hause sind das gut 200km. Nach BGB ist der Händler schadensersatzpflichtig (ist das das richtige Wort?), ich könnte ihm also die Anfahrtskosten in Rechnung stellen.
Soll ich das wirklich machen? Ich rolle Freitag nach Feierabend gemütlich dorthin, übernachte auf einem SP, gebe Samstag morgen das WoMo ab, mache mit Frauchen eine nette Sightseeing-Tour (nette Gegend!) und hole irgendwann das WoMo wieder ab und fahre nach Hause.
Irgendwie habe ich Skrupel hierfür einen "Schadensersatz" zu fordern.
Was würdet ihr machen?
Falls ja: Wie sieht sowas aus? Kann ich da irgendwas (Spritkosten?) verlangen, gibt es aus der Rechtsprechung heraus entwickelte Kilometerbeträge für solche Fälle?
Danke,
Gast
Gast am 10 Jun 2008 21:28:38 Nimm 0,30 EUR je KM. Das ist nicht viel, deckt wenigstens die Barauslagen und führt den Händler nicht zum Konkurs. Anspruch ergibt sich aus § 439 II BGB.
Außerdem hat er einen Regressanspruch gegen den Lieferanten; § 478 BGB. Anspruch ergibt sich aus § 439 II BGB. Mithin kostet das den Händler gar nichts.
Gast am 10 Jun 2008 21:33:15 Hallo!
Auf dich ist halt Verlass :-)
Aber: Wie geht das mit dem Regress? Wie geschrieben ist das ein gebrauchtes WoMo, sprich der Händler hat das vom Privaten in Zahlung genommen und verkauft das selbst wieder. Gegen wen sollte er einen Regressanspruch haben?
Beim Neuwagen ist das klar, da geht das auf den Hersteller über, da würde mir auch jeglicher Skrupel fehlen....
Gast
Gast am 10 Jun 2008 22:00:10 Gast hat geschrieben:Hallo!
Auf dich ist halt Verlass :-)
Aber: Wie geht das mit dem Regress? Wie geschrieben ist das ein gebrauchtes WoMo, sprich der Händler hat das vom Privaten in Zahlung genommen und verkauft das selbst wieder. Gegen wen sollte er einen Regressanspruch haben?
Beim Neuwagen ist das klar, da geht das auf den Hersteller über, da würde mir auch jeglicher Skrupel fehlen....
Gast
Sorry: Beim Gebrauchten kein Regress. Nur beim Neuwagen....
Lancelot am 11 Jun 2008 06:40:55 Gast hat geschrieben:Soll ich das wirklich machen? Ich rolle Freitag nach Feierabend gemütlich dorthin, übernachte auf einem SP, gebe Samstag morgen das WoMo ab, mache mit Frauchen eine nette Sightseeing-Tour (nette Gegend!) und hole irgendwann das WoMo wieder ab und fahre nach Hause.
Irgendwie habe ich Skrupel hierfür einen "Schadensersatz" zu fordern.
Hätte ICH auch .... (wobei der Anspruch natürlich begründet ist, siehe oben) ... aber man muß ja nicht alles in Anspruch nehmen, vor allem wenn man:
- einen guten, vernünftigen Kontakt mit dem Händler hat
- der die Reparatur einwandfrei und kulant ausführt
- man selbst den Zeitaufwand "urlaubsmäßig" gestalten kann
ICH würde "Frauchen" ordentlich zum Essen ausführen und den Bewirtungs-Beleg dem Händler unter die Nase halten ... und gut isses :!:
spleiss53 am 11 Jun 2008 06:50:38 Gast hat geschrieben:............Soll ich das wirklich machen? Ich rolle Freitag nach Feierabend gemütlich dorthin, übernachte auf einem SP, gebe Samstag morgen das WoMo ab, mache mit Frauchen eine nette Sightseeing-Tour (nette Gegend!) und hole irgendwann das WoMo wieder ab und fahre nach Hause........
....genau so würde ich es auch machen - dann wird auch die nächste Reparatur, wenns denn eine gibt, bestimmt kein Problem sein.
uwe brökelm am 11 Jun 2008 09:10:39 wie das mobil gekauft wurde waren die 200km ja auch nicht zu weit...!!und das mal mängel an einem mobil auftauchen kann ja nun mal passieren..ich denke fair bleiben und mit der frau nen schönes wochenende machen..
wie ihr das mobil gekauft habt..habt ihr sicherlich auch nicht zum händler gesagt ich bin jetzt 200km gefahren..also gib mir mal die spritkosten zurück..
Gast am 11 Jun 2008 09:22:32 uwe brökelm hat geschrieben:wie das mobil gekauft wurde waren die 200km ja auch nicht zu weit...!!und das mal mängel an einem mobil auftauchen kann ja nun mal passieren..ich denke fair bleiben und mit der frau nen schönes wochenende machen.. wie ihr das mobil gekauft habt..habt ihr sicherlich auch nicht zum händler gesagt ich bin jetzt 200km gefahren..also gib mir mal die spritkosten zurück..
Na das sehe ich schon etwas ganz anders.. :D Man gibt viel Geld für was aus.. Kauf vom Händler, damit man Gewährleistugn hat udn sich sicher sein kann, das ich in der nächsten Zeit vor Überraschungen sicher bin.. Dann darf ich auch erwarten, das ich das bekomme was mir zu steht.. Aber anscheinend sind viele Endkunden sehr leidensfähig und lassen sich so ziemlich alles bieten.. ( Und das umso mehr, je mehr sie für die Sache bezahlt haben ) Ich würde auf jeden Fall mit dem Hädnler über die Sache reden und einen vernüftigen Fairen Weg finden, bei dem keiner übervorteilt wird. ( Du darfst nicht vergessen, das der Händler bei seiner Preisgestaltung solche Dinge mit einkalkuliert.. Wir sind auch als Firma verpflichtet, Rückstellungen für Garantie / Gewährleistungsansprüche zu machen. Und die wirken sich dann zum Glück sogar wenn ich meine Kollegin aus der BUHA richtig verstanden habe sogar Gewinnmindernd aus :D Heist ich zahle weniger Steuern )
dieter2 am 11 Jun 2008 09:44:54 MichaelN hat geschrieben:Ich würde auf jeden Fall mit dem Hädnler über die Sache reden und einen vernüftigen Fairen Weg finden, bei dem keiner übervorteilt wird.
Haben wir auch gemacht.
Wir haben für ein paar Fahrten eine Dichtigkeitsprüfung "in Zahlung genommen" :D
Das hat unsere Kosten sehr gut abgedeckt und der Händler ist auch gut weggekommen.
Dieter
abo1 am 11 Jun 2008 09:48:15 hallo
ich käme auch nie auf die idee für eine reparatur die aufgrund eines fehlers eines dritten passiert ist selbst kosten zu übernehmen.
spritersatz in form der genannten 0,3/km ist ja wohl das untere minimum und ein grosszügiges entgegenkommen dem händler gegenüber
das amtliche km-geld (gibt es sowas bei euch in DE auch?) liegt weit darüber und jeder steuerberater kann dir gern ausrechnen dass nicht mal diese ca 0,5/km kostendeckend sind
kleines beispiel (ok, weit hergeholt, aber stimmen tut es trotzdem):
stell dir vor in 3 wochen geht dein motor hop und ex wegen eines fertigungsmangels und die karre fackelt ab und wird beschädigt.
du willst wandeln auf einen neuen
dann wart mal ab wieviel dir dein händler für die gefahrenen 400km zu ihm und wieder zurückan "eigennutzung" in abzug bringt
wenns denn sein muss 0,3/km in rechnung stellen
alleine schon aus pädagogischen gründen
sonst fährst du wegen jedem schmarrn dreimal da hin weil es dem händler eh egal ist da er keine kosten hast
lg
g
uwe brökelm am 11 Jun 2008 09:48:38 ja und wo ist jetzt das problem?..deMixx sagt ja das der händler die Reparatur macht...nur muss ja mal das fahrzeug zum händler..und wieso leidensfähigkeit??
Gast am 11 Jun 2008 10:11:47 Tipp: Wie wär´s mit einem kleinen Wink mit dem Zaunpfahl in der Art :
´Ich verzichte auf das mir zustehende km-Geld aber ich brauche dringend noch ein paar ´GELBE KEILE :D´ oder was ähnliches im Gegenwert von 200km x 0,30 ...
Dann kann der Händler voll mit Ware verrechnen und hat seine volle Marge daran.
Gast am 11 Jun 2008 10:51:01 Hallo!
kmertie hat geschrieben:´Ich verzichte auf das mir zustehende km-Geld aber ich brauche dringend noch ein paar ´GELBE KEILE
Ich bin so peinlich, ich hab schon GELBE KEILE 8)
Nebenbei: Wir reden hier von 2x200x0,30, das müssten dann also schon goldene Keile sein :D
Danke für alle Antworten bis hierher. Wenn alles glatt läuft mit der Reparatur denke ich dass ich keine Ansprüche geltend machen werde. Leben und leben lassen, und ich will mal nicht kleinkariert erscheinen. An einem guten Klima zwischen mir und dem Händler ist mir ja durchaus gelegen, und bislang hat er auch noch keinen Grund zur Klage geliefert.
Vielleicht spreche ich ihn nebenbei mal auf die Thematik an, möglicherweise fällt ihm selber was dazu ein....
Gast
Beduin am 11 Jun 2008 14:08:54 Was in Sulzemoss bei mir immer gerne gemacht wurde, Arbeitszeit investiert. ZB Waschbecken im Bad höher gemacht, da noch ein Lüftungsgitter rein und so.
Meine Erfahrung in Sulzemoss, fair und freundlich bleiben, dann klappts auch mit den Keilen :)
Bergbewohner1 am 11 Jun 2008 22:14:40 Ich bin auch der Meinung man sollte mit einem Händler fair umgehen, wenn er es mit einem auch macht. Mein Beisp.hat zwar ncits mit WoMo zutun, aber es war auch mal schön in der heutigen Zeit einem fairen Händler Partner zu haben. Habe mir vor paar Wochen einen gebrauchten Iseki Allrad Traktor in Plauen gekauft, auf Firma ohne Gewährleistung, ist klar. Chef Verkäufer, Traktor war in der Werstatt, alles Ok, Probefahrt gemacht, nichts festgestellt, Tank lehr ?, weil Anzeige nichts mehr Anzeigt, er ja. Habe dann noch 5 % Nachlaß in einem Gespräch bekommen, wenn noch was sein sollte, denke zwar nicht, bin aus der Region, möchte meine guten Ruf nicht verlieren. Bot mir dann die Kostenlose Anlieferung 80 km zu mir an. Traktor endlich da, Bodenfräse angebaut und los gings, Tank vorher noch aufgefüllt-Anzeige tot, noch 15 min Feldarbeit, Kühler kocht. Anruf am nächsten früh beim Chef, schicke heute Nachmittag Meister mit Werkstattwagen vorbei. Hat bis spät abends Fehler gesucht gefunden, Ersatzteile bestellt und 5 Tage später wieder Traktor instandgestzt, habe natürlich mitgeholfen.
So gehts auch.
Gast am 12 Jun 2008 08:34:33 Wenn die Verkäufer nicht spüren, dass Nachbesserungen teurer sind, als ein rechtzeitiger Übergabecheck, wird sich nicht viel ändern. Hat der Verkäufer nicht mehr zu befürchten, dass er teure Fahrt- oder Überführungkosten zu tragen hat, warum sollte er sich dann vor der Übergabe richtig Mühe geben.
Nochmal: 0,30 EUR sind lächerlich, zumal man den Zeitverlust, Nutzungsausfall und dergl. gar nicht ersetzt bekommt. Die 0,30 EUR decken mal gerade eben so die reinen Barauslagen für die Fahrt, keine Wertminderung, keinen Verschleiss und keine sonstigen Aufwendungen.
Ich glaube, gar nichts zu verlangen, kann mal richtig sein, ist aber im Regelfall letztlich kontraproduktiv. Ausserdem ist der Verkäufer auch nicht gezwungen, an weit entfernt wohnende Käufer zu verkaufen. So, wie sich der Käufer vor dem Erwerb die große Entfernung zu seinem Vertragspartner sehr gut überlegen sollte, gilt dies umgekehr genauso für den Verkäufer.
|
|