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ab 1,5 Promille wird das Auto versteigert ! 1, 2


Stefan-Claudia am 11 Jun 2008 15:45:47

Tach auch

eine neue Rechtsvorschrift besagt, das ab einem Alkoholgehalt von 1,5 Promille das Fahrzeug eingezogen und versteigert wird !
Es hat schon den ersten erwischt.

--> Link

Das sollte man in D auch einführen

Stefan

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felixspring am 11 Jun 2008 15:57:07

also das finde ich auch mal eine gute sache, da werden dann bestimmt weniger autos die strassen verstopfen.

auch sind dann diese fahrlässigen looser, die meinen mit alk zu fahren und andere gefärden, weg vom fenster und können nichts mehr anstellen.

denn der alkosünder kann ja auch laufen oder taxifahren, sofern die taxifahrer einen besoffenen noch transportieren, aber das wäre ja wieder ein neuer diskussionspunkt.

Gast am 11 Jun 2008 16:00:30

Yup, find ich auch OK. Trifft genau die richtigen.

Wer so fährt, der tut das bei dem Wert auch nicht zum ersten Mal.

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tekzenchelou am 11 Jun 2008 16:15:45

in Frankreich machen die das jetzt auch seit ein paar Monaten...
Das tut richtig weh wenn's dann ein teurer Sportwagen oder ein Womo war.
Ich frag mich nur ob's rechtlich durchsetzbar ist wenn z.B. ich in meinem Iveco erwischt werde den ich auch als Domizil benutze, also praktisch mein Heim... :?:

Gast am 11 Jun 2008 16:17:07

tekzenchelou hat geschrieben:also praktisch mein Heim... :?:


Klar geht das. Erweiterter Eigenbedarf, wer kauft denn bewohnte WOMOS? :D :D :D

Ingo.L am 11 Jun 2008 16:22:12

Und wenn das Fahrzeug auf jemand anders zugelassen ist :roll:

bluestar11 am 11 Jun 2008 16:23:48

Ich finde auch richtig alk. Fahrer richtig hart zu bestrafen! Was ich mich nur gerade Frage. Ist das nicht eine Enteignung und so überhaupt rechtens?

Gast am 11 Jun 2008 16:25:31

Ist doch Quatsch: Wenn ich besoffen bin, kann ich doch nicht mehr laufen! 8)

Nee im Ernst: Ich würde es begrüßen, denn wenn das leben Unbeteiligter gefährdet ist, nur weil jemand meint, er müsse betrunken fahren, dann hat er es nicht anders verdient.

tekzenchelou am 11 Jun 2008 16:26:17

Eben, mein Fahrzeug ist auf meinen Sohn zugelassen, also... :?:

Gast am 11 Jun 2008 16:28:52

tekzenchelou hat geschrieben:Eben, mein Fahrzeug ist auf meinen Sohn zugelassen, also... :?:


Das hier aber auch alles immer kompliziert sein muß! :D

bluestar11 am 11 Jun 2008 16:38:51

:D Wäre ja nur mal interessant zu wissen.

achimHH am 11 Jun 2008 17:46:15

Auf die Art machen dann die (WoMo)-Vermieter ein gutes Geschäft.

Sollte ein Mieter eines WoMo mal einwenig zuviel trinken... :eek:

So schnell und einfach, vorallem ohne Reklamationen
haben die schon lange kein WoMo mehr verkauft. :haendereib:

Gast am 11 Jun 2008 17:52:50

Laut den letzten Meldungen können nur Fahrzeuge beschlagnahmt werden wenn der besoffene Lenker auch der Besitzer ist. Leihwagen, Firmenfahrzeuge o.ä. sind ausgenommen.
Ob das ganze auch vor dem EuGH stand hält, wird erst noch ausjudiziert werden müssen. In Südtirol wurden seit dem 1.6. angeblich bereits 4 Fahrzeuge konfisziert.

abo1 am 12 Jun 2008 00:31:21

hallo

meiner meinung nach hält das nicht

wenn ich ein geleastes auto NICHT abgeben muss, mein eigens aber schon ist das eine sachlich nicht gerechtfertigte ungleichbehandlung

geht so nicht nach EU recht

lg
g

Tipsel am 12 Jun 2008 00:42:45

Irgendwie denk ich, dass alle grad am Rad drehen.
Klar, Alk am Steuer ist absolut nicht ok und die Strafe muss richtig weh tun.

Aber dass sich der Staat am Eigentum so einfach bedienen kann, find ich nicht ok.

Gast am 12 Jun 2008 01:32:09

Wenn man ne 4:0 Klatsche bekommt, geschehen merkwürdige Dinge....:D Die können nicht einfach das Auto versteigern...geht nicht...nur wenn man die Strafe nicht bezahlt...selbst dann hat man noch Zeit die Kohle zu besorgen ....

FastFood44 am 12 Jun 2008 06:16:25

Tipsel hat geschrieben:Irgendwie denk ich, dass alle grad am Rad drehen.
Klar, Alk am Steuer ist absolut nicht ok und die Strafe muss richtig weh tun.

Aber dass sich der Staat am Eigentum so einfach bedienen kann, find ich nicht ok.


In so einem Fall ist ein Auto in meinen Augen nicht einfach ein Auto und Eigentum auf das man beharren kann, sondern schon fast eine tödliche Waffe.
Einem Kleinkind würde man auch keine geladene Knarre in die Hand drücken.
Und einem Betrunkenen darf man kein Auto geben.
Und sind wir doch mal ehrlich. Die meisten fahren einmal besoffen -> ist gut gegangen und dann macht man es irgendwann wieder.....
Und plötzlich ist das normal.
Ich kenne viele im Bekanntenkreis die dann noch stolz erzählen wie sie der Kontrolle durch die Lappen sind....etc

GRUSS PETRA

schulze am 12 Jun 2008 08:14:41

hi,
diese Regelung mit dem Versteigern können , gilt nur für Italiener.
Ausländer kommen mit 6000.-€ und 2Monate FS -Einbehaltung
davon.

schulze

Gast am 12 Jun 2008 08:23:23

In NL wird das Auto versteigert wenn man zu schnell war.

Gast am 12 Jun 2008 08:39:47

Wenn man mit einem Fahrzeug eine Straftat beging, konnte schon immer das "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Bei Bankräubern und dergl. wurde das schon immer so gehandhabt. (§ 74 StGB)

Was glaubt ihr denn, woher viele Kripo- und Landesfahrzeuge stammen!? Na klar: Das sind teileweise beschlagnahmte und eingezogene Fahrzeuge früherer Krimineller.

Insofern zieht das Argument auch nicht, es wären weniger Fahrzeuge auf den Straßen. Die Nutzer ändern sich, zum Vorteil des Steuerzahlers. Der Kriminelle kauft oder klaut sich dafür ein anderes Fahrzeug.

Gast am 12 Jun 2008 09:03:52

Mir jedenfalls sind die Strafen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß viel zu niedrig. Wer sowas tut, der nimmt Verletzungen und Tod anderer Leute einfach in Kauf.

Beim ersten Mal könnte ich mir noch einen Warnschuss in Form einer Geldstrafe von 1-2 Monatsgehältern und ein 3 monatiges Fahrverbot vorstellen. Im Wiederholungsfall soll doch die Geldstrafe verdoppelt und der Führerschein endgültig eingezogen werden.

Es gibt wohl kaum eine Strafe, der man so leicht aus dem Wege gehen kann wie dieser hier.

Und wer versehentlich durch die Einnahme von Hustensaft Alkohol im Blut hat, der kann das ja sicherlich auch nachweisen.

Aber Säufer, Kiffer und Fixer auf der Straße finde ich zum....

So, jetzt geht's mir wieder gut.

FastFood44 am 12 Jun 2008 09:50:51

rantanplan hat geschrieben:Was glaubt ihr denn, woher viele Kripo- und Landesfahrzeuge stammen!? Na klar: Das sind teileweise beschlagnahmte und eingezogene Fahrzeuge früherer Krimineller.


Wo hast du denn das gelesen? :lach:
In "Die Spinne in der Yucca-Palme"???

Petra

abo1 am 12 Jun 2008 10:28:53

FastFood44 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Was glaubt ihr denn, woher viele Kripo- und Landesfahrzeuge stammen!? Na klar: Das sind teileweise beschlagnahmte und eingezogene Fahrzeuge früherer Krimineller.


Wo hast du denn das gelesen? :lach:
In "Die Spinne in der Yucca-Palme"???
Petra


hallo

hast du denn nie "miami vice" gesehen ...?

:kopfschuettel:

lg
g

;-)

abo1 am 12 Jun 2008 10:33:27

hallo

aldebaran hat geschrieben:...
Beim ersten Mal könnte ich mir noch einen Warnschuss in Form einer Geldstrafe von 1-2 Monatsgehältern und ein 3 monatiges Fahrverbot vorstellen. .....


zu kurz gedacht
das würde bedeuten dass der unterstandslose Harz 4 empfänger mit dem auto von seiner freundin ungestraft besoffen durch die stadt brettern darf. eine bindung von strafzahlungen an das einkommen ist daher meiner meinung nach sittenwidrig. im strafrecht passiert das eh so (blöd genug), aber im verwaltungsrecht sollte schon jeder bürger für ein fehlverhalten unabhängiog von stand und vermögen gleich hoch bestraft werden

aldebaran hat geschrieben:...
....Und wer versehentlich durch die Einnahme von Hustensaft Alkohol im Blut hat, der kann das ja sicherlich auch nachweisen.
.....


du hast keine gerichtserfahrung, oder?
:-(
(sei froh dass das so ist und hoff dass es so bleibt)

lg
g

Ingo.L am 12 Jun 2008 10:41:31

FastFood44 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:Was glaubt ihr denn, woher viele Kripo- und Landesfahrzeuge stammen!? Na klar: Das sind teileweise beschlagnahmte und eingezogene Fahrzeuge früherer Krimineller.


Wo hast du denn das gelesen? :lach:
In "Die Spinne in der Yucca-Palme"???

Petra


Schau mal auf Seite 165 nach :wink: Frage 20

--> Link

Stefan-Claudia am 12 Jun 2008 11:20:01

um jeden gleichermaßen zu bestrafen, gibt es in der Schweiz ein "gerechtes" System : wenn du eine Anzeige bekommst musst du deine Einkommensverhältnisse offen legen und bekommst als reicher Mann eine Strafe bis zu 26.000 SFR !

--> Link

holleriedudödeldie !
Stefan

Gast am 12 Jun 2008 11:36:40

abo1 hat geschrieben:hallo
zu kurz gedacht
das würde bedeuten dass der unterstandslose Harz 4 empfänger mit dem auto von seiner freundin ungestraft besoffen durch die stadt brettern darf


Nö, würde es nicht. Das Fahrverbot würde er trotzdem bekommen , also wäre er nicht ungestraft. Und wer nichts hat, der kann auch nichts bezahlen, ob er jetzt einkommensabhängig oder pauschal bestraft wird. Alternativ können Geldstrafen bei Nichtzahlung auch jetzt schon in Haft umgewandelt werden.

abo1 hat geschrieben:im verwaltungsrecht sollte schon jeder bürger für ein fehlverhalten unabhängiog von stand und vermögen gleich hoch bestraft werden


Ob das Verwaltungsrecht ist, weiß ich nicht. Warum aber sollte ein Geselle oder Lehrling dieselben Geldstrafen wie ein Vorstandsvorsitzender bezahlen? Jeder wie er kann, auch im Schmerz, finde ich.

abo1 hat geschrieben:du hast keine gerichtserfahrung, oder?


Doch. Ich hab mal als Zeuge gegen einen Raser und Drängler auf der Autobahn ausgesagt. War super, da ein Videoauto der Polizei auch noch Bilder dazu gemacht hat.

Ansonsten aber nicht.

Gast am 12 Jun 2008 12:49:06

abo1 hat geschrieben:eine bindung von strafzahlungen an das einkommen ist daher meiner meinung nach sittenwidrig.

Das war wohl ein Schnellschuß aus der Hüfte.

abo1 am 12 Jun 2008 12:56:58

peter-held hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:eine bindung von strafzahlungen an das einkommen ist daher meiner meinung nach sittenwidrig.

Das war wohl ein Schnellschuß aus der Hüfte.


hallo

ich gebe zu der begriff ist im strafrecht oft in verwendung und hat da auch eine juristische bedeutung.

ich hatte ihm moralisch gemeint
vermutlich hätte ich ihn unter anführungszeichen setzen sollen

lg
g

abo1 am 12 Jun 2008 12:59:45

aldebaran hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:im verwaltungsrecht sollte schon jeder bürger für ein fehlverhalten unabhängiog von stand und vermögen gleich hoch bestraft werden


Ob das Verwaltungsrecht ist, weiß ich nicht. Warum aber sollte ein Geselle oder Lehrling dieselben Geldstrafen wie ein Vorstandsvorsitzender bezahlen? Jeder wie er kann, auch im Schmerz, finde ich.


hallo

das bedeutet dann in der praxis:

lern nix
arbeite nix
trage nix zum gemeinwohl bei
lass dich ins soziale netz des staates fallen

dann kannst du ungestraft die gesetze brechen denn einem nackerten kann man nicht in die tasche greifen ...

dass passt ehrlich gesagt nicht gut in mein weltbild

lg
g

Ingo.L am 12 Jun 2008 13:02:53

Im Umkehrschluss heisst das dann:

Ich bin reich genug, zahl die Strafe aus der Portokasse und schei.. auf den kleinen Mann.

Passt das besser in dein Weltbild ? :wink:

Gast am 12 Jun 2008 13:08:36

@ abo1

Versuchs doch mal mit Lesen. So ganz. Bis zu ende. Dann kurz Luft holen, und dann eben Nachdenken und zusammenfassen.

Dann kannst Du Dir die Frage schon selbst beantworten.

aus dem Norden,

Carsten

abo1 am 12 Jun 2008 13:11:00

Ingo.L hat geschrieben:Im Umkehrschluss heisst das dann:

Ich bin reich genug, zahl die Strafe aus der Portokasse und schei.. auf den kleinen Mann.

Passt das besser in dein Weltbild ? :wink:


hallo

hast du recht plakativ gesagt
aber im prinzip schon

besoffen durch die stadt zu fahren ist für die umwelt und die menschen in jedem fall gleich gefährlich, das steht ja wohl ausser zweifel

warum sollte der verursacher dann nicht auch unabhängig von stand, rang und namen die gleiche strafe zahlen wie ein anderer der das selbe tut?

eine bemessung der strafhöhe nach dem einkommen ist sozusagen ein rabatt auf gesetzesübertretungen.

das ist meiner meinung nach nicht richtig

lg
g

abo1 am 12 Jun 2008 13:12:58

aldebaran hat geschrieben:@ abo1
Versuchs doch mal mit Lesen.


hallo

wenn du es schon ned schaffst eine sachdiskussion ohne zynische anwürfe zu führen dann verwend doch bitte die zitatfunktion damit ich beginnen kann zu versuchen zu begreifen was du glaubst zu meinen

danke

lg
g

Ingo.L am 12 Jun 2008 13:18:20

abo1 hat geschrieben:.......
eine bemessung der strafhöhe nach dem einkommen ist sozusagen ein rabatt auf gesetzesübertretungen.

das ist meiner meinung nach nicht richtig

.....


Vielleicht hilft es dir, wenn du denkst, ein Hochverdiener zahlt einen Zuschlag und nicht ein Geringverdiener bekommt Rabatt.

Alles eine Frage des Standpunkts :wink:

:D

bluestar11 am 12 Jun 2008 13:18:39

Ich sehe das wie abo. Alle schimpfen darauf das wir uns mehr und mehr zu eine 2 Klassengesellschaft entwickeln. Warum sollte es hier dann unterschiedliche Strafen geben? Bei einem Mörder gibt es keine Unterschiedlichen Strafen! Straftat bleibt für mich Straftat egal ob das ein HarzIV Empfänger oder Milliardär ist.

abo1 am 12 Jun 2008 13:24:32

Ingo.L hat geschrieben:Vielleicht hilft es dir, wenn du denkst, ein Hochverdiener zahlt einen Zuschlag und nicht ein Geringverdiener bekommt Rabatt.
Alles eine Frage des Standpunkts :wink:
:D


hallo

ja, ich versteh schon das man das auch andersrum sehen kann
aber für mich wird andersrum irgendwie kein schuh draus

lg
g

Ingo.L am 12 Jun 2008 13:32:23

abo1 hat geschrieben:......
aber für mich wird andersrum irgendwie kein schuh draus
.....


Würde ich als Hochverdiener auch so sehen :D

Gast am 12 Jun 2008 13:33:33

bluestar11 hat geschrieben:Warum sollte es hier dann unterschiedliche Strafen geben?


Weil es ein Unterschied ist, wenn ein gering Verdienender einen Teil seines (und evtl. auch der seiner Familie) zum Lebensunterhalt benötigten Geldes verzichten muß, als wenn ein gut Verdienender eine Geldstrafe zahlt, ohne sich in seinen Grundbedürfnisen wie Essen, Wohnen etc. einschränken zu müssen. In letzterem Fall frage ich mich, wo da die Strafe bleibt?

abo1 am 12 Jun 2008 13:54:58

aldebaran hat geschrieben:
bluestar11 hat geschrieben:Warum sollte es hier dann unterschiedliche Strafen geben?


Weil es ein Unterschied ist, wenn ein gering Verdienender einen Teil seines (und evtl. auch der seiner Familie) zum Lebensunterhalt benötigten Geldes verzichten muß, als wenn ein gut Verdienender eine Geldstrafe zahlt, ohne sich in seinen Grundbedürfnisen wie Essen, Wohnen etc. einschränken zu müssen. In letzterem Fall frage ich mich, wo da die Strafe bleibt?


hallo

dazu muessten wir mal dann aber vorher klären wozu die strafe dienen soll

als prävention?

dann hättest du recht, dann muesste jemand der vermögend ist natürlich mehr zahlen!

aber achtung:
dann wirst du mit "keine geldstrafe für menschen ohne einkommen" aber auch keine prävention erreichen, denn ohne strafe die weh tut keine prävention...

warum soll prävention also nur für jemanden wirksam werden der evt bereit ist mehr zu leisten iom leben und dafür natürlich auch mehr kohle erhält?

ist doch erst recht wieder ungerecht, oder?

lg
g

bluestar11 am 12 Jun 2008 13:55:11

Na dann kann es ja ab demnächst auch unterschiedlich Bußgelder geben bei zu schnell fahren, falsch parken etc. :roll:
Die Straftat bleibt nun mal die selbe und dabei ist es egal was derjenige verdient! Was nutzt außerdem eine hohe Geldstrafe??? Sollen die Leute in den Bau gehen, die haben in der öffentlichkeit nix mehr verloren.

abo1 am 12 Jun 2008 13:55:59

Ingo.L hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:......
aber für mich wird andersrum irgendwie kein schuh draus
.....


Würde ich als Hochverdiener auch so sehen :D


hallo

sei unbesorgt

wenn du sehen würdest was mir im monat überbleibt würdest du dich an den strassenrand setzen und bitterlich zu weinen beginnen ....
;-(

lg
g

Ingo.L am 12 Jun 2008 13:58:19

Aus Neid oder aus Mitleid :roll:

Stefan-Claudia am 12 Jun 2008 14:02:49

Ab einer gewissen Schwelle, z.B. besoffen autofahren sollte m.e. die Strafe, wenn sie denn noch in Euros ausgesprochen wird, prozentual an das Einkommen angepasst werden wie z.B. in der Schweiz.
Letztens stand ich hinter einem schönen schwarzen Porsche mit dem dezenten Aufkleber : " Eure Armut kotz mich an " (kein Witz)

Und gerade solche Kotzbrocken zahlen 500-Euro Strafe aus der Portokasse und nimmt sich bei Fahrverbot ein paar Taxis...
Otto Normalo kann seiner Familie erstmal Nudeln bei Aldi kaufen, aber für den ganzen Monat !

Stefan

Gast am 12 Jun 2008 14:12:59

abo1 hat geschrieben:...als prävention?

dann hättest du recht, dann muesste jemand der vermögend ist natürlich mehr zahlen!


Genau, das sag ich ja.

abo1 hat geschrieben:aber achtung:
dann wirst du mit "keine geldstrafe für menschen ohne einkommen" aber auch keine prävention erreichen, denn ohne strafe die weh tut keine prävention...


Genau. Deshalb finde ich meine Idee mit dem gleichzeitigen Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins ja so charmant.

Da hat jeder was davon.

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