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Tach auch
eine neue Rechtsvorschrift besagt, das ab einem Alkoholgehalt von 1,5 Promille das Fahrzeug eingezogen und versteigert wird ! Es hat schon den ersten erwischt. --> Link Das sollte man in D auch einführen Stefan also das finde ich auch mal eine gute sache, da werden dann bestimmt weniger autos die strassen verstopfen.
auch sind dann diese fahrlässigen looser, die meinen mit alk zu fahren und andere gefärden, weg vom fenster und können nichts mehr anstellen. denn der alkosünder kann ja auch laufen oder taxifahren, sofern die taxifahrer einen besoffenen noch transportieren, aber das wäre ja wieder ein neuer diskussionspunkt. Yup, find ich auch OK. Trifft genau die richtigen.
Wer so fährt, der tut das bei dem Wert auch nicht zum ersten Mal. in Frankreich machen die das jetzt auch seit ein paar Monaten...
Das tut richtig weh wenn's dann ein teurer Sportwagen oder ein Womo war. Ich frag mich nur ob's rechtlich durchsetzbar ist wenn z.B. ich in meinem Iveco erwischt werde den ich auch als Domizil benutze, also praktisch mein Heim... :?:
Klar geht das. Erweiterter Eigenbedarf, wer kauft denn bewohnte WOMOS? :D :D :D Und wenn das Fahrzeug auf jemand anders zugelassen ist :roll: Ich finde auch richtig alk. Fahrer richtig hart zu bestrafen! Was ich mich nur gerade Frage. Ist das nicht eine Enteignung und so überhaupt rechtens? Ist doch Quatsch: Wenn ich besoffen bin, kann ich doch nicht mehr laufen! 8)
Nee im Ernst: Ich würde es begrüßen, denn wenn das leben Unbeteiligter gefährdet ist, nur weil jemand meint, er müsse betrunken fahren, dann hat er es nicht anders verdient. Eben, mein Fahrzeug ist auf meinen Sohn zugelassen, also... :?:
Das hier aber auch alles immer kompliziert sein muß! :D :D Wäre ja nur mal interessant zu wissen. Auf die Art machen dann die (WoMo)-Vermieter ein gutes Geschäft.
Sollte ein Mieter eines WoMo mal einwenig zuviel trinken... :eek: So schnell und einfach, vorallem ohne Reklamationen haben die schon lange kein WoMo mehr verkauft. :haendereib: Laut den letzten Meldungen können nur Fahrzeuge beschlagnahmt werden wenn der besoffene Lenker auch der Besitzer ist. Leihwagen, Firmenfahrzeuge o.ä. sind ausgenommen.
Ob das ganze auch vor dem EuGH stand hält, wird erst noch ausjudiziert werden müssen. In Südtirol wurden seit dem 1.6. angeblich bereits 4 Fahrzeuge konfisziert. hallo
meiner meinung nach hält das nicht wenn ich ein geleastes auto NICHT abgeben muss, mein eigens aber schon ist das eine sachlich nicht gerechtfertigte ungleichbehandlung geht so nicht nach EU recht lg g Irgendwie denk ich, dass alle grad am Rad drehen.
Klar, Alk am Steuer ist absolut nicht ok und die Strafe muss richtig weh tun. Aber dass sich der Staat am Eigentum so einfach bedienen kann, find ich nicht ok. Wenn man ne 4:0 Klatsche bekommt, geschehen merkwürdige Dinge....:D Die können nicht einfach das Auto versteigern...geht nicht...nur wenn man die Strafe nicht bezahlt...selbst dann hat man noch Zeit die Kohle zu besorgen ....
In so einem Fall ist ein Auto in meinen Augen nicht einfach ein Auto und Eigentum auf das man beharren kann, sondern schon fast eine tödliche Waffe. Einem Kleinkind würde man auch keine geladene Knarre in die Hand drücken. Und einem Betrunkenen darf man kein Auto geben. Und sind wir doch mal ehrlich. Die meisten fahren einmal besoffen -> ist gut gegangen und dann macht man es irgendwann wieder..... Und plötzlich ist das normal. Ich kenne viele im Bekanntenkreis die dann noch stolz erzählen wie sie der Kontrolle durch die Lappen sind....etc GRUSS PETRA hi,
diese Regelung mit dem Versteigern können , gilt nur für Italiener. Ausländer kommen mit 6000.-€ und 2Monate FS -Einbehaltung davon. schulze In NL wird das Auto versteigert wenn man zu schnell war. Wenn man mit einem Fahrzeug eine Straftat beging, konnte schon immer das "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Bei Bankräubern und dergl. wurde das schon immer so gehandhabt. (§ 74 StGB)
Was glaubt ihr denn, woher viele Kripo- und Landesfahrzeuge stammen!? Na klar: Das sind teileweise beschlagnahmte und eingezogene Fahrzeuge früherer Krimineller. Insofern zieht das Argument auch nicht, es wären weniger Fahrzeuge auf den Straßen. Die Nutzer ändern sich, zum Vorteil des Steuerzahlers. Der Kriminelle kauft oder klaut sich dafür ein anderes Fahrzeug. Mir jedenfalls sind die Strafen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß viel zu niedrig. Wer sowas tut, der nimmt Verletzungen und Tod anderer Leute einfach in Kauf.
Beim ersten Mal könnte ich mir noch einen Warnschuss in Form einer Geldstrafe von 1-2 Monatsgehältern und ein 3 monatiges Fahrverbot vorstellen. Im Wiederholungsfall soll doch die Geldstrafe verdoppelt und der Führerschein endgültig eingezogen werden. Es gibt wohl kaum eine Strafe, der man so leicht aus dem Wege gehen kann wie dieser hier. Und wer versehentlich durch die Einnahme von Hustensaft Alkohol im Blut hat, der kann das ja sicherlich auch nachweisen. Aber Säufer, Kiffer und Fixer auf der Straße finde ich zum.... So, jetzt geht's mir wieder gut.
Wo hast du denn das gelesen? :lach: In "Die Spinne in der Yucca-Palme"??? Petra
hallo hast du denn nie "miami vice" gesehen ...? :kopfschuettel: lg g ;-) hallo
zu kurz gedacht das würde bedeuten dass der unterstandslose Harz 4 empfänger mit dem auto von seiner freundin ungestraft besoffen durch die stadt brettern darf. eine bindung von strafzahlungen an das einkommen ist daher meiner meinung nach sittenwidrig. im strafrecht passiert das eh so (blöd genug), aber im verwaltungsrecht sollte schon jeder bürger für ein fehlverhalten unabhängiog von stand und vermögen gleich hoch bestraft werden
du hast keine gerichtserfahrung, oder? :-( (sei froh dass das so ist und hoff dass es so bleibt) lg g
Schau mal auf Seite 165 nach :wink: Frage 20 --> Link um jeden gleichermaßen zu bestrafen, gibt es in der Schweiz ein "gerechtes" System : wenn du eine Anzeige bekommst musst du deine Einkommensverhältnisse offen legen und bekommst als reicher Mann eine Strafe bis zu 26.000 SFR !
--> Link holleriedudödeldie ! Stefan
Nö, würde es nicht. Das Fahrverbot würde er trotzdem bekommen , also wäre er nicht ungestraft. Und wer nichts hat, der kann auch nichts bezahlen, ob er jetzt einkommensabhängig oder pauschal bestraft wird. Alternativ können Geldstrafen bei Nichtzahlung auch jetzt schon in Haft umgewandelt werden.
Ob das Verwaltungsrecht ist, weiß ich nicht. Warum aber sollte ein Geselle oder Lehrling dieselben Geldstrafen wie ein Vorstandsvorsitzender bezahlen? Jeder wie er kann, auch im Schmerz, finde ich.
Doch. Ich hab mal als Zeuge gegen einen Raser und Drängler auf der Autobahn ausgesagt. War super, da ein Videoauto der Polizei auch noch Bilder dazu gemacht hat. Ansonsten aber nicht.
Das war wohl ein Schnellschuß aus der Hüfte.
hallo ich gebe zu der begriff ist im strafrecht oft in verwendung und hat da auch eine juristische bedeutung. ich hatte ihm moralisch gemeint vermutlich hätte ich ihn unter anführungszeichen setzen sollen lg g
hallo das bedeutet dann in der praxis: lern nix arbeite nix trage nix zum gemeinwohl bei lass dich ins soziale netz des staates fallen dann kannst du ungestraft die gesetze brechen denn einem nackerten kann man nicht in die tasche greifen ... dass passt ehrlich gesagt nicht gut in mein weltbild lg g Im Umkehrschluss heisst das dann:
Ich bin reich genug, zahl die Strafe aus der Portokasse und schei.. auf den kleinen Mann. Passt das besser in dein Weltbild ? :wink: @ abo1
Versuchs doch mal mit Lesen. So ganz. Bis zu ende. Dann kurz Luft holen, und dann eben Nachdenken und zusammenfassen. Dann kannst Du Dir die Frage schon selbst beantworten. aus dem Norden, Carsten
hallo hast du recht plakativ gesagt aber im prinzip schon besoffen durch die stadt zu fahren ist für die umwelt und die menschen in jedem fall gleich gefährlich, das steht ja wohl ausser zweifel warum sollte der verursacher dann nicht auch unabhängig von stand, rang und namen die gleiche strafe zahlen wie ein anderer der das selbe tut? eine bemessung der strafhöhe nach dem einkommen ist sozusagen ein rabatt auf gesetzesübertretungen. das ist meiner meinung nach nicht richtig lg g
hallo wenn du es schon ned schaffst eine sachdiskussion ohne zynische anwürfe zu führen dann verwend doch bitte die zitatfunktion damit ich beginnen kann zu versuchen zu begreifen was du glaubst zu meinen danke lg g
Vielleicht hilft es dir, wenn du denkst, ein Hochverdiener zahlt einen Zuschlag und nicht ein Geringverdiener bekommt Rabatt. Alles eine Frage des Standpunkts :wink: :D Ich sehe das wie abo. Alle schimpfen darauf das wir uns mehr und mehr zu eine 2 Klassengesellschaft entwickeln. Warum sollte es hier dann unterschiedliche Strafen geben? Bei einem Mörder gibt es keine Unterschiedlichen Strafen! Straftat bleibt für mich Straftat egal ob das ein HarzIV Empfänger oder Milliardär ist.
hallo ja, ich versteh schon das man das auch andersrum sehen kann aber für mich wird andersrum irgendwie kein schuh draus lg g
Würde ich als Hochverdiener auch so sehen :D
Weil es ein Unterschied ist, wenn ein gering Verdienender einen Teil seines (und evtl. auch der seiner Familie) zum Lebensunterhalt benötigten Geldes verzichten muß, als wenn ein gut Verdienender eine Geldstrafe zahlt, ohne sich in seinen Grundbedürfnisen wie Essen, Wohnen etc. einschränken zu müssen. In letzterem Fall frage ich mich, wo da die Strafe bleibt?
hallo dazu muessten wir mal dann aber vorher klären wozu die strafe dienen soll als prävention? dann hättest du recht, dann muesste jemand der vermögend ist natürlich mehr zahlen! aber achtung: dann wirst du mit "keine geldstrafe für menschen ohne einkommen" aber auch keine prävention erreichen, denn ohne strafe die weh tut keine prävention... warum soll prävention also nur für jemanden wirksam werden der evt bereit ist mehr zu leisten iom leben und dafür natürlich auch mehr kohle erhält? ist doch erst recht wieder ungerecht, oder? lg g Na dann kann es ja ab demnächst auch unterschiedlich Bußgelder geben bei zu schnell fahren, falsch parken etc. :roll:
Die Straftat bleibt nun mal die selbe und dabei ist es egal was derjenige verdient! Was nutzt außerdem eine hohe Geldstrafe??? Sollen die Leute in den Bau gehen, die haben in der öffentlichkeit nix mehr verloren.
hallo sei unbesorgt wenn du sehen würdest was mir im monat überbleibt würdest du dich an den strassenrand setzen und bitterlich zu weinen beginnen .... ;-( lg g Aus Neid oder aus Mitleid :roll: Ab einer gewissen Schwelle, z.B. besoffen autofahren sollte m.e. die Strafe, wenn sie denn noch in Euros ausgesprochen wird, prozentual an das Einkommen angepasst werden wie z.B. in der Schweiz.
Letztens stand ich hinter einem schönen schwarzen Porsche mit dem dezenten Aufkleber : " Eure Armut kotz mich an " (kein Witz) Und gerade solche Kotzbrocken zahlen 500-Euro Strafe aus der Portokasse und nimmt sich bei Fahrverbot ein paar Taxis... Otto Normalo kann seiner Familie erstmal Nudeln bei Aldi kaufen, aber für den ganzen Monat ! Stefan
Genau, das sag ich ja.
Genau. Deshalb finde ich meine Idee mit dem gleichzeitigen Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins ja so charmant. Da hat jeder was davon. |
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