Clipper50 am 23 Jul 2008 09:22:37 Hallo,
Heute (23.06.2008) aus der SH-z (Schl.-Holsteinische Landeszeitung):
Kaum ist der neue Stellplatz "Schleipark" in Schleswig im Betrieb schon gibt es Ärger für die "Freisteher".
Auf dem P+R-Parkplatz für die Landesgartenschau (ehem. Kaserne "Auf der Freiheit") wird von den Besitzern das "Freistehen" mit dem Wohnmobil z.Zt. geduldet - leider scheint dieses "dem lieben Nachbarn" (Besitzer des Stellplatzes "Schleipark") nicht zu gefallen. Jetzt wurde die Polizei um Kontrolle der geparkten Wohnmobile gebeten.
Vor allem wird auf folgendes geachtet:
........... Notiert werden Datum sowie Kennzeichen des Wohnmobils, das "in einem dem Campingbetrieb gleichzusetzenden Zustand" vorgefunden wird. An die Adresse des Fahrers: "Sie werden daher aufgefordert, den Campingbetrieb einzustellen und Ihr Fahrzeug unverzüglich von diesem Ort zu entfernen." Sonst droht ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit. Kreis-Fachdienstleiter Jähde bestätigt: "Das betrifft den Camper, das kann auch den Grundstückseigentümer betreffen. Wichtig ist: Wir brauchen Belege."
Vergangenen Sonnabend auf der Freiheit. Fünf Wohnmobile am Schlei-Ufer. Darunter ein Camper aus Karlsruhe. Am Sonntagabend steht er immer noch dort.
Das Argument des Parkplatzbetreibers: "Wir betreiben keinen Campingplatz. Wir nehmen kein Geld. Da stehen nur ein paar Wohnmobile ’rum - zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit."
Leider ist dabei zu beachten: Bei solchen Fahrpausen allerdings ist ein Aufbau von Trittstufen, Stühlen und Tischen verboten. Danach ist die Camping-Offerte von "Team Vivendi" ein klarer Verstoß gegen Paragraf 44 des Landes-Naturschutzgesetzes: "Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden."
Hier der Link zum ges. Artikel:
--> Link
Fazit: Bis sich die Gemüter wieder beruhigt haben sollte man auf dem Parkplatz wirklich z.Zt. nur Parken.
Clipper50
Gast am 23 Jul 2008 09:49:08 Auweia! Das kann ja noch etwas werden! Wir waren, mit 2 anderen dubiosen Womobesatzungen, ja auch schon mal dort. Gestört hatte mich eigentlich nur der lange Weg in die Stadt. Man musste aufgrund eines Zauns einen ganz schönen Umweg machen. Der Stellplatzbetreiber war damals aber noch ganz optimistisch das der bald offen ist. Nach dem Streit kann er seine Hoffnung wohl begraben. Sollte der Grundstückseigentümer seinen Antrag für einen weiteren Stell/ Campingplatz genehmigt bekommen gehen wohl drüben die Lichter aus. Schade das es so eine Stellplatzdynamik nicht in HH oder MUC gibt.
Gast am 23 Jul 2008 13:07:14 Schade an der ganzen Thematik finde ich, dass die Fronten scheinbar völlig verhärtet sind.
Natürlich kann ich den SP Betreiber verstehen, dass es es nicht gerade lustig findet wenn bei seinem Nachbarn potenzielle Kunden für lau stehen.
Denn 1. hat er sich einem nicht ganz schlichten Verfahren unterzogen um eine Genehmigung zu erhalten und 2. hat er investiert - u.a. bestimmt auch um Auflagen aus dem Genehmigugnsverfahren umzusetzen.
Außerdem gibt es ja leider unter uns Wohnmobilisten auch immer schwarze Schafe. Sollten nun auf der Freiheit WoMo längere Zeit - also mehrere Tage - "pausieren", stellt sich die Entsorgungsfrage. Wenn dann wild entsorgt wird, werden wir wieder alle in einen Pott geworfen - und letztlich der SP Betrieber gleich mit.
Andererseits - wenn ich z.B. nur die Landesgartenschau besuchen will und dazu die Nacht davor und/oder danach auf dem P&R Platz nächtige, kommt das meiner (wohn)mobilen Grundeinstellung entgegen und man kann dem Besitzer des P&R-Platzes nur dankbar sein, dass er diese Möglichkeit für lau schafft.
FAZIT: Schön wäre es m.E. wenn alle, also die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, das zuständige Amt, die Polizei und die Wohnmobilisten eine allen Seiten gerecht werdende Lösung finden die auch noch vom Gesetzt im Rahmen des bestimmt vorhandenen Ermessensspielraums mitgetrage wird.
Wie könnte die aussehen ?! Vielleicht zweimaliges übernachten erlaubt. Dabei darf man auch mal mit dem Stuhl vorm WoMo sitzen. Grillen, aufstellen von Tischen und ausfahren von Markisen verboten.
Solche Einschränkungen findet man auch in andern Ländern (DK - caming verboten) und sogar auf offiziellen SP (F - SP Erquy).
psbu am 23 Jul 2008 14:24:18 Hallo,
was hat die Polizei auf privaten Grund eigentlich zu suchen.
Es wird ja kein öffentlicher Campingplatz dort betrieben.
Auch wird kein Geld verlangt und man stellt den Besuchern auch nichts,
außer der Standfläche, zu Verfügung.
Wenn bei uns im Hof ein Womo zwecks einmaliger Übernachtung
stehen würde hätte ich auch nichts dagegen (wenn man vorher fragt).
Ist halt für den SP Betreiber i.M. dumm gelaufen.
Ich würde aber lieber auf dem organisierten SP stehen,
allein schon wegen dem Komfort (Wasser,Strom etc.)
etlam am 24 Jul 2008 16:23:32 Demnächst darf ich wohl auch nicht mehr für meine Kinder und ihren Freunden ein Planschbecken in meinem Garten aufstellen, weil das öffentliche Schwimmbad einen entgangenen Gewinn befürchtet. :razz:
Soweit ist es nun schon! Nun wird man schon von der Polizei auf Privatgrund vertrieben.
Ich wollte eigentlich mal den neuen SP in Schleswig anfahren, aber mich widert derartiges Verhalten des Betreibers an so dass dies nun nicht tun werde.
Paule2 am 24 Jul 2008 18:35:06 Hallo Leute,
schreibt doch dazu einen Leserbrief. Der wird auch von anderen Personenkreisen gelesen. 8)
MfG Paule2
angler-treff am 24 Jul 2008 20:32:57 Hallo
Es ist schon schlimm, wenn die Polizei vor Ort die geltenden Gesetze nicht kennt.
§ 44 des Landes-Naturschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sagt etwas über
die öffentliche Förderung aus und nicht über das Verbot zu campen.
Hingegen steht in
§ 36
Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen nur auf einem
Zelt- und Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.
und in
§ 57
Ordnungswidrigkeiten
steht:
entgegen § 36 Abs. 1 Zelte oder Wohnwagen außerhalb von Zelt- und Campingplätzen
aufstellt oder nutzt oder entgegen § 37 Abs. 1 ohne Genehmigung
einen Liegeplatz einrichtet,
entsprechend ist ein Bußgeldandrohung bis zu 5.000,- Euro möglich.
Hierzu bedarf es eigentlich keines Komentares, denn es wird klar die
Definition ---Wohnwagen--- erwähnt.
Ganz davon ab findet hier ein Sezialgesetz -- Naturschutz -- Anwendung.
Dieses gilt für die Natur und die Landschaft und dessen Schutz.
Auf einem öffentlichen Parkplatz hingegen findet in erster Linie das Spezialgesetz, hier
Straßenverkehrsgesetz usw. Anwendung.
Im Straßenverkehrsgesetz und den entsprechend Straßenverkerhsordnung
wird die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes abgehandelt..
Nun kann ich darüber streiten, ob das Parken auf einem öffetnlichen Parkplatz
und damit auch das Aufstellen eines Stuhles ein Verstoß ist
oder auch nicht. Zumindest ist es kein Verstoß nach dem Naturschutzrecht,
Es kann nur das Straßenverkehrsgesetz greifen.
Und damit ist es nach der geltenden Rechtsnorm eine Übermäßige
Straßenbenutzung, die 1. Genehmigungspflichtig ist und 2. durch die
Verwaltungsbehörde nur geahndet werden kann, wenn dieses über einen
längeren Zeitraum geschiet. Ob 1 - 2 oder 3 Tage ein längerer Zeitraum
darstellt, dürfte daher eigentlich fraglich sein. Nach den Verwaltungsvorschriften
zum Straßenverkehrsgesetz pp. muss eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde
vorher angedroht werden, damit der Verursacher innerhalb einer vorgegebenen Frist
den Mangel beheben kann.
So mehr möchte ich mich hier nicht auslassen.
Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich meine ich kann Gesetze lesen und detuen.
Und ganz davon ab, geht Bundesrechts vor Landesrecht.
Naturschutzrecht ist Landessach und Straßenverkehrsrecht ist Bundessache.
Mir würde es eine persönlcihe Befriedigung sein, mich vor Ort mit einen
Ordnungshüter über dieses Thema zu unterhalten.
Mal sehn was passiert.
Noch ein kleiner Hi9nweis --> wenn tatsächlich der Betreiber des Schlei-Parkes dafür verantwortlich ist,
so stell ich hier die Frage,
Warum fahrt ihr da denn noch hin??? Dann meidet diesen Platz.
Wenn er ein guter seriöser Betreiber ist, dann würde er die
parkenden Womos auf eine nette freundliche Art in seinen Park einladen.
So und nun lasst uns diskutieren.
Manfred
Clipper50 am 24 Jul 2008 20:54:51 Hallo "Paule2",
hallo "angler-treff",
den Vorschlag mit dem Leserbrief finde ich gut !!!
Der Beitrag von "angler-treff" könnte doch m. E. bereits als Leserbrief ausreichen.
Währe schön wenn ihr das auf den Weg bringen könntet.
Clipper50
Gast am 24 Jul 2008 21:42:07 angler-treff hat geschrieben:Es ist schon schlimm, wenn die Polizei vor Ort die geltenden Gesetze nicht kennt. § 44 des Landes-Naturschutzgesetzes für Schleswig-Holstein sagt etwas über die öffentliche Förderung aus und nicht über das Verbot zu campen.
...
Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich meine ich kann Gesetze lesen und detuen. Und ganz davon ab, geht Bundesrechts vor Landesrecht. Naturschutzrecht ist Landessach und Straßenverkehrsrecht ist Bundessache.
Mir würde es eine persönlcihe Befriedigung sein, mich vor Ort mit einen Ordnungshüter über dieses Thema zu unterhalten. Mal sehn was passiert.
...
So und nun lasst uns diskutieren.
Hallo Manfred,
ich will dir ja nicht auf die Füße treten, aber bevor du mit den örtlichen Ordn ungshütern diskutierst solltest du vielleich auch die Gesetze in der gültigen Fassung lesen. Dann wirst du feststellen müssen, dass die Polizei schon die richtigen § kennt.
Du zitierst die Fassung von 2003, gültig ist aber --> Link, die neben Wohnwagen auch ausdrücklich Wohnmobile nennt.
Außerdem haben wir die Thematik bereits --> Link mal angerissen.
Weiterhin viel Spaß beim diskutieren,
Stephan
Clipper50 am 24 Jul 2008 21:50:10 Hier ein weiterer (früherer) Pressebericht zum gleichen Thema:
Nach meiner Einschätzung könnte der o.g. Leserbrief auch hier etwas Wirkung zeigen.
--> Link
Clipper50
angler-treff am 25 Jul 2008 00:29:22 @ Gast
Hallo Stephan
Ja. du hast recht. die Fassung von 2007 sieht etwas anderes vor.
Kannst mal sehen. beim Googlen kann man kleine aber wichtige Fehler machen.
Trotzdem bin ich ein Mensch, der gerne diskutiert.
Lassen wir mal im Raum stehen, daß ich zwar parke, aber nicht campe.
Probleme wird es beim campen natürlich mit den Stühlen geben.
Lass ich sie weg, parke ich.
Selbst wenn ich im Womo schlafe, zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit.
Das berechtigt natürlich nicht für das Parken über einen längeren Zeitraum.
Nur was ist, wenn ich zwischenzeitlich wieder weg fahre und abends zur
Herstellung der Fahrtüchtigikeit wieder über Nacht stehen bleicbe
Manfred
Gast am 25 Jul 2008 06:47:31 Hallo Manfred,
ich denke gegen die Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit würde grundsätzlich auch die Ordnungsbehörde nicht einschreiten.
Wenn es allerdings in Camping ausartet - und wohl sogar beworben wird - denke ich "haben die Behörden zu Recht ein Auge drauf".
Auch wir stehen öfters mal Frei. Dann bleiben allerdings Stühle und Co. im Auto soweit wir nicht davon ausgehen können, dass es geduldet wird. Aber gerade die Duldung fehlt auf der Freiheit wohl.
Abgesehen davon hoffe ich immer noch das sich ein Kompromiss finden lässt. Allerdings dürfte dies von Tag zu Tag schwieriger werden und - soweit den der Betrieber des SP in Schleswig hier mitlesen sollte - sind manche Kommentare
Ich wollte eigentlich mal den neuen SP in Schleswig anfahren, aber mich widert derartiges Verhalten des Betreibers an so dass dies nun nicht tun werde.
zwar menschlich verständlich aber der Sache m.E. niecht dienlich.
Stephan
Gast am 25 Jul 2008 07:47:48 Ich bin ab heute mittag da im Schlei Park, werde mit Herrn Wölfinger mal das Thema sensibel bei ner Buddel Flens ansprechen. Vielleicht verstehen wir seine Beweggründe dann besser...
toli269 am 25 Jul 2008 08:24:29 pedro-hh hat geschrieben:Ich bin ab heute mittag da im Schlei Park, werde mit Herrn Wölfinger mal das Thema sensibel bei ner Buddel Flens ansprechen. Vielleicht verstehen wir seine Beweggründe dann besser...
Hallo Pedro,
da finde ich eine richtig gute Idee, besser als Leserbrief etc.
Danke für Deinen Einsatz und ein schönes Wochenende
Thomas
Gast am 25 Jul 2008 08:34:10 :oops: Peter, wenn Du bei der Ankunft, bedingt durch die Aufregung mit deinem Neuen, vergessen hast was Du besprechen wolltest, ruf mich an :D
Gast am 25 Jul 2008 09:07:26 Stephan1 hat geschrieben::oops: Peter, wenn Du bei der Ankunft, bedingt durch die Aufregung mit deinem Neuen, vergessen hast was Du besprechen wolltest, ruf mich an :D
Nach dem Flens kann es sein dass ich dich anrufe, weil ich ich dann nicht mehr weiß was ich eigentlich wollte... :wink:
mauimeyer am 25 Jul 2008 10:22:41 Demnächst darf ich wohl auch nicht mehr für meine Kinder und ihren Freunden ein Planschbecken in meinem Garten aufstellen, weil das öffentliche Schwimmbad einen entgangenen Gewinn befürchtet. icon_razz.gif
Soweit ist es nun schon! Nun wird man schon von der Polizei auf Privatgrund vertrieben.
Ich wollte eigentlich mal den neuen SP in Schleswig anfahren, aber mich widert derartiges Verhalten des Betreibers an so dass dies nun nicht tun werde.
So ist es richtig, erstmal auf die Pauke hauen ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen und dann auch noch Äpfel mit Birnen vergleichen.
Denn...
...wenn Du Dein Planschbecken so groß baust, und der Öffentlichkeit kostenlos erlaubst dein Planschbecken zu nutzen, wirst wahrhaftig von dem Schwimmbad zu hören bekommen.
Bislang ist hier noch gar nicht zu Sprache gekommen, das die Herren des Vivendi-Teams tatsächlich die Dreistigkeit besessen haben, Hinweisschilder auf einen, IHREN, SP aufzustellen. Diese wurden von der Stadt wieder entfernt und daraus resultiert der ganze Streit (soweit ich informiert bin).
Sorry, aber ich habe vollstes Verständis für den SP-Betreiber. Er musste tausende Euro investieren, damit er offziell seinen SP betreiben darf. Hat dort eine Infrastruktur geschaffen die richtig gekostet hat. Dann kommt der Nachbar, der feststellt, das dort ja richtig Geld verdient werden könnte und denkt sich, wenn ich kein Geld verdiene dann soll er auch nicht.
Und warum, na weil Vivendi, die das Gelände der alten Kaserne ja schon länger haben aber irgendwie nicht zu potte kommen, nicht selbst auf die Idee gekommen sind, einen SP zu betreiben, das komplette Verfahren zu durchlaufen um dann auch damit Geld verdienen zu können.
Gast am 25 Jul 2008 10:34:07 Moin Mike,
ich stimme Dir ganz und gar zu!!!
Meine Befürchtung ist, dass Vivendi nun auch einen Antrag auf Genehmigung stellt. Sollte dieser genehmigt werden hat Herr Wölfinger ein dickes Problem. Was wirklicj schade wäre! Ich habe ihn als sehr netten, hilfsbereiten und interessierten Platzbetreiber kennengelernt.
Drücke die Daumen das alles friedlich läuft.
Baue stark auf unsere "Hamburger Wunderwaffe" Peter wird den Frieden in Schleswig wieder herstellen.
Leuchtfeuer am 25 Jul 2008 12:03:20 Auch ich finde die Leserbriefe dazu wirklich gelungen, vor allem daher weil sie auch einem größerem Spektrum zugänglich sind. Wir sind auch bevorzugend Freisteher und was "Team Vivendi" dort auf seinem Privatgrund zuläßt finde ich vollkommen in Ordnung.Wo führt das denn hin, wenn wir alle reglementiert Stellplätze und CP`s anfahren müssen.
,
Leuchtfeuer
Gast am 28 Jul 2008 15:05:17 Äh, mal so an Rande noch, Herr Wölfinger hat für viel Geld einen Steplatz hergerichtet, der in dieser Gegend meiner Meinung nach seines gleichen sucht. Er kümmert sich mit seiner Gattin liebevoll um die Gäste und hat für jeden und für alles ein offenes Ohr.
Man darf dort mit dem Wohnwagen ankommen, Kinder dürfen dort Zelte neben Mobil und Wagen aufbauen, praktisch wird jedem Gast fast jeder Wunsch erfüllt.
Diese Gesellschaft, die dort "Stunk macht" will schon seit Jahren dort nebenan auf dem ehem. Kasernengelände Luxus-Wohnungen errichten und ist jetzt dabei, den Nachbarn zu ärgern, der es mittlerweile geschafft hat, dort auf der Gelände der ehem. zuckerfabrik was vernünftiges auf die Beine zu stellen.
Mittlerweile hatt sich die Lage dort beruhigt. So der Stellpaltzbetreiber.
Gast am 28 Jul 2008 17:11:02 pedro-hh hat geschrieben:Äh, mal so an Rande noch, Herr Wölfinger hat für viel Geld einen Steplatz hergerichtet, der in dieser Gegend meiner Meinung nach seines gleichen sucht. Er kümmert sich mit seiner Gattin liebevoll um die Gäste und hat für jeden und für alles ein offenes Ohr.
Man darf dort mit dem Wohnwagen ankommen, Kinder dürfen dort Zelte neben Mobil und Wagen aufbauen, praktisch wird jedem Gast fast jeder Wunsch erfüllt.
Diese Gesellschaft, die dort "Stunk macht" will schon seit Jahren dort nebenan auf dem ehem. Kasernengelände Luxus-Wohnungen errichten und ist jetzt dabei, den Nachbarn zu ärgern, der es mittlerweile geschafft hat, dort auf der Gelände der ehem. zuckerfabrik was vernünftiges auf die Beine zu stellen.
Mittlerweile hatt sich die Lage dort beruhigt. So der Stellpaltzbetreiber.
Hallo Pedro,
danke für den Hinweis das sich die Lage beruhigt hat. Das ist doch endlich mal eine gute Info.
Das Herr Wölfinger einen guten Job macht und vor der Eröffnung ordentlich investieren musste, wird die - ich nenne sie jetzt mal "Nörgler" - leider nicht im geringsten beeindrucken.
Gast am 25 Nov 2008 18:45:40 Tja, nachdem sich der Ärger in SL ja (scheinbar) gelegt hat, wird der SP Betreiber nun wohl noch etwas länger auf Nachbarn warten müssen. SAT 1 Regional meldete gerade, dass sich der Investor von seinem "Freiheit-Projekt" zurückgezogen hat.
"Schuld" war nicht der Stellplatzbetreiber, sondern der dänische Nachbar (dänische Schule) der die Hausboote des Investors nicht vor seinem Grundstück liegen haben wollte.
pezz88 am 25 Nov 2008 22:22:13
Meule am 26 Nov 2008 02:16:19 Ich habe nir nun mal alle Beiträge durchgelesen.
So richtig weis ich zwar noch immer nicht, wo das Problem liegt, aber aufgefallen ist mir, daß einige erst maulen ....... hach, wir armen Wohnmobilisten ..... müssen uns wehren .... Leserbriefe schreiben - und wa weis ich nicht :eek:
Dabei ging es doch im Eröffnungsthread erst mal darum, daß die Polizei auf einer (rechtlich = tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche - P+R-Parkplatz ... also nix Privatgründstück) überprüfen sollte, ob dort eine sog. Sondernutzung (also mehr als reines Parken) überprüfen sollte.
Das ist soweit auch okay, denn mehr als parken ist dort nicht gestattet (alles andere kann nur geduldet sein).
Leider stellt sogar das reine Übernachten im Wohnmobil (außer die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit) schon eine Sondernutzung laut eines Oberlandesgerichtes dar.
Dann möchte gerne jemand diskutieren, der aber leider nicht ganz firm im Rechtssystem ist. Bundesrecht geht vor Landesrecht .... war die einzige richtige Aussage. Nur muß dieser dann auch wissen, daß die Ermächtigung dazu aus einem Bundesgesetz hervorgeht ..... wo dann steht, daß die einzelnen Regelungen die Länder durch Landesgesetz erlassen sollen *zwinker*
Einer hat es richtig gemacht (meinen Respekt dafür).
Er ist hingefahren und hat mal versucht die Hintergründe außerhalb der rechtlichen Gegebenheiten zu hinterfragen ..... möge er Erfolg haben!
Und mögen die anderen einfach mal einsehen, daß sie auf sonstigen Plätzen nur parken dürfen (außer der Gemeinde-/Ratsbeschluß sagt etwas anderes - ist aber an jedem öffentlichen Stellplatz dann beschrieben) ..... und nicht campieren *zwinker*
lg
Meule
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