Hallo Beho
Ich vermute mal, Du hast vor, einen begutachteten Hagelschaden in der Werkstatt nur teilweise reparieren zu lassen. Vermutlich ohne Auswechseln des Dachbleches, welches ja sicher noch dicht ist. Vielleicht mit dem Einsetzen von größeren Luken, Lüftern oder Ähnlichem um die größten Beulen abzudecken.
Wenn Du das so machst und die Versicherung "Lunte riecht" könnte es schon zu einer nachträglichen Untersuchung kommen, denn das wäre dann Betrug. Käme es, mit Glück, ohne nachträgliche Untersuchung, später mal zu einem 2. Schaden, den Du abrechnen möchtest, stündest Du ev. "mit einem Bein im Knast".
Aber warum lässt Du dir den Schaden laut Gutachten nicht ohne
Steuer auszahlen ? Dann gehst Du zur Werkstatt und lässt mit diesem Geld machen was Du für nötig hältst. Auch so bleibt noch was übrig und Du bist auf der sicheren Seite.
In diesem Fall wirst Du allerdings bei einem 2. Hagelschaden leer ausgehen.
Kurt