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Was passiert nach einem reparierten Hagelschaden?


Beho am 01 Aug 2008 20:47:34

Hallo an Alle,

die einen Hagelschaden haben reparieren lassen.
Meine Frage geht dahin, ob sich die Versichung bzw. der Gutachter das reparierte Wohnmobil in doesem Fall - Dach mit sämtlichen Aufbauten - noch einmal anschaut bzw. überprüft.

Viele aus OWL.

Beho

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Gerhard-Heinz am 01 Aug 2008 20:55:35

Hallo Beho,

wenn der alte Hagelschaden ordnungsgemäß Instandgesetzt wurde, wird ein erneuter Hagelschaden genau so behandelt, als wenn nie ein Vorschaden gewesen ist.
Der Vorschaden sollte mit einer Reparaturrechnung oder einem Nachgutachten vom seinerzeit repariertem Schaden nachgewiesen werden können.

Beho am 01 Aug 2008 21:03:44

Hallo,

es geht nicht um einen 2. Hagelschaden, uns hat es zum 1. Male erwischt.

Daher die Frage, was ist mit einer Überprüfung seitens der Versicherung nach Rep. laut Gutachten?

aus OWL

Beho

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Gast am 01 Aug 2008 21:05:25

Hallo,
Beho hat geschrieben:die einen Hagelschaden haben reparieren lassen.

In Eigenregie repariert oder von der Fachwerkstatt reparieren lassen?

Ich kenne das aus dem normalen PKW-Bereich:

Bei Eigenreparatur reichen der Versicherung zumeist Fotos des Ergebnisses, mit Tageszeitung im Bild.

Bei Reparatur durch Fachwerkstatt reichen die Rechnungen.

Natürlich steht es der Versicherung frei, einen Guachter zu schicken. Aber ob sich das für die nur wegen der zu erstattenden Merkelsteuer lohnt?


Gast

Gast am 01 Aug 2008 21:08:35

Hallo,
Gerhard-Heinz hat geschrieben:wenn der alte Hagelschaden ordnungsgemäß Instandgesetzt wurde, wird ein erneuter Hagelschaden genau so behandelt, als wenn nie ein Vorschaden gewesen ist.


Das ist nur die eine Seite. Wenn der alte Hagelschaden nie abgerechnet wurde wird ein erneuter Hagelschaden ebenso so behandelt als wenn nie ein Vorschaden gewesen ist.

btdt.


Gast

Beho am 01 Aug 2008 21:16:16

Hallo,

nochmals zum besseren Verständnis.

Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt, welches im Ergebnis nicht schlecht ist. Dabei sind auch Positionen, die nicht umbedingt auszuführen
sind. Es würde also bei Rechnungsstellung lt Gutachten für andere Arbeiten Luft bleiben.

Überprüfng der ausgeführten Reperatur nochmals von der Versicherung bzw. beauftragtem Gutachter?

aus OWL

Beho

Gast am 01 Aug 2008 21:27:22

Hallo

ok. Nicht böse sein wenn ich das falsch versehe. Du willst quasi "betrügen".

Das wird imho nicht funkionieren. Du hast ein Gutachten, auf dessen Basis könntest du abrechnen. Gekürzt wird die Merkelsteuer.

Du kannst aber auch reparieren lassen, dann bekommst du die Reparaturkosten, natülich inkl. Merkelsteuer, und hast versicherungstechnisch ein neues WoMo.

Machst du das nur teilweise: Du musst die Rechnungen vorlegen, so oder so. Dann bekommst du die Gesamtkosten der Reparatur erstattet. "Falsche" Reparaturen kannst du so nicht vorlegen, das wird sicher nicht funktionieren.

Was mit einem Teil-Reparierten WoMo versicherungstechnisch ist? Keine Ahnung.....


Gast

Gerhard-Heinz am 01 Aug 2008 22:19:10

Beho hat geschrieben:Hallo,

nochmals zum besseren Verständnis.

Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt, welches im Ergebnis nicht schlecht ist. Dabei sind auch Positionen, die nicht umbedingt auszuführen
sind. Es würde also bei Rechnungsstellung lt Gutachten für andere Arbeiten Luft bleiben.

Überprüfng der ausgeführten Reperatur nochmals von der Versicherung bzw. beauftragtem Gutachter?

aus OWL

Beho


Hier jeder weitere Kommentar von mir auf.

E2nO am 01 Aug 2008 22:30:03

Hallo Beho,

ich hatte mal einen unverschuldeten KFZ Schaden. Altes Auto, Gutachter Schadenhöhe 1.800€ (sehr) nahe am Totalschaden.

Die Werkstatt wo ich den Wagen hingebracht habe, hat den gesamten Schaden abgewickelt (also Gutachter rangeholt und dann repariert.

Nun ist das aber so eine kleine "um die Ecke" Werkstatt gewesen. Und (weil der Besitzer es vielleicht auch nicht besser wusste) habe ich den Schaden nicht (wie bei den großen Autohäusern üblich) abgetreten, sondern selber mit der Versicherung abgerechnet.

Und da hat sich plötzlich ein Gutachter bei mir gemeldet, um die Schadenreparatur zu überprüfen. Der gute Mann kam, schaute sich alles genau an, mäkelte dabei schon ziemlich rum. Dann kam kurze Zeit später ein Scheiben der Versicherung, dass sie nur 1200€ erstatten.

Nach einem erbosten Anruf meinerseits, wurde dann der Betrag vollständig überwiesen. Aber der Gutachter kam nochmal zusammen mit dem Werkstattmenschen und hat dem fein säuberlich aufgelistet, wo er an der Reparatur gespart hat ... [Ich war übrigens damit das letzte Mal bei dem "um die ecke" Schuppen gewesen.] Und dann hat sich die Versicherung wohl das Geld von der Werkstatt zurückgeholt.

Also lange Rede kurzer Sinn: Wenn die Schadenabwicklung nicht "normal" läuft ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass ein Gutachter mal kommt und sich das wirklich >>ganz<< genau anschaut. Heist: entweder selber 100%tig machen oder einen Werkstatt das 100%tig machen lassen. So Absprachen: das lasst mal weg und macht mir doch lieber was anderes dafür, werden sonst sehr teuer werden ...

LG Ennol.

fuzzy am 02 Aug 2008 07:54:24

wenn Du nach Gutachten abrechnest bekommst Du das Geld abzüglich MwST.
überwiesen, ob und was du damit machst ist der Versicherung m.E. egal.

Läßt Du laut Gutachten reparieren, brauchst Du eine Rechnung, die sich weitgehend mit den Posten und Kosten des Gutachtens deckt.
Die Versicherung könnte sich die Rep. ansehen wollen.

Gast am 02 Aug 2008 08:49:57

Wer nach Gutachten abrechnet, erhält manchnmal nicht nur die Mwst. abgezogen, sondern bekommt im Kaskofall nur 50 %. Es gibt Versicherungen, die das im Kleingedruckten vereinbaren.

Lest mal Eure AGB´s durch und berichtet mal, ob ihr so was gefunden habt.

Wird auf Gutachtenbasis abgerechnet, kommt kein Gutachter ein zweites Mal. Was soll er sich anschauen? Den nicht reparieten Hageschaden???

turbokurtla am 02 Aug 2008 09:32:54

Hallo Beho
Ich vermute mal, Du hast vor, einen begutachteten Hagelschaden in der Werkstatt nur teilweise reparieren zu lassen. Vermutlich ohne Auswechseln des Dachbleches, welches ja sicher noch dicht ist. Vielleicht mit dem Einsetzen von größeren Luken, Lüftern oder Ähnlichem um die größten Beulen abzudecken.
Wenn Du das so machst und die Versicherung "Lunte riecht" könnte es schon zu einer nachträglichen Untersuchung kommen, denn das wäre dann Betrug. Käme es, mit Glück, ohne nachträgliche Untersuchung, später mal zu einem 2. Schaden, den Du abrechnen möchtest, stündest Du ev. "mit einem Bein im Knast".
Aber warum lässt Du dir den Schaden laut Gutachten nicht ohne Steuer auszahlen ? Dann gehst Du zur Werkstatt und lässt mit diesem Geld machen was Du für nötig hältst. Auch so bleibt noch was übrig und Du bist auf der sicheren Seite.
In diesem Fall wirst Du allerdings bei einem 2. Hagelschaden leer ausgehen.
Kurt

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