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luftfederung
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Luftfederung


gipsy30 am 04 Sep 2008 21:39:11

Hallo, ich weiss Thema (Zusatz) Luftferderung wurde schon oft diskutiert, dennoch habe ich da noch Fragen.

1. Ich habe ein Angebot von Goldschmitt für Luftfeder und Motorradträger für meinen Hehn Bj 96. Kosten rund 2000€. Was ich nicht weis, ob das Womo damit schon aufgelastet ist (steht nicht explizit dabei) oder nicht. Wenn keine Auflastung sehe ich da ein Problem mit dem GG Leergewicht momean 2370, zul. GG 2 2820. Pack ich da noch einen Roller drauf wirds eng... Frage nune,ob eine Luftfeder das GG automatisch erhöht oder nicht.

2.Sind 2000€ OK oder gibts das auch günstiger?

3. Hält der Hehn das hinten aus? Habe schon von verzogenen Aufbauten wg. zu langen Überhängen gehört.

Vielen Dank



Alexander

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caravantechnik-de am 04 Sep 2008 22:07:55

Was für ein Basisfahrzeug hat denn Dein Hehn und für wieviel kg soll der Heckträger sein?

catbernd am 05 Sep 2008 21:26:24

Guten Abend,
ich habe mir Luftfedern 2Kreis von SMV zugelegt. Im Forum ist ja schon viel darüber geschrieben worden. Habe die Berichte gelesen und einiges doch nicht so verstanden.
1. Bei Autotechnik Kuhn ist im Angebot der 2Faltenbalg ohne die 2. Blattfeder verbaut und in der Einbauanleitung von SMV die Fanglage drinnen gelassen. Da Autotechnik Kuhn meinen 244 Baujahr 2003 nur zur Auflastung von 3400kg auf 3500kg freigibt möchte ich wenn ich schon am Gewicht abstriche machen muss wenigstens an Fahrkomfort etwas profitieren und die Fanglage einsparen. Kann Jemand eine Aussage dazutreffen ob erlaubt oder nicht.
2. Habe ein Auflastgutachten mitbestellt und kann mir unter den Erläuterungen "Nach Umrüstung gilt: A1,B1, C1, D1, E2, F3" keinen Reim machen. Meine Achslast beträgt Vorn 1750 und Hinten 1900kg.
Ist es wirklich so das der einfache 244iger nur um 100 kg aufgelastet werden kann?
Danke und schöne Bernd

Anzeige vom Forum


a.miertsch am 06 Sep 2008 09:32:34

Hallo, catbernd,
beim Luftfaltenbalg der Fa. Kuhn wird der Ausbau der Stützlage emfohlen, sollte man die Absicht haben, einen Moppedträger zu benutzen bleibt die Stützlage drinn. zu beachten ist, wenn mann die Lage herrausnimmt benötigt man einen kürzeren Herzbolzen und kürzere Federpriden. Die sind extra bei Kuhn zu bestellen.
Zur Auflastung ist die zul. Zulademöglichkeit des Basisfahrzeuges ausschlaggebend. Hat mir mein TÜV-Mensch erklärt. Steht aber auch in der Beschreibung, ist aber für den Laien nicht sofort erkennbar.
Für den 244"er sind das in der kleinsten Variante tatsächlich nur 100 Kg auf der Hinterachse. Mit ein wenig Überredungskunst hat mein TÜV-Mensch mir noch 50Kg für die Vorderachse zugestanden.
freundliche
a.m. :razz:

catbernd am 07 Sep 2008 18:51:30

Hallo a. miertsch,
Danke für deine schnelle Nachricht, nun bin ich beruhigt das ich die Stützlage weglassen kann und ein bischen an Fahrkomfort bestimmt gewinne. Den Rest muss ich nun noch ordern. Ein Moped geht eh nicht, ich werde mit der Tolleranz im Nacken meine Reisen bestreiten müssen. Wenn ich damals so schlau gewesen wäre stünde es nicht bei mir auf dem Hof. Ein Wohnmobilforum war für mich zu dem Zeitpunkt völlig unbekannt ja leider. Aber ist halt passiert ich tröste mich das ich bestimmt nicht der Alleinige bin den es getroffen hat.

Schöne aus Meck-Pom
Bernd

BernhardK am 07 Sep 2008 21:20:30

Hallo !

Bei Goldschmitt habe ich meinen 244er mit einer 2-Kreis-Luftfederung von 3,5 t auf 3,75 t auflasten lassen. Dazu habe ich einen Heckträger für meinen 125er Roller montieren lassen. Der Heckträger darf 150 kg tragen. Der Tüv hat die ganze Sache an Ort und Stelle mit Gutachten genehmigt, einzige Ausnahme, der Heckträger darf nur mit 150 kg belastet werden, damit komm ich aus.

gipsy30 am 10 Sep 2008 21:59:38

Hallo,

Typ EMS, Zu 2) 0928.

Habe heute mal bei Ford angerufen. Man sagte mir eine weitere Auflastung sei nicht möglich, es gebe auch keine Unbedenklichkeitsbescheinung. Ich versteh das eh nicht ganz. Ist für eine Auflastung zwingend eine solche Bescheinigung nötig oder gehts auch ohne? Ich hatte mal den gleichen Typ besichtigt, der hatte 3,2 Tonnen eingetragen.

Transportiert soll ein Piaggio SKR 125 mit ca. 100kg Eigengewicht. Angeboten wurde mir der Mikro Träger, der mit etwa 150kg beladen werden kann.


caravantechnik-de hat geschrieben:Was für ein Basisfahrzeug hat denn Dein Hehn und für wieviel kg soll der Heckträger sein?

caravantechnik-de am 11 Sep 2008 09:18:43

Ist für eine Auflastung zwingend eine solche Bescheinigung nötig oder gehts auch ohne?

Es gibt immer zwei Möglichkeiten zur Auflastung. Entweder eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom Fahrzeughersteller (meist ohne technische Änderung) oder eine TÜV-geprüfte Auflastung eines Zubehörspezialisten.

Da es beim Ford sehr viele verschiedene Ausführungen gibt, ist es mit einer Auflastung mittels TÜV-Gutachten schwierig, da dieses für jeden einzelnen Typ geprüft werden müßte. Für eine Auflastung Deines Fahrzeuges sieht es daher schwierig aus. :(

Angeboten wurde mir der Mikro Träger, der mit etwa 150kg beladen werden kann.

Der Träger MIKRO von Sawiko kann nur 120kg tragen, was aber sicherlich für Deine Piaggio ausreicht.

Nun zu den Preisen, denn das war ja Dein Hauptaugenmerk bei dem eigentlichen Thread. Hier kann ich Dir aber lediglich die Teilepreise nennen, da wir keine Montagen durchführen. Diese kannst Du aber in jeder Kfz-Werkstatt vor Ort durchführen lassen.

- GOLDSCHMITT-Zusatzluftfeder inkl. Kompressor und Manometer: 533,10€ (Ford Transit Baujahr 1990-1999)
- SAWIKO-Rollerträger Mikro, komplett für einen Roller und E-Satz 13-polig: 816,00€ (hier können wir alternativ den Eco II mit 150kg inkl. E-Satz zum Preis von 715,95€ anbieten)

lesi67 am 15 Sep 2008 17:56:45

Hallo,
habe letzte Woche mein WoMo (Challenger Mageo 115 Model 2008 mit Fiat HDJ 130 und Fiat Breitspurfahrwerk) bekommen.
Da im Kofferraum ein Piaggio Zip 50 (ca.100 kg) und hinten noch ein Boot an die AHK kommt wurde gleich bei Goldschmitt eine 8 " Luftfederung mit einzelner Steuerung der jeweiligen Seite bestellt.

Zum Einbau:
Der Einbau ist nach meiner Meinung leicht von jedem mit ein wenig handwerklichem Geschick in kurzer Zeit selber zu machen. Die Anleitung ist sehr gut und mit Bildern super verständlich.

Der Tüv:
Nach dem Einbau zum TÜV und Abnahme der ganzen Sache - ohne Problem das Teil von 3500 kg auf 3850 kg aufgelastet.
Man bekommt ein Gutachten vom Tüv in dem die neuen Daten stehen.
Nach meinen Informationen reicht es dieses Gutachten bei den Papieren zu haben. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig!

Was bedeutet das ??
In Deutschland legal bis 3850 kg beladen fahren - in Österreich da ja nicht in den Papieren vermerkt - ganz normal als < 3,5t ohne Go - Box !
Wenn man dann natürlich in Österreich auf die Wage muss stellt sich die Frage ob es billiger ist überladen zu sein oder ohne Go-Box (wenn man die Auflastung her zeigt) gefahren zu sein !

Zum Fahrverhalten:
Da kann ich nichts sagen da erst 30 km damit gefahren - das Fiat Fahrwerk ist aber ohne Luftfederung auch schon wirklich gut aber rein optisch sieht man jetzt auch dem WoMo seine Last nicht mehr an!

Die Kosten:

Luftfeder siehe Goldschmitt.
Einbau nichts da in ca. 3 Stunden selber gemacht.

Die Steuerung habe ich nicht nach vorne verlegt - sehe das als unnötig da man einmal seinen Druck einstellt und das war es dann auch. Habe die Steuerung in die Heckgarage gleich neben die 2. Batterie gebaut und somit weder für Strom oder Luft lange Wege zum verlegen gehabt!

So, ich hoffe dem einen oder anderen ist geholfen - bei Fragen einfach mailen :-)


LG
Lesi67

heinzelmo am 15 Sep 2008 19:48:47

Im TÜV Bericht steht aber "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat unverzüglich zu erfolgen". Ist auch verständlich, da mit einer Auflastung ja auch die Steuer "aufgelastet" wird. Ein Nichteintrag könnte Dir also als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Voin 3200 auf 3500 sind das aber nur 20,-€

Heinz

lesi67 am 16 Sep 2008 00:26:08

Hallo Heinz,
ja- steht so drin - aber man muß niccht auflasten - du kannst genauso gut mit Luftfeder als 3,5 t fahren (kannst ja z.B. auch einen 12t LKW ablasten auf 7,5t)
Also rein Versicherungsrechtlich darfst du 3,85t wobei du dann "Steuerhinterziehung" betreibst und bei einer Kontrolle könnte man mit dem Tüv Schein bei den paar Kilo evtl. auch mit einem blauen Auge davon kommen!

oder irre ich mich da?

Aber eins ist sicher - optisch sieht es viel besser aus wenn das Heck nicht am Boden schleift und somit ist das Risiko schon mal kleiner aufgehalten zu werden.

Stelle ich mir als Neuling zumindest so vor :-)



Lesi

catbernd am 10 Okt 2008 19:55:56

Guten Abend,
habe heute meine Luftfederung dem TÜV vorgestellt. Habe absolut nichts gesagt bis die Frage kam wollen sie auch Auflasten. Ich gab zur Antwort soviel wie möglich. Nach Durchsicht der Unterlagen bekam ich zur Antwort 3750 kg sind möglich. Das war ein Geschenk für mich denn die Rede war bei AT- Kuhn 100 kg, nun bin ich wenigstens auf der sicheren Seite. Meine größte Sorge war in einen Unfall verstrickt zu sein und die Versicherung stellt sich quer. In die Schweiz und Östereich bin ich nie gefahren wegen der Überladung. Habe ein Vorzelt zum Mobil konnte es nie mitnehemen aus Gewichtsgründen. Es blieben mir 120 kg offen als Zuladung da fehlten Wasser, Dieseltank fast leer und von Verpflegung ganz zu schweigen. Wie das Fahrverhalten sich auswirkt werde ich testen, habe eine Regelungsanlage eingebaut wo ich während der Fahrt Druck erhöhen und ablassen kann stammt aus einem luftgefederten Sitz vom Caterpillarradlader. Im Oktober geht meine Saison zu Ende, fahren noch einmal zum Selbstausbauer treffen nach Wietzendorf von dort nach Würzburg und zurück in den Heimathafen Tessin. Es werden so ca 1500 km werden und da werde ich bestimmt etwas über Vor- und Nachteile herausfinden.

Schöne aus dem Norden
Bernd

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