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An und Abmeldung 1, 2


Harry13 am 06 Sep 2008 11:08:03

Hallo Womis,
was mich beschäftigt ist die Frage wer meldet sein Womo ab, wenn feststeht das es mehrere Tage oder Wochen nicht benutzt wird?
Ist ja nach der Steuererhöhung ein Thema geworden. Aber meißtens verläuft der Protest der auch damit angezeigt werden soll im Sande, oder ?

LG
Horst
:?: :?: :?:

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Gast am 06 Sep 2008 11:12:40

Hallo Horst,
gib Mal bei der Suche -Saisonkennzeichen- ein, da findest Du viel interessante Meinungen dazu.
Viel Spass

Harry13 am 06 Sep 2008 11:22:11

Hallo Janoschpaul,
Saisonkennzeichen meine ich nicht damit, da ist man Zeitlich zu sehr festgelegt. Es geht mir nur um das reine An u. Abmelden !


gruß Horst

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Gast am 06 Sep 2008 11:49:20

Da käme ich nie auf die Idee sowas zu machen. Das ist doch auch ein Aufwand, immer zum Landratsamt zu rennen, die Versicherung regeln, das kostet doch auch Gebühren.
Die Idee halte ich für völligen Quatsch.
Das Schöne am Womofahren ist doch, dass man jederzeit los kann. Wir haben auch kein Saisonkennzeichen. Unser Womo steht immer abfahrbereit da.

Badyy am 06 Sep 2008 12:06:23

Harry13 hat geschrieben:was mich beschäftigt ist die Frage wer meldet sein Womo ab, wenn feststeht das es mehrere Tage oder Wochen nicht benutzt wird?


Wenn Du zu viel Geld hast solltest Du das unbedingt machen.
Ab- bzw Anmeldung kostet je ca. 12,- Euro, das ganze machst Du dann 5x im Jahr und schon bist bei Kosten von 60,- Euro, den Zeitaufwand mal nicht mitgerechnet.

Wo genau ist da jetzt der Sinn?

PS: Mein Womo steht schon wieder seit 7 Tagen, wäre eine Abmeldung Deiner Meinung nach sinnvoll gewesen? :D

Harry13 am 06 Sep 2008 12:49:00

Hallo,
ja ist auch etwas was sich für jeden anders darstellt. Wenn ich bei mir Rechne kostet das Womo so vor der Tür 3,-€ pro Tag. Also 30X3=90,-€ im Monat. Bei uns ist das so das wir kaum plötzlich und unerwartet losfahren können selbst wenn wir wollen. Ich bin auch in der Lage noch am Freitag Morgen zur Zulassungsstelle zu fahren kostet mich alles in allem 1 Stunde Zeit um die Anmeldung vorzunehmen.
Es kommt bei mir auf jeden Fall vor das wir 2 Monate überhaupt nicht wegkommen, also denke ich für mich rechnet sich das. Klar ist das umständlich.
Aber das war auch nicht der Sinn meiner Frage. Im Zuge der hohen Besteuerrung für Mobile war von etlichen schon wegen des Protestes die Rede davon und da wollte ich nur mal hören ob davon etwas übrig geblieben ist.
Wie bitte soll man sonst seinen Unwillen denen klarmachen. Nur in D ist das Meckern immer hoch im Kurs aber in der Praxis lässt das immer schnell nach und Reaktionen brauchen Politiker keine zu fürchten.

guela am 06 Sep 2008 12:49:01

Hallo,

ich melde mein Fahrzeug von November bis März oder April ab.

Die Kosten dazu stehen im keinem Verhältnis zum Ersparten.

Abmelden: 5.90 €
Anmelden: 11,70 €
Kosten: 17,60 €

Die Summe für Steuer/Versicherung ca. 80 €/Monat.
Dies sind bei 5 Monaten schon 400 € Ersparnis.

Zeitlich braucht man für die Versicherung keinen großen Aufwand,
da man anstelle der Doppelkarte nun einen Code in elektronischer Form erhält und diesen an das Landratsamt übergibt.

Bei der An-/Abmeldung benötige ich jedesmal ca. 1/2 Stunde + 1/2 Std. Fahrzeit. Aber das ist ja bei jedem individuell zu berücksichtigen.

Die KfZ.-Steuer wird aber nur nach mindestens einmonatiger Zulassung Tagesgenau zurückerstattet.

Vorteil bei dieser Form ist, dass ich zu jeder Zeit entscheiden kann, wann ich das Fahrzeug anmelde (oder auch abmelde).


Günter

migula am 06 Sep 2008 14:01:21

Seit, ich meine Jahresanfang, muss auch das Kennzeichen kostenpflichtig reserviert werden,sonst müssen nach einer auch kurzen Abmeldezeit Neue besorgt werden.

guela am 06 Sep 2008 14:12:40

migula hat geschrieben:Seit, ich meine Jahresanfang, muss auch das Kennzeichen kostenpflichtig reserviert werden,sonst müssen nach einer auch kurzen Abmeldezeit Neue besorgt werden.


Ich wurde (allerdings 2007) beim abmelden gefragt, ob ich das Kennzeichen behalten will.

Meine Frage darauf war, was es denn kosten würde (im Forum war schon mal ein Hinweis, das dies kostenpflichtig wäre).

Darauf lächelte der und antwortete mir: "Natürlich nichts".

Vielleicht gehen in Bayern die Uhren doch ein bisschen anderst?.


Günter

Leser am 06 Sep 2008 15:27:49

Hallo,
ich mach´s wie guela -und das schon seit Jahren.
Die Kennzeichenreservierung kostet bei uns € 2,60.

Leser

snoopy-k am 07 Sep 2008 11:25:36

Wohnwagen abmelden lohnt sich nicht, weil der eh kaum was kostet.
WoMo oder PKW, da lohnt es sich schon, wenn der nur einen Monat steht.

Beispiel ich, bin seit 2 Monaten Krank und mit Krücken fährt sich schlecht, also wird der PKW erst wieder angemeldet, wenn ich wieder ohne Krücken bin.
Beispiel meine Frau, 4 Monate auser Gefecht wegen Huf-Bruch und das waren verschenkte 400 Euro fürs Rumstehen. Seitdem wird abgemeldet.

BernhardK am 07 Sep 2008 21:41:33

guela hat geschrieben:ich melde mein Fahrzeug von November bis März oder April ab.


Hallo !

Genau so mache ich es auch. Bei meinem früheren WoMo hatte ich ein Saisonkennzeichen. Da war man an die Zeit gebunden, das war igendwie ein Nachteil. Jetzt kann ich entscheiden, wann ich das WoMo vorübergehend stilllege und wieder zulasse. Das Kennzeichen behält man, es wird nur entstempelt. Man spart erheblich mehr als beim Saisonkennzeichen.

abo1 am 07 Sep 2008 22:04:39

hallo

bei uns AT gibt es die kennzeichenrücklegung
ein kennzeichen kann bis zu 12 monaten zurückgelegt werden ohen dass es dadurch zur abmeldung kommt. während der zurücklegung entfällt die steuer und versicherung

da bei uns die steuer immer schon deutlich höher war als die jetzige höhere kfz steuer in DE zahlt sich das allemal aus und meine kennzeichen sind oft zurückgelegt.

aber slebst eine an-abmeldung wäre evt rentabel, diese kostet bei uns generell 195,-

also ungefähr soviel wie rund zwei monate kfz steuer (kann aber je nach fahrzeugleistung, zulassungszeitpunkt= abgasnorm ect auch etwas mehr oder weniger sein)

lg
g

Gast am 08 Sep 2008 09:18:40

Die spannendste Frage ist, ob ich dann gegen den jeweils neuen Steuerbescheid wieder Einspruch einlegen muss, wenn ich mich zur Gegenwehr gegen die aktuelle Womo-Steuer entschlossen hatte. Ich werde mal versuchen, das zu klären.

Lauterberger am 04 Okt 2008 17:01:30

Für mich ist die spannensde Frage nach den Kosten !

Steuer und Versicherung (VK) kosten monatlich etwa 80 Euro.

Da lohnt sich die Abmeldung über einen längeren Zeitraum schon.

Das muß also jeder für sich aufgrund seiner persönlichen Sitution sehen.

Wer ständig die nötige Zeit hat loszufahren, für den kommt die Abmeldung vielleicht nur über den Winter infrage !

Dietmar

Hendy07 am 19 Dez 2008 12:00:29

ok, das mit dem Abmelden an der Zulassungsstelle ist mir jetzt klar, also Steuer irgentwann entsprechend rückerstattet, Ab- u. Anmeldegebühren (evtl. + Kennzeichenreservierung) zu bezahlen. Und wie funktieniert das mit meiner Versicherung?

Hendy
PS. Habe als Neu/Wiedereinsteiger 735,- Euro Haftpflicht u. Vollkasko Jahresbeitrag zu zahlen. :?:

dieter2 am 19 Dez 2008 12:13:59

Ich habe auch erstmals unser Womo im September abgemeldet.
Wir fahren voraussichtlich erst wieder im April.

Kennzeichen wird 1 Jahr kostenlos reserviert wenn das gleiche Fahrzeug wieder angemeldet wir.
Abmeldung hat 5,90 € gekostet.Anmeldegebühren weis ich noch nicht.
Ein Anruf bei der Versicherung und ich habe kostenlos eine Ruheversicherungspolice per Post bekommen.

Ich halte das besser wie ein Saisonkennzeichen,ist viel flexibler,man ist nicht so streng an Termine gebunden.
Und ob die Versicherung beim Saisonkennzeichen mehr kostet weis ich nicht.

Dieter

Gast am 19 Dez 2008 12:34:58

Wir halten es seit der leidigen Steuererhöhung auch so, dass wir das Womo im Winter abmelden. Ein Saisonkennzeichen kommt da allerdings auch nicht in Frage, da es zu unflexibel ist. Und die wenigen Minuten auf der Zulassungsstelle sind ja im Prinzip gut bezahlt - der Aufwand mit der Versicherung beschränkt sich auf ein Telefonat! Da wir sowieso keine Wintercamper sind, ist dies eine gute Möglichkeit, die Differenz der Steuererhöhung wieder aufzufangen - oder sogar noch mehr, je nach Dauer der Stilllegung!

ingemaus am 19 Dez 2008 13:12:49

Hallo!

Achtung! Achtet darauf , dass bei Eurer Versicherung, Ruheschutz besteht!

und tschüss ingemaus

Leif am 19 Dez 2008 13:42:26

und kennzeichenreservierung nicht vergessen!

das ist von zulassungsstelle zu zulassungsstelle verschieden, wie das gehandhabt wird.

ich hab in kreis SL vor kurzem gefragt. die auskunft war: das kennzeichen wird einen tag nach abmelden wieder im system freigegeben, wenn keine reservierung besteht.

also in jedem fall nachfragen! sonst kostet das unter umständen noch nen satz neuer kennzeichen etc.pp.


Leif

hartmut49 am 19 Dez 2008 14:15:45

Hallo,
für mich ist das Prizip, wenn mich eine Behörde, oder jemand anderes, versucht" ab zu schöpfen" , daß ich mich bemühe, daß es für die eine Nullrunde wird!
Es gelingt mir neuerdings, immer öffter!!
Im Fall der KFZ Steuererhöhung, ist es so, daß der Staat trotz 55 %tiger
Erhöhung jetzt von mir 80€ weniger Steuer (KFZ Steuer + 19% Versicherungssteuer) bekommt
Früher haben wir unse Womo, ganzjährig an gemeldet gehab, sind aber in der dunkelen Jahreszeit fast nie gefahren!
Aber wer gerne bezahlt, soll es ruhig weiter tun , sonst erhöhen sie den Dieselpreis wieder !
Allzeit gute Fahrt
Hartmut

pilote600 am 19 Dez 2008 14:16:49

Wie ist das mit dem "Ruheschutz"?????

OK, wenn ich eine Möglichkeit habe das Fahrzeug in einer Halle auf privatem Grund abzustellen, habe ich wenige gefahren, doch schon beim Parken unter freiem Himmel auf einem privaten Grundstück, habe ich doch bei einem abgemeldetem KFZ keinen Kasko Schutz, also Diebstahl, Brand, Hagel Sturm!!???? oder doch?????

Wenn ich keine Möglichkeit habe das Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen darf ich es ja eh nicht abmelden!!!

dieter2 am 19 Dez 2008 14:46:35

pilote600 hat geschrieben:Wie ist das mit dem "Ruheschutz"?????



Meine Versicherung hat mir einen Nachtrag über den Versicherungsschutz/Ruheversicherung
geschickt.
Da läuft die Vollkasko und die Teilkasko kostenlos weiter bei Stillegung.
Die zuviel gezahlte Versicherungsprämie bis Jahresende wurde zurücküberwiesen.

Die Kennzeichenreservierung wurde auf den entwerteten Zulassungsschein vermerkt, für genau ein Jahr.

Das das Fahrzeug ohne Zulassung nicht im öffendlichen Verkehrsraum stehen darf braucht wohl keine weitere erläuterung.

Dieter

Gast am 19 Dez 2008 15:09:51

Hi Leute,

soll es jeder so machen wie er mag,

aber für mich habe ich entschieden,
A) mein Womo immer spontan zur Verfügung zu haben, so lange es finanziell nicht an den Brötchen scheitert, auch der Winter hat seinen Reiz wenn es schön ist einfach mal spontan loszufahren, wozu hat man so eine Kiste :?: zum Fahren nicht zum angucken (so denke ich für mich)
B) bin ich viel zu faul, um etwas abzumelden, oder zu den Ämtern zu rennen, denen die Schreibgebühren zu gönnen, um mir anschließend wie viele dann einen bezahlten Abstellplatz suchen muß, weil das Ding ein SaisonKZ hat. NÖÖööö

Wer jetzt für seinen Winterstellplatz zahlen muß, wo bitte hat man da etwas gespart ? An den Steuern die dann woanders bezahlt werden müssen?

Was anderes ist es, wenn man einfach den Winter nicht mag und in der Kälte nicht fahren will. Aber dann kann ich es auch angemeldet lassen und es in einer Sackgasse parken. = das ist nur ein Beispiel

Was die Steuern betrifft, finde ich natürlich immer ein Eingriff in die eigenen Tasche (egal welche Steuererhöhung) und dann wirds vom Staat verplempert allg. oder notleidenden Banken dank Wirtschaftskrise in den Hals geworfen. Aber das ist ein anders Thread....

Wenn ich mir mein Womo nicht mehr Ganzjährig leisten kann und nicht einfach mal spontan einsteige weil mir so danach ist, dann werde ich total verzichten und dieses Hobby aufgeben.

wünsche Euch allen eine schöne Weihnachtszeit :) :wink:

pluspetit am 19 Dez 2008 16:36:07

Auch wir melden seit der Steuererhöhung aus Protest ab. In der Zeit von November bis Ostern nutzen wir unser Womo normalerweise nicht. Da ist man u.E. wegen des enormen Energiebedarf auf Stellplätze oder Campingplätze angewiesen und den "Weihnachtsaufschlag" zu bezahlen ist es uns nicht wert. Und Winterreifen haben wir auch keine. (wir schaffen es ja noch nicht einmal in 7 Jahren die Sommerreifen abzufahren)
Eine Saisonzulassung ist uns aber zu unflexibel. Mal ist Ostern im März, mal im April. Und selten aber manchmal nutzen wir das Womo auch Ende November oder Anfang Dezember (wenn noch kein Schnee liegt) als Unterkunft bei Familienfeiern bei unseren Verwandten oder Freunden.
Da bliebe dann nur der Zeitraum Januar und Februar als Abmeldezeitraum übrig und das lohnt ja den Aufwand eines Saisonkennzeichens nicht. Dann lieber flexibel an- und abmelden.
- Wann endlich bekommen wir das Wechselkennzeichen? Wenn ich Wohnmobil fahre steht mein PKW und umgekehrt. Das wäre die optimale Lösung.- Aber die Länder würden KFZ -Steuer verlieren...also kommt es nicht.

LG und frohe Festtage!

Lauterberger am 19 Dez 2008 18:07:30

dieter2 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Wie ist das mit dem "Ruheschutz"?????



Meine Versicherung hat mir einen Nachtrag über den Versicherungsschutz/Ruheversicherung
geschickt.
Da läuft die Vollkasko und die Teilkasko kostenlos weiter bei Stillegung.
Die zuviel gezahlte Versicherungsprämie bis Jahresende wurde zurücküberwiesen.

Die Kennzeichenreservierung wurde auf den entwerteten Zulassungsschein vermerkt, für genau ein Jahr.

Das das Fahrzeug ohne Zulassung nicht im öffendlichen Verkehrsraum stehen darf braucht wohl keine weitere erläuterung.

Dieter



Hallo,

da würde ich mich aber nocheinmal schlaumachen. Meines Wissens gibt die Ruheversicherung nur einen Teilkaskoversicherungsschutz her, d.h.
Feuer, Diebstahlschaden und Sturmschäden !

Wichtig für die Schadenfreiheitsrabattsteigerung ist übrigens ein mindestens für 6 Monate angemeldetes Womo.

D.

Gast am 19 Dez 2008 18:57:35

1.
dieter2 hat geschrieben:... da läuft die Vollkasko und die Teilkasko kostenlos weiter bei Stillegung ... Dieter

2.
Lauterberger hat geschrieben: Hallo, da würde ich mich aber nocheinmal schlaumachen. Meines Wissens gibt die Ruheversicherung nur einen Teilkaskoversicherungsschutz her, d.h. Feuer, Diebstahlschaden und Sturmschäden ! Wichtig für die Schadenfreiheitsrabattsteigerung ist übrigens ein mindestens für 6 Monate angemeldetes Womo.
D.

3.
dieter2 hat geschrieben:... das das Fahrzeug ohne Zulassung nicht im öffendlichen Verkehrsraum stehen darf braucht wohl keine weitere erläuterung ...


zu 1. + 2.: was wäre denn lt. 2. dann nicht abgedeckt ???

zu 3.: doch ... bitte ... :D ... was wäre denn evtl. die Konsequenz, wenn ich abgemeldet auf einem stillen, verträumten, wenig bis garnicht frequentiertem [P] stehe ???

:tannenbaum:

dieter2 am 19 Dez 2008 20:47:27

Lauterberger hat geschrieben:[Hallo,
da würde ich mich aber nocheinmal schlaumachen. Meines Wissens gibt die Ruheversicherung nur einen Teilkaskoversicherungsschutz her, d.h.
Feuer, Diebstahlschaden und Sturmschäden !

Wichtig für die Schadenfreiheitsrabattsteigerung ist übrigens ein mindestens für 6 Monate angemeldetes Womo.

D.


Habe extra die wichtigen Details kopiert,da kann man sehen was versichert ist
bei meine Ruheversicherung.
Dieter



pilote600 am 22 Dez 2008 07:10:05

@ zeelander

Es ist halt so, dass in D kein Fahrzeug ohne Anmeldung (VERSICHERUNG) auf öffentliche Straßen stehen darf. OK, hat wohl auch einen Sinn. Wenn ein Fahrzeug nicht angemeldet (Haftpflichtversichert) auf einem Parkplatz stehen würde, aus irgendeinem Grund es nun zu einem Feuer kommt, und dabei auch noch das Fahrzeug rechts und links beschädigt wird, wer soll dann bezahlen???????? Ich denke mal das ist der Hauptgrund!?!?

Noch ne Frage an die Versicherungsprofis:

Durch die Telkaasko sind ja Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Diebstahl abgesichert, welcher Vollkaskoschaden kann den bei einem stehenden Fahrzeug eintreten??? (ehrliche Frage)

Dethleffs 6731 am 23 Dez 2008 10:52:20

Hallo,
also ich kann Marry nur voll und ganz zustimmen.
Warum das Mobil nur für den Urlaub benutzen??? Wir sind (fast) jedes Wochenende unterwegs. -Ist jedesmal ein kleiner Urlaub.
aus Unterfranken
Bernd

pilote600 am 23 Dez 2008 13:21:50

Mal ne Frage:
Wie ist das wenn ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen in der passiven Zeit in einer Halle steht und dann abfackelt.

Ist es versichert?
Wie sieht es aus wenn es einen Schaden an Fremndfahrzeugen oder der Halle gibt?
Wer bezaht den Einsatz der Feurwehr?????

Also nochmals in der Zeit in der das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist??????

Gast am 08 Jan 2009 00:43:27

pilote600 hat geschrieben:Mal ne Frage: Wie ist das wenn ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen in der passiven Zeit in einer Halle steht und dann abfackelt. ... Ist es versichert?
Wie sieht es aus wenn es einen Schaden an Fremdfahrzeugen oder der Halle gibt? ... Wer bezaht den Einsatz der Feurwehr?????
Also nochmals in der Zeit in der das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist??????


... ergänzende Frage: dürfen denn Womos mit Saison-KZ im öffentlichen Verkehrsraum stehen/parken/abgestellt werden ???

Tipsel am 08 Jan 2009 00:54:09

nein

dieter2 am 08 Jan 2009 02:07:26

Ja

Dieter

Gast am 08 Jan 2009 07:49:15

dieter2 hat geschrieben:Ja

Dieter


Nein

Lancelot am 08 Jan 2009 07:55:58

zeelander hat geschrieben:
... ergänzende Frage: dürfen denn Womos mit Saison-KZ im öffentlichen Verkehrsraum stehen/parken/abgestellt werden ???


NEIN, siehe dazu: --> Link

Ganz nach unten scrollen bis "Achtung"

pilote600 am 08 Jan 2009 09:04:08

pilote600 hat geschrieben:Mal ne Frage:
Wie ist das wenn ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen in der passiven Zeit in einer Halle steht und dann abfackelt.

Ist es versichert?
Wie sieht es aus wenn es einen Schaden an Fremndfahrzeugen oder der Halle gibt?
Wer bezaht den Einsatz der Feurwehr?????

Also nochmals in der Zeit in der das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist??????



Hallo Gemeinde,

aufgrund der Zusatzfrage kann ich nun nicht erkennen welches ja und welches nein für meine Frage bestimmt war!?!?!?

Ich denke aber das meine Frage trotzdem eine wichtige Sache ist, denn vieleicht steht ja mal dein Fahrzeug neben einem mit inaktivem Sasisonkennzeichen oder Ruheschutz????????

Gast am 08 Jan 2009 09:18:55

pilote600 hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Mal ne Frage:
Wie ist das wenn ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen in der passiven Zeit in einer Halle steht und dann abfackelt.

Ist es versichert?
Wie sieht es aus wenn es einen Schaden an Fremndfahrzeugen oder der Halle gibt?
Wer bezaht den Einsatz der Feurwehr?????

Also nochmals in der Zeit in der das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist??????



Hallo Gemeinde,

aufgrund der Zusatzfrage kann ich nun nicht erkennen welches ja und welches nein für meine Frage bestimmt war!?!?!?

Ich denke aber das meine Frage trotzdem eine wichtige Sache ist, denn vieleicht steht ja mal dein Fahrzeug neben einem mit inaktivem Sasisonkennzeichen oder Ruheschutz????????


Das Nein bezog sich auf die Frage ob die Fahrzeuge auch ausserhalb des Zulassungszeitraumes im Öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf. Da gibt es ein klares NEIN.

Ob Dein Fahrzeug in dieser Zeit versichert ist, hängt von Deiner Versicherung ab. Frag doch einfach mal da nach ob Du eine Ruheversicherung hast.

dieter2 am 08 Jan 2009 10:24:09

Die Frage lautet:
"... ergänzende Frage: dürfen denn Womos mit Saison-KZ im öffentlichen Verkehrsraum stehen/parken/abgestellt werden ??? "

Klar kann ein Fahrzeug mit diesen Kennzeichen überall parken.

Außer der Saison ist natürlich was anderes,also sagen wir 50% Ja u. 50% nein :)

Dieter

pilote600 am 08 Jan 2009 12:55:19

Ich habe weder Sasisonkennzeichen, noch abgemeldet, es geht darum:

2 Fahrzeuge stehen im Dezember in einer gemietetn Halle nebeneinander, Fahrzeug A hat Saisonkennzeichen März bis November, Fahrzeug B ist angemeldet.

Nun brennt Fahrzeug A ab, technischer Fehler, keine Fahrlässigkeit, kein Vorsatz oder sonst was.

Fahrzeug B wird auch zerstört.

Wer bezahlt Schaden an Fahrzeug B?????????

dieter2 am 08 Jan 2009 13:03:41

Schwierige Frage,im Zweifel immer der Verursacher.

Diese Ruheversicherung ist eine Kaskoversicherung,ob damit auch Haftpflichtschäden abgedeckt sich,keine Ahnung,glaube eher nicht.

Dieter

pilote600 am 08 Jan 2009 13:12:40

Spinnen wir das mal weiter,

Fahrzeug A ist ein altes und kleies Selbstausbau, der Besitzer kann sich nichts anderes leisten, Alleinverdiener mit 3 Kindern Geld reicht gerade so.

Fahrzeug B ist ein Dickschiff der 100 000 Euroklasse!

Ich würde sagen in so einem Fall haben beide schlechte Karten:

Besitzer von Fahrzeug A ist bis ans Lebensende verschuldet!

Besitzer von Fahrzueg B hat nun kein Wohnmobil mehr, wenn es gut läuft bezahlt die eigene Kasko, und holt sich dann das Geld bei A wieder.

Sollte es so sein, dann sollten sich alle Miethallensteher sich mal in ihrer Nachbaschaft umsehen wer Haftpflichtversichrt ist!!

Noch was an alle die Hallen vermieten, auch die Schäden am Gebäude sind ja dann nicht gedeckt?!?!?

gigant am 10 Jan 2009 13:54:17

Guten Tag an Alle.....
Seit drei Jahren , nach einer vorläufigen Planung der voraussichtlichen Benutzung des Womo`s, melde ich ab.
Gespart habe ich im:
1. Jahr Abmeldetage 127 Tage =2,40 304,80
2. Jahr -- " -- 134 -"- =2,40 321,60
3. Jahr bisher und evtl. bis 03.03.09
Kosten des Ab-und Anmeldens jeweils incl. Kennzeichenreservierung ca.17 Euro- 1 Stunde Warte- und Fahrzeit ( 2x 10 KM ) 10 Euro Kosten....
Was übrig bleibt ist ein guter Batzen Euros, die ich gerne in den Urlaub stecke.
Aber jeder wie er möchte!

Freundliche und eine gute Saison.
Manfred

Hendy07 am 12 Jan 2009 09:27:31

Hallo zusammen,

danke für die vielen Hinweise u. Ratschläge. Was muss ich denn mitnehmen zur Zulassungsstelle zur Abmeldung?
- meine Fahrzeugpapiere u. auch die beiden Nummernschilder?
- fahre ich mit dem WoMo zur Zulassungsstelle zum Abmelden u. dann nach Hause?

und danke Hendy 8)

Jagstcamp-Widdern am 12 Jan 2009 09:44:05

zum abmelden mitnehmen: zulassungsbescheinigung teil 1 + 2, kohle und die kennzeichen.
du darfst (am selben tag) noch mit der karre fahren!

beim wieder anmelden gilt das nicht!!

grusz hartmut

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