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Haftpflichtversicherung für Radler


benjamin am 09 Sep 2008 10:41:31

Hallo Radler!
Ich habe hier nun mal eine Frage, wie die Haftpflicht der Radfahrer in D / A / F aussieht. Ich lebe in der Schweiz und hier müssen die Radfahrer eine sogenannte Fahrrad - Nummer lösen. Früher war's ein Alu - Schildchen, welches am Fahrrad angebracht werden musste. Heute ist es eine Vignette (Tickerl), das am Fahrrad angeklebt wird. Kostet je nach Kanton mehr oder weniger und deckt eine Schadensumme von CHF 2'000'000.- für Personen- und Sachschaden zusammen. Obwohl ich eine private Haftpflichtversicherung habe, zwingt mich der Gesetzgeber resp. die Versicherungsgesellschaften, für das Fahrrad eine zusätzliche Versicherung abzuschliessen. Diese ist gültig von 01.06. bis 31.05. des folgenden Jahres. Wenn wir mit dem WOMO unterwegs sind, haben wir auch unserer Fahrräder dabei und unternehmen immer wieder schöne Ausfahrten. Dabei ist mir aufgefallen, dass in den Ländern D / A / F die Fahrräder kein Versicherungskennzeichen haben. Darum meine Frage: Wer kommt für die Kosten auf, wenn ein Radfahrer aus D / A / F einen Unfall baut und Personen oder Sachen von Dritten in Mitleidenschaft gezogen werden?
Auf Eure Antworten warte ich gespannt und vom Bodensee

Benjamin

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Gast am 09 Sep 2008 11:02:16

Sowas ist bei uns über die Privathaftpflicht geregelt. Leider hat die nicht jeder. Ist halt eine freiwillge Sache. Für Fahrzeuge ohne Antriebsmotor gibts in D keine VS Pflicht.
Da würde bei einem Schaden so manch einer ruiniert sein, wenns richtig scheppert. Von daher gehört. m.E. eine PH zur Mindestausstattung eines jeden.

jonathan am 09 Sep 2008 11:12:50

MichaelN hat geschrieben:Da würde bei einem Schaden so manch einer ruiniert sein, wenns richtig scheppert. Von daher gehört. m.E. eine PH zur Mindestausstattung eines jeden.

Ich glaube aber, mit folgender Einschränkung: Dir kann als Schädiger nur bis zur Höhe der nichtpfändbaren Einkommensteile ein finanzieller Schaden entstehen-und die sind so hoch, daß ein Normalbürger kaum wird zahlen müssen....
Ich habe jedoch mal gehört, daß einige Vers.-gesellschaften das Risiko abdecken, von einem nicht Versicherten oder nicht Zahlungsfähigem Schädiger "getroffen" zu werden. Die stellen den Geschädigten dann in etwa so, als hätte beim Schädiger eine Haftpflichtversicherung vorgelegen.
Werner

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Gast am 09 Sep 2008 11:56:00

jonathan hat geschrieben:
MichaelN hat geschrieben:Da würde bei einem Schaden so manch einer ruiniert sein, wenns richtig scheppert. Von daher gehört. m.E. eine PH zur Mindestausstattung eines jeden.

Ich glaube aber, mit folgender Einschränkung: Dir kann als Schädiger nur bis zur Höhe der nichtpfändbaren Einkommensteile ein finanzieller Schaden entstehen-und die sind so hoch, daß ein Normalbürger kaum wird zahlen müssen....
Ich habe jedoch mal gehört, daß einige Vers.-gesellschaften das Risiko abdecken, von einem nicht Versicherten oder nicht Zahlungsfähigem Schädiger "getroffen" zu werden. Die stellen den Geschädigten dann in etwa so, als hätte beim Schädiger eine Haftpflichtversicherung vorgelegen.
Werner


So ähnlich argumentierte die hiesige Sozialbehörde: Der Antragsteller habe keinen Bedarf für die 5 EUR im Monat um eine Haftpflicht abzuschließen, schließlich sei er ja unpfändbar.

Ich halte das aus zwei Gründen für eine Unverfrorenheit:

1. Der Geschädigte geht leer aus, bleibt also auf seinem Schaden sitzen. Die Krankenkassen und sonstigen Lastenträger, die letztlich durch die Allgemeinheit bezahlt werden, bleiben auf allen Regressansprüchen sitzen. Letztlich zahlt es also doch die Gemeinschaft, nur nicht der Landkreis direkt.

2. Der Sozialbedüftige kann ja auch mal zu Geld kommen. Dann greift ein Titel gegen ihn und er muss den Schaden aus dem neuen Vermögen bezahlen.

, der den Glauben an die "gerechte siziale Marktwirtschaft" inzwischen über Bord geworfen hat.

Übrigens: Ich bin FÜR eine Versicherungspflicht bei Fahrrädern, da man damit genau die gleichen Unfälle verursachen kann wie mit einer versicherungspflichtigen Mofa. Im nächsten Leben komme ich eh als Schweizer auf die Welt ;-))

benjamin am 09 Sep 2008 12:14:17

Hallo zusammen!

Ja, diese Antworten habe ich eigentlich erwartet. Ich finde unser 'System' nun doch nicht so schlecht, denn für CHF 3.50 - 6.50 pro Jahr, je nach Kanton, bin ich doch gut abgedeckt, gegenüber Dritten.
Nun werde ich auf den schönen Radwegen hier im Thurgau noch etwas vorsichtiger die unzähligen Radler überholen und kreuzen, die zu zweit nebeneinander auf schmalen Strassen unterwegs sind. Man weiss ja nie - hat er eine Haftpflichtversicherung oden nicht!
Wäre eigentlich etwas für die EU! Besser als die Krümmung von Gurken!!

vom Bodensee

Benjamin

Gast am 09 Sep 2008 12:33:06

Ich würde auch jederzeit eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder befürworten.. Die fahren häufig wie die letzten Henker durch die Gegend und scheren sich einen Dreck um Vorschriften.. Hätten die alle ein Kennzeichen würden da wesentlich mehr von ordnugsgemäß fahren.
Wenns den mal schweppert ist der Autofahrer eh grundsätzlich der Dumme.

topolino666 am 09 Sep 2008 14:35:29

Wenns den mal schweppert ist der Autofahrer eh grundsätzlich der Dumme.


:?: .... :?: .... :?: .... :?: .... :?: .... :?: .... :?:

........ stimmt, denn der sitzt in seinem 2-Tonnen-Blechkäfig und spürt nicht mehr als ein leichtes Kribbeln im Lederlenkrad während der Radfahrer die Schrauben im Autobodenblech zählen kann!!

Ich wurde einmal von einem Autofahrer "auf die Hörner genommen" Schuldfrage war 100 % geklärt, aber was ich mir als Radfahrer anhören durfte "Wieso hatten Sie keinen Helm?" "War das Licht auch gaaaanz sicher an" ""Hatten Sie nicht vielleicht doch ein ganz klitzekleines Bisschen Alkohol?" das war nicht mehr schön!!

Ich lag 6 Wochen im Krankenhaus und der Autofahrer hat sich noch am gleichen Abend ein Mietauto geholt und ist weiter gefahren!!

Zurück zum Thema:

1 x Fingerheb gegen den Kennzeichnungs- und Doppelversicherungswahn!!!

Gast am 09 Sep 2008 15:07:19

topolino666 hat geschrieben:1 x Fingerheb gegen den Kennzeichnungs- und Doppelversicherungswahn!!!


Von Doppelversicherungswahn ist hier keine Rede gewesen.. Aber von einer Haftpflichtversicherung.. Und einer Kennzeichnungspflicht.

Die sogenannte Privathaftpflicht VS ist ja keine Haftpflicht sondern heisst nur so..

Mich wundert es eh, das es für Personen keine Pflichtvs gibt, sobald sie Aktiv am Leben teilnehmen.. D.h. sobald sie sich von alleine fortbewegen und/oder Schaden anrichten können :-) Also im Prinzip muss dann beim Standesamt bei der Geburtsanzeige direkt eine Doppelkarte für die VS vorgelegt werden.. Ansonsten keine Anmeldung möglich :D

tigercat am 09 Sep 2008 15:11:40

Hallo in die Schweiz!

Wie sieht es denn anderes herum aus? Wenn man als WoMo-Urlauber bei euch Fahrrad fährt (wir führen unsere meist huckepack mit), muss man dann auch die Versicherung bezahlen und eine Vignette an das Rad kleben?


tigercat

Gast am 09 Sep 2008 15:46:28

Hm, das wäre eine neue Variante.
Denke aber, daß da die eben vorhandene oder nicht vorhandene Privathaftpflicht greift. Ansonsten - schaute der geschädigte Eidgenosse wohl auch dumm aus der Wäsche - handele es um einen mittellosen Alg-2-Empfänger aus dem deutschen Nachbarlande??

Lancelot am 09 Sep 2008 15:54:43

topolino666 hat geschrieben:Zurück zum Thema:

1 x Fingerheb gegen den Kennzeichnungs- und Doppelversicherungswahn!!!


:gut: ... bin dabei !!

Demnächst werden alle von Geburt an den Mikrochip mit der "persönlichen Identifikationsnummer" eingepflanzt kriegen und die Helmpflicht auf dem "Topf" wird eingeführt (könnte ja der Spülkasten runter kommen) und eine Pflichtpauschalversicherung gegen ALLES .... :(

Gast am 09 Sep 2008 15:59:13

Ich fühle mit Dir, Lancelot.
Fürchte ich doch schon immer die Helmpflicht beim Schwarzbeerzupfen im Wald...
Wer schützt uns dann eigentlich letztendlich vor uns selbst ?!

benjamin am 09 Sep 2008 17:00:52

Hallo tigercat!

Wenn Du mit dem WOMO zu uns kommst und die Fahrräder mitbringst, kannst Du beruhigt ohne Versicherungsschutz fahren. Sollte Dich die Polizei anhalten, was ja äusserst selten der Fall ist, so musst Du Dich ausweisen können und das Fahrrad muss verkehrstechnisch in Ordnung sein. Dies die eingeholte Auskunft von der Polizei. Wenn Du aber einen Unfall verursachst - ja dann siehts vielleicht anders aus. Wie allerdings, kann ich Dir nicht sagen. Der Versicherungkleber würdest Du auf jeder Poststelle bekommen. Die Schweiz sei das einzige Land mit Velohaftpflicht in Europa und die EU würde sich kaum der Schweiz anpassen.

Soweit meine Stellungnahme auf Deine Frage.

vom Bodensee

Benjamin

couchpotato am 09 Sep 2008 17:01:49

Lancelot hat geschrieben:
topolino666 hat geschrieben:Zurück zum Thema:

1 x Fingerheb gegen den Kennzeichnungs- und Doppelversicherungswahn!!!


:gut: ... bin dabei !!

Demnächst werden alle von Geburt an den Mikrochip mit der "persönlichen Identifikationsnummer" eingepflanzt kriegen und die Helmpflicht auf dem "Topf" wird eingeführt (könnte ja der Spülkasten runter kommen) und eine Pflichtpauschalversicherung gegen ALLES .... :(
Besser sind doch Einzelversicherungen für Radfahren, Laufen, Sitzen, Nasebohren... :wall:

Lancelot am 09 Sep 2008 17:22:56

couchpotato hat geschrieben:Besser sind doch Einzelversicherungen für Radfahren, Laufen, Sitzen, Nasebohren... :wall:


Viieel besser .... weil ich mir z.B. "Nasebohren und Kopfanschlagen" spare und damit auf eine bessere Prämie komme .... :D

jonathan am 09 Sep 2008 17:34:24

MichaelN hat geschrieben:
topolino666 hat geschrieben:1 x Fingerheb gegen den Kennzeichnungs- und Doppelversicherungswahn!!!




Die sogenannte Privathaftpflicht VS ist ja keine Haftpflicht sondern heisst nur so..


Die heisst so, weil jeder, der einem Anderen einen Schaden zufügt, haftpflichtig gemacht werden kann. Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, wenn man haftpflichtig ist, den finanziellen Schaden des Schädigers zu tragen bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Gast am 09 Sep 2008 17:35:56

Was es alles gibt :D

Gerhard-Heinz am 09 Sep 2008 21:15:49

Hallo,

hier ist die Grundlage der Privathaftpflichtversicherung.

--> Link

Aber für alles kommt die PH aber nicht auf. Da gibt es so einige Ausschlüsse, u.a. alle Schaden an geliehenen, gemieteten, gepachteten Sachen oder Sachen in Verwahrung. Außerdem keine Deckung für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Je nach Vertragsart gibt mittlerweile aber in einer PH Versicherungsschutz eine "Forderungsausfalldeckung". In diesem Fall ist die PH nicht nur für Schäden an Dritten, sondern deckt auch den eigenen Schaden ab, dem dem VN ein Anderer zugefügt hat, bei dem aber nichts zu holen ist.

RaiWo am 10 Sep 2008 09:56:04

Hai!
Meine Frau wurde im März von so einer "Pistensau" über den Haufen gefahren und schwerst verletzt. Z. B. Halswirbelbruch, Trümmerbruch der Oberarmkugel usw. Dauerschäden sind die Folge.
Seit dieser Zeit haben wir fast jede Woche einen Arzttermin.
Glücklicherweise hattder Verursacher eine Haftpflichtversicherung!
CU
Wolf

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