Guten Abend in die Runde,
ich habe vom FA eine weitere Nachricht bekommen wegen meines Widerspruchs gegen die Rückwirkung der WoMo-Kfz-Steuer!
Dort wird mir in sehr sachlicher Form erklärt,
(Zitat) daß durch das am 02.07.2008 verkündete BFH-Urteil vom 09.04.2008 die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 S. 2AO nicht mehr gegeben seien .
Der BFH hat entschieden, daß es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige tatbestandsrechtliche Rückanknüpfung (eine sog. unechte Rückwirkung) handelt. Dem folgend war das FA befugt, die Steuerfestsetzung zu ändern! (Zitatende)
Bevor das FA nun förmlich über meinen Einspruch entscheidet, will es mir die Möglichkeit der Rücknahme einräumen!?
Können sich denn mal die Rechtskundigen unter uns dazu äußern!?
Ist dem so und kann ich getrost meinen Widerspruch zurück nehmen???
Danke für Eure Mühen und vollmondliche aus dem Teufelsmoor
Rolf

