Hallo Wofgang (fehlt da ein l ? :wink: )
also aus meiner Jugend :D und den damit verbundenen Tuning- Aktivitäten an GTI, G60, 16V und Co. würde ich es in drei Schritten sehen:
1. Tuning ohne jegliche ABE, Eintragung und ohne Einzelabnahme.
Dies ist mehr wie fragwürdig!
Aus 2 möglichen Gründen:
a. Es findet keine Leistungssteigerung statt und es handelt sich um eine "Mogelpackung". Hierzu zählt der ganze "Benzin-Booster"- Quatsch genau so, wie eine mit Draht umwickelte Spule, die man um die Spritleitung für geringeren Verbrauch legen soll.
Folglich: Keine Leistungssteigerung ==> Eintragungsfrei!
Dies dann noch vollmundig als "Vorteil" anzupreisen finde ich erst recht bedenklich, denn hier liegt die Crux und das Fazit: Wenn ich es nicht eintragen muss, dann ist es auch nichts und bringt nichts!
b. Das Tuning ist vom Sicherheitsaspekt her bedenklich und greift in Systeme ein, die mindestens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen, bei einem
Unfall hast du dann schlechte Karten.
Auf eine regelkonforme Einzelabnahme, der Erstellung einer ABE oder eines allgemeinen TÜV- Gutachtens wird aus Kostengründen verzichtet, hier zählt für den VK nur der "schnelle Euro".
2. Es findet eine Leistungssteigerung statt und der Anbieter ist seriös.
Hierzu gibt der Anbieter ein umfangreiches Gutachten in Auftrag, dies kostet i.d.R. mehrere tausend Euro und geht locker in den 5-stelligen Bereich.
Am Ende erhält der Anbieter dann für die Verwendung in PKW eine ABE zu freien Verwendung oder ein allgemeines TÜV- Gutachten zur Eintragung mit eventuellen weiteren Auflagen.
Mit der ABE kannst du gleich nach Einbau los fahren, du musst die ABE nur im Fahrzeug mitführen und auf Verlangen (Polizei, HU, usw) vorzeigen.
Mit dem TÜV- Bericht musst du nach dem Einbau erst zu einer Prüfstelle deines Vertrauens und den Einbau begutachten lassen.
Eventuelle Auflagen wie z.B. Änderungen an Bremsen oder am Motormanagement zwecks Abgasverhalten werden hier kontrolliert.
Nach Bestätigung durch deinen Sachverständigen solltest du mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle und die Umbauten dort in deine KFZ- Papiere eintragen lassen.
3. Es findet eine Leistungssteigerung statt, allerdings ist Art und Umfang des Umbaus so individuell, dass keine genereller TÜV- Bericht und schon gar keine ABE mehr ausgestellt werden kann.
Hier wird das Fahrzeug nach Umbau beim Sachverständigen vorgeführt und einzeln abgenommen.
Sofern dein Anbieter diese Abnahme für nur 250,- € durchführt und im Anschluss daran die Leistungssteigerung problemlos mit dem auszustellenden Gutachten in die Papiere eingetragen werden kann, dann halte ich das für einen guten fast zu günstigen Preis!
Frag lieber nochmals nach, ob dieses Gutachten wirklich individuell für dein Fahrzeug ausgestellt wird, oder ob es sich nicht doch nur um ein allgemeines TÜV- Gutachten zur Abnahme nach Einbau bei einem Sachverständigen handelt.
In jedem Fall entstehen dir auf jeden Fall erhebliche Folgekosten für Abnahme und Eintragung!
Gesetzlich zulässig ist m.E. alles, was nicht gegen die guten Sitten verstößt.
So kann man sich den Einsatz von Tuningchips ja nicht nur im STVO- Straßenverkehr vorstellen, sondern auch auf geschlossenen Rennstrecken, was durchaus auch einen Markt darstellt.
Also warum sollte man diese Chips nicht verkaufen dürfen?
M.E. ist ein seriöser Händler auch daran zu erkennen, dass er von sich aus expliziert darauf hinweist, dass der Einsatz ohne Eintragung im Bereich der STVO nicht zugelassen ist.
Andererseits... Wäre ich der Anbieter würde ich grundsätzlich darauf hinweisen, um rein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein...
Björn