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Chiptuning ohne TÜV?


wofgang am 17 Sep 2008 10:34:20

Hallo,
wer kann mir sagen, ob es gesetzlich zulässig ist, das verschiedene Hersteller von Tuningkits diese ohne ein Tüv-Teilegutachten verkaufen. In meinem Fall geht es um ein Tuningkit von der Fa.Reinert-Tuning für meinen Ducato 2,0 JTD. Das Kit kostete 657,01€ incl. Versand.
Auf Nachfrage sagte mir Herr Reinert, das es kein Teilegutachten gibt und eine Einzelabnahme erforderlich sei. Dies würde er zu seinem Selbstkostenpreis in Höhe von ca, 250,-€ machen. Ist das normal???

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dieter2 am 17 Sep 2008 10:44:47

Mein Rat,kauf den Chip bei einen anderen seriösen Anbieter.

Dieter

abo1 am 17 Sep 2008 11:02:13

hallo

gesetzlich zulässig ist das wohl
warum auch nicht

lg
g

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viking92 am 17 Sep 2008 11:05:44

Hy,

verkaufen, einbauen, in Betrieb nehmen....alles kein Problem.
Nur auf öffentlichen Strassen ist es, ohne Abnahme, nicht statthaft.

Birger

Gast am 17 Sep 2008 11:21:17

Hallo,

Auf der Messe hat Reinert sein System für 150 € ohne Papiere und für 900 € mit TÜV-Gutachten angeboten
in der Preisdifferenz von 750 € sollen laut Reinert alleine 350 € für Gewährleistung auf Folgeschäden stecken

Ich denke mal ohne TÜV-Gutachten läßt sich das nicht in die Kfz-Papiere eintragen, aber das scheint auch nicht das Ziel von Verkäufern und den meisten Käufern zu sein, denn sonst würde nicht so intensiv mit dem Argument der spurlosen Rückrüstbarkeit und Nichtnachweisbarkeit durch Fiat etc geworben (wobei letzteres noch zu beweisen wäre....)

grüße klaus

abo1 am 17 Sep 2008 13:48:41

viking92 hat geschrieben:Hy,

verkaufen, einbauen, in Betrieb nehmen....alles kein Problem.
Nur auf öffentlichen Strassen ist es, ohne Abnahme, nicht statthaft.

Birger



hallo

war als antwort auf die frage des thread erstellers "...wer kann mir sagen, ob es gesetzlich zulässig ist, das verschiedene Hersteller von Tuningkits diese ohne ein Tüv-Teilegutachten verkaufen..." gemeint ...

hätte ich wohl zitieren sollen ..

du hast natürlich recht was den einbau betrifft

lg
g

LowCostDriver am 17 Sep 2008 14:13:32

Hallo Wofgang (fehlt da ein l ? :wink: )

also aus meiner Jugend :D und den damit verbundenen Tuning- Aktivitäten an GTI, G60, 16V und Co. würde ich es in drei Schritten sehen:

1. Tuning ohne jegliche ABE, Eintragung und ohne Einzelabnahme.
Dies ist mehr wie fragwürdig!
Aus 2 möglichen Gründen:
a. Es findet keine Leistungssteigerung statt und es handelt sich um eine "Mogelpackung". Hierzu zählt der ganze "Benzin-Booster"- Quatsch genau so, wie eine mit Draht umwickelte Spule, die man um die Spritleitung für geringeren Verbrauch legen soll.
Folglich: Keine Leistungssteigerung ==> Eintragungsfrei!
Dies dann noch vollmundig als "Vorteil" anzupreisen finde ich erst recht bedenklich, denn hier liegt die Crux und das Fazit: Wenn ich es nicht eintragen muss, dann ist es auch nichts und bringt nichts!
b. Das Tuning ist vom Sicherheitsaspekt her bedenklich und greift in Systeme ein, die mindestens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen, bei einem Unfall hast du dann schlechte Karten.
Auf eine regelkonforme Einzelabnahme, der Erstellung einer ABE oder eines allgemeinen TÜV- Gutachtens wird aus Kostengründen verzichtet, hier zählt für den VK nur der "schnelle Euro".

2. Es findet eine Leistungssteigerung statt und der Anbieter ist seriös.
Hierzu gibt der Anbieter ein umfangreiches Gutachten in Auftrag, dies kostet i.d.R. mehrere tausend Euro und geht locker in den 5-stelligen Bereich.
Am Ende erhält der Anbieter dann für die Verwendung in PKW eine ABE zu freien Verwendung oder ein allgemeines TÜV- Gutachten zur Eintragung mit eventuellen weiteren Auflagen.
Mit der ABE kannst du gleich nach Einbau los fahren, du musst die ABE nur im Fahrzeug mitführen und auf Verlangen (Polizei, HU, usw) vorzeigen.

Mit dem TÜV- Bericht musst du nach dem Einbau erst zu einer Prüfstelle deines Vertrauens und den Einbau begutachten lassen.
Eventuelle Auflagen wie z.B. Änderungen an Bremsen oder am Motormanagement zwecks Abgasverhalten werden hier kontrolliert.
Nach Bestätigung durch deinen Sachverständigen solltest du mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle und die Umbauten dort in deine KFZ- Papiere eintragen lassen.

3. Es findet eine Leistungssteigerung statt, allerdings ist Art und Umfang des Umbaus so individuell, dass keine genereller TÜV- Bericht und schon gar keine ABE mehr ausgestellt werden kann.
Hier wird das Fahrzeug nach Umbau beim Sachverständigen vorgeführt und einzeln abgenommen.
Sofern dein Anbieter diese Abnahme für nur 250,- € durchführt und im Anschluss daran die Leistungssteigerung problemlos mit dem auszustellenden Gutachten in die Papiere eingetragen werden kann, dann halte ich das für einen guten fast zu günstigen Preis!

Frag lieber nochmals nach, ob dieses Gutachten wirklich individuell für dein Fahrzeug ausgestellt wird, oder ob es sich nicht doch nur um ein allgemeines TÜV- Gutachten zur Abnahme nach Einbau bei einem Sachverständigen handelt.
In jedem Fall entstehen dir auf jeden Fall erhebliche Folgekosten für Abnahme und Eintragung!

Gesetzlich zulässig ist m.E. alles, was nicht gegen die guten Sitten verstößt.
So kann man sich den Einsatz von Tuningchips ja nicht nur im STVO- Straßenverkehr vorstellen, sondern auch auf geschlossenen Rennstrecken, was durchaus auch einen Markt darstellt.
Also warum sollte man diese Chips nicht verkaufen dürfen?
M.E. ist ein seriöser Händler auch daran zu erkennen, dass er von sich aus expliziert darauf hinweist, dass der Einsatz ohne Eintragung im Bereich der STVO nicht zugelassen ist.
Andererseits... Wäre ich der Anbieter würde ich grundsätzlich darauf hinweisen, um rein rechtlich auf der sicheren Seite zu sein...


Björn

Gast am 17 Sep 2008 15:18:01

wofgang hat geschrieben:Hallo,
wer kann mir sagen, ob es gesetzlich zulässig ist, das verschiedene Hersteller von Tuningkits diese ohne ein Tüv-Teilegutachten verkaufen. In meinem Fall geht es um ein Tuningkit von der Fa.Reinert-Tuning für meinen Ducato 2,0 JTD. Das Kit kostete 657,01€ incl. Versand.
Auf Nachfrage sagte mir Herr Reinert, das es kein Teilegutachten gibt und eine Einzelabnahme erforderlich sei. Dies würde er zu seinem Selbstkostenpreis in Höhe von ca, 250,-€ machen. Ist das normal???

Sicher dürfen die das verkaufen.. Du darfst damit nur nicht auf öffentlichen Strassen herumfahren.. ;-)

Zur Firma Reinert und der Preisgestaltung.. Naja.. hab ich ne eigene Meinung. Ich hatte das Kit zum testen und habs wieder abgegeben.. Die 250 EUR sind nicht für eine Einzelabnahme sonder für das Gutachten.. Also ein Stück Papier. Und damit fährst du dann zum TÜV und lässt die Box eintragen..
Und nun mach mal ne Unfrage hier auf, wer alles so ein Teil verbaut hat.. Und wer davon dieses Teil auch eingetragen hat ???

Es gibt auch noch andere Anbieter, die die gleiche Box wie Reinert für wesentlich weniger Geld mit Gutachten anbieten.. Reinert baut die Dinger ja auch nicht selber. Er kauft wohl die Boxen zu und macht da vielleicht andere Software drauf.

Auf jeden Fall gibts komfortablere und moderner für weniger Geld.. ( Und auch ohne Gutachten wenns sein muss .. dann sogar für noch weniger )

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