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Garantie- Gewährleistung


heiinjoy am 11 Okt 2008 12:00:37

Hallo Forumsmitglieder,
ich brauche mal Eure Meinung beziehungsweise Hilfe.
Ich habe 5 Monate nach Auslieferung meines Womo`s bei meinem Händler eine Sachmängelanzeige durch geführt. Dieser hat mir den Empfang bestätigt und mich gleichzeitig an einen anderen Händler verwiesen. Begründung: Ich bin in drei Wochen kein Vertragshändler dieser Marke mehr und daher nicht mehr zuständig. Die Unterlagen hat er an den neuen Händler weitergeleitet. Der Anspruch ist im Werk registriert. Der neue Händler kommt aber nicht in die Gänge, angeblich wegen Kompetenzschwierigkeiten mit dem Werk und der Weitergabe der Unterlagen.
Meine Frage:
1. Wer muß den Mängel beheben?
2. Wer kommt für die Fahrtkosten etc. auf?
Hat jemand von Euch in einem ähnlichen Fall Erfahrungen gesammelt und kann mir Angaben machen.
Alternativ habe ich mir überlegt, unser bekanntes Mitglied mit meiner Vertretung zu beauftragen.
Für Eure Hilfe und Info`s bedanke ich mich im Voraus.

Viele
Heinz

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ninja69 am 11 Okt 2008 12:58:00

Moin Heinz,

bemühe bitte mal die Suchfunktion nach Beiträgen von rantanplan.

Er hat schon sehr viel zu diesem Thema geschrieben. Da rantanplan im Reallife Rechtsanwalt ist, sind die Beiträge sehr fundiert und hilfreich. :daumen2:

*Edit
Ich seh grad, Du hast ihn schon auf dem Zettel; um so besser!
/Edit

Gast am 11 Okt 2008 14:03:11

Hallo heiinjoy!

Der Vertragspartner ist und bleibt Dein Händler, egal, ob er den Status des Vertragshändlers aufgibt oder nicht. Und der muß Dich im Ernstfall auch "schadfrei halten", d.h. z.B. auch Fahrtkosten erstatten.
Aber wie schon von ninja 69 geschrieben, ist es ratsam, kompetente Hilfe bei unserem "Forums-Syndikus" zu holen.
Lass Dich nicht zu lange hinhalten, denn wenn der Händler z.B. in finanziellen Schwierigkeiten ist, wird die Situation von Tag zu Tag komplizierter.

Viele ,
westy75

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Gast am 11 Okt 2008 16:53:12

Lies mal den Beitrag hier:

--> Link

Natürlich ist derjenige in der Sachmängelhaftung, der das Geld bekommen hat. Nicht abwimmeln lassen. Der Verkäufer kann ja gerne die Reparatur auf seine Kosten woanders ausführen lassen. Verantwortlich bleibt er aber doch.

Gast am 11 Okt 2008 16:58:27

rantanplan hat geschrieben:Lies mal den Beitrag hier:

--> Link

Natürlich ist derjenige in der Sachmängelhaftung, der das Geld bekommen hat. Nicht abwimmeln lassen. Der Verkäufer kann ja gerne die Reparatur auf seine Kosten woanders ausführen lassen. Verantwortlich bleibt er aber doch.



Habe dazu noch einen neuen Beitrag geschrieben:

--> Link

heiinjoy am 12 Okt 2008 09:36:36

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bedanke mich herzlich für die geleistete Hilfe.
Der Fa. Rau in Butzbach (mein Vertragshändler für Laika-Wohnmobile) habe ich per Einschreiben eine Nachfrist gesetzt. Wenn dies nichts fruchtet, werde ich rantanplan beauftragen.

Danke und schönes WE

Heinz

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