Hallo Forumsmitglieder,
ich brauche mal Eure Meinung beziehungsweise Hilfe.
Ich habe 5 Monate nach Auslieferung meines Womo`s bei meinem Händler eine Sachmängelanzeige durch geführt. Dieser hat mir den Empfang bestätigt und mich gleichzeitig an einen anderen Händler verwiesen. Begründung: Ich bin in drei Wochen kein Vertragshändler dieser Marke mehr und daher nicht mehr zuständig. Die Unterlagen hat er an den neuen Händler weitergeleitet. Der Anspruch ist im Werk registriert. Der neue Händler kommt aber nicht in die Gänge, angeblich wegen Kompetenzschwierigkeiten mit dem Werk und der Weitergabe der Unterlagen.
Meine Frage:
1. Wer muß den Mängel beheben?
2. Wer kommt für die Fahrtkosten etc. auf?
Hat jemand von Euch in einem ähnlichen Fall Erfahrungen gesammelt und kann mir Angaben machen.
Alternativ habe ich mir überlegt, unser bekanntes Mitglied mit meiner Vertretung zu beauftragen.
Für Eure Hilfe und Info`s bedanke ich mich im Voraus.
Viele
Heinz

