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Ich verstehe diesen Fall nicht wirklich, weil irgendetwas nicht stimmen kann:
Wenn jemand nicht weiß, dass die Go-Box nach zwei Jahren ihre Gültigkeit verliert, ist das doch nicht schlimm. In diesem Falle piept die Box 4-mal und das ist das Zeichen, zur nächsten Mautstelle fahren zu müssen, weil die Abbuchung nicht i.O. war. Dort wird man spätestens aufgeklärt werden und erhält gegen das übliche Entgelt eine neue Go-Box. Das man den Behörden quasi in die Ordnungsgeld-Falle fährt, dürfte nicht vorkommen. Sollte das doch der Fall sein, muss man sich dagegen wehren. Hat also im Ausgansgfall die Go-Box nur 1-mal gepiept, war alles i. O. und es darf keine Strafe geben. War die Go-Box abgelaufen, muss sie 4-mal gepiept haben und man hätte sofort, wie es auf der Box und den Begleitzetteln steht, sofort zur nächsten Mautstelle fahren müssen. Erst wenn man das verpennt, zahlt man Strafe. Was soll daran falsch sein? Irgendeine Regelung muss es ja geben. Übrigens: Die Go-Box darf man nicht öffnen, auch nicht zum (unnötigen) Batteriewechsel. Die Batterie hält angeblich 5 Jahre, die Gültigkeit der Go-Box erlischt nach 2 Jahren. Auch daraus sollte kein Problem erwachsen. Mag man das ganze System nicht, muss man die mautpflichtigen Straßen meiden oder in die Politik gehen, um andere Gesetze durchzusetzen. Wir werden hier vom Forum aus an diesem System sicher nichts ändern. Mir reicht schon der mühsame Musterprozeß um die Womo-Steuer, den die Gerichte wahrscheinlich aussitzen wollen :-((( und zwar deutsche Gerichte. Da brauche ich mich nicht noch mit Österreichs Problemen rumärgern. Nur mal so am Rande, worüber ich mich schwarz geärgert habe: Fahren in 2007 die Tauernautobahn. Kostet mit unserem Womo so um die 70 EUR. Habe mich bewußt für diese teure Strecke entschieden, weil es weniger stressig ist (dachte ich), schneller geht als die Felbertauernstrecke (dachte ich) und auch sicherer ist (dachte ich). Kurz vor dem Millstädter See alles zu. Runter von der AB. Kleinste Landstraßen parallel zur AB. Alles dicht, meterweise tastete man sich vorwärts, im Begegnungsverkehr mit 40 Tonnern. 3,5 Stunden für ca. 8 KM. Das alles für 70 EUR! So eine Schei.... Wir haben uns auf der Scheichfahrt Pizza im Backofen gemacht und alkoholfreies Bier getrunken. So kam wenigstens "das besondere Urlaubserlebnis" auf. Die Kids erzählen heute noch davon. Geärgert habe ich mich nicht über den Trottel aus Italien, der mit einem viel zu schweren Schwertransporter die AB-Brücke beschädigt und für die Vollsperrung gesorgt hatte. Ärgerlich war, dass man in beiden Richtungen auf dieser viel zu kleinen Landstraße auch den Schwerverkehr weiter zuließ, einen quasi ins Unglück fahren ließ, statt für eine weiträumige Umleitung zu sorgen. Da war ich wirklich sauer, sowohl auf die verschenkte Maut als auch über die bescheuerte Verkehrslenkung. Dieses Jahr sind wir wieder Felbertauerntunnel gefahren, war auch gut so. Tauern-AB war Blockabfertigung mit 4 Stunden Wartezeit. Da ärgert man sich auch über die unnütze Maut.
hallo dass du dich da ned überhebst .... ich bin nicht völlig sicher, aber soweit ich die gegend kenne - bin ja doch fallweise da - aufgrund der bergzüge gibt es nur die eine ausweichroute wenn du dir da für den gegenverkehr eine andere route gewünscht hättest dann wären dass für den gegenverkehr oder für dich schnell mal 100km umweg geworden ... lg g Hallo,
gerade ist mein Freund aus Österreich (mit Womo) bei mir zu Besuch. Wir haben nach dem Abendessen über den Box-Vorfall gesprochen. Selbst er als "Österreicher" war über dieses Verhalten empört. Er war auch der Meinung, dass dies eine unnötige Abzocke sei, da ja noch Guthaben vorhanden war. Da hätte auch ein Hinweis, bzw. vor Ort Tausch ausgereicht. Lustigerweise wusste er auch nichts von dem Verfalldatum. Ich darf ihn hier aber nicht mitlesen lasen, nicht dass er nicht mehr nach Hause fährt :D Off Topic:
Paßt aber zum Gesamtthema. Wenn ich eine Go-Box habe und diese gegen eine "neue" tausche, kostet das was ? Sind dann wieder die 5 € fällig ?
Und gerade da liegt das Problem. Im Eingangsposting stand
und auch meine Go-Box älter 2 Jahre hat mir keinen Fehler signalisiert. Stephan
Wenn das so ist, mit dem riesigen Umweg (dadurch wird umso deutlicher, wie wertvoll uns allen die mautpflichtigen AB´s in Ösiland sind), dann wäre eine andere Alternative gewesen, jeweils für eine halbe Stunde Einbahnverkehr zuzulassen. Das wäre allemal viel schneller gewesen und vor allem ungefährlicher, als alle großen und kleinen Verkehrsteilnehmer blind aufeinander losfahren zu lassen. Ich empfand das als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Ohne Sinn und Verstand der Polizei und der Verkehrsbehörden wurden da die Leute gestresst und gefährdet und der Verkehr zum Erliegen gebracht. Schade, dass so viel Dummheit nicht strafbar oder wenigstens ordnungswidrig ist. @ rantanplan
Nicht nur Du verstehst hier etwas an dem Fall nicht - wir nämlich auch nicht, weil es nicht zu verstehen ist: Ebenso wie bei snoopy hat die Go-box bei meinem Vater keinen Fehler signalisiert, sondern ordnungsgemäß 1 x gepiept. Da mein Vater schon seit Einführung der Go-box mit dieser durch Österreich unterwegs ist, sind ihm auch die diversen Piepsignale und deren Bedeutung bekannt. Wenn da irgend etwas nicht gestimmt hätte, hätte er sich nämlich genau so verhalten: Autobahn verlassen und nachsehen lassen (abgesehen davon, dass er unmittelbar vor der Auffahrt auf die Autobahn hatte kontrollieren lassen...). Aus diesem Grunde wird mein Vater den Bescheid ja auch anfechten, weil -genau wie du es sagst - es keine Strafe geben darf. Das hat den Beamten aber nicht interessiert. Mein Vater hat kein Fehlverhalten an den Tag gelegt und wird sich genau deswegen auch wehren. arcalis
Und er wird damit auch durch kommen. Also, alles ganz entspannt sehen. :) Das positive an der Geschichte: Dein Vater hat jetzt eine tolle Geschichte für den nächsten Stammtisch. Na denn Prost! 8) .......hmm - jetzt weis ich immer noch nicht, wo es steht, (Nicht mal in der Anleistung) daß die Box nach 2 Jahren getauscht werden muß, weil sonst Strafe fällig wird in der Höhe, als hätte man keine Box!?!?
Wenn das so war, wird Der Einspruch wohl Erfolg haben. Nur vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Ich hoffe, Ihr habt die beanstandene Box noch, sonst gibt es ein Beweisproblem :-o) Ich drücke Euch die Daumen! Da ich auch ein WoMo über 3,5to in Betracht ziehe bin ich nun auch etwas aufgeschreckt durch die Diskussionen hier.
Zwei Fragen dazu: 1.Muss man zB. die Brennerautobahn oder Tunnelgebühren dann auch noch zusätzlich zahlen ? 2. Wenn jetzt ein Stück fehlt wegen "Kontaktschwierigkeiten". Gibt es dann auch ne Strafe. Wird da oft kontrolliert ??
hallo 1. ich glaube nicht, bin aber nicht sicher 2. die autobahn wird vollflächig mit kameras überwacht. du kannst sicher sein dass dein kennzeichen erfasst wird wenn du ohne einen pieps durch ein mautportal fährst und kannst dich ein paar wochen später über post aus österreich freuen ... die asfinag brüder sind deshalb so radikal mit dem strafen weil es ja ein leichtes wäre die gobox in den fussraum zu legen oder in alufolkie zu verpacken und dadurch einen grossteil der strecke für lau unterwegs zu sein. die verantwortung dafür dass die kiste bei jedem mautportal (so alle 3 bis 8km) richtig piepst liegt daher beim lenker. kein piepsen und null reaktion vom lenker ist daher IMMER teuer. du hast dafür ein paar stunden zeit lg g
Zusätzlich im Sinn von "anhalten und bezahlen" ... NEIN. Aber die Kosten dafür sind in der "Sondermaut" für die betreffende Strecke enthalten und werden automatisch mit abgebucht. Ich seh´immerhin den Vorteil: wenn die schnellen PKW´s mich auf der Inntalautobahn überholt haben, sehe ich die spätestens an der Brennermautstelle wieder (wo die warten und zahlen müssen), wir rauschen da ohne Aufenthalt durch und werden oben am Brenner oder evtl. erst in Sterzing wieder von denen eingeholt.
Wie Abo1 sagt: es wird vollflächig kontrolliert ... es ist DEINE Verantwortung, für die Abbuchung zu sorgen. In der Praxis: wenn´s NICHT piept oder 4-mal piept wird nix abgebucht oder Du hast kein Guthaben mehr, dann hast Du 100km oder 5 Stunden Zeit, die nächste ASFINAG Verkaufsstelle anzufahren und Dein Problem zu beheben (lassen). Auch aus der Praxis: bei uns hat´s bisher immer problemlos funktioniert, also deshalb sicher keine Panik ... [quote="abo1
2. die autobahn wird vollflächig mit kameras überwacht. du kannst sicher sein dass dein kennzeichen erfasst wird wenn du ohne einen pieps durch ein mautportal fährst und kannst dich ein paar wochen später über post aus österreich freuen ... die asfinag brüder sind deshalb so radikal mit dem strafen weil es ja ein leichtes wäre die gobox in den fussraum zu legen oder in alufolkie zu verpacken und dadurch einen grossteil der strecke für lau unterwegs zu sein. die verantwortung dafür dass die kiste bei jedem mautportal (so alle 3 bis 8km) richtig piepst liegt daher beim lenker. kein piepsen und null reaktion vom lenker ist daher IMMER teuer. du hast dafür ein paar stunden zeit lg g[/quote] Wenn die per Kamera überwacht werden. Wie sollen die dann wissen ob ich unter oder über 3,5 to bin ?!! Wenn ein Auto unter 3,5 to vorbeifährt kann es ja keine Registrierung geben ??
hallo gute frage meine antwort bezog sich darauf dass du die gobox für einen teil der strecke in irgendeiner form deaktivierst. das klappt nicht. wenn du grundsätzlich auf einen 3,85t eine normale vignette klebst und einfach drauf los fährst... keine ahnung die mautportale haben soweit ich weiss konturendetektoren. wenn da was grosses eckiges durchfährt aber keine go-box abbuchung erfolgt dann geht das foto mit der karre an die leitstelle. wenn der sachbearbeiter da der meinung ist das könnten auch mehr als 3,5t sein dann schickt er das foto per datenfunk an einen der asfinag kontrollbusse die immer auf der strasse unterwegs sind und der hält dich dann an und überprüft deine papiere. wenn der sachbearbeiter pennt oder die mannschaft des nächstgelegenen kontrollbusses grad beim kebapstand diniert dann kommst du damit durch .... lg g Dazu kommen noch die vielfältigen Vignettenkontrollen durch die ASFINAG, bei der Gelegenheit lassen sie sich sicher von allen großen WoMos die Papiere zeigen... trotz Vignette! Ich arbeite in CH und fahre jedes WE nach D und muß dazu das kurze Stück zwischen Lustenau und Hörbranz (Pfändertunnel) durch A fahren. Jedes zweite WE steht da die ASFINAG und kontrolliert... Man kanns sicher drauf ankommen lassen, im Zweifelsfall wird das aber ein ganz schön teurer Spaß :!: ... weiß jemand wieviel es kostet, wenn eine Vignette geklebt wurde, anstelle einer Gobox ??? ... schätze mal die "Mindeststrafe" von € 220,--, nach oben keine Grenze, falls "Vorsatz" nachweisbar.
Würde ICH eher nicht riskieren ... :( Das ist ja ein Ding. Ich hab doch tatsächlich nicht gewusst das meine Womo schwerer als 3,5 to ist! :D
--> Link [quote="peter-held"]Das ist ja ein Ding. Ich hab doch tatsächlich nicht gewusst das meine Womo schwerer als 3,5 to ist! :D
--> Link hallo ich denk mal der kleine ist eh noch knapp drunter, oder ...? ;-) lg g mist
das foto wollt ich eigentlich nicht quoten ... aber da man ja hier ned editieren kann ... sorry lg g
Das mit den verstärkten Kontrollen hab ich auch schon schmerzlich mitbekommen. besonders an so legendären Wochenenden(Pfingsten, ferienanfang,-Ende) stehen sie da meist. Das blöde an der Stelle ist aber wenn man um zu sparen durch Bregenz fährt dann aus Versehen auf den letzten 50m (nach dem Tunnel) schon auf die Autobahn fährt ist man ja quasi noch in A und muss zahlen. Kostet glaub ich sogar noch mehr wie 220€. Aber das ist ja nun endlich vorbei durch die "Minivignette" für diesen Abschnitt. PS: Die "Go-Box"- haben trotzdem das gleiche alte Problem für dieses kleine Stück.
Ja, 220,00 EUR und dann Kauf der regulären Go-box nebst mittlerweile 75,00 EUR Guthaben. Ein Freund von mir hatte sich nämlich vor ca. 3 Jahren ein Wohnmobil (über 3,5 t) gekauft und ist kurz nach dem Kauf - ohne sich näher mit irgendwelchen Details zu befassen - Richtung Österreich gefahren. Er hat vor der Grenze an einer Station (Tankstelle in D) angehalten und sich - wie er es vom PKW kannte - eine Vignette gekauft und vorn ins Womo geklebt. Kurz darauf wurde er von einer Kontrolle angehalten und hat stolz auf seine Vignette verwiesen. :D Natürlich wurde er so behandelt wie jemand, der gar keine Go-box installiert hat - die Vignette half dar verständlicherweise gar nichts. Das war halt eigene Blödheit. Aber in seiner unendlichen Freude über das neue Mobil hatte er sich vor der Abfahrt mit solchen Nebensächlichkeiten nicht mehr befasst :D Gemein war natürlich, dass mein Kumpel die Vignette an einer ziemlichen kleinen Tankstelle gekauft hat und der Tankwart genau gesehen hat, wie er die Vignette in sein 7 m- Wohnmobil geklebt. Der hat sich wahrscheinlich kaputt gelacht ... Also: Doof stellen und auf Vigenette verweisen hilft nix!! arcalis....
gemein ist das du ihn als kumpel nicht draufaufmerksam gemacht hast... ich könnt mir vorstellen..das er in seiner großen freude dir auch von dem kauf berichtet hatt.. Und auch noch sagte wo er im urlaub hinfährt... Es gibt auch mobile mit 7metern die nur 3.5 tonnen haben..also wirds auch dem tankwart egal sein.. Da er auch vorher schon ein Womo hatte, waren weder wir noch die anderen aus unserem Freundeskreis auf die Idee gekommen, dass er nicht informiert sein könnte. Er war nach dem spontanen Kauf kurzfristig mit dem "Neuen" in den Kurzurlaub gefahren - war aber vorher offenbar mit Womo noch nicht in A gewesen. Mit gemein hat das also nichts zu tun...
arcalis Hallo,
ich habe nach dem Lesen dieses Beitrages einfach mal eine Mail an die ASFINAG mit folgender Frage geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im am 4.4.2007 eine Go-Box für mein Wohnmobil (zul.Gg. 3,85t) an einer Vertriebsstelle erstanden. Nun habe ich in diversen Internetforen gelesen, dass die Go-Box nach zwei Jahren getauscht werden muss. Ich hätte diesbezüglich von Ihnen die Auskunft, ob dies zutreffend ist und ob weitere 5 € Gebühr fällig wären. Desweiteren interessiert mich, ob zwei Kalenderjahre oder zwei Jahre ab Kaufdatum für den Tausch entscheidend sind. Für sachdienliche Auskünfte wäre ich Ihnen dankbar. Hier die Antwort: Sehr geehrter Herr ...., herzlichen Dank für Ihre Anfrage! Bezugnehmend auf Ihre E-Mail informieren wir Sie wie folgt: Die GO-Box im Pre-Pay Verfahren muss nicht nach 2 Jahren getauscht werden. Das von Ihnen angeführte 2 Jahresintervall bezieht sich auf die Gültigkeit des Mautguthabens. Das Guthaben muss alle 2 Jahre aufgeladen werden. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie wie folgt informieren: Eine GO-Box im Pre-Pay-Verfahren weist eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren auf, gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweils letzten Aufladung eines Mautguthabens. Mautguthaben (im Pre-Pay Verfahren) sind nur zwei Jahre nach der jeweils letzten Aufladung gültig. Eine Mautabbuchung ist sodann nicht mehr möglich. Die GO-Box gibt bei Durchfahren einer Mautabbuchungsstelle in einem Zeitraum von zwei Monaten vor Ablauf dieser Zweijahresfrist ein Warnsignal ab (zwei kurze Signal-Töne). Mautguthaben verfallen fünf Jahre nach der jeweils letzten Aufladung (also drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer), es sei denn, dass innerhalb dieses Zeitraums ein weiteres Mautguthaben aufgeladen oder die GO-Box zurückgegeben wird. Mit einer neuerlichen Aufladung innerhalb dieses Zeitraums wird das auf der GO-Box vorhandene Gesamtguthaben (Altguthaben zuzüglich neu aufgeladenem Mautguthaben) gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. nach erfolgter Sperre der GO-Box können mit dieser keine Mauttransaktionen durchgeführt werden. Der Kraftfahrzeuglenker erfüllt – sofern er nicht von der Möglichkeit zur Nachzahlung der Maut Gebrauch macht (siehe Punkte 7.1 bzw. 7.2) – den Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10). Für den Fall, dass eine Pre-Pay GO-Box getauscht werden muss findet die Verständigung über den Tausch direkt an einer GO-Vertriebsstelle statt und wird dann umgehend kostenlos durchgeführt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur GO-Maut für LKW und Bus haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Fassung der Mautordnung finden Sie unter --> Link. Mit freundlichen n -NAME- ASFINAG Kundenservice Dann ist ja alles geklärt. Die Box muss nicht getauscht werden. Sie muss nur aufgeladen werden :!: Marco Und hier die absolute Dickschiff-Patentlösung:
Auf der Internetseite --> Link findet sich der Hinweis: "Anhänger oder Wohnmobile, die von einem PKW gezogen werden sind nicht vignettenpflichtig. Nur der PKW selbst braucht eine Vignette." Heckgarage auf, Smart raus, Strick dran. Fertig 8) |
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