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Keine Halterhaftung beim Plakettenverstoß


Gast am 15 Jan 2009 16:22:19

Es dümpelt durch´s Forum und an den Stammtischen sowie in "betroffenen Kreisen", dass es beim Plakettenverstoß eine Haftung des Halters gäbe, wenn der Fahrer nicht auf frischer Tat ertappt werden könne. Fall: Politesse schreibt Parkverstoß plus fehlende Feinstaubplakette auf (was sie im Zweifel gar nicht dürfte, weil sie für den fließenden Verkehr nicht zuständig ist, das nur am Rande):

1. Wer sagt, es gäbe eine Halterhaftung, soll sagen, wo das steht. Halterhaftung gibt es nur beim "ruhenden Verkehr", also Parkverstöße, und dafür ist die Halterhaftung ausdrücklich geregelt. Ich wäre also daran interessiert zu wissen, wann welche Vorschrift geändert wurde, um diese Halterhaftung auf die Plakettenverstöße erweitern zu können.

2. Bisher wird das "Befahren" der Umweltzone, nein der Verbotsbereiche sollte es besser heissen, bestraft, nicht aber das Herumstehen eines Fahrzeuges ohne Plakette. Was nicht ausdrücklich verboten ist, kann nicht bestraft werden; steht schon im Grundgesetz.

2. Halterhaftung bedeutet NICHT, dass der Halter den Parkverstoß bezahlen muss!!!!!!! Halterhaftung heisst, er muss 25 EUR Bearbeitungsgebühr dafür bezahlen, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte! 25 EUR sind aber kein Bussgeld und es gibt auch keinen Punkt dafür. Nur in diesem engen Rahmen hat das Bundesverfassungsgericht die Abweichung vom Grundsatz, dass nur der Handelnde "bestraft" werden darf, zugelassen. So viel dazu.

3. Haben alle diejenigen, die sich Gedanken um einen möglichen Plakettenverstoß machen, auch so viele Sorgen, wenn Sie während der Fahrt mal eben zum Handy greifen, die Zigarette an- oder ausmachen, nicht angeschnallt fahren, die CD aus dem Handschuhfach holen und einwerfen oder in der Ortschaft schneller als 18 drüber unterwegs sind oder vor dem Losfahren mit dem Wohnmobil den Schnee nicht vom Dach entfernen!? Vom Unwertgehalt ist das alles gleich und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist nur und ausschließlich bei Geschwindigkeitsübertretungen groß, sonst minimal. Anderenfalls auch nicht so viele übergewichtige Wohnmobile unterwegs wären.

Ich ermuntere Euch, die Vorschriften einzuhalten, damit ich nicht falsch verstanden werden. Bei dem Plakettenquatsch ermuntere ich aber auch, so weit wie vertretbar zivilen Ungehorsam zu zeigen und dann, wenn es einen erwischt, mit allen gerichtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Die Aussichten sind nicht schlecht, nachdem die Messergebnisse keine zignifikanten Unterschiede vorher/nachher zeigen. Das kleben falscher Plaketten ist Urkundenfälschung, also eine Straftat! Dann bitte lieber ohne Plakette fahren, das wäre nämlich nur eine Ordnungswidrigkeit.

Auf den Seiten der Stadt Stuttgart erscheint z.B. noch nicht einmal mehr eine Übersicht zur Entwicklung des Feinstaubes. Oder findet jemand was Brauchbares dazu. Ich nicht. Habe am WE lange danach gesucht. Ein Schelm, der sich dabei etwas denkt. Denken ist in unserem Land ohnehin schädlich. Es schafft Staatsverdrossenheit, jeden Tag eine Portion mehr :-(((




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pilote600 am 15 Jan 2009 16:52:50

Hi rantanplan,

hast du auch eine Antwort auf die Frage im anderen Threat, also wenn man erwischt wird, muss man dann sofort umkeheren und die Umweltzone verlassen, oder darf man den Weg weiterfahren??????

LowCostDriver am 15 Jan 2009 17:08:08

ich finde den Threadtitel ehrlich gesagt etwas "gewagt".
Es ist m.E. (ich bin ja auch nur Laie...) nicht sicher, ob die Halterhaftung an dieser Stelle nicht doch greift.
Wir hatten das Thema schonmal: --> Link

Aber ich gebe dir Recht, es ist sicherlich zu erwarten (vorausgesetzt die Politesse darf die Plakette im ruhenden Verkehr kontrollieren, wovon ich aber stark ausgehe!), dass dem Halter bei nicht zu ermittelndem Fahrer dann kein "Plakettenverstoß", sondern eben nur die Bearbertung durch die Halterhaftung angelastet werden kann.
OK, es sind dann nur 25,- €, aber auch steht dann die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage von Amts wegen zumindest theoretisch noch immer im Raum.
Und darauf kann ich dankend verzichten, auch wenn es bei unseren Reisen und der geringen Fahrleistung wohl kein Problem wäre.

Ich probiere es aber gern einmal aus, unser Wohni hat kein PlacGast und ich würde trotzdem gern nach Köln einfahren, damit ich freitags nach der Arbeit gleich in den Urlaub kann.
Dummerweise liegt meine Arbeitsstätte inmitten der Umweltzone. :(
Wenn dann Post vom Straßenverkehrsamt kommt, dann können wir ja einen gemeinsamen Präzedenzfall daraus machen :wink:


Björn

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Gast am 15 Jan 2009 17:21:54

LowCostDriver hat geschrieben:ich finde den Threadtitel ehrlich gesagt etwas "gewagt".
Es ist m.E. (ich bin ja auch nur Laie...) nicht sicher, ob die Halterhaftung an dieser Stelle nicht doch greift.
Wir hatten das Thema schonmal: --> Link

Aber ich gebe dir Recht, es ist sicherlich zu erwarten (vorausgesetzt die Politesse darf die Plakette im ruhenden Verkehr kontrollieren, wovon ich aber stark ausgehe!), dass dem Halter bei nicht zu ermittelndem Fahrer dann kein "Plakettenverstoß", sondern eben nur die Bearbertung durch die Halterhaftung angelastet werden kann.
OK, es sind dann nur 25,- €, aber auch steht dann die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage von Amts wegen zumindest theoretisch noch immer im Raum.
Und darauf kann ich dankend verzichten, auch wenn es bei unseren Reisen und der geringen Fahrleistung wohl kein Problem wäre.

Ich probiere es aber gern einmal aus, unser Wohni hat kein PlacGast und ich würde trotzdem gern nach Köln einfahren, damit ich freitags nach der Arbeit gleich in den Urlaub kann.
Dummerweise liegt meine Arbeitsstätte inmitten der Umweltzone. :(
Wenn dann Post vom Straßenverkehrsamt kommt, dann können wir ja einen gemeinsamen Präzedenzfall daraus machen :wink:


Björn


Ich habe in 20 Jahren meiner Tätigkeit noch keinen einzigen Mandanten gehabt, dem sie ein Fahrtenbuch aufzwingen konnten. Das sind so Argumente, um Bürger einzuschüchtern. Wegen eines einmaligen Verstoßes gibt es kein Fahrtenbuch, das wäre Unverhältnismäßig.

Nur, weil immer alle solche Angst haben, funktioniert doch dieser Blödsinn und die Behörden erreichen, dass die Betroffenen anfangen zu reden, obwohl jeder Betroffene /Beschuldigte ein Schweigerecht hat.

Gast am 15 Jan 2009 17:41:12

pilote600 hat geschrieben:Hi rantanplan,

hast du auch eine Antwort auf die Frage im anderen Threat, also wenn man erwischt wird, muss man dann sofort umkeheren und die Umweltzone verlassen, oder darf man den Weg weiterfahren??????


Hand aufs Herz: Das ist doch eine rein akademische Frage. Wenn der Polizist Dir sagt, "Drehen Sie sofort um und fahren Sie aus der Umweltzone!", dann möchte ich den sehen, der sich traut, trotzdem weiter zu fahren.

Gast am 15 Jan 2009 18:51:00

rantanplan hat geschrieben:....

Ich ermuntere Euch, die Vorschriften einzuhalten, damit ich nicht falsch verstanden werden. Bei dem Plakettenquatsch ermuntere ich aber auch, so weit wie vertretbar zivilen Ungehorsam zu zeigen und dann, wenn es einen erwischt, mit allen gerichtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Die Aussichten sind nicht schlecht, nachdem die Messergebnisse keine zignifikanten Unterschiede vorher/nachher zeigen. Das kleben falscher Plaketten ist Urkundenfälschung, also eine Straftat! Dann bitte lieber ohne Plakette fahren, das wäre nämlich nur eine Ordnungswidrigkeit.

Auf den Seiten der Stadt Stuttgart erscheint z.B. noch nicht einmal mehr eine Übersicht zur Entwicklung des Feinstaubes. Oder findet jemand was Brauchbares dazu. Ich nicht. Habe am WE lange danach gesucht. Ein Schelm, der sich dabei etwas denkt. Denken ist in unserem Land ohnehin schädlich. Es schafft Staatsverdrossenheit, jeden Tag eine Portion mehr :-(((



PS: dazu auch --> Link


Hallo rantanplan
Werde ich mir gut merken, habe keine Plakette dran weder am Womo noch an meinem neuen Kleinwagen !
Mich hat aber auch noch niemand kontrolliert.

HandyCleo am 15 Jan 2009 19:27:04

Wenn der Polizist Dir sagt, "Drehen Sie sofort um und fahren Sie aus der Umweltzone!"


Was er gar nicht darf, da das Befahren der Umweltzone ja verboten wäre und er zu einer verbotenen Handlung auffordern würde...dann wirds richtig kompliziert...

Gast am 15 Jan 2009 22:03:32

nächste Woche holen wir unser Hippiemobil ab und dann kann das losgehen, da stehe ich zur Verfügung!!!!!! Allerdings befürchte ich das wird lange dauern bis ich ein Knölchen deswegen bekomme. O-Ton eines Polizisten, "ich mach mich doch nicht lächerlich, sollen die Anzeigen schreiben, die sich so einen Unfug ausdenken" sprachs und setzte sich in seinen VW Bulli Diesel OHNE Plakette in der Umweltzone.

In Köln kann man nicht umdrehen, die Unweltzone fängt auf einer 4 spurigen Schnellstraße an, die durch Leitplanken getrennt ist :cry: Es bleibt nur, reinfahren oder rückwärts auf der Autobahn!

Matthias

Gast am 15 Jan 2009 23:16:03

MatthiasG hat geschrieben:O-Ton eines Polizisten, "ich mach mich doch nicht lächerlich, sollen die Anzeigen schreiben, die sich so einen Unfug ausdenken" sprachs und setzte sich in seinen VW Bulli Diesel OHNE Plakette in der Umweltzone.


Hah! Der Staat hat alle seine Fahrzeuge von der Verordnung ausdrücklich ausgenommen. Alle "Dreckschleudern" der Bundeswehr, der Polizei usw. sind von der Regelung ausgenommen. Die brauchen keine Plakette, und zwar überhaupt keine.

Gast am 15 Jan 2009 23:42:42

rantanplan hat geschrieben:
MatthiasG hat geschrieben:O-Ton eines Polizisten, "ich mach mich doch nicht lächerlich, sollen die Anzeigen schreiben, die sich so einen Unfug ausdenken" sprachs und setzte sich in seinen VW Bulli Diesel OHNE Plakette in der Umweltzone.


Hah! Der Staat hat alle seine Fahrzeuge von der Verordnung ausdrücklich ausgenommen. Alle "Dreckschleudern" der Bundeswehr, der Polizei usw. sind von der Regelung ausgenommen. Die brauchen keine Plakette, und zwar überhaupt keine.



So also Sonderbehandlung,

ich denk vor dem Gesetz sind alle gleich ?
na was für ein Irrsatz, echt die machen sich wirklich lächerlich mit ihrer Umweltplakette.

merten am 19 Feb 2009 11:17:07

Der Bußgeldkatalog wurde zum obigen Thema wohl korrigiert. Das hier habe ich eben bei Wikipedia gefunden:

"Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Um hier Rechsklarheit zu schaffen wurde zum 01.02.2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.

Regelung ab dem 01.02.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[37]:

Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1

Regelung bis zum 31.01.2009: Zitat aus dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1)[38]:

Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.
§§ § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1"

Klausimaus am 19 Feb 2009 11:28:05

HandyCleo hat geschrieben:
Wenn der Polizist Dir sagt, "Drehen Sie sofort um und fahren Sie aus der Umweltzone!"


Was er gar nicht darf, da das Befahren der Umweltzone ja verboten wäre und er zu einer verbotenen Handlung auffordern würde...dann wirds richtig kompliziert...


Hallo !
Also hinsichtlich des ganzen Plakettenschwachsinns bin ich mit Rantanplan einer Meinung, da ham se sich wieder was ausgedacht, Mann oh Mann !
Aber: Wenn der Polizist die Anordnung erteilt, die Umweltschutzzone zu verlassen, dann ist das ein Verwaltungsakt, der zu befolgen ist. Er fordert nicht zu einer verbotenen Handlung sondern zu deren Beendigung auf.
Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ist zwar möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung.
Mit welchem Mist müssen wir uns hier eigentlich befassen, nur weil die Schwachmaten von Politikern sich solchen Sch.... ausdenken und irgendwie offensichtlich immer öfter nicht wissen, was sie da eigentlich tun.
Klausimaus

Gast am 19 Feb 2009 11:45:10

Marry hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:...ich denk vor dem Gesetz sind alle gleich ?
na was für ein Irrsatz, echt die machen sich wirklich lächerlich mit ihrer Umweltplakette.


Ich denke, ein Grund ist auch der, das gerade bei Feuerwehren, dem THW und den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eine Unzahl von uralten Fahrzeugen im Einsatz ist. Die umzurüsten bzw. zu erneuern wäre wohl schlichtweg unbezahlbar.

In meiner Heimatstadt beispielsweise gibt es bei der Feuerwehr ein Fahrzeug (Magirus LKW) von 1977. Der soll wichtig sein und kann aus kostengründen nicht ersetzt werden.

Und bei Hilfsorganisationen steht noch so mancher Hanomag, Unimog oder Borgwart aus den 50er und 60er Jahren, die wegen ihrer Geländegängigkeit nicht abgeschafft werden, wo sich aber auch kaum jemand einen entsprechenden Ersatz beschaffen kann.

Quod licet Iovi, non licet bovi....

Gast am 19 Feb 2009 13:22:56

Marry hat geschrieben:So also Sonderbehandlung,
ich denk vor dem Gesetz sind alle gleich ?
na was für ein Irrsatz, echt die machen sich wirklich lächerlich mit ihrer Umweltplakette.


Vor dem Gesetz (Ordnungsamt, Polizei, Verkehrsbehörde, Gericht) sind auch alle gleich. Denn grundsätzlich droht jedem eine Strafe, der gegen die Feinstaubfahrverbotsregelungen versößt. NUR, in diesem Fall ist halt das Gesetz nicht für alle gleich (sprich Ausnahmeregelungen aus m.E. nachvollziehbaren Gründen).

Ingo.L am 19 Feb 2009 14:37:34

merten hat geschrieben: Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.


Ja und ?

Wenn mich einer auf den Parkplatz "geschleppt" hat, hat sich das mit dem Ticket erübrigt.

Es gibt KEINEN Paragrafen, der das Abschlepen von Fahrzeugen durch Umweltzonen verbietet. Insofern ist eine Überwachung des ruhenden Verkehrs auf Plakettenverstöße Mumpitz.

merten am 19 Feb 2009 15:50:45

Hallo Ingo,
genau das ist eben nicht mehr der Fall. Musstest Dir vor dem 01.02.09 noch das Führen des Fahrzeugs nachgewiesen werden, so ist das jetzt nicht mehr der Fall. Auch die Teilnahme am Strassenverkehr durch Parken ist in Umweltzonen ohne Plakette nicht gestattet. Zumindest nach dem Bußgeldkatalog. Ob der Bußgeldkatalog da im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen steht, ist ja eine ganz andere Frage.
Das Ganze war ja nur als Anmerkung zu Rantanplans Eingangsbetrachtung gedacht, ob es denn eine Halterhaftung gäbe. Und da jetzt laut Bußgeldkatalog das Parken in einer Umweltzone ohne Plakette nicht mehr gestattet ist, handelt es sich um einen Parkverstoss und damit gibt es auch eine Halterhaftung.
Das wäre meine Interpretation. Natürlich kann ich da auch total falsch liegen, ich bin ja kein Jurist.

Viele
Merten[/quote]

BernhardK am 19 Feb 2009 20:31:34

rantanplan hat geschrieben:
1. Wer sagt, es gäbe eine Halterhaftung, soll sagen, wo das steht. Halterhaftung gibt es nur beim "ruhenden Verkehr", also Parkverstöße, und dafür ist die Halterhaftung ausdrücklich geregelt.


Das ist nicht richtig, die Halterhaftung gilt ebenfalls für TÜV-u.AU-Verstöße.

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