rump
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Ab wann Wohnmobil


crusty78 am 16 Okt 2004 12:29:51

Hallo,
bin neu in eurem Forum und bin durch die Frage nach der angedachten Umsteuerung von gewichtsbesteuerten PKW auf euch gestoßen. Ich fahre einen T4 den ich mir vor Jahren nach meinen Vorstellungen und Wünschen zum "Wohmobil" um, bzw. ausgebaut habe. Jetzt zu meiner Frage, sollten Wohnmobile von der "Umsteuerung" nicht betroffen sein würde ich natürlich meinen T4 gern als Wohnmobil zulassen. Doch ab wann ist eine Wohnmobil ein Wohnmobil. Was muss auf jeden Fall dauerhaft und "fest" installiert sein? Bett erscheint mir logisch, Kochgelegenheit auch, aber was noch, und wie. Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet,

schöne aus Rheinhessen,

Christian

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

achimHH am 16 Okt 2004 12:59:23

Hallo Christian,

Willkommen im Wohmnmobilforum

zu Deinen Fragen......
es ist eine auslegungssache, welche anforderungen der Tüv an das Fahrzeug stellt....liegt einwenig an dem Tüv-Ing.
der eine verlangt einen eingebauten Herd....der andere nicht usw....

am besten einfach mal hinfahren und fragen...

ansonsten ist hier auch viel drüber zu lesen:

--> Link

Nasenbär am 16 Okt 2004 13:12:05

Hallo
Auch von mir ein herzliches Willkommen :)
Ist es denn nicht auch so, dass das Womo wg. der günstigeren Steuer 2,81 t zgG haben muss? Kommt da der T4 hin?

Viele , Heinz

Anzeige vom Forum


Wolfgang13 am 16 Okt 2004 14:08:54

Hallo Christian
Herzlich Willkommen hier im Forum
viele aus Wuppertal
Wolfgang

Gast am 16 Okt 2004 14:25:31

Hallo Christian,
erst einmal herzlich Willkommen im Forum
Nun es sollte zumindes eine Schlafmöglichkeit da sein, sprich Bett und eine Essecke. Kochen kannst Du ja auch draüßen, soll aber schon TÜV'ler gegeben haben, die eine Kochstelle sehen wollten.
Relativ sicher ist es, wenn Du dich bei dem TÜV erkundigst, wo Du später die Abnahme machen lassen willst. :D :razz:

skylape am 16 Okt 2004 19:32:50

Werner_P hat geschrieben:Hallo Christian,
erst einmal herzlich Willkommen im Forum
Nun es sollte zumindes eine Schlafmöglichkeit da sein, sprich Bett und eine Essecke. Kochen kannst Du ja auch draüßen, soll aber schon TÜV'ler gegeben haben, die eine Kochstelle sehen wollten.
Relativ sicher ist es, wenn Du dich bei dem TÜV erkundigst, wo Du später die Abnahme machen lassen willst. :D :razz:


Hallo,
ich glaub mein Agila hat auch eine Schlafgelegenheit, und zwar für den Michi, reicht das ? :D :D

mikel am 16 Okt 2004 21:05:59

@Skylape

Das reicht auf jeden Fall, der TÜV akzeptiert die Schlafstelle von Michi ganz sicher, wenn Michi mit dem Agila vorfährt!

Michi kann Dich ja dann an die Kette nehmen! :D

skylape am 17 Okt 2004 07:18:25

mikel hat geschrieben:@Skylape

Das reicht auf jeden Fall, der TÜV akzeptiert die Schlafstelle von Michi ganz sicher, wenn Michi mit dem Agila vorfährt!

Michi kann Dich ja dann an die Kette nehmen! :D


:D Wieso ich kann mich doch hinten einkugeln, da reicht der Platz für uns beide.
Wasser kommt von der Solardusche, Toilette :oops: im Wald oder Eimer, Essen kochen vom 1-Flamm-Kocher oder Holzkohlegrill. :D

lillaleila am 17 Okt 2004 08:28:25

Hallo,
herzlich willkommen,bei deiner Aktion sollest du das Finanzamt nicht vergessen, es kann sein das der Tüvmann sagt es ist ein Wohnmobil aber das Finanzamt sagt nö. Wenn dieses so ist kann ich jetzt schon das,daß Finanzamt Worms dir etwas erzählt wo du nicht glauben willst. Weil vor Jahren eine begutachtung dur einen Finanzbeamten erfolgt ist obwohl der Tüv was anderes sagt.
MFg lillaleila

Pijpop am 18 Okt 2004 13:10:41

@ Nasenbär

Die Zulassung als Wohnmobil, der Eintrag " Sonstige KFZ/Wohnmobil"
ist unabhängig vom Gewicht des Fahrzeuges. Denk an die ausgebauten
Fiat Scudo oder den alten VW Bus - die erreichten nie 2,8 T zul. Ges. Gew.

Pijpop

Nasenbär am 20 Okt 2004 15:27:55

@pijpop
Ja, aber ich dachte an die günstigere Steuer ab 2,81t.

Viele , Heinz

BAVARIAVAN am 20 Okt 2004 23:40:25

Servus,

mein Dodge Lieferwagen wurde bei der Erstzulassung vor 7,5 Jahren erst mal abgelastet auf 2,8 to. und als Lieferwagen geschlossener Kasten Zugelassen und versteuert. Über 2,8 hätte damals wohl ein Tempolimit auf 80 KMH bedeutet.
Ein paar Jahre später habe ich ihn dann fertig ausgebaut, auf 2,85 to aufgelastet und als Sokfz WOHMo zugelassen.
Der Tüv wollte keine Kochmöglichkeit, aber eine wohnlich gestaltete Einrichtung mit Schlaf- und Sitzmöglichkeit.

BAVARIAVAN

Wolfgang-Hinder am 25 Nov 2004 20:29:11

Hallo,
evtl. auch mal beim Finanzamt (Kfz-Steuer-Stelle) nachfragen. Unter Umständen interessiert dort der Brief nicht allzusehr und es wird eine
Begutachtung durchgeführt.

Wolfgang

Beduin am 25 Nov 2004 21:53:10

Nasenbär hat geschrieben:Hallo
Ist es denn nicht auch so, dass das Womo wg. der günstigeren Steuer 2,81 t zgG haben muss? Kommt da der T4 hin?

Viele , Heinz


Beim T4 wurden damals verschiedene Arten von Federn verbaut.
Die leicht rosa bzw rot waren, legt mich bitte nicht auf die farbe fest, aber ich glaube die war es, durften ohne nichts auflasten.
Fuhr meine Schwester, der steht ab Samstag in Sulzemoos :D
Sie fährt ab dann einen Weinsberg Orbiter, Nagelneu :D

Bei T 3 damals, der hätte verstärkte Federn haben sollen, den hatte ich bis vor 2 Jahren. War mir zuerst zu teuer und dann nicht mehr nötig :D

alsace am 30 Nov 2004 21:07:24

wir fahren einen ausgebauten T 4 (Bett, Kochgelegenheit, Kühlschrank usw.), ging problemlos als WOMO durch, auch bei der Versicherung. Der ganze Inhalt ist sogar ohne Aufpreis mitversichert. Und Steuern zahlen wir keine - aber hier im Elsass ist das eh alles viel unkomplizierter.

Schöne
Karin

Jambo45 am 02 Dez 2004 18:16:58

Hi,

wichtig sind nicht Größe und Gewicht, sondern der überwiegende Teil der Nutzfläche (>50%) muss für Wohnzwecke fest verbaut sein.
Dabei müssen verschiedene wohncharakteristische Komponenten fest vorhanden sein: mindestens eine Bett / Liegefläche,mindestens eine Kochstelle, und ab da fängt die Interpretation des Prüfers an.
Das finanzamt hat dabei nix zu kriegen. Entscheidend ist, was das StVA nach TÜV-Maßgabe in den Fahrzeugbrief einträgt. Möchte den Finanzbeamten sehen, der aus eigenem Gutdünken den eingetragenen Fahrzeugcharakter bezweifelt.



Jambo

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Unfallwomo / Gutachtenabrechnung
Schweiz Autobahn
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt