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Unfallwomo / Gutachtenabrechnung


schwubs am 24 Aug 2004 20:41:12

Hallo,
aus leider gegebenem Anlass bin ich auf der Suche nach Infos zum Thema und darum auch neu hier im Forum .

Kürzlich hatten wir einen unverschuldeten Unfall, bei dem unser Womo (Knaus Traveller 580C) stark beschädigt wurde.
Abgesehen vom Schaden am Basis Ducato haben sich auch die Einbauten (Kleiderschrank und Küche) sichtbar vom Platz bewegt. Ca. 2-3mm Luft zur Wand bzw. in Fahtrichtung. Zudem hat sich der Aufbau auf dem Cassis zumindest soweit bewegt, das die Dichtungsmasse am Unterboden an den Chassisauflagen gerissen ist.

Das Gutachten ist z.Z. in Arbeit, aber wie wird ein Aufbauschaden dieser Art bewertet oder gar repariert? "Die paar sichtbaren Schrauben wieder festdrehen und eine Gasprüfung machen" (Aussage Kfz Meister Fiat Werkstatt)

Und wie läuft die Abrechnung, wenn ich nicht reparieren lasse, sondern auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen möchte, um mir von Privat ein Ersatzwomo zu kaufen. In diesem Fall wäre die MwSt. futsch, die sich im Falle eines Händlerkaufes evt. ausweisen und dann nachfordern liesse?

Ich wünsche niemandem diese Probleme, vielleicht kann trotzdem ein Forumist hier ein paar Sätze aus seiner Erfahrung beitragen.

Vielen Dank,
Rüdiger

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frebeka am 24 Aug 2004 20:58:52

Hallo,

such dir einen Sachverständigen mit Womoerfahrung oder tret dem Gutachter auf den Füssen herum. Bei einem Schaden von damals 110 000 DM an meinem Fahrzeug war das wichtigste für den Gutachter welcher Radio(Typ) eingebaut war, dafür gabs ja auch eine Zeile in seinem Vordruck. Erst als sich sein ermittelter Restwert durch mehrere Kaufangebote verdoppelte (dann 35 ooo DM), wurde er wieder freundlicher. Das Womo gehört nicht zu Fiat, sondern zu einer guten Womowerkstatt. Schau dir mal meine HP an, dann weisst du wovon ich rede.

dokabastler am 24 Aug 2004 22:10:37

Hallo,

ich hab Gott sei Dank keine einschlägige Unfall-Erfahrung und weiß auch daher nix über die Versicherungsabrechnungen (wenn mannicht repariert etc.)

Ich weiß nur, daß Dein Womo nach Deiner beschreibung ziemlich im A...ist.
Wenn sich der Aufbau erstmal verzieht, bzw. fast vom Rahmen geschert wird, dann ist der Schaden am Aufbau wahrscheinlich größer als am Fiat - und dann gehört auch ein gutachter her, der sich damit auskennt......

tststs von wegen einfach wieder anschrauben...DU mußt damit rechnen denke ich, daß der ganze Aufbau verzogen ist und Spannungen auftreten und im Lauf der Zeit dadurch Undichtigkeiten und Wasserschäden oder so eintreten...das ist schlimmer als der derzeitige Unfallschaden, speziell wenn man dann die eigentliche ursache nicht mehr zuordnen kann und dann keiner mehr zahlt.....

Ansonsten halt dich echt an frebeka, das ist ein erfahrener profi

dokabastler

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Gast am 25 Aug 2004 07:08:12

Die DEKRA hat z.B. Gutachter, die auf Wohnmobile spezialisiert sind.
Die Aussage:
"Die paar sichtbaren Schrauben wieder festdrehen und eine Gasprüfung machen" (Aussage Kfz Meister Fiat Werkstatt)

ist absoluter Schwachsinn.
Frei nach dem Motto in die größeren Fugen einfach noch ein wenig Dichtmasse rein. Schrauben nachziehen fertig. Damit würdest Du Dir und dem Womo keinen Gefallen tun. Siehe Postings der Vorgänger.

schwubs am 25 Aug 2004 13:20:30

Vielen Dank für eure Antworten!
Heute hatte ich einen Termin beim Anwalt und der hat mich schon wieder etwas beruhigen können.
Ich habe das Womo zu Fiat schleppen lassen, weil es näher dran ist als der Womohändler und weil durch den heftigen Anprall das re. Vorderrad quasi abgerissen war.
Das wir mit einem Wohnmobil mit gelockten Einbauten und verschobenem Aufbau keinen Meter mehr fahren würden, selbst wenn das Basisfahrzeug perfekt instandgesetzt würde, haben meine Frau und ich dem Gutachter und dem Fiat Meister bereits gesagt.Der Gutachter ist übrigens von der DEKRA, auch wenn er selbst kein Fachmann für Wohnmobile ist, so hoffe ich, das er einen solchen bei der Bewertung der Aufbauschäden zurate ziehen wird.
Jetzt bleibt erstmal nur abwarten übrig, sollte Interesse bestehen, schreibe ich gern mal hier herein wie es weitergeht.

Danke,
Rüdiger

Gast am 25 Aug 2004 14:05:24

Mach das mal, übrigends, der Sachverständige der DEKRA sitzt, wenn ich mich recht erinnere in Stuttagrt :D

dokabastler am 25 Aug 2004 16:34:01

Hallo Rüdiger / Schwubs


natürlich mußt Du berichten wie das weitergeht....
interessiert uns natürlich, man lernt nie aus...

Viel Glück


dokabastler

Jambo45 am 27 Aug 2004 17:28:05

Hi Schwubs,

ich kann einige der bereits gesagten Dinge nur noch verstärken:
lies dir das Gutachten bitte genau durch, wenn du es bekommst.
Sicher hat der DEKRA Spezialisten für alles, leider aber auch ab und zu Mitarbeiter, die nicht in die Wurst taugen. Der Name allein ist keine Garantie.
Und wie hier schon deutlich wurde, ist die Begutachtung von Wohnmobilen ein völlig anderes Metier als die Taxierung von PKW-Schäden, die oft leider voll automatisiert und dann wenig sachverständig ablaufen, während hier echter Sachverstand unumgänglich ist.
Neben den sichtbaren Schäden, die du beschreibst, liegen mit Sicherheit auch gravierende, möglicherweise irreparable Beschädigungen der Aufbaustruktur vor. Das kann schnell auch in Richtung Totalschaden gehen.

Solltest Du Schwierigkeiten mit dem Gutachten haben, kannst du dich auch an die entsprechende DEKRA-Bezirksvertretung wenden. Die haben es nicht gern, wenn ihre Mitarbeiter Murks machen.

und viel Erfolg

Jambo

FTW am 30 Aug 2004 20:21:24

Hallo Rüdiger,

ohne den vollen Umfang des Schadens zu kennen, gehe ich von einem Totalschaden an Deinem Reisemobil aus. Allein der Versatz der Einbauten im Aufbau lässt auf eine hohe Krafteinleitung in den Aufbau schließen. Ein verzogener Reisemobilaufbau ist nur unter hohem Aufwand sach- und fachgerecht instandsetzbar.

Wichtige Eckdaten für den Wert des Reisemobil´s bei Schadeneintritt sind Alter, Laufleistung, Ausstattung, ggf. Vorschäden und Zustand.

Für Dich sind hier nur zwei Werte wichtig: Der Wiederbeschaffungswert und der Restwert. Beides wird vom Sachverständigen ermittelt. In Bezug auf den Restwert wird Dir der Sachverständige auch denjenigen benennen, der das höchste Gebot abgegeben hat.
Deine Versicherung wird dann auf Totalschadenbasis abrechnen, d.h. WBW./.Restwert, wobei hier der MwSt.- Anteil nur 2 % betragen dürfte (Private Nutzung/kein Firmenwagen).
Den Restwertbetrag (wenn gewünscht) bekommst Du dann vom Restwertbieter, wenn er das verunfallte Reisemobil bei Dir abholt.



Toni

AB am 02 Sep 2004 21:58:20

In diesem Jahr hat man dein Problem in der Zeitschrift pm aufgegriffen, dort stehen Adressen von Gutachtern die sich mit Wohnmobilen auskennen.

Andreas

schwubs am 15 Okt 2004 17:40:02

Hallo,
nicht, das ich vergessen hätte, den Fortgang der Dinge hier zu posten, aber es hat sich bis heute kaum etwas bewegt.
Der Unfallgegner hat sich weder bei der Polizei, noch bei seiner Versicherung noch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt. Spielt einfach "toter Mann"....

Lt. unserem Anwalt und der Polizeiakte ist die Rechtslage klar, aber die Versicherung zieht es hin und hin.......

Das beschädigte Womo ist verkauft und meine Frau und ich haben uns nach Ersatz umgesehen.Dabei fiel uns auf, das der Euro sich auch stark auf die Womopreise ausgewirkt haben muss, denn in Frage kommende Modelle vom Gebrauchtmarkt haben Preisschilder dran, die uns verzeifeln lassen. Da verlangen Händler für 2,5 Jahre alte Modelle (hier Knaus) mit 54000 km (Vermietfahrzeug!!) und mehr Macken als man zählen könnte noch 34500,- Euro. Dafür gab es unser Womo damals neu.

Aber die Geschichte gehört hier nicht her.

Vielen Dank einstweilen für die Hilfe!

MfG
Rüdiger

schwubs am 28 Okt 2004 18:34:11

Hallo,
letzter Stand der Dinge: die gegnerische Versicherung zahlt den Schaden, allerdings ziehen sie vom Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer ab - d.h., der von uns erzielte Restwert fürs Wrack wird nachträglich besteuert, ich kann es kaum fassen :( :(
Dies MwSt. wird nur nacherstattet, wenn man bei einer Ersatzanschaffung die Mehrwertsteuer nachweisen kann. Bei einem Kauf von Privat hat man also die Pappnase auf, weil man die Steuer eben nicht ausweisen kann und je höher der Restwert, desto mehr Kohle ist futsch...

Das soll die neueste Rechtsprechung sein, die unsere Möglichkeit ein neues (gebrauchtes) Womo zu kaufen mal eben um knapp 5000 Euro mindert :(

MfG,
Rüdiger

Jambo45 am 28 Okt 2004 21:54:18

Hi Rüdiger,

ist schon ne komische Sache mit der Mehrwertsteuer. Dass du beim Kauf eines Gebrauchten die Mehrwertsteuer vom Neuwagen immer anteilmäßig mit bezahlst, wird da glatt vergessen.
Aber ist das denn wirklich so? Ich meine du musst nur mit dem Kauf eines neuen gebrauchten deinen Wiederbeschaffungswillen bekunden. Oder bringe ich da was durcheinander?

Was die Teuerung betrifft, da muss dein Gutachter doch die aktuelle Marktlage berücksichtigen, wenn er den Wiederbeschaffungswert spezifiziert?? Hat er da etwa am Markt vorbei gegutachtet?
Dann versuchs

Viee

Jambo doch eventuell noch mal mit nem anderen Gutachter.

qwei am 29 Okt 2004 10:04:41

Hi
Bei einem Händler kaufen und die MWST ausweisen lassen.
Dann bezahlst du ja Mwst.

schwubs am 29 Okt 2004 10:36:01

Hallo Jambo,hallo qwei,
die reine Wiederbeschaffung hätte noch zum Unfallzeitpunkt ausgereicht, aber inzwischen hat sich da offenbar die Rechtslage geändert.
Zudem machen viele Händler mit dem Weiterverkauf von Gebrauchten einen "Durchgangshandel" nach §25a Estg wobei die Mwst nicht mehr ausgewiesen wird und darum auch nicht nachgefordert werden kann.Der Kauf eines neuen Womo passt nicht in unser Budget und wenn der Anwalt da nichts mehr bewegen kann, dann sind unsere Womojahre erstmal vorbei und den Kindern zuliebe (uns natürlich auch) bleibt uns der Kauf eines neuen Caravan, wobei wir dann die Mwst natürlich geltend machen können.

Bei der Teuerung ist die Marktlage im Gutachten natürlich berücksichtigt worden, für den Bruttowiederbeschaffungswert wäre etwas zu finden gewesen, für die Nettoauszahlung des Schadens eher nicht.

Traurig ist´s trotzdem :(

Rüdiger

achimHH am 29 Okt 2004 11:23:11

Hallo Rüdiger,

es gibt ja doch auch die möglichkeit,
das es ein Wohnmobil ist
welches einer Firma gehört....

Die kann dann die Mwst. ausweisen, und
Du bezahlst sie ja dann sowieso.....

Nicht alle gebrauchten Wohnmobile,
sind aus reinem Privatbesitz.

viel Glück bei der Suche....

schwubs am 29 Okt 2004 11:55:18

Hallo Achim,
umgesehen haben wir uns natürlich schon bei den Händlern.
Diejenigen Gebrauchten, die in Frage kamen, liefen zwischen 1 und 3 Jahren in der Vermietung und hatten alle trotz nicht bescheidener Preisschilder und km Leistungen unglaubliche Zustände. Ein Gefährt mit angebeultem Alkoven oder verschimmelter Naßzelle oder überall angestossenen Möbeln und ähnlichem kommt einfach nicht in Frage.
Außerdem sind wir nicht bereit für ein kleineres (und evt. älteres/schlechter ausgestattetes )Womo als unseres mehr zu bezahlen, als unseres von sieben Jahren neu gekostet hat.
Die Sache gestaltet sich schwieriger als gedacht...

Rüdiger

FTW am 31 Okt 2004 12:00:04

Hallo Rüdiger,

da ich zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehe, das Euer (ehemaliges ) Reisemobil aufgrund des Alters überwiegend Differenzbesteuert gehandelt wird (2 % MwSt. gem § 25 EStG), soll bei der Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges auch die MwSt. erstattet werden. Dabei muß es sich nicht um ein "Geschäftsfahrzeug" handeln. Der Schädiger, hierfür die Versicherung, muß Euch in die gleiche Lage versetzen, als ob der Unfall nie stattgefunden hätte. Kann in diesem Fall das Fahrzeug nicht mehr repariert werden, kann die Entschädigung auch als Geldleistung erfolgen.

Hier würde ich meinen RA nochmals um Prüfung der Gegebenheiten bitten.

Welchen Betrag habt Ihr für das beschädigte WoMo bekommen ?
Wie hoch wurde der WBW im Gutachen angesetzt ?
Wie hoch sind die Rep.-Kosten?
Wurde im Gutachten ein Restwert angegeben ? Wenn ja, wie hoch ?

Dies Angaben ggf.per PM beantworten.



Toni

schwubs am 20 Nov 2004 15:46:53

Tja, schwierig bleibt es.
Die Versicherung reguliert nur den Differenzsteuerteil, sprich, sie schätzt die Gewinnspanne des Händlers und erstattet die MwSt auf diesen Teil (wenn ich das richtig aus deren Schreiben herauslese).
Unser RA sieht ohne Nachweis der MwSt keine Möglichkeit hier mehr herauszuholen.
Wir haben unsere Konsequenz daraus gezogen und einen neuen Caravan bestellt, hier können wir alles ausweisen und schlafen in neuen Polstern...

Wenn die Kinder mal auf eigenen Füssen stehen, werden wir uns wieder nach einem (dann natürlich etwas kleinerem) Womo umsehen.

Recht haben und dieses auch zu bekommen ist kein leichtes Unterfangen.

Schade, wir haben unsere sieben Womojahre sehr genossen und versuchen nun halt, ein paar schöne Jahre als Gespannfahrer zu haben.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Hinweise und allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünschen euch

Anja und Rüdiger samt Kinderschar!

Waldi am 20 Nov 2004 17:10:48

Hallo Anja und Rüdiger

Ich kann so richtig mit euch fühlen ich wünsche euch bald wieder
ein Womo.Zurzeit kämpfe ich auch mit der Versicherung ich hatte
einen unverschuldeten Motorradunfall und die Restzahlung des
Schmerzensgeldes zieht sich auch schon ein dreiviertel Jahr hin.

Es grüßt dich
Waldi

trebla am 01 Dez 2004 20:00:09

Hallo Anja u. Rüdiger,

euren Rechtsanwalt kann man in der Pfeife rauchen! Mit der von ihm ausgehandelten MwSt-Regelung würde ich mich nicht einverstanden erklären.
Schau die mal die Beiträge von "Rantanplan" im Camperfreunde.com Forum an.
Ich selber habe mit ihm eine Sache zur vollsten Zufriedenheit durchgezogen.

trebla

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