claudi1412 am 13 Nov 2008 23:24:56 Hallo zusammen,
habe eine Frage,
wir haben einen Granduca 295 für den wir im Juni! Ersatzteile (Treppenstufe, Heckleuchtenträger) bestellt haben. Die Treppe läuft unter Garantie..das andere ein Parkschaden. Die Teile wurden von einem Discounter in Braunschweig bei Trigano im Juni bestellt...nunsind seither ständig Ferien..und andere Unwegsamkeiten..wir werden ständig vertröstet das Italien nicht liefert...
hat jemand ähnliche Probleme?..was kann man tun?..nicht auszudenken man hätte einen Unfall nachdem das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit wäre...muß ich das hinnehmen? wen kann ich haftbar machen..wir vermieten das Fahrzeug..wer würde den Ausfall bezahlen. Wann hat man Recht auf Wandlung?
Danke schonmal für eure Antworten..
LG Claudi
Seekater am 14 Nov 2008 10:04:55 claudi1412 hat geschrieben:Hallo zusammen, habe eine Frage,
Hallo Claudi, es sind zwar viele Fragen, doch ich versuch' mal ein paar Antworten .... claudi1412 hat geschrieben:.... Die Teile wurden von einem Discounter in Braunschweig bei Trigano im Juni bestellt...nunsind seither ständig Ferien..und andere Unwegsamkeiten..wir werden ständig vertröstet das Italien nicht liefert... hat jemand ähnliche Probleme?
Solche Probleme sind in der ganzen Branche immer wieder bekannt. Verlange von dem "Discounter" eine Kopie der Bestellung bei Trigano, wenn's überhaupt schon bestellt ist, wirst Du staunen, wie lange das dauerte. Unter Umständen hat er auch nur telefonisch bestellt: "Du, ich bräuchte für 'nen Kunden mal......" claudi1412 hat geschrieben:......nicht auszudenken man hätte einen Unfall nachdem das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit wäre...muß ich das hinnehmen?
Nun für einen Unfall kann der Discount-Lieferant wohl nichts. Hinnehmen muß Du einen schlechten oder nicht vorhandenen Schadens-Service (nachdem Du beim "Discounter" gekauft hast). Nicht hinnehmen muß Du mangelhafte gelieferte Ware. Hier ist Dein Vertragspartner zur Nacherfüllung verpflichtet. claudi1412 hat geschrieben:....wen kann ich haftbar machen..wir vermieten das Fahrzeug..
wenn Ihr privat ein Fahrzeug gekauft habt (was ich hier einmal unterstelle), das ihr privat vermietet, ist das Euer Risiko. Haftbar machen kannst Du Deinen Händler weder für "entgangene Urlaubsfreuden" oder "entgangene Mieteinkünfte". Etwas anderes ist das mit der Lieferung einer mängelfreien Ware, darauf hast Du ein Recht, das kannst Du einfordern. Die Regeln dazu stehen im bürgerlichen Gesetzbuch. Hast Du schon - schriftlich, am besten mit Eingangsquittung vom Händler - die Beseitigung der Mängel ("Garantie" wie Du sagst) angemahnt ? Wenn nicht würde ich das schleunigst tun. Vor Gericht zählt nämlich nur das (alles telefonisch/persönliche erinnern, fragen und sich vertrösten lassen mußt Du nämlich auch mit einem unabhängigen Zeugen, Familienangehörige zählen nicht, beweisen können) claudi1412 hat geschrieben:..wer würde den Ausfall bezahlen.
Einen Ausfall in der von Dir geschilderten Konstellation würde niemand bezahlen. Das ist der Grund für die Regel: Das erste WoMo wird nach geringstem Preis gekauft, das zweite nach bestem Service. Leider ist der WoMo-Markt derzeit noch immer von Erstkäufern geprägt. Ich nehme mal an, es ist auch Euer erstes WoMo ............. claudi1412 hat geschrieben:....Wann hat man Recht auf Wandlung?
Ich bin kein Jurist, versuche aber trotzdem mal das Bürgerliche Gesetzbuch in den diesbezüglich wesentlichen Dingen grob zusammen zu fassen:
1) Mangel am Fahrzeug während der ersten 2 Jahre nach Neukauf vom Händler
2) Mangel muß dem Händler (nachweislich) angezeigt werden. Vor Ablauf von 6 Monaten genügt die Anzeige, nach Ablauf von 6 Monaten muß entweder die Art des Mangels oder weitere Fakten den Anschein ergeben, daß der Mangel nicht durch unsachgemäße Nutzung ("Unfall") entstanden ist. Die heist nicht, daß vor Ablauf von 6 Monaten auf Unfallschäden beseitigt werden müssen. Dies heist nur, daß bis 6 Monaten, nicht Du, sondern der Händler den Anscheins-Beweis für die Schadensart (Mangel der Ware, oder unsachgemäße Nutzung) tätigen muß.
3) Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels
4) Einräumung von maximal 3 erfolglosen Reparaturversuchen oder 3 ergebnislos verstrichenen Fristen der Mängelbeseitigung.
5) Danach hast Du einen Anspruch auf Minderung (Geld anteilig zurück). Ist der Schaden jedoch so groß, daß keinerlei Nutzen durch den Besitz eintritt, die mangelhafte Sache für den Zweck für den sie erworben wurde nicht mehr zu gebrauchen ist, dann besteht prinzipiell die Möglichkeit zu Wandeln, d.h. eine andere mängelfreie gleichwertige Sache zu verlangen.
Wohlgemerkt: Wandeln kannst Du Dein WoMo nur, wenn ein Mangel drin ist, der die Nutzung verhindert. Ein Unfall ist kein Mangel, den der Lieferant zu vertreten hat. Den Unfall muß Dein Unfallgegener, so er schuld hat, oder ihr selbst, so ihr Schuld habt, vertreten.
Niemand ist verpflichtet einen Unfall-Schaden zu reparieren.
"Discounter" pflegen üblicherweise nur mit Waren zu handeln und bieten keinen Service - etwa Reparatur eines Unfallschadens - an.
Also ganz klar:
Bei der Lieferung eines mangelfreien WoMos kannst Du auch einen "Discounter" in die Pflicht nehmen.
Die Reparatur eines Unfallschadens kannst Du von niemandem verlangen. Wer Unfallinstandsetzung nicht anbietet, bietet Unfallinstandsetzung eben nicht an. Natürlich ist das dann - bei einem Neufahrzeug mit noch laufender Garantie/Gewährleistung - absoluter Mist. Jedoch nicht zu ändern und einer der Gründe, warum "Discounter" so billig sind. Einem Discounter ist jeder Unfall nur Recht, weil er dann 'ne neue Chance sieht, Gewährleistungsreparaturen, zu denen er verpflichtet ist, abzulehnen mit dem Hinweis: Der Schaden ist kein Mangel, sondern durch den Unfall entstanden.
Alles klar ?
Seekater
Gast am 14 Nov 2008 10:08:31 Seekater hat geschrieben:claudi1412 hat geschrieben:....wen kann ich haftbar machen..wir vermieten das Fahrzeug..
wenn Ihr privat ein Fahrzeug gekauft habt (was ich hier einmal unterstelle), das ihr privat vermietet, ist das Euer Risiko.
claudi1412 ist ein gewerblicher Vermieter, also nix mit privat vermieten ;-)
claudi1412 am 14 Nov 2008 11:15:45 Erstmal danke für die ausführliche Antwort...
ja wir vermieten gewerblich..und es ist auch nicht unser erstes WoMo auch gewerblich gekauft, Reparaturservice wird angeboten..nur die teile kommen halt nicht :-(...schon klar das niemand was für einen Unfall kann..wollte mit dem Beispiel nur verdeutlichen das ein Fahrzeug dann u.U. für lange Zeit nicht fahrbereit wäre..und ob es dann Schadenersatz gäbe.
In einigen Punkten bin ich nun schlauer..schriftlich angemahnt hab ich..aber der Idee mit der Auftragsbestätigung werd ich nun mal nachgehen...
hab übrigens auch schon selbst bei Trigano angerufen..(in D-Land)..und diue wollen sich nun kümmern..oib man das glauben kann ;-)...
hoiffe das ich noch in diesem Jahr die Teile bekomme...Grummel...
ingemaus am 14 Nov 2008 11:18:23 Hallo!
Allgemein,ob Claudi gewerblich oder privat, es fehlt hier in der Rechtssprechung ein Urteil, das sagt, daß zB. in 14 Tagen die Teile angeliefert werden müssen.
Stellt Euch vor, in der Auto-Branche wären Monate für die Ersatzteilbeschaffung notwendig. Unfassbar!
Wenn ich mein Auto wegen einer Reparatur heute abgebe, sind morgen früh die E-Teile in der Werkstatt. Gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, warum dauert es in der WM Branche so übertrieben lange.?
Der Geld- Urlaubsverlust -Ärger ist genau so groß, wie im PKW - Bereich.
Ohne Druck wird sich hier nie etwas ändern! Warum auch?
Verkauft und vom Hof, dann ist der Käufer nur noch ein Störfaktor im alltäglichen Betriebsablauf! Leider!
und tschüss ingemaus
mandy am 14 Nov 2008 12:02:44 Adria Ersatzteile -ein Jammer!-
Auch wir sind mit der Ersatzteilbeschaffung total unglücklich!
Im Juni haben wir uns die linke hintere Kunststoff-Verkleidung eingerissen,
- unser Gartenzaun war im Weg -, haben dann Anfang Juli bei unserer
Werkstatt in Kitzingen bestellt. Diese verleiht selbst auch Adria-Womos und ist eigentlich auf zack - leider warten wir immer noch!
14.11.2008 –Wir warten immer noch!
Viele aus Bayern
mandy
Seekater am 14 Nov 2008 12:36:58 claudi1412 hat geschrieben:Erstmal danke für die ausführliche Antwort... ja wir vermieten gewerblich..und es ist auch nicht unser erstes WoMo auch gewerblich gekauft, Reparaturservice wird angeboten..nur die teile kommen halt nicht :-(...schon klar das niemand was für einen Unfall kann..wollte mit dem Beispiel nur verdeutlichen das ein Fahrzeug dann u.U. für lange Zeit nicht fahrbereit wäre..und ob es dann Schadenersatz gäbe.
Hallo Claudi,
das ändert die Sache natürlich in einigen Punkten. Habt Ihr denn unter Euerem Firmennamen das Fahrzeug gekauft und auch im Kaufvertrag darauf hingewiesen, daß das Fahrzeug zur gewerblichen Vermietung eingesetzt wird ?
Wie gesagt ich bin kein Jurist, jedoch soll es unter rein gewerblichen Verträgen möglich sein, wenn Folgeschäden eindeutig erkennbar sind, und der Vorlieferant durch schuldhaftes Verletzen seiner Pflichten diese unmittelbar und ausschließlich hervorgerufen hat, dann auch Folgeschäden geltend machen zu können.
In der Praxis wird das aber trotzdem schwierig sein durchzusetzen, denn der drohende Folgeschaden muß ersteinmal bekannt gegeben werden und dem Vorlieferanten eine ausreichende Frist zur Nachbesserung gegeben werden, bevor man Folgeschäden überhaupt erst geltend machen kann.
Auch muß deutlich sein, daß der Folgeschaden NUR durch den Mangel der Sache erst eintrat.
Trotzdem solltest Du als "Gewerbliche" natürlich über derartige Dinge informiert sein, da Du denen in umgekehrter Richtung, Deinen Kunden gegenüber, natürlich auch unterliegst. Einige Volkshochschulen bieten da tolle Kurse für Firmeninhaber/Selbständige etc. an, in denen einem das BGB und der Umgang in der Praxis damit in wenigen Abendstunden näher gebracht wird.
Seekater
Seekater am 14 Nov 2008 13:05:30 ingemaus hat geschrieben:Hallo!
Allgemein,ob Claudi gewerblich oder privat, es fehlt hier in der Rechtssprechung ein Urteil, das sagt, daß zB. in 14 Tagen die Teile angeliefert werden müssen. Stellt Euch vor, in der Auto-Branche wären Monate für die Ersatzteilbeschaffung notwendig. Unfassbar! Wenn ich mein Auto wegen einer Reparatur heute abgebe, sind morgen früh die E-Teile in der Werkstatt. Gut, Ausnahmen bestätigen die Regel,
Einspruch Ingemaus, ein derartiges Urteil wird es nie geben. Entweder gibt es jemanden, der die Dienstleistung "schneller Ersatzteilversand" in der Qualität anbietet wie Du sie benötigst, oder es gibt sie nicht. Klar sind die von Dir geschilderten Konsequenzen erheblich, jedoch bei jedem Menschen anders. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, hat ganz anderen Bedarf, wie ein Rentner. Dies bewirkt das Verhalten der Anbieter. Eine staatliche Regelung ist bei individuell unterschiedlichem Bedarf nicht möglich. Der Käufer muß sich immer über die Konsequenzen seines Tuns selbst schlau machen und sich nicht nur über den Kauf, sondern besonders über die Zeit des Besitzes vorher schlau machen. Erst billiges Schnäppchen kaufen und dann über mangelnden Service klagen, paßt nunmal nicht zusammen. ingemaus hat geschrieben:..... warum dauert es in der WM Branche so übertrieben lange.? Der Geld- Urlaubsverlust -Ärger ist genau so groß, wie im PKW - Bereich. Ohne Druck wird sich hier nie etwas ändern! Warum auch? Verkauft und vom Hof, dann ist der Käufer nur noch ein Störfaktor im alltäglichen Betriebsablauf! Leider!
und tschüss ingemaus
Nun, das hat vielfältige Gründe:
- WoMo ist ein Freizeitfahrzeug, die Leute denken alle an angenehmes und haben kaum Lust zu stringendem Vorgehen im Sinne von Mahnen nach BGB.
- Die Stückzahlen im WoMo-Sektor sind erheblich geringer als im PKW-Bereich, entsprechend schlechter ist die Ersatzteillogistik
- Die Konstruktionstiefe der WoMos ist erheblich geringer als beim PKW, Einbauteile sind weniger standardisiert, werden eher handwerklich, weniger automatisch verbaut. Entsprechend schlechter ist die Ersatzteilversorgung
- Die Varianz der WoMos ist erheblich größer als die der PKWs; von wirklich baugleichen WoMos gibt's manchmal nur geringste Stückzahlen, auch in der sogenannten Serienfertigung. Dementsprechend hoch ist die Vielfalt der Bauteile. Selbst eine Heckgaragentüre gibt's innerhalb einer Serie in 4 verschiedenen Dimensionen. Die Maße einer PKW-Türe sind dagegen immer gleich.
Wir Kunden haben mit unseren individuellen Wünschen hier schon einen erheblichen Anteil.
Dies heißt natürlich nicht, daß ich die Branche gut finde - hier mahnt kein Händler die Lieferung von Ersatzteilen an, hier hat kaum ein Hersteller eine interne Terminverfolgung von Ersatzteillieferungen an Händler. Warum ?
Und schon sind wir wieder bei uns, den Kunden, die sich nicht konsequent genug gegenüber "Ihren" Händlern verhalten und mit zu schlechter Vorbereitung in einen WoMo-Kauf geschliddert sind.
Im Fazit hast Du natürlich - leider Recht - Es gibt kaum einen WoMo-Händler der guten Service anbietet. Doch daran sind wir selbst schuld. Vielleicht ändert sich ja nun allmählich mal etwas daran.
Schöne
Seekater
claudi1412 am 14 Nov 2008 13:33:22 Im wesentlichen stimme ich euch zu..nur...unvorbereitet gehen wohl wenige in den Wohnmobilkauf..wir sind es jedenfalls nicht..uns war schon klar das der Service vielleicht nichtsoo gut wie bei einem teuren Fabrikat ist..aber..nun frage ich hat irgendwer beim Kauf seines Womos nach der Dauer der Ersatzteillieferung gefragt und dazu einen schriftliche verbindliche Antwort bekommen?..wohl nicht..denke man kann das in diesem Fall wohl nicht damit abtun das Fahrzeug bei einem Discounter gekauft wird..wie man sieht siehts ja z. B. bei Adria nicht besser aus...
bin auch eher der Meinung das es an der Vielfalt und an der geringeren Stückzahl liegt..
danke für die gutgemeinten Tips bezüglich BGB, bin Betriebswirt, kenne das BGB ..aber was man bräuchte sind Urteile..weil es sonst halt schwierig wird..etwas durchzufechten...und Gleichgesinnte die auch auf Teile warten ummgemeinsam Druck auszuüben..
Unser Glück ist eigentlich nur das der Winter kommt und unsere jetzigen Kunden trotz Schaden gefahren sind(hatten Ersatzfahrzeug angeboten)...
Gast am 14 Nov 2008 13:46:13 Hallo Claudi,
ich weiß ja nicht wie groß deine Vermietflotte ist, aber in anderen Geschäftsbetrieben werden doch die Lieferanten in Verzug gesetzt und dann übernimmt der Anwalt den Fall, dafür brauchst du keine Urteile von anderen Betroffenen. Ich denke du hast in deinem Betrieb andere Dinge zu tuen, als dich mit solchen Sachen zu beschäftigen.
claudi1412 am 14 Nov 2008 14:52:48 Ja hab sicher andere Dinge zu tun..aber unsere Flotte is recht klein (4 Fahrzeuge) und somit ist das ein Nebenerwerb und aus unserer Liebe zum WoMofahren entstanden. Da wir aber noch am Anfang stehen möchte man für aussichtslose Sachen nicht unnötig Geld ausgeben..und da macht es halt Sinn sich vorher selbst schlau zu machen..denn aus Erfahrung wollen Anwälte Geld verdienen(wer nicht)...
Nordstern am 14 Nov 2008 18:53:39 Hallo claudi 1412,
Trigano kannst du in die Tonne drücken.Ich warte seit März auf meine neue Aufbautür.Selbst das Lager in Sassenberg schiebt mich von einer auf die andere Woche auf die Nudel.Hab mir Montag einen Termin bei meinen Advokaten geholt. Hab die Faxen jetzt dick. Mal sehen ob ich den Händler das Teil wieder auf den Hof stellen kann.
Ich weiß Nur das ich mit Trigano und seinen Händler voll in die Tinte gegriffen habe.Deshalb kommt einTrigano bei mir nicht mehr auf den Hof.
mfg
Wolfgang
claudi1412 am 14 Nov 2008 19:22:56 Bin ich gespannt das der Anwalt dazu sagt..
ingemaus am 15 Nov 2008 12:49:29 Hallo Seekater!
Deine Aussage:
Dies heißt natürlich nicht, daß ich die Branche gut finde - hier mahnt kein Händler die Lieferung von Ersatzteilen an, hier hat kaum ein Hersteller eine interne Terminverfolgung von Ersatzteillieferungen an Händler. Warum ?
Und schon sind wir wieder bei uns, den Kunden, die sich nicht konsequent genug gegenüber "Ihren" Händlern verhalten und mit zu schlechter Vorbereitung in einen WoMo-Kauf geschliddert sind.
wiederspricht sich zum Teil mit dem "warum " selbst.
Kann ich überhaupt ein WM kaufen wenn ich mir schriftlich bestätigen lassen muss, wie lange eine Ersatzteil-Beschaffung dauert? Ich meine nein!
Sicher stellt jeder andere Ansprüche an WM oder andere Kaufgüter.
Ich alls Rentner andere, als ein noch im Betriebs-Alltag tätiger Käufer.
Beide haben trotzdem etwas gemeinsam, sie wollen ein Mobil nutzen, sie wollen, daß ihnen im Schadensfall schnellstens geholfen wird, und nicht Monate lang, aus welchen Gründen auch immer, warten müssen.
Als Rentner auch mit mehr Zeit, und größeren Nutzungsmöglicheiten
eben auch öfter.
Wer will nun sagen: Der braucht das WM mehr als der Andere ?
Dem steht während einer Reparatur ein Leihwagen zu, wem nicht, usw..
Darf ein Kriterium überhaupt bei einer Beurteilung mit einfließen?
Ein klares Nein!
Wer kauft will nutzen und nicht in der Sonne sitzen und sehnsüchtig Monate auf sein Mobil warten.
Vor dem Kauf hörte sich alles anders an, ich zitiere aus aus einem Prospekt: Ein europäisches Kundendienstnetz, bestehend aus qualifizierten Technikern, die in der Lage sind, jederzeit Hilfe, Ratschläge und Ersatzteile zu liefern!
Warum soll sich der Hersteller oder der Verkäufer unter den heutigen Bedingungen, bei dem ich auf der Matte stehe und dieser alles auf den nicht zuerreichenden Produzenten schiebt, sich bemühen, daß sich etwas ändert!? Niemand!
Alter Trott ist doch bequemer!
Bei der Lieferung eines neuen Mobiles werden die gebrauchten Teile hineingelegt, ist doch billiger als verpacken und extra schicken.
Wer in dieser Lotterie Glück hat, der bekommt schnell sein Teil oder Teile, weil eine Lieferung ansteht. Wer Pech hat, der muss warten!!
Das kann es doch nicht sein!
Hier muss etwas passieren!
Unter Kundendienst verstehe ich als normaler Mitteleuropäer sowieso etwas anderes!
Hallo Claudi!
Sicher wollen Anwälte ebenso, wie Du und ich, Geld verdienen.
Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß die Hälfte der Prozessführenden negative Erfahrungen mit Anwalten hat. Sie haben Ihren Prozess verloren und schimpfen dann.
Ohne Rechtsschutz vermieten, wäre für mich unglaublich!
Also kannst Du doch die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen, oder natürlich weiter warten.
schönen Sonntag und tschüss ingemaus
Seekater am 15 Nov 2008 15:02:11 ingemaus hat geschrieben:Kann ich überhaupt ein WM kaufen wenn ich mir schriftlich bestätigen lassen muss, wie lange eine Ersatzteil-Beschaffung dauert? Ich meine nein!
Sehe ich genauso. Jedoch hast Du das - z.B. in den Branchen wo es gut funktioniert, PKW z.B. - schon einmal versucht. Auch da wird Dir niemand - schriftlich - zusichern, daß das Erstatzteil nach irgendeinem Zeitraum da ist. Es funktioniert zwar, doch garantieren tut Dir das niemand, Du hast keinen Anspruch darauf.
Oder nimm die Unterhaltungselektronik-Branche: Da kann man manchmal schon froh sein, wenn überhaupt einem im Fehlerfall geholfen wird, geschweige wann. Meist wird doch freiwillig gewandelt, sprich ein anderes gleichwertiges Teil geliefert, weil niemand zur Reparatur in der Lage ist und eine Reparatur teuerer käme, als im Einzelfall ein neues Teil auszuliefern und das defekte wegzuwerfen.
Aus meiner Sicht ist hier ein ganz gehöriges Probelm im gesamten System: Wir Menschen können immer mehr Dinge äußerst rationell herstellen. Doch wenn mal irgendetwas dran ist, irgenetwas zu reparieren ist, geht gar nichts mehr. Nur noch komplette Teile aus der kompletten Serie. Alles andere ist wegrationalisiert worden.
Und dieses Problem wird eben gerade im WoMo-Sektor besonder gut sichtbar. Weil da die mangelhaften WoMos eben so teuer sind, daß die "freiwillige Wandlung" wie in der Großserienelektronik ein bischen schwer fällt :D .
Zu allem Überfluß sind wir im PKW-Sektor auf dem selben Weg: Motrohauben werden aus Design-Gründen immer kleiner, zur Wartung muß der Kühlergrill demontiert werden. Auch bei den modernen Quecksilberdampflampen der Frontscheinwerfer ist nicht mehr vorgesehen, daß diese während der Lebensdauer des Fahrzeug einmal kaputt gehen. Zunächst positiv (ein Teil 'was "lebenslang" hält). Wenn aber doch einmal ein Defekt auftritt, dann ist der Aufwand, Kosten und die Wartezeit (die Teile hat keiner mehr vorrätig, geht ja nie kaputt) bis das repariert ist erheblich. 'ne H4-Birne bekomme ich in jedem Supermarkt und habe ich nach Feierabend in 10 Minuten montiert. Bei der modernen Leuchtelektronik kostet das 400 € Material und zwei Besuche in der Fachwerkstatt.
Die Werbung sagt Fortschritt dazu.
Vestehtst du was ich meine ? Ich stimme Dir in allem was Du schilderst vollkommen zu und sehe ebenfalls - erheblichen - Handlungsbedarf. Nur der Weg aus der Misere den Du beschreibst, den halte ich nicht für gangbar. "Es" wird da nichts passieren. Wer ist das "es", das hier für Änderung sorgt?
Seekater
jakeomat am 15 Nov 2008 15:58:58 ingemaus hat geschrieben:Hallo Claudi! Sicher wollen Anwälte ebenso, wie Du und ich, Geld verdienen. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß die Hälfte der Prozessführenden negative Erfahrungen mit Anwalten hat. Sie haben Ihren Prozess verloren und schimpfen dann. Ohne Rechtsschutz vermieten, wäre für mich unglaublich! Also kannst Du doch die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen, oder natürlich weiter warten. schönen Sonntag und tschüss ingemaus
Hallo Ingemaus,
da liegt aber schon das Problem: versuch mal als Gewerbetreibender eine Rechtsschutzversicherung zu finden... das kannst du vergessen :!: Denen ist ja auch klar, daß es permanent Ärger mit Lieferanten aber auch Kunden gibt und sie somit permanent leisten müßten. Das kann und will sich kein Versicherer leisten. Als Gewerbetreibender darfst du also deine Anwalts- und Gerichtskosten schön selber löhnen. Das ist ja auch der Grund, warum viele Händler einlenken, wenn das erste Schreiben vom Anwalt auf dem Tisch liegt. Auch wenn der Kunde nicht zu 100% recht hat ist die Kulanzlösung schon rein betriebswirtschaftlich billiger als der Rechtsstreit. Vom Image mal ganz abgesehen...
Viele
Jake
ingemaus am 16 Nov 2008 13:28:28 Hallo jakeomat!
Dann immer noch WM vermieten, ich könnte keine Nacht mehr ruhig schlafen.
Sicher gibt es auch Versicherungen die Gewerbebetriebe aufnehmen. Wahrscheinlich sind diese aber zu teuer.
Im Übrigen zum Abschluss: Ob WM oder Spazierstock alles wird gekauft um es NUTZEN zu können. Gutes Geld für gute Ware!
Da kann ich doch erwarten, defekte mit Mängeln behafttete Teile, innerhalb einer angemessenen Zeit, ohne Fehler, zurückzuerhalten.
Ratanplan wir es schon richten!
schönen Sonntag und tschüss ingemaus,
die mit Fehler freien Spazierstock jetzt spazieren geht
claudi1412 am 16 Nov 2008 13:51:03 Wir haben sehr wohl eine Rechtsschutzversicherung auch für den gewerblichen Bereich..aber hier ist wie bei allen mir bekannten Versicherungen ist der Vertagsrechtsschutz immer ausgeklammert..aus den oben schon genannten Gründen..dies hat nix mit zu teuer zu tun..es wird einfach nicht angeboten.
Wenn mir jemand einen Versicherer nennen kann..der bezahlbar ist...her damit..
Mattes007 am 17 Jul 2016 22:59:58 Da der letzte Beitrag schon etwas älter ist, möchte ich unsere aktuellen Erfahrungen hier Kund tun.
Die Geschwindigkeit der Ersatzteillieferungen hat sich zumindest aktuell bei Rollerteam beschleunigt. Wir hatten auf Gewährleistung eine neues Polster bekommen. Das dauerte mit etlichen Rückfragen, welche es denn sein soll, 6 Wochen. Der Wasserhahn leckte, so dass wir nach 4 Wochen einen komplett neue Armatur für die Küche bekommen haben. Zeitgleich haben wir eine neuen Innenlampe, die alte haben wir kaputt bekommen, und eine neue Aufbautür mit Rahmen geliefert bekommen.
Ich hatte ja auch erst Bedenken bei einem italienischen Hersteller zu kaufen und bei den Lieferzeiten das Schlimmste erwartet, war aber bisher angenehm überrascht.
|
|