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Smart repair Leder-Reparatur?


ladyfalk am 23 Nov 2008 18:54:26

Hallo liebe Wohnmobilisten,

wir haben ein großes Problem!!
Wir haben in Essen auf der Messe mit der "FREIZEIT-AG" einen eigentlich interessanten Deal gemacht :
Wir haben ein Euramobil Activa 820 EB ausgesucht, mit uns wichtigen Extra´s ausstatten lassen und die "FREIZEIT-AG" hat das Fahrzeug in Sprendlingen so bestellt und für 3 Monate in der Vermietung eingesetzt. Wir hatten jedoch das Vorrecht, dieses Fahrzeug als erste zu übernehmen und für 14 Tage einzufahren. Uns ist damals zugesichert worden, das wir das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand übernehmen werden, auch nach Vermietung... Als wir das Auto dann in Witten abgeholt haben für unsere "Probe und Einfahrzeit" haben wir es gründlich in Augenschein genommen und gleich ein (wenn auch kleines, aber immerhin) Loch im Sitzbezug des Fahrersitzes im Gesäßbereich festgestellt, dem Mitarbeiter der "FREIZEIT-AG" angezeigt und es mit Datumsstempel fotografiert.
Als wir das Fahrzeug im September dann ganz übernommen haben, haben wir das Problem erneut angesprochen. Es geht hier unserer Ansicht nach um Garantie-Ansprüche. Man sagte uns gleich vorraus, das es sicher schwer werden würde, das bei EURA geltend zu machen. Nachdem man das Problem wohl endlich mit dem Hersteller besprochen hatte, sagte der erwartungsgemäß, das dieser Schaden sicher nach Auslieferung entstanden sein muß, da er bei Auslieferung des Fahrzeugs nicht angezeigt worden ist.
Wir haben unserem zuständigen Verkäufer gesagt, das es sich dann wohl um eine Leistung der "FREIZEIT-AG" handeln muß, den defekten Bezug zu ersetzen. Nach einigem Schriftwechsel will man uns jetzt aber mit einer "Smart-repair" abspeisen!!
Wir wissen weder genau wie das geht, haben uns aber etwas im Web informieren können, noch konnten wir heraus finden, wie effektiv diese Behandlung ist. Es steht immer nur da, das man das Loch oder den Riß dann nicht mehr sieht, aber wie belastungsfähig es ist konnten wir nirgends finden.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Methode und noch wichtiger:
Müssen wir uns damit zufrieden geben? Wir bezahlen einen Haufen Geld für Lederpolsterung und nicht für Löcher.
Wie ist hier die Rechtslage??
Bitte viele Antworten, wir sind wirklich ratlos...

von Ladyfalk

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staukasten am 23 Nov 2008 19:36:55

hallo,
also wie hier die rechtslage ist, kann ich euch leider nicht sagen. wie belastungsfähig die reparierte stelle nachher ist hängt vermutlich davon ab wie gut es gemacht ist. ich denk wenns richtig gemacht ist, hebt es auch.
ohne jetzt irgendwie vorwurfsvoll zu wirken, möchte ich euch doch noch ein paar fragen stellen.
habt ihr nicht diesen deal gemacht und einen guten preis fürs Womo bekommen?
hättet ihr nicht ein ganz neues, ohne vorvermietung bestellen sollen, wenn ihr es ohne schönheitsfehler haben wolltet? vermutlich wäre das der mehrpreis für ein schöheitsfehlerfreies womo gewesen.
ich denke bei so einem geschäft riskiert man eben solche kleinigkeiten und zahlt dafür etwas weniger.
wie gesagt wenn mängelfrei, dann neu, so meine meinung.
marc

ladyfalk am 01 Dez 2008 12:28:42

Hallo Marc,

ich denke, du liegst mit Deiner Meinung falsch! Erstens haben wir dieses Fahrzeug als erste genutzt und dabei einen Fehler bemerkt, der sofort hätte behoben werden müssen, da wir diesen Fehler direkt in der Vermietung in Witten angezeigt haben! Dort wurden wir aber überhaupt nicht ernst genommen. Jetzt wird sogar behauptet, wir hätten das Loch erst nach Rückgabe des Fahrzeugs angegeben. (...oder vielleicht selbst...?)
Und zweitens hat ein Käufer eines jungen Gebrauchten auch Rechte. Von der Geschäftsleitung ist uns bei Abschluss dieses Kaufgeschehens ZUGESICHERT worden, das ALLE Mängel beseitigt werden!!! Dann doch wohl besonders die Macken, die das Fahrzeug schon bei der ersten Übernahme hatte!

Zu Smartrepair hätte ich eigentlich gerne was gehört, aber da fällt dir oder jemand anders wohl nichts ein??

ladyfalk
[/u]

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Gast am 01 Dez 2008 12:34:21

Hier ist etwas Info:

--> Link

ladyfalk am 21 Jan 2009 22:29:22

Hallo,
hier noch eine Ergänzung.
Wir haben am Ende doch die Variante "smart repair" akzeptiert. Nachdem wir uns endlich Info´s bezüglich der Belastbarkeit besorgen konnten, hat 'atu' einen Mitarbeiter von "smart-repair" an unseren Sitz rangelassen.
Es wurde mit einer Masse das Loch ausgefüllt und geglättet. Angeblich ist der Bereich wieder voll belastbar...wir werden sehen.
Wenn man nicht weiß, wo das Loch war, muß man sich schon anstrengen, es zu sehen. Etwas skeptisch sind wir dann aber immer noch. Die Zeit muß es zeigen. Immerhin ist das ein maximal belasteter Sitzbereich.
Ich melde mich dann wieder mal...
Ladyfalk :wink:

ladyfalk am 24 Feb 2011 18:16:47

Viele Monate ausgiebiger Belastung haben bisher tatsächlich keine Veränderung am reparierten Leder hervor gerufen.
Man kann als Informierter noch sehen, wo das Loch gewesen ist, aber "smart-repair" hält immer noch!
So haben wir uns das gewünscht...und alle, die das auch wissen möchten, können es nun hier nachlesen!

Liebe

:wink: Gabi

enduro am 24 Feb 2011 18:40:01

Hi,

hier

--> Link

hab ich mal für Autositze Reparaturmaterial geordert. Ist schon Klasse, was alles wieder hergerichtet werden kann.

Frajo

Gast am 25 Feb 2011 09:48:25

Rechtslage:
Ist im Vertrag ein einwandfreier Zustand beschrieben dürfen es sich bei einer gebrauchten Sache höchstens nur um normale Abnutzungserscheinungen handeln.
Ein Loch im Polstebezug ist keine Abnutzungserscheinung, sondern ein Gewährleistungsanspruch an den Händler.

ich würde mal fragen, ob der Händler noch alle Steine auf der Schleuder hat :!:
Ob der Händler das ganze dann beim Hersteller abrechnen kann, bzw. der sich an den Behebungskosten beteiligt, kann Dir als Kunde egal sein.

Folgende Vorgehensweise würde ich empfehlen. (weil der Händler den Gewährleistungsanspruch ja nicht akzeptiert)
Lass das ganze vom Händler reparieren, hebe die Beweise für die rechtzeitige Anzeige des Gewährleistungsmangels auf.
Die Rechnung dann nicht bezahlen mit dem Hinweis, das es sich um einen Gewährleistungsanspruch handelt.

Falls der dann ein gerichtiliches Mahnverfahren durchziehen will, erfolgt natürlcih der Wiederspruch fristgerecht (innerhalb 14 Tage nach Zugang) mit dem Hinweis, das es sich um einen Gewährlsiungsanspruch handelt.
Ab dem Zeitpunkt prüft nämlich das Gericht bei einem weitern Vorgehen, ob zumindest vertraglich alles in Ordnung ist, und das ist es offensichtlich nicht!

Eine andere kostpielerische und eweig dauernde Variante ist das dem Anwalt zu geben.

Die dritte Variante wäre die schon genannte es selbst zu reparieren und sich dauerhalft darüber zu ärgern.

Jörg

ingemaus am 25 Feb 2011 13:33:10

Hallo ladyfalk!

Lass es und nimme es so wie es ist. Würde einen langen, langen Rechtsstreit geben. Ohne Rechtsschutz ginge schon garnichts!
Wenn Du dann Pech hast und ein Gutachter soll begutachten, kommt von ihm der Satz: Reparatur wurde den heutigen Stand der Technik ausgeführt.
Das war es.
Hast Du überhaupt etwas mit Termin schriftlich?
Denke daran, dass ein Leih- Vermiet-Fahrzeug auf den Vermieter/ Händler zugelassen, nur ein Jahr Garantie hat.

Genieße Deine / Eure Fahrten, es gibt schlimmeres, auch wenn Du es nicht so sehen wirst.

und tschüss ingemaus

Gast am 25 Feb 2011 13:41:48

Hallo Ingemaus!

Schau mal auf das Startdatum des Threats, und danach auf den Eintrag drei Postings über Deinem. Da scheint ja alles in bester Ordnung zu sein. Ich hatte zunächst auch die sprichwörtlichen Tomaten auf den Augen, bis ich als letztes Posting dann das aktuellste posting von ladyfalk
vom 24.02.2011 gelesen habe. Erst da hab ich geschnallt, das es sich ja um etwas Altes handelte.


Werner

ingemaus am 26 Feb 2011 11:36:54

Hallo rundefan!

Du hast recht, ist mir nicht aufgefallen
Lernen kan man aber immer.

schönen Sonntag
und tschüss ingemaus

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