Zeppenvolk hat geschrieben:Ja, Fredl,
der Landwirt meinte, es könnte ein Problem sein. Ich frage morgen einfach mal bei dem Bau- bzw. Ordnungsamt. Mal sehen was die sagen.
Danke und Rudolf
Hi Zeppenvolk,
ja diese Bauverordnung gibt es in der Tat, aber dort extra anrufen ? Wo kein Kläger ....
aber allgemein hat die deutsche Bürokratie auch dafür Regionalweise
Verordnungen o. Vorschriften, hier mal ein Beispiel LINK
es kommt auch auf die Dauer an zum abstellen, denn schließlich ist ja ein längeres Abstellen eines Fahrzeuges für den Grund eine Nutzungsänderung
--> Link
Selbst wenn man ein Grundstück sein Eigentum nennen darf, darf man in diesem Staate noch lange nicht sein Eigentum so benutzen wie man will.
Für alles einen Antrag stellen, sonst hätten die Behörden und Beamten doch nix zu tun :eek: und es würden noch mehr AL herumlaufen :eek: 8)
Nur ein lumpiges Beispiel: ich habe eine Garage errichtet auf meinem Grund, davor Rasengittersteine (wegen der Durchlässigkeit sprich Versiegelung auf dem Grundstück, die nicht überschritten werden darf in%) ich darf kurzzeitig dort mein Auto parken, es aber nicht abstellen für längere Zeit, denn lt. Bauordnung hier in B wäre das eine bauliche Veränderung die einen Antrag bedarf für die Größe meines Grundstückes.
(*neuere o. überarbeitete Verordnung ist mir z.Zt. nicht geläufig)
Zusätzlich habe ich ein
Carport errichtet: darunter bewußt Grobkies zum befahren, denn der zählt nicht zur Versiegelung. Darüber war ein verzinktes Blechdach. Dieses mußte ich nach einen 2-jährigen Rechtsstreit mit dem Bauamt zurückbauen = abreißen.
Ich habe aus dem Carport eine Pergola gemacht und diese dem Amt erklärt. Das wurde anerkannt. Inzwischen durfte ich ein Leichtdach auf dem Carport installieren lassen = ein halbdurchsichtiges Plexiglasdach.
= das ist wiederum erlaubt !
Nun ehrlich Leute, mein Carport steht immer noch, die Autos darunter, 3 m weiter vor der Garage darf ich aber nicht abstellen.
Ist das nicht alles ein wenig lächerlich ?
Zum Glück bin ich mit allem fertig, möchte mit Bauämtern nix mehr zu tun haben und rufe die lieber nicht an wegen einer Frage, denn dafür ob ich eine Dachneigung von 30° auf 45° ändern wollte, nur für die Bauvoranfrage sollte ich schon 200 DM zahlen. :eek: