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Abstellen des WoMos in der abgemeldeten Saison


Zeppenvolk am 27 Nov 2008 21:02:00

Hallo,

ich habe mir nunmehr auch ein gebrauchtes WoMo (Hymer Eriba B 584, BJ 1994 ) auf Fiat Ducato Fahrgestell zugelegt. Da es ein Erstfahrzeug ist, und die Vers.-Prämie 100 % (?) ist, möchte ich eine Saison-Zulassung.
Über den Winter könnte ich es auf dem Grundstück eines Landwirtes hier abstellen.
Gilt das WoMo dann als "bauliche Anlage", wenn es dort im Außenbereich abgemeldet abgestellt wird?

Kann mir jemand darauf eine Antort geben? Gut, Anruf beim Bauamt reicht - aber ist die Aussage dann fundiert? Ich werde es einmal versuche.

aus dem Siegerland

Rudolf

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Gast am 27 Nov 2008 21:16:23

Zeppenvolk hat geschrieben:Gilt das WoMo dann als "bauliche Anlage", wenn es dort im Außenbereich abgemeldet abgestellt wird?


"Bauliche Anlage" kenne ich nicht - was nicht viel heissen muss :D

Dein Mobilchen darf ausserhalb der Saison nicht auf öffentlichem Grund stehen, ergo nur auf Privatgrundstück. Und das passt ja :)

Wo Du Problem? :mrgreen:

Fredl

Zeppenvolk am 27 Nov 2008 21:53:19

Ja, Fredl,

der Landwirt meinte, es könnte ein Problem sein. Ich frage morgen einfach mal bei dem Bau- bzw. Ordnungsamt. Mal sehen was die sagen.

Danke und Rudolf

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howard54 am 27 Nov 2008 22:07:10

was bitteschön ist ne "abgemeldete" Saison für WOMO-fahrer?
Gerade im Winter macht es doch richtig Spass.

a+ Howard

Gast am 27 Nov 2008 22:32:06

Zeppenvolk hat geschrieben:Ja, Fredl,

der Landwirt meinte, es könnte ein Problem sein. Ich frage morgen einfach mal bei dem Bau- bzw. Ordnungsamt. Mal sehen was die sagen.

Danke und Rudolf


Hi Zeppenvolk,
ja diese Bauverordnung gibt es in der Tat, aber dort extra anrufen ? Wo kein Kläger ....

aber allgemein hat die deutsche Bürokratie auch dafür Regionalweise
Verordnungen o. Vorschriften, hier mal ein Beispiel LINK
es kommt auch auf die Dauer an zum abstellen, denn schließlich ist ja ein längeres Abstellen eines Fahrzeuges für den Grund eine Nutzungsänderung

--> Link

Selbst wenn man ein Grundstück sein Eigentum nennen darf, darf man in diesem Staate noch lange nicht sein Eigentum so benutzen wie man will.
Für alles einen Antrag stellen, sonst hätten die Behörden und Beamten doch nix zu tun :eek: und es würden noch mehr AL herumlaufen :eek: 8)

Nur ein lumpiges Beispiel: ich habe eine Garage errichtet auf meinem Grund, davor Rasengittersteine (wegen der Durchlässigkeit sprich Versiegelung auf dem Grundstück, die nicht überschritten werden darf in%) ich darf kurzzeitig dort mein Auto parken, es aber nicht abstellen für längere Zeit, denn lt. Bauordnung hier in B wäre das eine bauliche Veränderung die einen Antrag bedarf für die Größe meines Grundstückes.
(*neuere o. überarbeitete Verordnung ist mir z.Zt. nicht geläufig)

Zusätzlich habe ich ein Carport errichtet: darunter bewußt Grobkies zum befahren, denn der zählt nicht zur Versiegelung. Darüber war ein verzinktes Blechdach. Dieses mußte ich nach einen 2-jährigen Rechtsstreit mit dem Bauamt zurückbauen = abreißen.

Ich habe aus dem Carport eine Pergola gemacht und diese dem Amt erklärt. Das wurde anerkannt. Inzwischen durfte ich ein Leichtdach auf dem Carport installieren lassen = ein halbdurchsichtiges Plexiglasdach.
= das ist wiederum erlaubt !

Nun ehrlich Leute, mein Carport steht immer noch, die Autos darunter, 3 m weiter vor der Garage darf ich aber nicht abstellen.
Ist das nicht alles ein wenig lächerlich ?

Zum Glück bin ich mit allem fertig, möchte mit Bauämtern nix mehr zu tun haben und rufe die lieber nicht an wegen einer Frage, denn dafür ob ich eine Dachneigung von 30° auf 45° ändern wollte, nur für die Bauvoranfrage sollte ich schon 200 DM zahlen. :eek:

Nasenbär am 27 Nov 2008 22:50:33

Hallo, ich würde die Versicherung anschreiben. Die muss auch ihr OK betreffs der Ruheversicherung für außerhalb des Zulassungszeitraums geben.
Das Grundstück muss erkennbar "umfriedet" sein. Dh., irgendwo muss wenigstens ein Zaun sein. Der Versicherungsvertreter meinte zu mir, es würden auch ein Flatterband bzw. ein paar Blumenkübel reichen. :)
Wenn das Womo in einer Scheune steht, muss diese für KFZ zugelassen seín.

Eine Nutzungsänderung des Womos kann ich mir nicht vorstellen, weil der Gesetzgeber ja Saisonkennzeichen erlaubt.

Wir hatten das Thema schon mehrfach. Vieleicht auch mal über die Suche gehen. :)

Gast am 27 Nov 2008 22:53:43

Nasenbär hat geschrieben:Hallo, ich würde die Versicherung anschreiben. Die muss auch ihr OK betreffs der Ruheversicherung für außerhalb des Zulassungszeitraums geben.
Das Grundstück muss erkennbar "umfriedet" sein. Dh., irgendwo muss wenigstens ein Zaun sein. Der Versicherungsvertreter meinte zu mir, es würden auch ein Flatterband bzw. ein paar Blumenkübel reichen. :)
Wenn das Womo in einer Scheune steht, muss diese für KFZ zugelassen seín.

Eine Nutzungsänderung des Womos kann ich mir nicht vorstellen, weil der Gesetzgeber ja Saisonkennzeichen erlaubt.

Wir hatten das Thema schon mehrfach. Vieleicht auch mal über die Suche gehen. :)


@Nasenbär
damit es hier keine Mißverständnisse gibt, ich rede von dem Grund auf dem das Womo steht und damit ist eine Nutzungsänderung gemeint.

Der Bauer ist sich doch nicht sicher ....

Nasenbär am 27 Nov 2008 22:55:02

Achso :)
Trotzdem, das andere ist auch nicht falsch. :D

Gast am 27 Nov 2008 22:57:37

Nasenbär hat geschrieben:Achso :)
Trotzdem, das andere ist auch nicht falsch. :D


@Nasenbär
richtig Deine Schilderung ist goldrichtig :!: das mit der Ruheversicherung, nur der Landwirt soll sich erstmal schlau machen, ob er keinen Anschiß bekommt, wenn ein Womo da auf seinem Grund steht.
Darum geht es doch oder ?

#Es gibt nämlich Nachbarn, die wissen das und er könnte ....
mangels Anmeldung beim zuständigen Bauamt eine Ordnungstrafe aufgebrummt bekommen.

Anders sieht es aus, wenn es in einer Scheune steht, oder bei einem Händler der eine zugelassene Überdachung anbietet als Unterstellplatz. Egal wo, einfach in den Garten stellen ist nicht, auch wenn es 1000-de tun.

oldie2002 am 27 Nov 2008 23:12:05

bei uns im siegerland darf man das in der regel; hier bieten etliche landwirte ihren grund und boden als abstellmöglichkeiten für abgemeldete wowas oder womos an. es muss halt privatgrund sein, dann kümmert sich niemand drum. wie die rechtslage aussieht, weiss ich auch nicht, aber wer viel fragt, bekommt viel antwort ;-)

dieter

Zeppenvolk am 28 Nov 2008 12:44:18

Ja, die Bürokratie :x ; Der Landwirt hat mich ja darauf aufmerksam gemacht, denn er hatte dort schon einmal einen nicht angemeldeten LKW-Anhänger stehen und bekam deshalb Ärger mit der Gemeinde - eben genau wegen einer Nutzungsänderung im Außenbereich.
:!: :!:
Das will ich vermeiden.

Ob das Reisen mit WoMo im Winter "richtig" Spass macht ist sicherlich Ansichtssache. Meine Frau mag den Winter überhaupt nicht. Ich meinerseits plane irgenwann auch einmal richtigen Winterurlaub :D in Lappland; bin aber noch ein Greenhorn;

und danke für alle Hinweise

Rudolf

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