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Hi,
habe die Links hier im Forum durch geschaut, allerdings bin ich mir immer noch nicht ganz sicher ob ich mit meinem Womo 3,8t nun Winterreifen zwingend brauche oder nicht. Die Links bewerten nur PKW bis 3,5t oder LKW über 3,5t, wird das Womo als LKW angesehen ?? Schneeketten habe ich, reicht das ?? oder muss ich mit Bußgeldern rechnen, wenn ja welche. Meinen Sommerreifen sind nämlich noch super und zu schade zum entsorgen. Was kostet den der reine Reifenwechsel pro Reifen für ein Womo ? Danke für Eure Hilfe Luckyletter [/b] WOMOS über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht bir 5 t zählen zur Kraftfahrzeugklasse M2. ÜBER 5 t M3.
Siehe unter Tante Google: --> Link M ...Fahrzeugklasse für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Wohnmobile, Omnibusse) M1 ... Personen-/Kombinationskraftwagen (mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) M2 ... Omnibus (mit mehr als 8 Sitzen, höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 5 t) M3 ... Omnibus (mit mehr als 8 Sitzen, höchstzulässiges Gesamtgewicht über 5 t) Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3 (Omnibus mit mehr als 8 Sitzen), N2, N3 (Lastkraftwagen über 3,5 t) hat vom 1.11. bis 15.4. geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen (ausgenommen Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist, die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden und der Klassen M2, M3, die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden). Diese Fahrzeuge müssen also KEINE Winterreifen haben. Siehe ebenfalls unter Winterreifenpflicht in Ö: --> Link Diese liebe Tante kann viele Fragen beantworten, man muss sie nur fragen.....die ist echt Spitze!!! :D wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich keine Winterreifen sondern wirklich nur Schneeketten, da das Womo mehr als 3,5t hat und die Klassifizierung M2.
Das wär ja prima *freu* :D Und das 100 % sicher ?? bin da sehr vorsichtig, habe im Forum gelesen das jemand 600 Teuros für Schneeketten ohne Ö-Zeichen bezahlen musste. Hallo,
habe den Link so verstanden: Bei Schnee und Eisverhältnissen ist der Wi.-Reifen Pflicht ! Es kann doch nicht sein, daß ich Anfang April noch mit Wi-Reifen durch A fahren muß . Logischerweise in den Bergen bei Schnee, aber das ist ja bei uns nun zum Glück auch so geregelt ! Oder sehe ich da etwas falsch ??? lg D. @ luckyletter
über WOMO fahren in Ö werden so viele Schauermärchen erzählt, da passt dieses mit den € 600 gerade dazu. Glaubst du wirklich die Polizei kontrolliert Schneeketten? Ich habe mich bewusst nicht dazu geäußert weil es einfach zu dumm ist. Du musst nicht alles für bare Münze nehmen was du in Foren liest. Vermutlich hat er irgendwo Mist gebaut und will jetzt seinen Frust so populistisch mit einer Schlagzeile los werden. Frag ihn mal nach Details und dann glaub auch nur die Hälfte davon, wenns hoch kommt. :wink: @ lauterberger was ist daran nicht zu verstehen? WOMO's bis 3,5 t sind Fahrzeugklasse M1! Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (gilt zur Gänze seit 1.1.2008): Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind. Der Lenker darf Schneeketten nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können. Nachtrag für Lauterberger:
Da steht doch genau DAS was du willst, nämlich: ....bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis.... egal ob das in den Bergen oder im Flachland der Fall ist. Du sagst doch selber "Logischerweise". :rolleyes: also irgendwie widerspricht sich das doch. Man braucht keine Winterreifen über 3,5t aber Schneeketten die man nur bei geschlossener Schneedecke aufziehen darf oder ?
Und bei Schneematsch ect. fahr ich mit Sommerreifen rum, da ich die Ketten ja nicht benutzen darf, da die Strasse leidet, das seh ich ja ein. Also unklarer kann man eine Vorschrift nicht beschreiben, sorry ich glaube ich bin etwas schwer von Begriff hmm. @ rider Das wird wohl stimmen, also ich habe das auch zum ersten mal gehört. Man sollte nicht alles ernstnehmen was man liest, aber warum schreibt jemand dann so einen Sch..... sorry ;-) schönen Sonntag Hallo luckyletter!
In der Schweiz ist es so, dass die Winterreifen nicht Pflicht sind. Aber - und jetzt kommt's - solltest Du einen Unfall haben, oder den Verkehrsfluss blockieren, weil Du mit Sommerreifen unterwegs bist, wirst Du zu Kasse gebeten, wobei Dir der TEURO - Kurs entgegenkommt! vom Bodensee Benjamin Diese Regelung gilt doch m.W. auch in D!
Persönlich bin ich sowieso der Meinung, dass Winterreifen im Winter die bessere und sichere Wahl sind. Die Gummimischung bei Winterreifen sichert bereits ab 8' C eine bessere Bodenhaftung.
@ luckyletter Da widerspreche ich dir sicher nicht. :D Mannooo lucky, ihr mit eurer Obrigkeitshörigen Schiss-Mentalität macht es uns Ösis manchmal echt schwer. Vor Angst gestorben ist auch tot, oder? DU entscheidest wann es notwendig die Ketten aufzuziehen, oder soll dir das wer abnehmen? Eure Unerfahrenheit und Bequemlichkeit ist es doch die uns oft Probleme bereitet. Ketten legt man früh genug VOR dem Berg an, nicht erst wenn man schon hängen bleibt! Dann wären die € 600 nämlich wirklich gerechtfertigt, wenn zig Autofahrer die ihrem Brotwerwerb nachgehen müssen, wegen einem Dussl der querstehend die Straße blockiert, eine Stunde lang den Berg nicht hoch können [!!!] Der dann womöglich noch den ADAC/ÖAMTC anrufen muss und mit den Händen im Sack auf den Abschleppdienst wartet weil er entweder zu schön ist sich die Hände selber schmutzig zu machen oder zu blöd ist die Ketten selbst zu montieren. Ja sehr wahrscheinlich sogar zuerst VOR dem Berg am Kettenmontageplatz - ja sowas gibt es tatsächlich :D - lässig vorbei gefahren ist. Ich könnte dir Stundenlang selbst erlebte Geschichten, nur vom Arlberg oder Hochtannberg als es noch keine Tunnel gab, erzählen. Da würden dir die Haare zu Berge stehen, glaubs mir. :evil: Auch fährt niemand nach dem Berg, wenn's nicht unbedingt notwendig ist, aus purer Lust lange mit Ketten herum, sooo lustig ist das nämlich nicht. Probiers doch einfach mal zu Hause aus. DAS wäre sowieso wärmstens anzuraten um dann nicht wie der Ochs vorm Berg zu stehen. Was glaubst du denn was wir Eingeborenen ein Winter-Leben lang machen? Da gibt's tausende Pendler die die Ketten jeden Tag montieren/demontieren müssen um überhaupt zur Arbeit zu kommen. Da hat schon so mancher einem hängengebliebenen Touri die Ketten aufgelegt damit er endlich nach Hause kommt. SOOO schauts aus!!! Schon mal darüber nachgedacht? :evil: ok ok ist schon klar. Montieren klappt natürlich, habe ich schon mehrfach machen müssen, allerdings auf PKW aber das ist ja nichts anderes.Schmutzige Finger sind mir als Kaminkehrer auch nicht fremd ;-)
Ich würde mich auch ärgern wenn ich den Pass nicht hoch käme :evil: Trotzdem danke für die Auskunft :razz: Das Leben könnte so einfach sein, wenn man seine Mitmenschen verstehen würde *lach* Viele aus dem Flachland :D Freut mich lucky wenn du mich verstanden hast. Es ist immer schön wenn Menschen noch Humor haben. Aber als Glücksbringer ist das ja eigentlich Pflicht. :daumen2:
Einen schönen Sonntag aus den sonnigen weißen Bergen. Ich glaub, ich blick da jetzt gar nicht mehr durch: :roll:
Frage 1: Warum soll ein Wohnmobil über 3,5t ein Fahrzeug der Klasse M2 sein? M2 sind doch wohl eindeutig Busse bis 5t mit mehr als 8 Sitzplätzen. Wenn ich das richtig sehe, gehören alle Wohnmobile zur Klasse M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz). Lediglich ein Wohnmobil über 3,5t mit Lkw-Zulassung wäre in der Fahrzeugklasse N2 oder N3. Vielleicht ist das auf dieser Seite deutlicher aufgeführt? --> Link Frage 2: Wenn ein Wohnmobil über 3,5t dennoch zur Klasse M2 zählen soll, sind dann nicht vom 1.11. bis zum 15.4. Winterreifen (zumindest auf der Antriebsachse) und die Mitnahme von Schneeketten Pflicht? Ich kann in dem Link beim besten Willen kein "oder" finden, welches darauf hinweist, dass nur eines ausreicht. Egal: Mein Verstand sagt mir jedenfalls, dass ich von Anfang November bis Mitte April ohne eine vernünftige Winterbereifung und Schneeketten in den Bergen nichts zu suchen habe.
Ein WOMO unter 3,5 t ist ein PKW und deshalb M1. Über 3,5 t ist es bis 5 t ein M2, zumindest lese ich das so heraus. Mit dem Satz "Winterreifen auf mind. einer Antriebsachse" scheinst du Recht zu haben, denn da steht und das habe ich überlesen: Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (gilt überwiegend seit 2006, Erweiterungen seit 1.1.2008): Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen... M2, M3 vom 1.11. bis 15.3. nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. luckyletter :sorry: Luckyletter schieb......
Und das 100 % sicher ?? bin da sehr vorsichtig, habe im Forum gelesen das jemand 600 Teuros für Schneeketten ohne Ö-Zeichen bezahlen musste. hallo luckyletter, wenn Du "sehr vorsichtig" bist ziehst Du Deinem Womo besser schon jetzt Winterschuhe an.... :D LG, Werner ist ja wirklich erbauend, wie oberlehrerhaft das hier so rübergebracht wird.
Letztlich steigt da bald keiner mehr durch und meidet mit Sommerreifen bis zum 15.04. jeden Jahres das Ösiland. lg D. Und warum stellst Du Dich so an? In D hast Du Probleme, wenn Du ohne Winterreifen an einem Unfall beteiligt bist oder als Verkehrshindernis auftauchst!
Also kann es doch nur heißen, Winterreifen von O bis O! Dann haste weder in a noch in CH Probleme!
hallo seltsam wie unterschiedlich da abläufe bewertet werden da postet jemand den gesetzestext inkl einer kurzinterpretation dazu und dass ist dann "oberlehrerhaft" ?? besser gehts doch nicht, oder? lg g
:daumen2: Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wenn ich mit meinem Womo im Winter ins Gebirge fahren will, gehören da Winterreifen drauf und ein Satz Schneeketten in die Garage. Das müßte doch eigentlich klar sein. :daumen2: :daumen2: :daumen2:
Alles andere ist "GROB FAHRLÄSSIG" Hai!
Es ist schon soviel erzählt worden über die Einteilung der Klassen. Also: M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung. M 1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis insges. 9 (neun) Sitze OHNE Gewichtsbeschränkungen M2 > als 9 Sitze UND bis 5 Tonnen M 3 > als 9 Sitze UND ÜBER 5 Tonnen. Also M 2 und 3 trifft wohl nie auf ein WoMo zu, denn ich kenne kein WoMo mit mehr als 9 Sitze. Winterreifen sind PFLICHT bei WINTERLICHEN Straßenverhältnissen, auch für Fahrzeuge der Klasse M 1. Schneeketten bei schneebedeckter Fahrbahn. Und verlaßt euch nicht darauf, daß nicht kontrolliert wird!!! Ich habe es erlebt, daß bei schneebedeckter Fahrbahn die Polizei in Reutte JEDES Fahrzeug herausgeholt hat, daß keine Schneeketten montiert hatte. Da stand dann auch ein Reisebus und montierte. Damals brauchte man die Ketten tatsächlich so ca. 5 km. Dann war die Fahrbahn frei und ich demontierte die Ketten wieder. Das macht man aber schon freiwillig, denn das Abrollgeräusch und die Vibrationen sind nicht sehr angenehm :oops: Allzeit unfallfreie Fahrt wünscht Wolf
ich verstehe auch nix mehr, aber ich halts wie Schimisbella grüße klaus herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten
Ich habe mir heute M+S bestellt und die werden draufgezogen, auch wenn die Reifen nicht ganz billig sind aber besser als Blechschäden. Gute Fahrt.....ich bin dann mal in CH und über Weihnachten in Ö *freu* :razz: Bis bald
Hallo, Warum stelle ich mich so an, nur weil ich eine Klarstellung wünsche :?: Da ich keinen Wi-Urlaub mache, besitze ich auch keine Winterreifen. Wenn ich nun bei frühlingshaften Temperaturen z. Bs. nach Wien fahren möchte, muß ich doch nicht bis Ostern warten. (Oder :?: Das war meine Frage) Das ich dann nicht bei Schnee auf 2.500m Höhe fahren darf, ist mir schon klar, ob in D, A, CH :roll: In D habe ich selbst Anfang April auf meinem PKW keine Wi-Reifen mehr. Sollte es halt bei uns im Harz nocheinmal schneien, bleibe ich weg. lg D. @ luckyletter
Herzlich willkommen im Ösiland, du Glücksbringer. Auf Gäste wie dich freuen wir uns. :prosit:: Bestimmungen Österreich:
Winterausrüstung * Winterreifen Es besteht für Kfz bis 3,5 t keine generelle Verpflichtung, in den Wintermonaten mit Winterreifen zu fahren. Wo jedoch bei extremen Schneeverhältnissen auf Bergstraßen ein Durchfahrverbot mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" angeordnet ist, darf nur weitergefahren werden, wenn entweder Schneeketten oder Winterreifen (in Radialbauart) mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufgezogen sind. Die Winterreifen müssen auf allen Rädern angebracht werden. Sofern nicht ausdrücklich "Winterausrüstung" vorgeschrieben ist, dürfen auch Reifen verwendet werden, die die Mindestprofiltiefe von vier Millimetern unterschreiten. Bei Verwendung von Schneeketten dürfen diese auch auf Sommerreifen aufgezogen werden. Erfüllt ein Fahrzeug die genannten Voraussetzungen bei angeordneter Winterausrüstung nicht, kann dies mit einem Bußgeld und dem Verbot, die betreffende Strecke zu befahren, geahndet werden. Bei Ganzjahresreifen ist zu beachten, dass diese dann als Winterreifen angesehen werden, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen und die Kennung M+S vorhanden ist. Kraftfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 (Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker) sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 15.11. bis 15.3. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Wohnmobile gilt folgendes: Sind diese ausdrücklich als „Wohnmobil“ zugelassen (Eintrag Kfz-Schein), fallen sie unter die EU-Fahrzeugkategorie M1 (Pkw), so dass sie nicht der Winterreifenpflicht unterfallen. Ist das betreffende Wohnmobil dagegen laut Kfz-Schein als „Lkw“ zugelassen, besteht bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t Winterreifenpflicht. * Schneeketten Schneekettenpflicht besteht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol trifft. Fahrer von Kraftfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 (Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker) sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 15.11. bis 15.3. des Folgejahres geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten unmöglich ist sowie Autobusse im Linienverkehr. * Spikes Die Benutzung von Spikesreifenist für Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und für Anhänger bis maximal 1,8 t Achslast von Oktober bis Mai des Folgejahres erlaubt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikesreifen beträgt 80 km/h auf Landstraßen, auf Autobahnen 100 km/h. Es dürfen nur typengeprüfte Stahlgürtelreifen mit Spikes verwendet werden. Diese müssen auf allen Rädern montiert sein (auch bei Anhängern, sofern das Zugfahrzeug mit Spikesreifen ausgestattet ist). Ein genormter Spikesaufkleber (beim ÖAMTC erhältlich) muss am Heck des Wagens gut sichtbar angebracht werden.
:!: Nicht alles, was man im Internet findet, ist auf aktuellem Stand :!: Interessant finde ich dennoch folgenden Absatz:
Demnach gilt für alle Wohnmobile, unabhängig vom Gewicht, bezüglich Winterausrüstung dasselbe, wie für Pkw, sofern sie nicht als Lkw zugelassen sind: Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 vom 1.11. bis 15.4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind. Meiner Meinung nach geht aus dem Gesetzestext (Erlass vom 20.12.2007) nicht eindeutig hervor ob WOMO's ÜBER 3,5 t auch als PKW, also als Fahrzeugklasse M1 gelten.
Oder ob es Fahrzeuge der Klasse M2, bis oder über 5 t, sind. Wikipedia sagt dazu "umgangssprachlich PKW und Wohnmobile" OHNE Gewichtsangabe! DAS scheint mir die Hauptfrage zu sein über die wir uns nicht einig sind. Ich habe jetzt das Verkehrs-Ministerium um Aufklärung gebeten. So bald ich Antwort bekomme werde ich darüber informieren. Ich hoffe das wird mir dann nicht wieder als Oberlehrerhaft ausgelegt. :wink:
unter nicht "oberlehrerhaft" verstehe ich eine klare Aussage. es gibt ja <3,5 to und >3.5 to Womo. Welche dürfen in den Wintermonaten auf freier Strasse in A ohne Winterreifen fahren. Im Grunde eine klare Anfrage, gewünscht hatte ich eine klare Aussage. Leider fehlte trotz etwas überheblich versuchter Erklärung die klare Aussage. Wir sind halt nicht alle so schlau, wie einige hier von sich selbst glauben ! lg D. [mod="Dirk"]halt mal den Ball etwas flacher........[/mod] |
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