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Behinderung und péage...


gary32 am 17 Dez 2008 10:37:01

Hallo,

jemand hatte vor kurzem die Frage gestellt ob man als Behinderter mit Womo z. B. in einer günstigeren Péage Klasse auf den französischen autoroutes eine Vergünstigung erhält, finde aber den Thread nicht mehr...

Also: es gibt solch eine Ausnahmeregelung wenn das Fahrzeug in der Klasse 2 regulär eingestuft würde, max.3,5to. und nicht höher als 3m., kann das Fahrzeug in Klasse 1 zurückgestuft werden.

Voraussetzung ist dass das Fahrzeug auf dem behinderten Halter zugelassen ist und selbst das Fahrzeug steuert, ferner muss die Behinderung in der " Carte grise " ( KFZ Schein ) mit " Handicap " versehen sein.
Bei Ausländer wird dieser Nachweis schwieriger, weil meist dieser Eintrag fehlt, ferner sind manch Bediensteter darüber nicht ausreichend informiert.
Habe über meine französischen " Verbindungsleute " die Kopie eines Schreiben erhalten von einer Verantwortlichen einer " Sociétée d´autoroute " und empfehle den Betroffenen eine Kopie diese Schreibens mitzuführen um lange Palaver mit dem Bediensteten zu vermeiden...

Hier die Kopie, die einem englischen Betroffenen zugesandt wurde:

Monsieur,

Nous vous remercions d’avoir pris le temps de nous faire part des désagréments que vous avez rencontrés lors de vos passages sur nos autoroutes.

Nous nous permettons de préciser les différents critères déterminant la classification des véhicules :
- Classe 1 : véhicules ou ensembles roulants de hauteur totale inférieure ou égale à 2 mètres et dont le Poids Total Autorisé en Charge (PTAC) est inférieur ou égal à 3,5 tonnes.
- Classe 2 : véhicules ou ensembles roulants de hauteur totale comprise entre 2 et 3 mètres et dont le PTAC est inférieur ou égal à 3,5 tonnes.

Cependant, les véhicules de classe 2 aménagés pour le transport de personnes à mobilité réduite, bénéficient du tarif de la classe 1. C’est la mention « handicap » sur la carte grise qui permet l’attribution de la classe 1.

Compte tenu des éléments fournis, nous vous confirmons que cette réduction aurait dû vous être appliquée, lors de votre passage au péage.

Aussi, votre prochain extrait bancaire (ou relevé) devrait faire apparaître le remboursement de la différence entre les tarifs acquittés et les tarifs qui auraient dû vous être appliqués.

D'autre part, un rappel a été fait auprès des péages afin que la mention "handicap" en anglais "disabled" soit connue de tous.

Si toutefois vous rencontriez encore des difficultés au péage, n'hésitez pas à présenter ce message en plus de la carte grise de votre véhicule portant la mention "disabled".

Nous vous présentons nos excuses pour cet incident, et espérons que vos futurs voyages se dérouleront dans les meilleures conditions de sécurité et de confort.

Nous vous prions d'agréer, Monsieur, l'_expression de nos salutations distinguées.


Madame Aurore Pylat
Conseillère Clientèle
"


zur info,

gary32

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al am 17 Dez 2008 10:47:24

ab wieviel % der behinderung gilt das.
ich schätze mal, wenn ich deutsches recht zugrunde lege, erst ab 80%?!

gary32 am 17 Dez 2008 11:00:38

al hat geschrieben:ab wieviel % der behinderung gilt das.
ich schätze mal, wenn ich deutsches recht zugrunde lege, erst ab 80%?!


Hi al,

gute Frage...

aber ich werde mich mal informieren was unter den Begriff " handicap " der Grad der Behinderung besteht.

Ich habe einen schweizer Bekannter, ist Querschnitts-gelähmt, kann aber in seinem umgebauten 4,5 to. Womo selbst fahren, aber Ihm wird die Vergünstigung nicht gewährt weil das Fahrzeug in Classe 3 eingestuft ist :twisted:

paradox aber es ist nun mal so...

,

gary32

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al am 17 Dez 2008 11:32:48

tja, und meine frau hat ne behinderteneinstufung von 60%, was ihr gar nix nützt, da man erst ab 80% "vorteile geniessen" kann. zb. behindertenparkplätze.

Gast am 17 Dez 2008 11:51:07

Hallo al,

%e gibt es im Schwerbehindertenrecht nicht, sondern "Grade der Behinderung" (GdB).

Maßgeblich für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ist einzig ein GdB von wenigstens 50, siehe § 2 Abs. 2 SGB IX. Darunter gibt es noch eine "Gleichstellung", die hat aber nur im Arbeitsrecht Auswirkungen.

Für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist der GdB völlig unerheblich, selbst ein GdB von 100 ist irrelevant.

Hier zählen einzig die "Merkzeichen", für die Erteilung einer Berechtigung braucht es das Merkzeichen aG oder Bl.


Gast

al am 17 Dez 2008 12:04:14

und das "a" fehlt meiner frau, sie hat nur "G".

und für "a" muss sie noch 20% schlechter drauf sein.

originalton ordnungsamt KR: 60% oder "G" reichen nicht aus um behindert zu sein, wir wollen ein "a" davor sehen, sonst gibt das knöllchen! (daher meine vorliebe für %)


und ob grad oder prozent, klingt bei mir wie halbvoll oder halbleer. :wink:

Gast am 17 Dez 2008 12:18:02

Hallo,
al hat geschrieben:und das "a" fehlt meiner frau, sie hat nur "G".

Drum gibt es eben keine Berechtigung um auf Behindertenparkplätzen zu parken.

und für "a" muss sie noch 20% schlechter drauf sein.

Nochmal: Das ist so nicht richtig. Ob 60, 80 oder 100 - das ist völlig egal. Es gibt nicht automatisch ein aG, nur weil der GdB 80 beträgt. Die Maßstäbe, die zur Beurteilung des GdB und für die Vergabe von Merkzeichen angelegt werden sind völlig verschieden.

Beispiel: Der Verlust eines Armes im Schultergelenk gibt einen GdB von 80, aber gewiss kein Merkzeichen aG oder auch nur G.

originalton ordnungsamt KR: 60% oder "G" reichen nicht aus um behindert zu sein, wir wollen ein "a" davor sehen, sonst gibt das knöllchen!

Damit hat das Ordnungsamt ja völlig recht.


Gast

Campoverde am 17 Dez 2008 12:57:00

Hallo,

nur kurz zur Erläuterung. Es ist richtig, dass der Prozentsatz absolut keine Bedeutung hier hat. Entscheidend sind die eingetragenen Merkmale, aG usw. Liegt z. B. aG vor, erhält man einen entsprechenden Behindertenauweis, der zum Parken au einem Behindertenparkplatz berechtigt. Meine Ehefrau hat auch einen entsprechenden Ausweis. Bei Fahrten durch Frankreich und Inanspruchnahme der Autobahn haben wir diesen Ausweis gezeigt und sind dann mit dem Wohnmobil in die für Pkw`s maßgebende Klasse eingestuft worden. Aber Vorsicht, auch hier gab es von Strecke zu Strecke Differenzen. Aber letztendlich haben wir etwas gespart. Ich würde lieber den Behindertenausweis zurückgeben und etwas mehr zahlen, wenn meine Frau dann mal gesund wäre.

Mit freundlichen n

Heinz

oldie2002 am 17 Dez 2008 13:00:36

uns hat bisher fast immer der blaue rollstuhl-parkausweis genügt und dann wurden wir in die kathegorie für pkw eingestuft. aber, nicht jede mautstelle ist mit freundlichen mitarbeitern besetzt, so dass ich oft unendliche diskussionen geführt habe und letztendlich dann den geforderten höheren tarif bezahlt habe, zumal es bei uns die "Carte grise" ( KFZ Schein ) mit " Handicap " die sehr oft gefordert wurde, nicht gibt. ich werde mir aber mal das Schreiben kopieren, möglicherweise hilft es für die wenigen male, die wir autobahn fahren.

howard54 am 18 Dez 2008 13:13:39

Mal eine kurze Anmerkung zur gesamten Peageabzocke:

Die Autobahngebühren wurden in F eingeführt um den Bau!!!! der Autobahnen zu finanzieren, nicht deren Unterhalt. So steht es im Gesetz. Eine korrekte gesetzliche Grundlage für die Beibehaltung der péage gibt es seit Jahren nicht mehr. Sie ist sozusagen stilles, undiskutiertes, mürrisch angenommenes, rechtloses "Gewohnheitsrecht" geworden.


a+ Howard

al am 18 Dez 2008 13:21:45

@howard
gibt es da nicht irgendwelche geheimen freiheitskämpfer, die mit der unterstützung der bevölkerung und der touristen rechnen könnten, die da was unternehmen könnten???
(achtung satire) :wink:

howard54 am 18 Dez 2008 13:29:19

hallo Al,
Freiheitskämpfer? Die gibt es nicht mehr. irgendwo im Baskenland laufen noch nen paar Terroristen rum, die bretonische "Freiheitsbewegung" ist seit Jahren inexistent.
Und freiheitskämpfende Touristen?
Kenn ich nicht.
Nee, im Ernst. Es ist immer das gleiche. Die Leute motzen mal kurz und dann schlucken sie. Und dann motzen sie noch mal und dann schlucken sie wieder.
Dies gilt mit Sicherheit für die Deutschen und 80 % der Franzosen. Der Rest geht auch schon mal auf die Strasse, siehe gerade die Schüler, die es tatsächlich geschafft haben, dass ein Gesetztesentwurf des Erziehungsministers zunächst wieder zurückgezogen wird. Mein Sohn Nils war auch 3 Tage bei den Demos dabei.
Das funktioniert hier. Einzelne Berufsgruppen, die Interessen vertreten und auf die Strasse gehen, das funktioniert auch.(siehe die Fischer, die Transporteure, Bauern etc)
Die anderen verhalten sich passiv. Wie immer.

a+ Howard

gary32 am 18 Dez 2008 13:55:17

howard54 hat geschrieben:Mal eine kurze Anmerkung zur gesamten Peageabzocke:

Die Autobahngebühren wurden in F eingeführt um den Bau!!!! der Autobahnen zu finanzieren, nicht deren Unterhalt. So steht es im Gesetz. Eine korrekte gesetzliche Grundlage für die Beibehaltung der péage gibt es seit Jahren nicht mehr. Sie ist sozusagen stilles, undiskutiertes, mürrisch angenommenes, rechtloses "Gewohnheitsrecht" geworden.


a+ Howard


Hi,

Du müssest doch genau wissen dass alle Autobahnnetze von F. in privater Hände sind wie SANEF und andere " Sociétées d´autoroute."

1964 war ich u.a. für mein Arbeitgeber in F. an der "Autoroute du Soleil "beschäftigt , damals ging es nur von Paris nach Avallon, meine Fa. hat dort probeweise die Notrufsäulen geliefert.( Haben den Auftrag doch nicht erhalten wegen " Anpassungsprobleme mit dem fr. Kabelnetz...)
Dieser Streckenabschnitt wurde seinerzeit noch von einer Bank finanziert und zwar die vom de Baron Rothschild...

Die Péages werden bleiben, alleine wegen den Unterhaltskosten...

Ausnahmen sind die Voies Rapides in Deiner Ecke und im Elsass...

Aber dafür hat der Staat einige Brücken Maut abgeschafft : Oléron, Rochefort z.B.

salut

gary32

howard54 am 18 Dez 2008 14:37:11

Hi gary,

hast Du mal geschaut, wer bei den "privaten" Betreibergesellschaften die Aktienmehrheit besitzt? Der......... frz Staat!!

a+ Howard

gary32 am 18 Dez 2008 14:41:51

howard54 hat geschrieben:Hi gary,

hast Du mal geschaut, wer bei den "privaten" Betreibergesellschaften die Aktienmehrheit besitzt? Der......... frz Staat!!

a+ Howard


Hi,

natürlich...
wo " fric " ( Zaster ) zu machen ist , ist Vater Staat im Hintergrund immer dabei...

bonne journée...

gary32

howard54 am 18 Dez 2008 14:47:36

a toi aussi. Howard

gary32 am 18 Dez 2008 14:48:28

Hallo,

um zum urspünglichen Thema zurück zu kommen, habe ich vorhin diese Info erhalten:

es muss einen Ausweis von einer Gehbehinderung von mindestens 80% vorliegen, bzw, das Fahrzeug muss eine behindertengerechten Ausrüstung haben wie im Falle des Schweizer Womo Fahrers weiter oben erwähnt...

Voilà...

gary 32

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