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Mit WoMo plus Anhänger durch Österreich


Gast am 28 Dez 2008 15:07:58

Ich möchte mir einfach sicher sein ...

... drum hier meine Frage zum leidigen Thema : Maut-/Vignettenpflicht in Österreich .

Ich möchte Anfang Januar 09 zum ersten mal mit meinem WoMo (3,5 to zGG ) PLUS Autotrailer (1,6 to zGG) durch Österreich nach Italien fahren ! Nachdem ich die Suchfunktion mehrfach genutzt habe kam ich zu folgendem Ergebnis :

Ich brauche KEINE GoBox, sondern es reicht eine Vignette für EIN Fahrzeug bis 3,5 to zGG !!! Richtig ?????

Micha

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spleiss53 am 28 Dez 2008 15:32:16

Richtig!

kobold am 28 Dez 2008 16:30:44

Hallo!
Dou sooggn mir Frankn - Dees pascht schoo :D :D
gruß Kobold

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soul am 28 Dez 2008 19:30:41

Kiras hat geschrieben:Ich brauche KEINE GoBox, sondern es reicht eine Vignette für EIN Fahrzeug bis 3,5 to zGG !!! Richtig ?????

Micha


hallo!

genau so ist es. anhänger werden nicht gerechnet.

lg

abo1 am 28 Dez 2008 23:46:35

hallo

richtig

anhänger sind kein thema
die vignetten gibts als 10tages und als 2monats vignetten (und natürlich als jahresvignetten um 70,- oder so)

lg
g

voenk am 28 Dez 2008 23:58:40

Hallo kiras,
hast ja schon die richtigen Antworten von unseren Östereich-Freunden bekommen.
Hoffe nur das es auch stimmt. Wir sind dann von den Ösis an der Grenze mal richtig gemolken worden.
Womo mit Motorradhänger = 3 Vignetten.
1 x Womo, logisch
1 x Anhänger, fraglich
1 x Motrorad, lächerlich. Die Begründung: wir könnten ja anhalten und auf (geheiligtem) östereichischem Boden mit dem Motorrad fahren.
Wir waren nur auf der Durchreise nach Italien.
Also, erkundige Dich bitte bei ADAC oder dem östereichischen Pendant.

abo1 am 29 Dez 2008 00:14:50

voenk hat geschrieben:....Wir sind dann von den Ösis an der Grenze mal richtig gemolken worden.
Womo mit Motorradhänger = 3 Vignetten.
1 x Womo, logisch
1 x Anhänger, fraglich
1 x Motrorad, lächerlich. Die Begründung: wir könnten ja anhalten und auf (geheiligtem) östereichischem Boden mit dem Motorrad fahren.
....


hallo

das halt ich für schwer nachvollziehbar
es wiederspricht jedenfalls den bestimmungen und im falle eines widerspruches ist das eine "gemahte wiese"

wende dich damit an die asfinag, du hast ja sicher noch irgendwelchen papierkram der angelegenheit, oder?

lg
g

PS:
der hänger hat jedenfalls niemals vignettenpflicht, wie denn auch? es gibt keine anhängervignette.
evt haben die dir was abgenommen weil du den hänger vom zugfahrzeug abgehängt und solo hast stehen lassen am autobahnparkplatz. das ist in AT - auch fürs übliche be- oder entladen - so nicht erlaubt.

das bike hätte dann vignettenpflicht wenn du es zb auf der raststätte vom hänger ablädst. und zwar sogar schon dann wenn es nur am asphalt steht weil du an was anderes hinten im box-hänger dran kommen wolltest. das wäre korrekt. für das verladene bike ist jedenfalls keine vignette zu kleben

lg
g

Gast am 29 Dez 2008 13:30:23

Erst einmal Danke für Eure Rückmeldungen !

Aber jetzt ist genau das passiert, was ich vermutet habe :

@voenk hat dieselbe Erfahrung mit den Össis gemacht, wie einige meiner Bekannten !!!

@abo 1 Du hast wohl Recht, aber wenn Du angehalten wirst, dann hat IMMER die Kontrollinstanz Recht :cry: Und in der Schweiz hatte ich bisher auch immer eine Vignette für den Autotrailer (aber NICHT für das Fahrzeug oben drauf) !!!

Ich habe nun eine e-mail direkt an Asfinag geschickt und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Desweiteren um die Zusendung der gesetzlichen Bestimmungen als pdf-Datei !

Jetzt bin ich mal gespannt was passiert !!??? Ich habe nämlich KEINE Lust, den Össis für das WoMo, den Autotrailer und das Auto Maut zu bezahlen :wink:

Micha

Gast am 29 Dez 2008 18:55:05

So - die Antwort von Asfinag ist da !

Und es ist so, wie es @abo 1 geschrieben hat und wie es rechtlich geregelt ist. Ich werde mir eine Kopie vom Schreiben machen und ins WoMo-Handschuhfach legen :D

Micha

Hier das Original-Schreiben von ASFINAG:


Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX!
Ihre Anfrage haben wir erhalten und möchten wie folgt antworten:
Für die Entrichtung der Maut ist das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ausschlaggebend. Wenn Ihr Wohnmobil lt. Fahrzeugschein ein hzG von bis zu 3,5 t hat, benötigen Sie eine Vignette. Ein ev. Mitgeführter Anhänger ist in diesem Fall nicht mautpflichtig.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen n
Christine Staubmann
ASFINAG SERVICE CENTER
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-
FINANZIERUNGS- AKTIENGESELLSCHAFT
ROTENTURMSTRASSE 5-9, PF 983
A-1011 WIEN
TEL (+43) 0800 400 12 400
FAX (+43) 0800 400 12 444
[bitte keine Mailadressen posten]

Gast am 29 Dez 2008 21:21:18

Ooooch wie schade, wieder ein Ösi Schauermärchen weniger. :haendereib:

Gast am 29 Dez 2008 21:45:51

@rider

oooooooooooooooooooooch wie schade - aber die "Schluchten-Kacker" bekommen von mir KEINE Maut und somit KEINEN müden Euro !!!

Ich werde wieder über die Schweiz nach Italien fahren ! Das kostet mich einmalig 54 Euro (WoMo 27 € pro Jahr und Anhänger 27 € pro Jahr) . Und bevor ich in die Schweiz einfahre, werde ich noch ganz gelockert in Bregenz einen billigen Össi-Diesel in den Tank lassen !!! :lol:

Micha

Sellheimer am 29 Dez 2008 22:04:21

Hallo Kiras

"Keep cool", ich fahre am 01.01.09 nach St. Johann i. Pongau, zahle meine Maut und fühle mich dort wohl. Wenn wir keine verlangen, sind wir doch selbst schuld. :) :)

Sellheimer

Gast am 29 Dez 2008 22:36:02

Hallo Sellheimer,
ich wünsche dir einen guten Rutsch und einen schönen Jahresbeginn im Pongau.
"Es ist nicht wichtig WO man ist, sondern mit WEM man DORT ist !!!" Deshalb sind uns Gäste wie du immer willkommen. Es gibt immer solche und solche, was solls. :)

dieter2 am 30 Dez 2008 00:57:59

Österreich ist zu schön um wegen läppiger 7,50 € da nicht hinzu fahren :D

Dieter

soul am 30 Dez 2008 10:03:34

Kiras hat geschrieben:@rider

oooooooooooooooooooooch wie schade - aber die "Schluchten-Kacker" bekommen von mir KEINE Maut und somit KEINEN müden Euro !!!



gut so, somit gibt es keine neuen märchen.

lg

Waldi am 30 Dez 2008 10:16:41

Ich denke die meisten schimpfereien auf Östereich beziehen sich zu 99% auf die böse ASFINAG :D und ihre oft kleinliche Praxis wie zb. im Raum Bregenz.
Schöne nach Östereich

Waldi

Wolle1602 am 04 Jan 2009 11:36:31

Hallo micha,
sieh dir bitte einmal genau deinen Fahrzeugschein an. Bei vielen steht ein Zusatz : Bei Mitführen eines Anhängers ERHÖHT sich das ZGG um 100 Kg auf 3600 Kg. ( was viele gar nicht wissen, wurde mir aber vom TÜV bestätigt )Und somit würdest du in A wieder die Go- Box brauchen. Ich habe diesen Zusatz bei meinem Womo vom TÜV austragen lassen - nur um sicher zu gehen. Wolle

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