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Muß ein Mobil mit zGG üner 3,5t jährlich zum TÜV?


frankiafred am 18 Feb 2009 17:52:44

Moin,
Freitag holen wir den Born Free ab.Der hat ja nun ein zGG von 5,5t.Muß der dann jährlich zum TÜV? Will den Besitzer nicht schon wieder mit Fragen nerven (was ich schon ausführlich getan habe).Für die Information in voraus vielen Dank.
Fred

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oldie2002 am 18 Feb 2009 17:53:28

ja ab dem 7. lebensjahr des fahrzeugs und zur au von anbeginn jährlich

frankiafred am 18 Feb 2009 17:59:05

Danke Dieter :)
Die Überschrift soll natürlich - über 3,5t - lauten.Abgesehen davon ist das blöd mit der jählichen Prüfung.Die Gasprüfung findet aber weiterhin alle zwei Jahre statt - oder? Glücklicherweise wird jetzt im Rahmen der Gasprüfung der Gastank geprüft.
Fred

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Nasenbär am 18 Feb 2009 17:59:45

Hallo Fred, wenn das Fahrzeug älter als 6 Jahre ist, dann ja. Sonst auch nur alle zwei Jahre. Am besten kurz vor Ablauf der 6 Jahresfrist noch mal zum Tüv. ;)

frankiafred am 18 Feb 2009 18:02:53

Hallo Heinz,
leider ist der gute schon 16 Jahre alt.Da muß ich wohl in den sauren Apfel beißen :( .
Fred

Gerd Peter am 18 Feb 2009 18:11:52

oldie2002 hat geschrieben:ja ab dem 7. lebensjahr des fahrzeugs und zur au von anbeginn jährlich


Hallo,

auch AU erst ab dem 7.Jahr jährlich, wurde vor ca. 2 Jahre geändert :)

Gerd Peter

oldie2002 am 18 Feb 2009 18:16:56

Gerd Peter hat geschrieben:
oldie2002 hat geschrieben:ja ab dem 7. lebensjahr des fahrzeugs und zur au von anbeginn jährlich


Hallo,

auch AU erst ab dem 7.Jahr jährlich, wurde vor ca. 2 Jahre geändert :)

Gerd Peter


na fein, danke, ich wusste doch, dass mich irgendwas störte :?

Gast am 18 Feb 2009 21:24:55

Interessant, wußt ich auch noch nicht 8)

kintzi am 19 Feb 2009 23:29:10

Hallo Gerd-Peter, besten Dank f. die Info bzgl.Änderung AU-Intervall. Habe 4 to v. 9/2004, letzte HU/AU 9/2008. Hatte mich schon gewundert, dass AU-Plak. bis 9/2010 geklebt, hatte gedacht, die hätten Fehler gemacht, nachdem ich bisher jährlich hinmusste. Gehört habe ich zuletzt, dass man AU-Dokument immer mitführen muss, dagegen HU-Dok. nicht! Ist das richtig so? Dank u. Richi

jochen185 am 20 Feb 2009 08:50:37

da habe ich eben auch meine erfahrungen gemacht..
denn das hat mich schon gewundert.
ich habe mir in 09.08 ein Womo mit 3,85t gekauft, bei der ummeldung hat die tante bei der zulassung mir ein jahr tüv gestrichen...
sei so über 3,85t...
naja, nun les ich hier das.. natürlich mal bei der zulassung angerufen..
die sagte mir es wäre richtug gewesen, das es bis zu meiner ummeldung ein lesbstfahvermietfahrzeug war und die habenn imme rnur ein jahr tüv.
immer was neues..

Günni

couchpotato am 20 Feb 2009 16:42:50

kintzi hat geschrieben:... Gehört habe ich zuletzt, dass man AU-Dokument immer mitführen muss, dagegen HU-Dok. nicht! Ist das richtig so? Dank u. Richi
Das wurde doch auch geändert. Seit ein paar Jahren muss der letzte "Tüv"-Bericht mitgeführt werden...

Molle1 am 20 Feb 2009 17:02:06

Hallo
Will unseren 3,5t auf 3,85t Auflasten. Was muss ich denn außer den Tüv und Au sonst noch beachten oder was für Nachteile und Vorschriften erwarten mich dann? Hab schon nachgefragt ob das geht. Tüv sagt vom fahrzeug her kein Problem. Der war schon mal 3,85t und wurde abgelastet.
Reinhard

Gerd Peter am 20 Feb 2009 17:53:01

couchpotato hat geschrieben:
kintzi hat geschrieben:... Gehört habe ich zuletzt, dass man AU-Dokument immer mitführen muss, dagegen HU-Dok. nicht! Ist das richtig so? Dank u. Richi
Das wurde doch auch geändert. Seit ein paar Jahren muss der letzte "Tüv"-Bericht mitgeführt werden...


Hallo,

bist du dir sicher :?: Wo kann man das nachlesen?
Auf der/den Bescheinigungen steht nur, aufbewahren bis zur nächsten Prüfung!

Gerd Peter

Gast am 20 Feb 2009 21:37:56

Hallo Reinhard,

hier noch ein etwas älterer Link von mir, der aber noch Gültigkeit hat
Dort müsstest Du eigentlich das wesentlichste finden

--> Link

Viel Spaß dabei

rieckmann am 21 Feb 2009 12:06:36

Hallo,

Maßgebend ist das Datum der Erstzulassung, nicht das Herstelldatum !
Also ab dem 7. Jahr der Erstzulassung.




Fred

schlabuster-1 am 22 Feb 2009 12:42:54

:gruebel: Ich überleg grad ob Rottal Inn noch in Deutschland liegt?? Ich hab 4to. und krieg immer zwei Jahre TÜV/AU. Oder liegt es daran das ich so ein lieber Kerl bin. :D
Naja lieber nix sagen und sich heimlich freuen :)

schlabuster-1 am 22 Feb 2009 12:43:45

:gruebel: Ich überleg grad ob Rottal Inn noch in Deutschland liegt?? Ich hab 4to. und krieg immer zwei Jahre TÜV/AU. Oder liegt es daran das ich so ein lieber Kerl bin. :D
Naja lieber nix sagen und sich heimlich freuen :)

Gast am 22 Feb 2009 14:57:10

hallo Molle,
Vorteile Zuladung,das wars :!:
Nachteile: 100 auf der AB,
Überholverbot für LKW`s gilt dann auch fürs WOMO.
Höhere KFZ-Steuer,GO-Box in Österreich,
Fähren sind teurer etc. etc.Habe ich was vergessen??
Fazit: Wers nicht wirklich braucht,wegen Gewicht,Zuladung etc. hat letztendlich nur Nachteile:
,
Konni

jakeomat am 22 Feb 2009 15:07:00

paulchen1 hat geschrieben:hallo Molle,
Vorteile Zuladung,das wars :!:
Nachteile: 100 auf der AB,
Überholverbot für LKW`s gilt dann auch fürs WOMO.
Höhere KFZ-Steuer,GO-Box in Österreich,
Fähren sind teurer etc. etc.Habe ich was vergessen??
Fazit: Wers nicht wirklich braucht,wegen Gewicht,Zuladung etc. hat letztendlich nur Nachteile:
,
Konni


Hi Konni!

Ich seh 100 auf der A-Bahn nicht als Nachteil, ein Womo ist ja keine Rennkiste, und über 100 steigt ja auch der Verbrauch ganz schön an.
Das mit den Fähren stimmt auch nicht, da gehts nur um die Abmessungen, die machen den Preis aus

Und einen Vorteil hast du auch noch vergessen: ein stabileres Fahrwerk :!:

DIe Mautgeschichte in A ist wirklich ärgerlich, das kann ich bestätigen, auch die Schweiz ist da nicht gerade ein Schnäppchen... Ich würde mir mein Womo aber NIE mit dem 3,5t-Fahrgestell kaufen. 260kg Zuladung ist einfach eine Lachnummer! So hab ich knapp 1t Zuladung, da kann man notfalls auch den vollen Frischwassertank (150l) spazierenfahren oder ein anständiges Motorrad auf dem Heckträger mitnehmen.



Jake

Gast am 22 Feb 2009 15:31:30

hallo jakeomat,
Deine Anmerkungen stimmen ja,was das Chassi bei von Hause aus schwereren WoMo`s betrifft.
Aber Molle hat ja gefragt nach Vor -und Nachteilen beim Auflasten über 3,5 To.
Denke dass da,wenn es nicht wirklich benötigt wird wegen Zuladung etc.die Nachteile überwiegen.
Oder sehe ich das falsch :?:
Helau,alaaf,
Konni

Gast am 22 Feb 2009 19:18:51

@ Schlabuster-1

Ist korrekt ist bei uns auch so .. werd mich aber zu diesem Sachverhalt nicht äussern um irgend welche Diskussionen vom Zaun zu brechen ... :!:


Carsten

wilma57 am 23 Feb 2009 11:42:00

jakeomat hat geschrieben: Ich seh 100 auf der A-Bahn nicht als Nachteil, ein Womo ist ja keine Rennkiste, und über 100 steigt ja auch der Verbrauch ganz schön an.
Das mit den Fähren stimmt auch nicht, da gehts nur um die Abmessungen, die machen den Preis aus

Und einen Vorteil hast du auch noch vergessen: ein stabileres Fahrwerk :!:

DIe Mautgeschichte in A ist wirklich ärgerlich, das kann ich bestätigen, auch die Schweiz ist da nicht gerade ein Schnäppchen... Ich würde mir mein Womo aber NIE mit dem 3,5t-Fahrgestell kaufen. 260kg Zuladung ist einfach eine Lachnummer! So hab ich knapp 1t Zuladung, da kann man notfalls auch den vollen Frischwassertank (150l) spazierenfahren oder ein anständiges Motorrad auf dem Heckträger mitnehmen.



Jake


Hallo Jake,

genauso ist es :!: :!: :gut:

Internette
WILMA57

frankiafred am 23 Feb 2009 19:08:54

Moin,
Tja,ich habe ja nun zugeschlagen. 5,5Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sind ein Wort.Die Maut in Österreich ist kein Thema für mich.Dort fahre ich nicht hin (auch weil dort Motorradfahrer oft nicht gern gesehen sind).In die Schweiz fahre ich gern - und das ist bezahlbar.Ein Wort zu den Fahreigenschaften meines neuen (alten) Mobils.Die sind kurz und bündig als souverän zu bezeichnen.Für mich zählt besonders die belastbare Hinterachse.Wir planen den Anbau eines Motorradträgers (Ami mit Luftunterstützter Hinterachse und Zwillingsrädern).Das wäre bei unserem Frankia zwar Theoretisch auch möglich,doch wie ich hier im Forum lernen durfte (vielen Dank) nicht sinnvoll (jedenfalls nicht bei unserem Frankia).Natürlich hat man einige Nachteile wegen des hohen Gewichtes.Muß eben jeder für sich abwägen.
Fred

wupe65 am 24 Feb 2009 16:13:24

@ Molle1

Hallo

Das mußt du dir schon gut überlegen.

Höchstgeschwindigkeit auf BAB 100 km/h ,
damit man LKW´s überholen kann.

Aber das Zeichen 277 "LKW-Überholverbot"
gilt dann auch für dich.

Bin mir nicht ganz sicher,
aber ich glaube LKW-Durchfahrtverbot mußt du dann auch beachten.

Such mal im Forum .Ist alles ausführlich diskutiert worden.

wupe65

pilote600 am 24 Feb 2009 16:23:14

Alle Zeichen in denen das LKW Symbol drin ist und keine weiteren angabe von Gewichten gelten für alle FAhrzeuge über 3,5t (Kraftomnibusse ausgenommen) ALso Überholverbot, Nachtfahrverbot, usw.

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