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ohne Plakette in die Umweltzone


Gerd Peter am 20 Feb 2009 16:30:00

Hallo zusammen,

krankheitsbedingt bin ich von der Plakettenpflicht in Umweltzonen befreit.
Da ja jetzt auch der ruhende Verkehr kontrolliert werden darf, frage ich mich, muß ich irgend ein Hinweis anbringen, dass ich keine Plakette brauche? :roll:
In den Ausnahmeregelungen ist kein Hinweis zu lesen.



Gerd Peter

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Gast am 20 Feb 2009 16:36:07

Gerd Peter hat geschrieben:Hallo zusammen,
krankheitsbedingt bin ich von der Plakettenpflicht in Umweltzonen befreit.

Das hast du doch sicher schriftlich vorliegen. Dann mach doch einfach eine Kopie und papp sie in Klarsichtfolie aufs Armaturenbrett. Sollte es sich um ein Schreiben mit zu detaillierten Angaben handeln, dann würde ich mir vom Aussteller eine entsprechend vereinfachte Version für den Zweck geben lassen.

BernhardK am 20 Feb 2009 17:23:46

Hallo !

Sicherlich wird es dafür ebenfalls eine Bescheinigung geben, in der Form des Behindertenausweises, der beim Parken hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Doch Vorsicht bei Missbrauch, wenn Du selbst nicht das Fahrzeug führst. Erkundigen würde ich mich beim Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt.

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wom am 20 Feb 2009 19:01:21

Ich würde eine Kopie im Wagen mitführen. Wenn Du die Schwerbehinderten-Parkerlaubnis hast, dann dürfte dieses Piktogram auch ausreichen.
Den Ausweis würde ich nicht auslegen, das geht doch keinen was an.

audiquattro20v am 20 Feb 2009 19:11:40

Moin Moin

nein ich bin nicht neidisch, nur neugierig. Was für vorraussetzungen muss man haben um davon befreit zu werden ? Ich habe noch nie davon gehört das es Ausnahmen wegen körperlicher Behinderung gibt.

Da es eventuell mich auch betrifft erlaube ich mir hier mal diese Frage zu stellen.

Holger aus Hamburg

BernhardK am 20 Feb 2009 19:17:00

Hallo !

Schau mal hier

--> Link

Gerd Peter am 20 Feb 2009 19:41:06

wom hat geschrieben:Ich würde eine Kopie im Wagen mitführen. Wenn Du die Schwerbehinderten-Parkerlaubnis hast, dann dürfte dieses Piktogram auch ausreichen.
Den Ausweis würde ich nicht auslegen, das geht doch keinen was an.


Hallo Wom,
der Ausweis hat nicht unbedingt was mit der Parkerlaubnis auf Behindertenparkplätze zu tun!
Diese Berechtigung muß extra beantragt werden.
Den Ausweis lesbar hinter der Scheibe auslegen möchte ich nicht, da ja pers. Daten, wie Name, Lichtbild und Geb.-Datum für jeden lesbar sind.

Gerd Peter

Gerd Peter am 20 Feb 2009 20:08:25

BernhardK hat geschrieben:Hallo !

Schau mal hier

--> Link


Hallo Bernhard,

würdest du einen Computerbanausen wie ich einer bin :oops: erklären, wie man so einen Link einstellen kann :?:

Gerd Peter

BernhardK am 20 Feb 2009 22:47:21

Hallo Gerd Peter !

Oben in der Zeile, in der Du "www..." eingibst, gehst Du mit der rechten Maustaste. Du klickst auf die rechte Taste der Maus, es erscheint unter anderem "Kopieren", da klickst Du mit der linken Maustaste drauf. Du gehst dann z.B. hier ins Forum und schreibst einen Text. In dem Text, in den Du den "Link" einfügen willst, gehst Du wieder mit der rechten Maustaste und klickst dann mit der linken Maustaste "Einfügen" an. So müsste es eigentlich klappen.

wolfherm am 21 Feb 2009 09:58:44

Gerd Peter hat geschrieben:Hallo zusammen,

krankheitsbedingt bin ich von der Plakettenpflicht in Umweltzonen befreit.
Da ja jetzt auch der ruhende Verkehr kontrolliert werden darf, frage ich mich, muß ich irgend ein Hinweis anbringen, dass ich keine Plakette brauche? :roll:
In den Ausnahmeregelungen ist kein Hinweis zu lesen.



Gerd Peter


Hallo,

du musst die Sonderparkerlaubnis (blauer Ausweis mit Rollstuhlpiktogramm) auslegen, die du auf Antrag bekommst, wenn du die Merkmale aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis hast.

LG Wolfgang

Gast am 23 Feb 2009 18:35:33

da in diesem Plakettenirsinn sowas mal wieder nicht geregelt ist, würde ich an deiner Stelle jedes der ausgestellten Verwaltungsformulare sprich Bußgeldbescheide mit einem entsprechenden Hinweis zurück schicken, damit diesen Holzköpfen mal klar wird welchen Schwachsinn sie den lieben langen Tag verzapfen.

Wer sich solchen Mist an die Scheibe pappt hat es eh nicht besser verdient.

Mit plakettenverweigernden

Matthias

wolfherm am 23 Feb 2009 19:11:21

MatthiasG hat geschrieben:da in diesem Plakettenirsinn sowas mal wieder nicht geregelt ist, würde ich an deiner Stelle jedes der ausgestellten Verwaltungsformulare sprich Bußgeldbescheide mit einem entsprechenden Hinweis zurück schicken, damit diesen Holzköpfen mal klar wird welchen Schwachsinn sie den lieben langen Tag verzapfen.

Wer sich solchen Mist an die Scheibe pappt hat es eh nicht besser verdient.

Mit plakettenverweigernden

Matthias


Versteh ich jetzt nicht. Was ist nicht geregelt?

abyss am 23 Feb 2009 21:51:48

Hallo Matthias,

ganz sicher bin ich auch kein Freund dieses Plakettenschwachsinns. Mein elf Jahre alter Duc hat auch noch die rote Plakette mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers
aber:

Wenn Du oben dem Link von Bernhard folgst, findest du eine Ausnahmeregelung - und das sogar Bundeseinheitlich :-o

Hat jemand in seinem Behindertenausweis z.B. ein "aG" für außergewöhnlich gehbehindert, dann erfüllt er die Voraussetzungen zur Sonderparkerlaubnis (es tut mir fast selbst weh, solches Beamtendeutsch zu tippen) und darf auch ohne plakette in die Umweltzone. Somit ist doch alles geregelt.

Jemand der z.B. dieses Kennzeichen in eben jenem Ausweis hat, der soll meiner Meinung nach den Parkausweis auch für die Ausnahme in der Umweltzone benutzen und sich die Plakette sparen! Ich möchte jedenfalls nicht mit ihm tauschen und finde, dass diese Ausnahme mehr als gerechtfertigt ist. Außerdem freue mich, dass in dem ganzen Plakettenirrsinn wenigstens an eine solche Ausnahme gedacht wurde.

Liebe
Oliver

wolfherm am 23 Feb 2009 23:08:37

Genau.

Gast am 24 Feb 2009 11:18:25

da hab ich mich dann aber ganz doof ausgedrückt, weil ihr mich komplett missverstanden habt.

1 natürlich gönne ich ihm die Ausnahmegenehmigung
2 tauschen möchte ich erst Recht nicht

was ich sagen wollte, wenn eine Politesse ihm trotz Ausweis ein Knöllchen schreibt, dann kann er dagegen Einspruch einlegen und es passiert ihm nix. Besser so?

Matthias

abyss am 24 Feb 2009 13:15:05

Keine Sorge Matthias, es liegt mir fern Dir irgendetwas unterstellen zu wollen.

Mein Post bezog sich auf Deinen Eingangssatz: „da in diesem Plakettenirsinn sowas mal wieder nicht geregelt ist“. Die Regelung habe ich aufgedröselt und mein letzter Absatz gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

Ach übrigens: Ich kann auch durchaus nachvollziehen, wenn jemand wegen dem ganzen Unfug mal in Rage gerät… :wink:

Beste
Oliver

eupener am 27 Dez 2009 10:17:17

Hallo,
Mein Wohnmobil erreicht die Abgasnorm Euro 4, bin Belgier.
Wie sieht es aus, wenn ich nach Berlin fahre, ohne Plakette?
Werden Ausländer von der Regelung ausgenommen?

Schöne ,
der eupener

Georg350 am 27 Dez 2009 11:06:00

Hallo eupener,

ganz klare Antwort: nein
siehe:http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmeregelung%20umweltplakette%20allgemein.php
Pkt.6
Es gibt aber einige Stellplätze außerhalb der Umweltzone. Die Nahverkehrsmittel der Stadt sind doch sehr gut ausgebaut, so daß du sehr schnell die City erreichst. Meistens schneller als mit dem eigenen Fahrzeug.

Georg350

gary32 am 27 Dez 2009 11:07:42

Hallo,

Ausländische Fahrzeuge müssen auch eine Umweltplakette haben.
Diese kann man voher per Internet beantragen mit den Angaben der " Carte Grise " oder an der nächsten TÜV, DEKRA Stelle in D.
Da in diese " Carte Grise " keine " S " und " G " Abkürzungen eingetragen sind , wird die die Zuordnung über die Fahrgestellnummer ermittelt.

zur Info,

gary32

merten am 27 Dez 2009 11:08:04

Hallo Eupener,
leider brauchst auch du eine Plakette.
Infos hier:
--> Link

Trotzdem viel Spaß in Berlin.

Viele
Merten

eupener am 27 Dez 2009 11:23:43

Hallo,
vielen Dank für den Link.
Werde eine Plakette beantragen.

der eupener

WMÜ am 27 Dez 2009 14:52:41

Code: --> Link
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden   









Invasiooooooooon :lol:

batchman99 am 27 Dez 2009 15:49:48

Ist für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs eigentlich einsehbar/abrufbar, welche Plakette "gültig" ist?

Beim Kauf klebte bereits eine 3er an der Scheibe, in den Papieren steht aber was von "SKL: S2"

Mal davon abgesehen, das es im Inter-Netz genügend "Vorlagen" zum Ausdrucken und selbst Beschriften gibt...
(Sogar eine blaue 5er gibts... ;-) )

Gast am 27 Dez 2009 19:27:24

eupener hat geschrieben:Hallo,
vielen Dank für den Link.
Werde eine Plakette beantragen.

der eupener


wenn Du 5 min Zeit hast fahr zum nächsten Dekra oder Tüv Stützpunkt wo ein Prüfer anwesend ist -->> dann bekommst Du sofortdie Plakette .... kostet 5 € habe ich bei verschiedenen PKW bezahlt und dürfte überall nicht mehr kosten :!: ( obwohl hier mal was stand 5-10 € :?: )..
Dann bekommst Du die gleiche Plakette die jeder Deutsche dran hat :!:

Rossi64 am 28 Dez 2009 02:41:48

wenn ich es vor kurzem richtig gelesen habe, ist die Plakettenplicht für den ruhenden Verkehr nicht zutreffend. Gegen ein Knöllchen Widerspruch einlegen und nicht zahlen.

undefined

batchman99 am 28 Dez 2009 21:21:31

Das würde mich aber sehr wundern.
Wenn die Umweltzonen im Bereich der STVO gelten, dann umfasst dies logischerdings auch den ruhenden Verkehr im nichtprivaten öffentlichen Parkraum.

Beduin am 28 Dez 2009 22:01:58

Hier --> Link ist ein Fall, da gab es kein Knöllchen.
Vor Wochen bekam in Stuttgart allerdings ein Hypridfahrzeug ein Knöllchen --> Link und musste zahlen.

Wie mesitens, alles unklar :roll:

andyzz5 am 28 Dez 2009 22:19:40

Wie werden die plaketten eigentlich kontrolliert? Reicht es das grüne Ding in der Frontscheibe zu haben oder werden auch die Papiere kontrolliert?
Ich hab z.B. für meinen PKW mal eine grüne unbeschriftet bekommen (und nie reingeklebt) als er mal in einer Werkstatt war. Und letztens hatte ich ihn zum TÜV in der Fachwerkstatt und danach klebte so ein grünes Ding in der Frontscheibe. Naja prinzipiell können wir die andere jetzt ins Womo kleben. Unsers würde eh die grüne bekommen, aber noch brauchen wir sie nicht. Ich finde diese Aufkleber einfach nur nervig... so bleibt die Scheibe frei. :bindagegen:
Viele Annett

toli269 am 29 Dez 2009 08:11:18

Hallo

theoretisch ist es wohl so, dass im ruhenden Verkehr Knöllchen rechtens sind. Zahlen braucht man aber nicht, weil ein Gericht entschieden hat, dass die Halterhaftung bei diesen Verstößen nicht gilt und daher nicht einwandfrei ermitelt werden kann, wer das Fahrzeug da abgestellt hat. Es sei denn man ist "auf frischer Tat" ertappt worden.


Thomas

opa-peter am 29 Dez 2009 08:54:06

toli269 hat geschrieben:Hallo

theoretisch ist es wohl so, dass im ruhenden Verkehr Knöllchen rechtens sind. Zahlen braucht man aber nicht, weil ein Gericht entschieden hat, dass die Halterhaftung bei diesen Verstößen nicht gilt und daher nicht einwandfrei ermitelt werden kann, wer das Fahrzeug da abgestellt hat. Es sei denn man ist "auf frischer Tat" ertappt worden.


Thomas


Moin,
das ist Richtig.
Das Verfahren wird eingestellt aber der Halter muß die
Verfahenskosten tragen.


Peter

Georg350 am 29 Dez 2009 11:29:46

Frage: wer bekommt dann den Punkt in Flensburg ??

Für Handwerker und Gewerbetreibende ist die Geldstrafe von 40 Euro verkraftbar, aber der Punkt in Flensburg tut weh.

Georg350

couchpotato am 29 Dez 2009 13:48:04

Georg350 hat geschrieben:Frage: wer bekommt dann den Punkt in Flensburg ??

Für Handwerker und Gewerbetreibende ist die Geldstrafe von 40 Euro verkraftbar, aber der Punkt in Flensburg tut weh.

Georg350
Bei der Einstellung des Verfahrens niemand.

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