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Gasprüfung nach einem Jahr?


paris am 18 Mär 2009 15:49:28

habe seit Ende März 2008 ein neues Womo aber die Gasprüfungsplakette geht bis 2009, muß ich schon nach einem Jahr zur Gasprüfung? wie ist die Rechtslage?

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901red am 18 Mär 2009 16:01:15

gasprüfung alle zwei jahre.
grüße
o.

oldie2002 am 18 Mär 2009 16:01:29


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Womofroeschi am 18 Mär 2009 16:04:07

Hallo,
Dann hat das Womo wohl längere Zeit auf Halde gestanden?

Normalereweise alle 2 Jahre.
Frag doch mal deinen Händler nach dem Warum.
Der müßte es wissen.

beste
Harald

uwe brökelm am 18 Mär 2009 17:34:10

weil er schon ein jahr auf halde gestanden hatt..wie auch andere hier geschrieben haben..

Rallamann am 19 Mär 2009 13:47:49

Hallo zusammen,

um 14:44h hattest Du ihn doch schon knapp ein Jahr, so gilt auch für Dich 2 Jahre 8) .

--> Link

paris am 19 Mär 2009 18:06:48

mir ist bekannt das die Gasprüfung alle 2 Jahre ist nur wie sieht die Rechtslage aus, bin ich verpflichtet die Prüfung nach einen Jahr, denn ich habe das Fahrzeug neu im Jahr 2008 gekauft, machen zu lassen, selbst wenn das Womo schon im Jahr 2007 fertig wurde, ich aber erst nach Zulassung im Besitz des Fahrzeugs bin??????

Harry13 am 19 Mär 2009 20:46:45

Hallo,
also ich weiß nicht wo das Problem liegt. Fahr zu deinem Händler und er soll die Prüfung machen oder er solls lassen. Dann gibt es nur die Lösung das du das selber berappst. Ist ja nicht so das es die Welt kostet.


LG
Horst

uri am 27 Mär 2009 12:34:26

Hallo miteinander,
heute ist mein Wohnmobil in der Werkstatt, es steht HU/AU an. Gerade ruft man mich an: Der TÜV-Mann besteht auf einer aktuellen (also frischen/tagesaktuellen) Gasprüfung. Die letzte ist von Ende April 2007. Also Plakette 2009.
Die Aussage "Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage" trifft für mich offenbar nicht zu. Schon seltsam.
Neue Bestimmungen? Individuelle Auslegung? Oder was?

uri

Lancelot am 27 Mär 2009 12:38:19

uri hat geschrieben:Die letzte ist von Ende April 2007. Also Plakette 2009.


Na ja, dann wäre die nächste Gasprüfung eh Ende April 2009 fällig, also laß doch die gleich mitmachen ... wo ist das Problem ??

uri am 27 Mär 2009 12:50:39

@Lancelot
Genau dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die sich fließend ändern.
Gestern Nachmittag meinte die Werkstatt noch zu wissen, dass die Gas-Plakette 2009 das ganze Jahr, also bis Ende 2009 umfasst. Also gerade nicht wie bei HU monatsgenau.
Ich lasse die Gasprüfung trotzdem heute noch machen. Soll ja alles O.K. sein.

uri

Lancelot am 27 Mär 2009 13:00:00

Uri,

die Gasprüfplakette hat (im Gegensatz zur TÜV-Plakette) KEINE Monatseinteilung, sondern nur eine Jahreszahl (also z.B. 2009).

Dennoch wird der TÜV-Prüfer seine Plakette nur dann ausstellen, wenn die notwendige Gasprüfung noch "in Ferne" ist. Bei nur noch 4 Wochen Restlaufzeit ... na ja ... ich verstehe da den Prüfer :)

Sieh´s positiv: mit der Gasprüfung bist Du auch auf der "sicheren Seite" (und dann auch synchron mit dem TÜV).

Frank-A521 am 28 Mär 2009 01:47:12

Hallo zusammen,

habe das gleich Problem WoMo 2008 gekauft Plakette 2009 ?
Erste Prüfung laut Gelber Prüfbescheinigung 19/06/08 beim Hersteller Mobilvetta.
Laut Rechnung: Überführung/Gasprüfung/Einweisung Euro xxxx

habe Morgen die erste Dichtigkeitsprüfung mal schauen was die für eine Ausrede haben.

Frank

picteur am 28 Mär 2009 09:15:32

Ich finde für die eigene Sicherheit sind die ca. 30,- EUR für die Gasprüfung gut angelegt. Der TÜV verlangts, warum muss man da diskutieren? :roll: Ausserdem gilt dann die Gasprüfung auf jeden Fall für 2 Jahre - Problem gelöst. Viel schlimmer finde ich dass man bei einem WoMo über 3,5 t nach 6 Jahren jedes Jahr zum TÜV muss - DAS geht richtig ins Geld.

schaschel am 28 Mär 2009 11:24:09

Ich habe derzeit im Bekanntenkreis keinen Prüfer zur Verfügung, den ich fragen könnte. Aber es war doch bis vor nicht allzu langer Zeit so, daß eine abgelaufene Gasprüfung bei der HU bestenfalls ein geringer Mangel war- mehr nicht. Hat sich da tatsächlich was geändert? Kein Mann vom Fach unter uns, der da genaues weiß?

wolfherm am 28 Mär 2009 11:36:46

paris hat geschrieben:mir ist bekannt das die Gasprüfung alle 2 Jahre ist nur wie sieht die Rechtslage aus, bin ich verpflichtet die Prüfung nach einen Jahr, denn ich habe das Fahrzeug neu im Jahr 2008 gekauft, machen zu lassen, selbst wenn das Womo schon im Jahr 2007 fertig wurde, ich aber erst nach Zulassung im Besitz des Fahrzeugs bin??????


Wo ist das Problem? Du hast ein Womo Baujahr 2007 gekauft, da ist die nächste Prüfung 2009. Oder hast du etwas anderes im Vertrag stehen? Ich habe seinerzeit ein Gebrauchtes (1 Jahr) beim Händler gekauft und TÜV/Gasprüfung einmal kostenlos vereinbart.

LG Wolfgang

Krabbe am 03 Apr 2009 12:30:28

Die schöne goldene Plakette sagt über das Ablaufdatum der Gasprüfung rein garnichts aus. Entscheidend ist einzig und allein das Datum, was als letztes Prüfdatum in der Gasprüfbescheinigung steht und von dem Tag an gilt die Gasprüfung taggenau 2 Jahre.

grisuontour am 03 Apr 2009 13:58:10

Wurde ja nun viel geschrieben aber was mir fehlt ist die Rechtsgundlage, weiß die zufällig jemand?

LG von den noch nicht Wohnmobilbesitzern Gunda und INgo

dieter2 am 03 Apr 2009 14:30:46

grisuontour hat geschrieben:Wurde ja nun viel geschrieben aber was mir fehlt ist die Rechtsgundlage, weiß die zufällig jemand?



Wurde doch schon beantwortet,vom Datum der letzten Prüfung 2 Jahre :wink:

Dieter

grisuontour am 04 Apr 2009 10:06:48

Hallo Dieter,

um es mit den Worten meines Dienstvogesetzten zu sagen: Wo in welchem Gesetz oder Verordnung steht das?
:-) Da bin ich leider nicht fündig geworden zu der Plakette habe ich nämlich mal die genau gegensätliche Auskunft bekommen.

LG Ingo

dieter2 am 04 Apr 2009 11:35:56

grisuontour hat geschrieben:Hallo Dieter,

um es mit den Worten meines Dienstvogesetzten zu sagen: Wo in welchem Gesetz oder Verordnung steht das?
:-) Da bin ich leider nicht fündig geworden zu der Plakette habe ich nämlich mal die genau gegensätliche Auskunft bekommen.

LG Ingo

--> Link
Hier steht auch was drinn.

Dieter

grisuontour am 04 Apr 2009 13:33:06

Hallo Dieter habs gefunden: DVGW-Arbeitsblatt G 607 und da steht drin nach Ablauf von 2 Jahren.... mit anderen Worten die Information die man mir gegeben hat war falsch...

LG Ingo

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