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NEULING: Kauf von Privat: Gewährleistung/Garantie


rolfl2906 am 04 Apr 2009 17:30:46

Ein freundliches Hallo an alle,
wir sind neu hier im Forum und möchten uns zunächst vorstellen.
Meine Frau Silvia und ich (Rolf 59 Jahre) möchten in diesem Jahr ihren langjährigen Wunsch nach einem eigenen Wohnmobil verwirklichen.

30 Jahre Erfahrung mit Camping und im letzten Jahr mit Mietmobil liegen hinter uns, nun ist es Zeit unseren Traum zu verwirklichen.

Nach langen Recherchen, u.a. auch in diesem Form sind wir zu folgender Vorauswahl gekommen:

Jahreswagen als Kastenwagen mit festem Heckbett, 5,99 mtr. lang.
zb.: HymerCar 322 oder La Strada.
Hierbei kommt ev. auch ein Kauf von Privat in Betracht.

Hierzu unsere erste Frage:
1. Werden eventuell vorhandene Herstellergarantien auf den Zweitbesitzer
übertragen?
Wenn ja, was ist zu beachten?
2. Gilt die Gesetzliche Gewährleistung des Händlers gegenüber dem
Erstbesitzerauch auch für den Zweitbesitzer?
Oder besteht Gewährleistungsanspruch dann nur noch gegen den
privaten Verkäufer - falls er diese nicht ausdrücklich im Kaufvertrag
ausgeschlossen hat.
3. Welche Aufbauhersteller geben überhaupt noch Garantie auf den Auf-
oder Ausbau?
4. Welche Fahrwerkshersteller (Fiat, Ford, Citroen) geben auf das Fahrwerk
Garantie.
Gibt es wie beim PKW auch eine Durchrostungsgarantie bei
Kastenwagen?

Wir sind für jede fachkundige Antwort dankbar. Vielen Dank




[/b]

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camperfrank am 04 Apr 2009 17:52:56

Hallo,

wenn nichts in Zahlung genommen werden muß, empfehle ich einen Neuwagen. Ich hatte da auch mal Interesse dran und mußte feststellen das bei einigen Händlern Neu bezw. 3 Monate alte Fahrzeuge fast genauso teuer waren wie 3 Jahre alte.

Auch den BEricht in der pm vorigen Jahres, wo so ein Kastenwagen max. 1000€ im Jahr verliert kann ich bestätigen.

luedra am 04 Apr 2009 20:02:32

Hallo,
ein herzliches Willkommen aus dem Spreewald.
Wir wünschen Euch eine glückliche Hand bei der Auswahl des WOMO.
Träume soll man sich erfüllen.
Viele
:daumen2: luedra

Anzeige vom Forum


flens am 04 Apr 2009 20:04:41

Hallo Rolf,

zu 1 und 2.:
nein, weder die Garantie noch die Gewährleistung gilt automatisch auch zugunsten des Zweitkäufers.

Wenn Du von einem Händler kaufst, erhältst Du aber wenigstens eine Gewährleistung von einem Jahr. Ob noch Garantieansprüche gegen den Hersteller bestehen, müßtest Du gesondert klären und Dir vorsorglich gesondert abtreten lassen. Wenn die aber schon weg sind, weil z.B der Erstbesitzer die Dichtigkeitskontrollen nicht gemacht hat, kannst Du auch keine Garantieansprüche mehr bekommen.

Wenn Du von privat kaufst, wird sicherlich jegliche Gewährleistung duch Deinen Verkäufer ausgeschlossen. Wenn aber Dein Verkäufer noch Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche gegen seinen Verkäufer bzw. den Hersteller besitzt, solltest Du Dir diese Ansprüche ausdrücklich schriftlich abtreten lassen. Für Deinen Verkäufer ist das völlig ungefährlich, weil er nur abtreten kann, was er auch selbst an Ansprüchen besitzt.

Hoffe, das hilft Dir weiter.

aus dem hohen Norden,
flens

rolfl2906 am 05 Apr 2009 16:51:29

Hallo,

vielen Dank für die Informationen und guten wünsche.

An flens folgende Zusatzfrage:

Versteh ich das so richtig:
Beispiel: Kaufe von Privat (Erstbesitzer) ein 8 Monate altes Fahrzeug. Im Kaufvertrag ist eine Abtretungserklärung über Garantie und/oder Gewährleistung an den Käufer vorhanden.
Treten nach dem Kauf Mängel auf, die einen Gewährleistungs- oder Garantiefall begründen, so kann ich die als Zweitbesitzer gegen den Hersteller (falls Herstellergarantie vorhanden) bzw. Gewährleistung gegen
den Händler des Erstbesitzers geltent machen?

Für Eure Infos besten Dank

flens am 05 Apr 2009 18:54:16

Hallo Rolf,

genau so ist es !

Diese Ansprüche stehen dem Erstbesitzer bzw. Erstkäufer zu. Durch die Abtretung werden exakt diese Ansprüche auf Dich übertragen. Da muß der Verkäufer bzw. Hersteller nicht mitwirken und kann auch nicht widersprechen.

Im Fall der Fälle mußt Du das gegen dem Händler bzw. hersteller aber nachweisen, deshalb bitte unbedingt schriftlich machen.

Du kannst natürlich nur das geltend machen, was auch der Erstkäufer geltend machen könnte. Liegt kein Gewährleistungsfall oder kein Garantiefall vor, kannst Du auch nichts anmelden.

,

flens

Gast am 05 Apr 2009 20:36:07

Der Hinweis auf die Abtretung ist wichtig und richtig.

Mir ist kein einziger Hersteller bekannt, der eine wirkliche Garantie auf seine Fahrzeuge gibt. Alles heisse Luft. Nur für die Dichtigkeit wird garantiert, wenn man jährlich nachschauen läßt (teilweise halbjährlich).

Ich frage mich, wie schlecht die Produkte eigentlich nach Auffassung der Hersteller sein müssen, wenn sie nicht einmal für 6 Jahre Dichtigkeit zusagen könne, ohne dass dauernd kontrolliert wird. Und auf die übrigen Bauteile gibt es gar keine Garantiezusagen der Hersteller (Kennt jemand eine??). Sinn würde es doch machen, dass man ab dem 7 Jahr jährlich zur Kontrolle fahren muss, wenn man eine längere Dichtigkeit garantiert haben will. Aber bein einem Neuwagen schon nach einem Jahr wieder Zweifel haben zu müssen....

Im PKW-Bereich ist eine zweijährige Garantie inzwischen obligatorisch; Ausnahme BMW. Die garantieren auch für nichts. Und gegen Durchrostungen sind die meistens Fahrzeuge 10 Jahre garantiert geschützt, teilweise noch länger, ohne dass man dauernd nachschauen lassen muss. Da ist in der Womo-Branche noch sehr viel zu tun, vor allem unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Preise.

rolfl2906 am 05 Apr 2009 21:21:26

Vielen Dank für die schnellen und präzisen Antworten.
Ist schon ein tolles Forum hier.

An Rantanplan:
Für mich als "Frischling" in Sachen WoMo, ist es kaum fassbar, wie offenbar die Aufbauhersteller mit dem Thema freiwillige Herstellergarantie
umgehn.
Für mich persönlich steht als Kastenwageninteressent das Thema Dichtigkeitgarantie nicht so sehr im Vordergrund, kann aber Ihre Ausführungen hierzu nur voll unterstreichen.
Zum Thema Aufbaugarantie habe ich im Bürstner Reisemobilkatalog 2009
unter Garantien folgendes gefunden: "Für jedes Bürstner-Reisemobil gilt eine umfassende Garantie von zwei Jahren ab Kauf."

Geben den die Fahrgestellhesteller wie Fiat, Ford, Citroen usw. wenigstens eine Garantie auf die von Ihnen verbauten Fahrgestelle und Motoren?

Gast am 06 Apr 2009 21:23:12

rolfl2906 hat geschrieben:Zum Thema Aufbaugarantie habe ich im Bürstner Reisemobilkatalog 2009
unter Garantien folgendes gefunden: "Für jedes Bürstner-Reisemobil gilt eine umfassende Garantie von zwei Jahren ab Kauf."

Geben den die Fahrgestellhesteller wie Fiat, Ford, Citroen usw. wenigstens eine Garantie auf die von Ihnen verbauten Fahrgestelle und Motoren?


Die Bürstnergaranie würde ich gerne mal lesen: [mod="Tipsel"] Tel.-Nr. entfernt[/mod]

Die Chassisherstellern trauen ihren Fahrzeugen was zu und geben ordentliche Garantien, für zwei Jahre.

freetecmicha am 06 Apr 2009 22:43:40

Hallo Rolf, hallo Forumleser,

Ja..., wie ratanplan bereits schrieb: "...Die Chassisherstellern trauen ihren Fahrzeugen was zu ..." Ja; die zweifeln auch einfach einmal den Tag der ersten Zulassung des Kfz-Scheines/Briefes als Garantiebeginn, bei mir der 23.06.2008, an und sagen: " ...Ihr Fahrzeug hat das, in meinem Fall, FORD Werk im Jahr 2006 verlassen. Somit ist die Garantie bereits abgelaufen" Ich sage:" Massgeblich für das Inverkehrbringen eines Fahrzeuges und somit die Garantie ist der Tag der ersten Zulassung." Die FORD-Werkstatt:" Ja ja, wer weiss, was alles zwischen 2006 und dem Tag der ersten Zulassung mit dem Fahrzeug passiert ist. Bei Reisemobilen können wir aber auf dem Kulanzwege eine "Garantieverlängerung" in Köln beantragen. Wenn Sie Glück haben erkennt FORD Köln den Tag der ersten Zulassung als Garantiebeginn an. Ob auch ich Glück habe, weiss ich noch nicht, dies Erlebnis ist erst 3 Tage alt. Auf jeden Fall habe ich auf Reisemobil und Garantie vorerst einen "Hals". Fazit ist: Es gilt hier anscheinend auch nicht das Verfahren der "Haldenfahrzeuge". Denn bei einem Haldenfahrzeug ist das Fahrzeug bis zum Verkauf in der Verfügung des Herstellers. Beim Reisemobil wird es aber vom Fahrzeugbauer an einen Dritten, den Reisemobilbauer, abgegeben. Damit hat FORD momentan nicht einmal Unrecht. Allerdings könnte der Reisemobilbauer dem FORD den Termin des Inverkehrbringens mitteilen. Das macht er aber auch nicht.
Aber....was soll in 24 Monaten Garantie schon Welt bewegendes am Fahrzeug kaputt gehen??

rolfl2906 am 07 Apr 2009 11:17:26

hallo rantanplan: Fax geht heute nachmittag ab.

hallo FreetecMicha und alle Forumleser,
hoffe das es mit der Garantieverlängerung für Dich klappt.

Muß der Aufbauhersteller/Händler nicht darauf hinweisen, das das Fahrgestell bereits 2 Jahre alt ist und unter Umständen schon nicht mehr das neuste Modell ist?

Wie kann man das Alter des Fahrwerks selber feststellen, außer ev. über die DOT-Nr. der Reifen?

MaWe am 07 Apr 2009 12:25:16

rantanplan hat geschrieben:...
Mir ist kein einziger Hersteller bekannt, der eine wirkliche Garantie auf seine Fahrzeuge gibt. Alles heisse Luft. Nur für die Dichtigkeit wird garantiert, wenn man jährlich nachschauen läßt (teilweise halbjährlich).

Ich frage mich, wie schlecht die Produkte eigentlich nach Auffassung der Hersteller sein müssen, wenn sie nicht einmal für 6 Jahre Dichtigkeit zusagen könne, ohne dass dauernd kontrolliert wird. Und auf die übrigen Bauteile gibt es gar keine Garantiezusagen der Hersteller (Kennt jemand eine??). Sinn würde es doch machen, dass man ab dem 7 Jahr jährlich zur Kontrolle fahren muss, wenn man eine längere Dichtigkeit garantiert haben will. Aber bein einem Neuwagen schon nach einem Jahr wieder Zweifel haben zu müssen....
...


Moin..

Bimobil gibt (Zitat-Webseite):

"10 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit der Eckverbindungen ohne Nachkontrolle"



MaWe

andwein am 07 Apr 2009 13:21:54

Hallo @freetecmicha,
mein Hersteller/Händler (Hehn) hat für das Ford-Chassis genau das gemacht als ich die Nummernschilder gebracht habe. Er hat die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum in die Garantiedatenbank von Ford eingegeben.
Es gibt Gott sei Dank noch Hersteller/Händler die das Wort "Service oder Dienstleistung" noch als Begriff und nicht nur als Marketinggag kennen.


Andreas

MaWe am 07 Apr 2009 13:37:21

Ich habe vorm (Gebraucht-)Kauf die Fahrgestellnr. bei meinem VW-Händler vor Ort eingeben lassen und die notwendigen Infos zur Historie bekommen inkl. des Garantiezeitraumes, der übrigens automatisch ab EZ galt und nicht ab Herstellungsdatum (6 Minate früher)



MaWe

Gast am 07 Apr 2009 22:21:37

MaWe hat geschrieben:...


Moin..

Bimobil gibt (Zitat-Webseite):

"10 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit der Eckverbindungen ohne Nachkontrolle"



MaWe[/quote]

Was nützt das, wenn nach 5 Jahren Alufraß auftritt oder nach 18 Monaten der Kühlschrank seinen Dienst einstellt oder nach 36 Monaten das Getriebe verreckt??

rananplan

Gast am 08 Apr 2009 09:54:50

freetecmicha hat geschrieben:Hallo Rolf, hallo Forumleser,

Ja..., wie ratanplan bereits schrieb: "...Die Chassisherstellern trauen ihren Fahrzeugen was zu ..." Ja; die zweifeln auch einfach einmal den Tag der ersten Zulassung des Kfz-Scheines/Briefes als Garantiebeginn, bei mir der 23.06.2008, an und sagen: " ...Ihr Fahrzeug hat das, in meinem Fall, FORD Werk im Jahr 2006 verlassen. Somit ist die Garantie bereits abgelaufen" Ich sage:" Massgeblich für das Inverkehrbringen eines Fahrzeuges und somit die Garantie ist der Tag der ersten Zulassung." Die FORD-Werkstatt:" Ja ja, wer weiss, was alles zwischen 2006 und dem Tag der ersten Zulassung mit dem Fahrzeug passiert ist. Bei Reisemobilen können wir aber auf dem Kulanzwege eine "Garantieverlängerung" in Köln beantragen. Wenn Sie Glück haben erkennt FORD Köln den Tag der ersten Zulassung als Garantiebeginn an. Ob auch ich Glück habe, weiss ich noch nicht, dies Erlebnis ist erst 3 Tage alt. Auf jeden Fall habe ich auf Reisemobil und Garantie vorerst einen "Hals". Fazit ist: Es gilt hier anscheinend auch nicht das Verfahren der "Haldenfahrzeuge". Denn bei einem Haldenfahrzeug ist das Fahrzeug bis zum Verkauf in der Verfügung des Herstellers. Beim Reisemobil wird es aber vom Fahrzeugbauer an einen Dritten, den Reisemobilbauer, abgegeben. Damit hat FORD momentan nicht einmal Unrecht. Allerdings könnte der Reisemobilbauer dem FORD den Termin des Inverkehrbringens mitteilen. Das macht er aber auch nicht.
Aber....was soll in 24 Monaten Garantie schon Welt bewegendes am Fahrzeug kaputt gehen??


Hallo fretecmicha,

eine Herstellergarantie bedeutet in der R. eine Verdopplung der Sicherheit für die Gewährleistung eines Produktes, wenn Sie genau 2 Jahre ab (in dem Fall) Erstzulassung beginnt.
In den meißten Fällen wird jedoch das Werk- Auslieferungsdatum als Beginn für die Garantie angesehen. D. h. oft ist die Garantie bei Autoherstellern für den Endkunden/Verbraucher was für den Rundordner.

Daneben gilt aber die gesetzliche Gewährleistung, in der der Händler 2 Jahre für die Mängel eines Produktes haften muss.
Solange der Händler solvent ist, ist alles bestens für den Verbaucher. Wenn nicht, dann kann er auf die freiwilligen vertraglich geregelten Garantieleistungen des Produtenten zurückgreifen. In Deinem Fall also nicht!
M. Meinung nach dient der Garantieanspruch nur dazu, das die Kosten der Mängel an Produkten/ Fahrzeugen von den Händlern an die Produzenten
weitergereicht werden können. Und somit die Händler angehalten sind, die Fahrzeuge nicht nur wegen der Kapitalbindung schnellstmöglich zu verkaufen. Dies ist eine gängige Praxis bei normalen PKW´s. Die Werbung im Automobilvertrieb dient oft nur als Vernebelung der Sinne, da oft die Händler nur Beauftragte des Herstellers sind. z.B. BMW will oder wollte mit der Garantieverweigerung nur eines: absolute Kontrolle des Absatzes!

Jetzt zu Dir: Solange Dein Reisemobilhändler bei Kasse ist, muss er Dir auch alle Gewährleistungsansprüche, das gilt auch für die Basis gewähren. Und das ab Beginn der Erfüllung des Kaufvertrages.

freetecmicha am 08 Apr 2009 10:12:59

Hallo Rolf & Silvia, hallo Forumleser,

danke für die Hinweise. Ich sehe das, wie ich bereits geschrieben hatte, nicht so kritisch. Aber, es geht im Grunde um's Prinzip. Das Festestellen des genauen Fahrzeugalters geht eigentlich nur über die Fahrgestellnummer. Die hat mein freundlicher FORD-Servicemann eingegeben und hatte sogleich die Angabe. Ich denke, der Reisemobilhändler kann es trotzdem als Neufahrzeug verkaufen, weil er es ja erst in 2008 das erste Mal zugelassen hat. Sicher weiss er garnicht, wie lange das Fahrzeug wo gestanden hat, in der Türkei (Herstellerland des Transit) oder in Sassenburg bei T.E.C. Für mich bedeutete allerdings die Kenntnis des genauen Fertigungszeitpunktes: Erste Inspektion durchführen lassen (weil Bordcomputer nach Ölwechsel verlangte), Bremsflüssigkeit wechseln lassen, usw. was halt nach 2 Jahren alles so erforderlich ist. Hat mich rund € 400,-- gekostet, die ich eigentlich erst nächstes Jahr ausgeben wollte. --- Aber ich will nicht grollen!!! Nur meine Erfahrungen kund tun!!! Dieser T.E.C. ist unser Wunschmobil!! Und es ist, bis auf Kleinigkeiten im Aufbau, prima!! Der FORD Service ist auch ok. Für kleines Geld hat er mir einen Draht an die richtige Stelle (im Bereich der vorderen Sicherungsbox) der Bordelektrik angeschlossen, damit meine Rückfahrkamera nur mit dem Rückwärtsgang an geht. Die Leute dort sind recht kooparativ, man bekommt nur kein Papier in die Hand (z.B. Schaltpläne). Ich denke, das mit der Garantieverlängerung geht seinen Gang. Anscheinend hatten sie das wohl schon einige Male gemacht. Aber die Diskussionen waren halt schon heftig.

achimHH am 08 Apr 2009 11:01:28

rolfl2906 hat geschrieben:Wie kann man das Alter des Fahrwerks selber feststellen, außer ev. über die DOT-Nr. der Reifen?


An jeden Sicheitsgurt ist Aufnäher, mit div. Nummer usw.
dort ist auch das Baujahr des Sicherheitsgurtes, sehr warscheinlich
identisch mit Bj. vom Fahrzeug.

Desweiteren sind auf jeder Originalscheibe, egal ob Seite oder Frontscheibe, mehrere Nummern, und Hersteller usw.

die unterste Reihe ( zahl ) 3 .... das ist das Baujahr
und diesem Fall 2003.

MaWe am 08 Apr 2009 15:02:02

rantanplan hat geschrieben:
MaWe hat geschrieben:...


Moin..

Bimobil gibt (Zitat-Webseite):

"10 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit der Eckverbindungen ohne Nachkontrolle"



MaWe

Was nützt das, wenn nach 5 Jahren Alufraß auftritt oder nach 18 Monaten der Kühlschrank seinen Dienst einstellt oder nach 36 Monaten das Getriebe verreckt??

rananplan


Naja, sollte als Bsp. dienen, dass es zumindest den einen oder anderen Hersteller gibt der seinem Aufbau ein bisschen was zutraut, ausserdem hat man z.B. nach 36 Monaten beim Getriebe selbst beim normalen Fahrzeughersteller seine Probleme und muss auf Kulanz hoffen. Das sollte im Übrigen (nach meiner Erfahrung) immer der esrte Versuch sein, wenn es keine Garantie mehr gibt..Kulanz direkt beim Hersteller der Komponete (z.B. Kühlschrank) "beantragen".


MaWe

freetecmicha am 09 Apr 2009 09:37:21

Hallo Achim, hallo Forumleser,
natürlich hast Du Recht! Die Komponenten des Fahrzeuges werden allerdings auch auf Vorrat produziert, sodass das Fertigungsdatum des Fahrzeuges nur grob ermittelt werden kann.

freetecmicha am 17 Apr 2009 09:57:15

Hallo Forumleser,
ich möchte hier noch das POSITIVE Ergebnis der Garantie-"Verlängerung" verkünden: Gestern erhielt ich von meinem FORD Händler des Vertrauens einen kurzen Brief. Hier wurde mir mitgeteilt, dass der Garantiestartbeginn auf den 23.06.2008 gesetzt wurde. Somit hat die Garantie am Tag der ersten Zulassung begonnen und läuft bis zum 22.06.2010.
Somit gibt es einen glücklichen FORD Fahrer mehr.

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