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Kaufvertrag für ein neues Womo


sally12a am 14 Apr 2009 15:06:06

wir wollen ein neues Womo kaufen und an sich war alles geklärt. Nun bekomme ich vom Händler die "verbindliche Bestellung" zugesandt und muß lesen, dass er das Fahrzeug als "Ausstellungsfahrzeug" bezeichnet. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Modell aus 2008, das war an sich klar und es sollte noch beim Importeur stehen. Von Ausstellungsfahrzeug war nicht die Rede. meine Frage nun: was bedeutet der Begriff "Ausstellungsfahrzeug" in rechtlichem Sinne und hat diese Bezeichnung Auswirkung auf die Garantie?

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farmerj am 14 Apr 2009 15:13:18

das ist jetzt keine 100%ige Ansage:

Aber soweit ich weiß, darf ein Händler ein Fahrzeug, das länger als 9 Monate "auf Halde" (also auf dem Hof ...egal ob Hersteller oder Händler) nicht mehr als Neufahrzeug verkaufen.

Vlt. liegt das daran.

Müsste er meines Erachtens dann aber beim Vorgespräch schon sagen. Rein aus Seriösität.

Garantie ???? hmmmmmmmmmmm....da weiß ich nichts.

dieter2 am 14 Apr 2009 18:59:40

Das währe schon für mich ein Grund den Vertrag nicht zu unterschreiben.

Wenn der Händler nicht ehrlich ist und das verschweigt such ich mir einen anderen.

Ausstellungsfahrzeug klingt nach gebraucht :(
1000 Leute durchmarschiert,oder 1 Jahr draußen auf irgend einen Parkplatz gestanden.

Wenn ich neu kaufe,dann mein ich auch richtig neu.

Dieter

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Norbert B. am 14 Apr 2009 19:04:32

Hallo,
was sagt der Händler dazu ??
Hast du schon ein Preisnachlass ??

Ruhpold am 14 Apr 2009 19:21:32

Hallo sally12a,

überlege bitte genau, ob Du überhaupt ein "Ausstellungsfahrzeug" kaufen möchtest :!:

Bei einem wirklichen Neufahrzeug direkt ab Werk kannst Du bestimmt zur Zeit vom Händler einen Preisnachlass von 15% erreichen.

Der Preis für ein Ausstellungsfahrzeug müsste m.E. demnach noch einmal um 10 % günstiger ausfallen.

Sonst lass die Finger weg. Es stehen überall genug herum.

LG

Ruhpold

sally12a am 15 Apr 2009 10:04:45

Also ich bin total verunsichert, der Preis ist mit 18% Nachlass vom Listenpreis wohl in Ordnung. Ab ich hab nun das Baujahr beim Händler abgefragt und das ist in 09/2007 und wird nun als Modell 2008 verkauft.

Lauterberger am 15 Apr 2009 10:09:52

Hallo,
letztlich wird es wohl auf den Inhalt des Vertrages ankommen, den Du unterschreiben hast !

Was hast Du denn bestellt :?:

Wenn Du ein Ausstellungsfahrzeug bestellt hast, hast Du sicher schlechte Karten !

Dietmar

Campoverde am 15 Apr 2009 10:15:23

Hallo Sally,

auch ich habe mir im vergangenen Monat ein neues Womo zugelegt. Auch bei mir kam dann der Hinweis in der Auftragsbestätigung "Ausstellungsfahrzeug". Ich habe mich dann weiter erkundigt und festgestellt, dass das Fahrzeug von Hymer im Nov. 2008 an die Fa. ausgeliefert wurde. Das Fahrzeug stand also ca. 3 Monate auf dem Gelände. Nachdem sichergestellt war, dass Garantie- und Gewährleistung in vollem Umfang vorhanden ist, habe ich das Fahrzeug gekauft. In der Rechnung wurde auch dann das Fahrzeug als Neufahrzeug angegeben. Ich hatte volles Vertrauen in die Firma, speziell hier zum Meister und Werkstattleiter der Firma. Ich habe den Kauf nicht bereut, habe auch einen Nachlaß erhalten. Nur, wenn hier davon gesprochen wird, dass 15 % möglich sind, und dann noch einmal ca. 10 % beim Ausstellungsfahrzeug, dann bin ich der Meinung, dass dies weit überzogen ist und nicht mehr realistisch ist. Man muß auch bedenken, dass man später wieder zu der Firma muß, wenn bestimmte Kleinigkeiten usw. anfallen. Dann möchte man doch auch gut aufgenommen werden? Oder?
Wie hat einer geschrieben, leben und leben lassen.
Bei mir war es jedoch so, dass ich das Modell 2009 gekauft habe. Keinesfalls würde ich an Deiner Stelle ein Fahrzeug aus 2007, und dann Modell 2008 kaufen. Schau Dich weiter um, Fahrzeuge gibt es genug im Angebot. Du hast jetzt schon Bauchschmerzen, also lasse die Finger von dem Fahrzeug. Du wirst sonst später nicht zufrieden sein.

Liebe

Heinz - Campoverde

Gast am 15 Apr 2009 10:27:22

sally12a hat geschrieben:Also ich bin total verunsichert, der Preis ist mit 18% Nachlass vom Listenpreis wohl in Ordnung. Ab ich hab nun das Baujahr beim Händler abgefragt und das ist in 09/2007 und wird nun als Modell 2008 verkauft.


Hallo Sally12a,

nur unterschreiben mit dem Satz: "unter Vorbehalt, wenn bei noch ausstehender Besichtigung des Fahrzeuges alle für den Kauf relevanten Erwartungen erfüllt werden. Bei nicht erfüllten Kaufwünschen und qualitativen Eigenschaften ist der Vetrag nichtig."

Und 18% bei einem Auststellungsfahrzeug das eineinhalb Jahre alt ist, ist nicht gerade viel.Zum Vergleich: bei Neubestelltung ist ein Rabatt von 10% auf den Listenpreis fast schon obligatorisch. Für ein Mietfahrzeug bekommt man Minimum 20%, und das ist dann ein Jahr alt.

Also sprecht nochmal mit dem Händler, und sagt ihm das Ihr nach wie vor interessiert seid, aber ihr wollt das Mobil erst mal sehen und Probefahren.
Da gibt es bestimmt noch Kleinigkeiten, die zu beanstanden sind.
Übrigens habt ihr nur eine Gewährleistung von einem Jahr! Da kein Neufahrzeug.

Jörg

Gast am 15 Apr 2009 10:30:37

Noch eins:
Von welchem Listenpreis wurden die 18% Nachlass berechnet, 2007, 2008 oder 2009?

pilote600 am 15 Apr 2009 11:09:02

Auslieferung Herbst 2007, das bedeutet z.B. die Reifen sind schon mind. 1 1/2 Jahre alt, die Gasschläuche und Regler haben auch schon 15% ihrer Lebenserwartung erlebt, sprich müssen schon in 8 Jahren getauscht werden. Das Fahrzeug stand 18 Monate auf ein und demselben Fleck, wie sieht es mit Standschäden an den reifen aus???

Hast du das nicht gewusst, dann würde ich entweder sofort zurücktreten, oder aber neue Reifen und einen Nachlaß wegen der Gassachen verlangen.
Ebenso ist die Frage wegen der <Dichtigskeitgarantie zu klären, sprich die X Jahre erst ab dem Tag der Übergabe an dich, nicht ab der Auslieferung aus dem Werk, sonst fehlt dir das auch.
Einen Kundendiesnt mit dem Wechsel des Motoröls in den ersten 5 tausedn Km muss auch drin sein.

uschi-s am 15 Apr 2009 12:39:54

Hallo, auf jeden Fall solltest Du darauf achten, dass die Garantie verlängert wird, die läuft nämlich nach 2 Jahren, egal wo das Fahrzeug gestanden hat, aus, wenn nicht anderd vermerkt.

Viele

sally12a am 15 Apr 2009 16:42:02

Vielen DAnk für die vielen Hinweise. Ich habe noch nicht unterschrieben weil es noch einige Fragen zu klären gab. Das mit der Garantie und Gewährleistung ist immer noch offen. Ich habe trotz des Gefühls eine guten Preis für den Rapido ausgehandelt zu haben (Gebrauchter wird in Zahlung genommen) etwas Unsicherheit weil ich auch der Meinung bin, über 1 1/2 Jahre Standzeit für ein Fahrzeug, an was mag das wohl gelegen haben dass der noch da ist. Auf der einen Seite würde man sich gerne seinen Wunsch erfüllen, auf der anderen Seite: es immer noch viel Geld das man da hinlegt und weiss letztlich nicht was man bekommt.

uwe brökelm am 15 Apr 2009 17:25:12

sally..lass dich mal nicht verrückt machen...wenn du das gefühl hast das alles passt..dann mach es..
das hier einige kommen und meinen sie müssten wieder die preise monieren..lass dir sagen..es wird sie immer geben..sind eh die gleichen die auch bei einem 5000€ mobil meinen sie würden nen neuwagen bekommen..

pilote600 am 15 Apr 2009 17:30:58

uwe, ich mache niemand verrückt, aber tatsache ist das z.B. die Schläuche und druckregler für gas nach 10 Jahren gewechselt werden müssen, und da dass fahrzeug nun mal schon über 1 jahr alt ist sind von diesen 10 jahren mehr als 10% vorbei.
Ebenso sind die reifen ein wichtiges thema, druckschäden und Alterung!

Wenn dies alles bei der Bestellung schon klar war, dann passt der Preis, aber wenn der Käufer meint er bekommt einen Neuen Wagen, oder einen mit Wenigen Monaten, dann sieht die sache doch imho etwas anders aus.

dieter2 am 15 Apr 2009 17:56:39

uschi-s hat geschrieben:Hallo, auf jeden Fall solltest Du darauf achten, dass die Garantie verlängert wird, die läuft nämlich nach 2 Jahren, egal wo das Fahrzeug gestanden hat, aus, wenn nicht anderd vermerkt.

Viele


Garantie beginnt mit der Erstzulassung.

Dieter

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