So lange die Kamera nicht Ursache für irgendwelche Schäden ist, hat sie keinen Einfluß auf Sachmängelhaftung und eventuelle Garantie-Versprechen (z.B. Dichtheitsgarantie).
Wenn z.B. eine Dachluke
undicht wird und diese unter die Dichtheitsgarantie fällt, spielt sonstiges Zubehör keine Rolle.
Für die fachgerechte Montage der Kamera muß der Fachhändler geradestehen, allerdings nur 12 Monate.
Schwierig wird es, wenn z.B. in zwei Jahren ein morscher Fußboden festgestellt wird, weil durch die Montagebohrungen der Kamera Wasser eingedrungen ist.
In der Regel hat dann der Kunde das Nachsehen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist in diesem Zusammenhang, dass vom Vertragshändler nachgerüstetes Zubehör mit in die Dichtheitsgarantie fällt.
Mit der Sachmängelhaftung verhält es sich ähnlich. Kommt es durch das Zubehör z.B. zu elektrischen Defekten, ist der Händler, welcher die Kamera montiert hat, 12 Monate in der Pflicht.
Werden hingegen innerhalb der 24 monatigen Frist Mängel deutlich, die in keinem Zusammenhang mit der Kamera stehen (z.B. defektes Ladegerät), bleibt alles beim Alten.
Viele ,
westy75