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Darf mann in Wohnmobilen die mehr Personen eingetragen haben als Sicherheitsgurte vorhanden sind trotzdem alle Befördern? Ja Laut Aussage der Polizei nein.
Bei mir sind 8 Personen eingetragen aber nur 6 Gurte Ja, darf man.
Einschränkungen gibt es soweit ich weiß nur bei Kindern, für die ein Rückhaltesystem vorgesschrieben ist. Und den Kindersitz kann man nur mit Gurt befestigen. Bei alten Womo`s waren Sitze entgegen und längs zur Fahrtrichtung ohne Gurte erlaubt. Das bleibt im Rahmen des Bestandsschutzes auch so. Sonderregelungen ( auch für Kids ) gibt es dann wieder für Oldtimer. Sitze, bei welcher der "Passagier" Rückwärts oder seitlich befördert wird, benötigen auch heute immer noch keine Sicherheitsgurte. wichtig ist, glaube ich auch, was die kfz-versicherung dazu meint!!! 8)
grüße frank man darf es nicht.
wenn aber mehr plätze eingetragen sind, sollte es ab werk doch eine möglichkeit geben, die noch benötigten gurte nachzurüsten?! bei unserem karmann waren 6 sitzplätze eingetragen, 4 plätze waren mit gurte, die 2 rückwärtsgerichteten plätze ohne gurte. ich habe dann 2 neue dreipunktgurte für zusammen ca.60€ nachgerüstet und das problem war erledigt. alexander Mein voriges Fahrzeug (Hymer E 700) hatte 3 Gurte und es waren 5 Sitzplätze eingetragen.
Wir haben die Sitzplätze nie benötigt, aber aus Interesse hatte ich bei der Polizei nachgefragt. Antwort: Ja, man darf! Peter Hier auf die schnelle die Info vom TÜV dazu:
Sitze, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte im Wohnteil Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach der möglichen Zuladung, dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Erstzulassungsdatum ds Wohnmobils sowie der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze. Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt: Für alle Sitzplätze sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B. bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden, geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze, Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind. Für ab 01.01.92 in den Verkehr kommende Fahrzeuge gilt: bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze (vorn außen Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze genügen Beckengurte), bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Sitzplätze, die während der Fahrt nicht besetzt werden dürfen, sind entsprechend zu kennzeichnen. Bei ab dem 01.01.1992 in den Verkehr gekommmenen Wohnmobilen sind an allen in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten erforderlich und zwar vorn außen Dreipunktgurte, an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte. Seit dem 01.10.1999 müssen neu zugelassene Wohnmobile ausgerüstet sein mit: 3-Punkt-Automatikguten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung 3-Punkt-Automatikguten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung. Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu verzichten. Weitere Details zu allen derartigen Fragen findet ihr beim TÜV Nord unter folgendem Link: --> Link @ Stubenhocker: Ich suche auch eine Möglichkeit 3 Punkt Gurte günstig nachrüsten zu lassen. Hattest du vorhandene geprüfte Aufnahmepunkte?? Bei mir war die Info das ich einen Gurtbock fest verbunden mit dem Fahrzeugrahmen bräuchte. Das geht leider nicht, ich müsste vom Stahlrahmen des LT eine Unterkonstruktion Schweißen die unter den Bock kommt und das ganze dann abnehmen lassen ( Zugtest mit etlichen t Last ) der lt. Tüv den Rahmen schrotten würde. Bei unsertem Hymer B584 sind auch 5 Sitzplätze eingetragen, jedoch nur 3 mit Gurt. Auf meine Frage bezog sich der Händler auch auf den nachwirkenden Bestandschutz - also: man darf auch nicht angeschnallte Personen befördern! ...was ich persönlich aber nicht machen werde!! :D
Bei mir wars einfach, da in unserem Colorado schon alle Vorrüstungen (Gurtbock, Konstruktion unterm Fahrzeugboden, Gurtaufnahmen..) ab Werk vorhanden waren und ich lediglich die Gurte für die rückwärts gerichteten Plätze anschrauben musste. Zu Deinem Problem: es gibt fertige Gurtböcke zu kaufen. Die Unterkonstruktion kannst Du aus Vierkantrohren selbst bauen oder schweissen lassen. Das ganze muss gut und stabil miteinander verschraubt sein. Vielleicht findest Du auch bei Reimo Hinweise, wie so eine Konstruktion auszusehen hat. Bei VW im Extranet gibts möglicherweise auch Hinweise darauf. Such Dir einfach einen anderen TÜVer und besprich es mit diesem und lass die fertige Konstruktion von ihm abnehmen. Zugtest ist definitiv Quatsch, danach wäre Dein Auto wahrscheinlich nicht mehr zu gebrauchen. Grad fällt mir ein, das ich ein einem selbst ausgebautem T4 Kastenwagen hinten eine Sitz-/Schlafbank eingebaut habe und dafür auch 2 Plätze zus. eingetragen wurden. Da hat der TÜV den T4 auf der Bühne gehabt, untergeschaut und sie waren zufrieden. Wenn ich das richtig in Ertinnerung habe, war das eine geschweisste Konstruktion aus Vierkantprofilen, die mit dem Stahlrahmen der Bank verschraubt war. Alexander Unser früheres Womo, ein Bürstner A646, E.Z. 1998, mit 6 Personenzulassung, hatte eine 4-er Dinette. Alle Dinettensitze sind mit Gurte und Kopfstützen versehen.
Wir sind gelegentlich auch schon zu sechst unterwegs gewesen. Wenn nicht alle angegurtet gewesen wären, hätten wir aus Sicherheitsgründen garantiert keinen Meter gefahren. Bestandschutz hin oder her: Sicherheit geht vor! PS: Unser früherer Schatz steht leider immer noch herrenlos auf dem Hof unseres Womohändlers. Hallo Alexander,
genau der Zugtest ist mein Problem. Den Gurtbock kenn ich ( u.a. bei Berger ), die Unterkonstruktion sollte bei uns eigenlich auch schon passen ( 2 Punkt Gurte sind ja drinn und der Unterbau bzw. selbst der AUfbau von unserem Clou ist sicher mehr als ausreichend. Nur hab ich schon von zwei ( TÜV Süd ) Prüfern den Spruch mit dem Zugtest angehört. Und schrotten wollte ich unsere alte Dame dann doch nicht. Mal schauen was ich da noch herausfinde oder ob ich einfach den Gurtbock einbaue ohne es abnehmen zu lassen. Ähm,
also wir haben unseren Hymer Camp 55 von 92 letztes Jahr gekauft und angemeldet. Eingetragen sind nach wie vor 6 Sitzplätze. Fahrer und Beifahrer. Zwei in Fahrtrichtung in der Dinette. Davon einer mit Dreipunkt und einer mit Bauchgurt und zwei gegen die Fahrtrichtung ohne Gurt. Wenn dies so in den Papieren steht, so hat dies natürlich Gültigkeit. Ist schließlich eingetragen. Da wir aber zwei Kinder haben, habe ich einen zweiten Dreipunktgurt nachgerüstet. Aus eigenem Sicherheitsbedürfnis, nicht weil es von der Vorschrift her nötig wäre. Was in den Papieren steht, steht nun einmal drin und hat Gültigkeit. Nachtrag:
Alle Dinettensitze hatten natürlich 3-Punkt Gurte!
Hallo Jens, das würde ich nicht machen. Wenn etwas passiert, hast Du die doppelte Ar..karte. Ein Personenschaden wäre schon schlimm genug, aber wenn sich die Versicherung dann auch noch quer stellt... Schreib mir doch bitte mal eine PN mit den Fahrzeugdaten (Typ, BJ, vielleicht Fahrgestellnummer), ich kümmere mich mal darum. Das dauert aber eine Weile, da wir ab morgen für 2 Wochen in Schweden sind. Schön , Alexander Edit:Hab in Deinem Profil die erforderlichen Angaben gefunden. Schreib mir trotzdem bitte mal Mitte/Ende Juni eine Erinnerungsmail. Hallo
Wie ist es denn mit Kopfstützen sind auch die Vorgeschrieben.(In Fahrtrichtung Dinett) :?: :?: :?: |
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