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Parken im Wohngebiet in München


Kochgenie am 01 Jul 2009 07:58:41

Hallo zusammen,
möchten uns ein Womo ausbauen und wissen aber nicht ob wir das dann
auf der Strasse vor unserem Haus parken dürfen. Unser Womo hat aber
5,9 t. Weis jemand ob wir das da abstellen dürfen. Ist ein Mischgebiet, haben auch Gewerbe in der Strasse.

Vielen Dank
Elke :teddy:

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BernhardK am 01 Jul 2009 11:27:15

Hallo Elke !

Wenn das WoMo zugelassen ist, kein Halt-oder Parkverbot besteht und der fließende Verkehr nicht behindert wird, darfst Du vor dem Haus parken.

Kochgenie am 01 Jul 2009 11:32:24

Vielen Dank. War mir nicht sicher. Unserer Regierung fällt ja immer was neues ein.
Zugelassen ist es noch nicht. Hab es ja noch gar nicht aber es geht nichts über eine gute Planung.

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Haikumsai am 01 Jul 2009 11:42:24

hoegele hat geschrieben:Vielen Dank. War mir nicht sicher. Unserer Regierung fällt ja immer was neues ein.
Zugelassen ist es noch nicht. Hab es ja noch gar nicht aber es geht nichts über eine gute Planung.


Hallo Elke

Ist das dann euer erstes Wohnmobil oder besteht schon erfahrung??

Kochgenie am 01 Jul 2009 11:51:53

haben schon eins gehabt, das wir selber gebaut haben. war echt super aber für 4 Personen war der dann doch irgendwann zu klein.
Naja jetzt muss halt ein grosser her

psbu am 01 Jul 2009 12:28:17

@elke
Wenn Du an einer öffentlichen Straße
parken willst muss das Fahrzeug natürlich
zugelassen sein.


Paul

terradoro am 01 Jul 2009 12:30:10

Dann wünschen wir euch Nachbarn und Anwohner die toleranter sind als unsere....

Liebe

Reimund

Kochgenie am 02 Jul 2009 07:13:33

Danke, die sind es. Freuen sich alle schon auf unser Womo, die wollen es nämlich auch mal haben, also bleibt ihnen nichts anderes übrig als es zu akzeptieren.
Danke

Elke

schaetzelein am 02 Jul 2009 21:02:29

Und denk auch an die Umweltzone bei euch.
Soll ja ab 2010 noch verschärft werden, dass nur noch "grüne und gelbe" reinfahren dürfen !!! Ab 2012 dann nur noch grüne, wenn ich richtig informiert bin :roll: :roll:

Antje :)

Gast am 02 Jul 2009 21:27:46

vergiß nicht vorne und hinten links so ein rot/weiß gestreiftes Taferl hinzumachen, sonst machen das die grünen Männchen und verlangen noch Geld dafür.

Kochgenie am 03 Jul 2009 08:26:17

Danke für eure Tips,

wegen der Umweltzone hab ich kein problem der hat euro 5

und an die Täfelchen hab ich auch schon gedacht.

Liebe
Elke

schaetzelein am 03 Jul 2009 13:12:34

? hat geschrieben:vergiß nicht vorne und hinten links so ein rot/weiß gestreiftes Taferl hinzumachen, sonst machen das die grünen Männchen und verlangen noch Geld dafür.


Hallo Sigi,

was hat das mit den rot/weißen Tafeln aufsich ???
Kenn das nur für den Fahrradträger hinten ??? :? :?

Antje

Gast am 03 Jul 2009 13:40:24

laggelin hat geschrieben:
? hat geschrieben:vergiß nicht vorne und hinten links so ein rot/weiß gestreiftes Taferl hinzumachen, sonst machen das die grünen Männchen und verlangen noch Geld dafür.


Hallo Sigi,

was hat das mit den rot/weißen Tafeln aufsich ???
Kenn das nur für den Fahrradträger hinten ??? :? :?

Antje


Ab 3,5 To müssen Fahrzeuge die geparkt werden so ein Schild vorn und hinten haben (thoretisch, praktisch haben wir auch keins) sind so 20x20 cm groß und können meist in der Mitte geklappt werden.

Jörg

Kochgenie am 03 Jul 2009 19:04:07

reichen eigentlich auch diese rot-weissen Warnschraffen Aufkleber, die man unten quer übers Auto klebt, oder müssen es unbedingt die tafeln sein?
Wir haben keinen Fahrradträger dran. ( Noch nicht) :?:

Gast am 06 Jul 2009 10:10:12

hoegele hat geschrieben:reichen eigentlich auch diese rot-weissen Warnschraffen Aufkleber, die man unten quer übers Auto klebt, oder müssen es unbedingt die tafeln sein?
Wir haben keinen Fahrradträger dran. ( Noch nicht) :?:


Du willst doch keine Diskussion über Gesetze anfangen, oder was willst du wissen?
Wenn im Gesetz Zentimeter drinstehen, müssen die eingehalten werden, Ob Sinn oder Unsinn macht keinen Unterschied.

Jörg

canter am 06 Jul 2009 10:33:42

Hier der offizielle Text zur Kennzeichnung geparkter Fahrzeuge innerorts:

Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.

Gemäß § 17 (4) StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerörtlich parken, mit bauartgeprüften Parkwarntafeln gekennzeichnet werden.

Maße: 285 mm x 285 mm / Klappbar

Ausserhalb geschlossener Ortschaften muss ggf. eine Beleuchtung vorhanden sein.

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