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Auflastung - Ablastung


hockeyref am 07 Jul 2009 23:40:49

Bin an einem gebrauchten WoMo interessiert, das Kfz ist offensichtlich auf 3,85 t aufgelastet, da ich ein vergleichbares Kfz bei 3,5 t gesehen habe.

Nun habe ich an die Spezialisten ein paar Fragen:

Wenn ich das Fahrzeug kaufe und wieder ablaste - da ich viel in der Schweiz bin und keine Schwerverkehrsabgabe zahlen möchte - was passiert, wenn ich das Fahrzeug versehentlich überlade (über 3,5 t).

Technisch gesehen, dürfte das ja kein Problem sein, da eine Auflastung auf 3,85 t auch machbar war.

Aber wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus? Kann mir da jemand eine Auskunft geben?

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rennerle am 08 Jul 2009 00:25:25

Manchmal denke ich mir eben so, warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht? Nichts für ungut. :-)

hockeyref am 08 Jul 2009 01:01:05

Hallo Rennerle,

ich glaube Du hast meine Frage nicht ganz genau gelesen oder verstanden. Mir geht es um den rechtlichen Aspekt bei einer Ablastung, ich habe das Fahrzeug ja noch gar nicht, aber das Thema ist für mich wichtig.

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Beduin am 08 Jul 2009 06:27:28

Soweit ich das mitbekommen habe könnte! eine Überladung nur für den Fall eines Unfall intressant sein. Da es Technisch ja nicht überladen war machten die evtl übergewichtigen Kilos evtl! nichts aus.
Wird nicht in jedem Fall so sein, da ja jede Versicherung einen Spielraum hat den sie oft nach gutdünken nutzt.

Ansonsten, ausladen bis das Gewicht passt oder zahlen.

Zur bestimmung des Gewichtes.
Je nachdem wieviele Personen zugelassen sind.
Ist das Fahtzeug nach ´99 zugelassen müssen die im Brief die Masse im Fahrbereiten Zustand angeben.
Dazu gehört für jede Person 125 Kilo, ausser dem Fahrer, der bekommt, wenn ich es richtig im Kopf habe nur 75 Kilo.
Dann noch ca 220 Kilo an Wasser, Sprit, Bordwerkzeug ect.

Am besten natürlich wiegen lassen.
Vorher beim TÜV anrufen oder WLZ oder so was, die wissen wo es Waagen gibt.

Je nachdem für wieviel Personen das Fahrzeug zugelassen ist, kann es auch sein das du bei einer Ablastung ein oder zwei gestrichen bekommst.

War da nicht noch was mit Jährlichen TÜV? Oder geht das nur die ganz grossen an? Kenn ich mich nicht aus, hab ich mich nicht gekümmert.

Leser am 08 Jul 2009 06:58:12

hockeyref hat geschrieben:Wenn ich das Fahrzeug kaufe und wieder ablaste - da ich viel in der Schweiz bin und keine Schwerverkehrsabgabe zahlen möchte - was passiert, wenn ich das Fahrzeug versehentlich überlade (über 3,5 t).

Technisch gesehen, dürfte das ja kein Problem sein, da eine Auflastung auf 3,85 t auch machbar war.

Aber wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus? Kann mir da jemand eine Auskunft geben?


Hallo,
recht einfach: Ausladen, Strafe zahlen, -fertig!
Wiegetoleranzen sind in der Schweiz nicht vorgesehen oder sehr sehr dürftig.

Leser

BernhardK am 08 Jul 2009 07:13:20

Hallo !

Wenn das WoMo in der ZB I nur ein zGG von 3,5 t eingetragen hat, brauchst Du keine Schwerlastabgabe zu zahlen, selbst wenn das WoMo überladen ist. Dafür zahlst Du bei Überladung das entsprechende Bußgeld, das ist dann höher als die Schwerlastabgabe betragen hätte. Du musst allerdings dann bis zum zGG abladen.

hockeyref am 08 Jul 2009 11:05:05

Das mit der Schwerlastabgabe und dem Ausladen in der Schweiz ist mir sehr wohl bekanntm das war an sich in meiner Frage, mit der ich den Thread eröffnet hatte, die Erklärung für die Ablastung. FS-mäßig habe ich sowieso keine Probleme, B+C+E.

Hab mich mit den rechtlichen Aspekten vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt. Mir ging es an sich darum, was passiert hier bei uns.

Technisch denke ich, s.o., ist das kein Problem.

gary32 am 08 Jul 2009 11:11:17

Hallo,

in der Schweiz gilt eine Wiegetoleranz von 3%.

zur Info,

gary32

Gast am 08 Jul 2009 11:20:39

gary32 hat geschrieben:Hallo,

in der Schweiz gilt eine Wiegetoleranz von 3%.

zur Info,

gary32


das dürften dann 4 Kästen Bier sein, und wenn noch die Frau zu Hause bleibt reicht das Bier auch für den Jahres-Urlaub :D

BernhardK am 08 Jul 2009 11:32:53

hockeyref hat geschrieben:
Hab mich mit den rechtlichen Aspekten vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt. Mir ging es an sich darum, was passiert hier bei uns.

Technisch denke ich, s.o., ist das kein Problem.




Hallo !

Bei uns in Deutschland ist es genauso, Du wirst nur für die Überladung belangt.Bei einer Wägung wird erst der Toleranzwert der Waage abgezogen, dann die Überladung von Deinem WoMo berechnet. hierbei gilt die Toleranz bis 5 %.

Gast am 08 Jul 2009 12:07:44

Ich denke, der Sachverhalt bei einer Wiege-Kontrolle ist klar (ausladen und Strafe zahlen).
Dabei dürfte es unerheblich sein, ob man ein Fahrzeug fährt, dass technisch gesehen mehr "aushält".
Sollte das "Übergewicht" durch einem Unfall bekannt werden, hätte man theoretisch bessere Karten, da man vielleicht nachweisen kann, dass die Unfallursachen nichts mit der Überladung zu tun haben.
Ob einem das weiterhilft, bleibt zu bezweifeln.

Meiner Meinung nach sollte man die Vorteile eines 3,85t Reisemobils auch tatsächlich nutzen.
Wer zweifelsfrei auf ein 3,5 t fahrzeug besteht, ist mit einer Ablastung ohnehin im Nachteil, da das Maxichassis ja auch Mehrgewicht bedeutet (ca. 80 kg).
Dann würde ich lieber gleich ein Fahrzeug auf "kleinem" Chassis suchen!

Viele rüße,
westy75

hockeyref am 08 Jul 2009 13:42:22

[/quote]Meiner Meinung nach sollte man die Vorteile eines 3,85t Reisemobils auch tatsächlich nutzen.

Erst einmal ganz herzlichen Dank, für die vielen Zuschriften.

@ Westy

Ist es aber nicht so, dass ich dann jedes Jahr mit dem Teil zum TÜV und zur ASU muss? :?: :?:


hockeyref am 08 Jul 2009 13:44:21

Sorry nochmals der gleiche Versuch: :?

Meiner Meinung nach sollte man die Vorteile eines 3,85t Reisemobils auch tatsächlich nutzen.



Also nun verständlicher und nochmals herzlichen Dank an alle bisherigen Ratgeber.

@ Westy

Ist es nicht so, dass ich dann alle Jahr zum TÜV und zur ASU muss?

dieter2 am 08 Jul 2009 13:48:15

hockeyref hat geschrieben:Ist es nicht so, dass ich dann alle Jahr zum TÜV und zur ASU muss?


Ab den 7ten Zulassungsjahr, Ja.

Dieter

msku am 08 Jul 2009 13:51:30

Hallo

also ich habe auch ablasten lassen. Das Problem dabei ist, dass bei mir im Schein steht "Im Zulassungsland 3,49 To" (oder so ähnlich). D.h. in Ausserdeutschland fahre ich trotzdem als 3,85 Tonner durch die Gegend.


msku

Gast am 08 Jul 2009 13:57:30

@ msku:

Das verstehe ich nicht. Dann hättest Du ja alle Nachteile miteinander verknüpft....(Gefahr der Überladung und dennoch Go-Box, Schwerlastabgabe etc.).

Viele ,
westy75

hockeyref am 08 Jul 2009 14:02:02

Das ist mir nun auch total neu, dass im Ausland weiterhin die 3,85 t gelten sollen, aber wenn es so ist.....

Das zweite Problem ist der FS meiner Frau, sie hat zwar noch den alten grauen Lappen Klasse 3 - theoretisch bis 7,49 t - aber mit dem Eintrag "besitzt ausländische Fahrerlaubnis", da sie eingebürgerte Schweizerin ist und und in der Schweiz war und ist der "PW-Führerschein" auch nur bis 3,5 t gültig.

hockeyref am 08 Jul 2009 14:03:53

Das verstehe ich nicht. Dann hättest Du ja alle Nachteile miteinander verknüpft....(Gefahr der Überladung und dennoch Go-Box, Schwerlastabgabe etc.).


@ Westy

das sehe ich genauso, deswegen meine impertinenten Nachfragen.....

Gast am 08 Jul 2009 14:15:34

@ hockeyref:
Ein 3,5 t RM hat ganz klar auch Vorteile (ich fahre auch selbst eines).

Mein Tipp: Lass das Fahrzeug, welches Du kaufen willst, vorab wiegen.
Dann kannst Du Dir ein Bild machen, wieviel Zuladung Dir bleibt.
Um was für ein Modell handelt es sich denn?

Viele ,
westy75

msku am 08 Jul 2009 14:51:14

Hallo

ich habe noch einmal nachgeschaut.

Also bei mir im Schein steht

zu F1 (technisch zulässig Gesamtmasse in kg)
3850

zu F2 (Im Zulassungsmitgliedstaat zul. Gesamtmasse in kg)
3500

Das mit dem "Im Zulassungsmitgliedstaat" fiel mir erst viel später nach dem Kauf auf. Allerdings heißt das für mich, dass es nur in Deutschland gilt.
Ob ich jetzt NUR Nachteile habe, möchte ich bezweifeln. Alleine schon die Tatsache das ich nur alle 2 Jahre zum TÜV muss, ist doch schon was Wert.


msku

PS: Bevor jetzt eine Diskussion aufkommt - ich war auf der Waage und ich habe genügen Reserven

dokabastler am 08 Jul 2009 16:34:38

Ich würde nur ablasten, wenns wegen dem tatsächlichen gewicht, das das Ding auf die Waage bringt, auch Sinn macht.

Versuch vor dem Kauf das Leergewicht zu ermitteln oder halt das "Zustandsgewicht" wie das Auto da steht (Probefahrt und auf die Waage im Kieswerk fahren oder eine Einzelradwaage ausleihen) - und dann rechne das Deiner Situation angemessene Gewicht dazu, das bei der Womonutzung noch dazukommt....Sprit, Wasser, Personen, jede Menge Klamotten und Lebensmittel, Freizeitsachen, was weiß ich...da kommt was zusammen.....
Wenn die Kiste dann über 3,5 hat, dann würd ich nicht ablasten, weil Du sonst, wie du eingangs selber schreibest effektiv in der Gefahr bist, dauernd wegen Überladung zu zahlen....

Der Vorbesitzer wird sich bei der damaligen Auflastung auch was gedacht haben....

günter

momo8910 am 08 Jul 2009 17:11:59

Nur so nebenbei - soll nicht dem guten Gewissen dienen...
(Hatte dies auch schon in einem anderen thread geschrieben):

Lt. Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Münster gibt es bei Überladung folgende Verwarngelder bei Fahrzeugen bis 7,5 to:

Überladung mehr als 5%: 10 EUR
Überladung mehr als 10%: 30 EUR
Überladung mehr als 15%: 35 EUR (wobei hier der Bereich Bußgeld incl. weiterer Konsequenzen/Punkte etc losgeht).
Eine Weiterfahrt wird bis zu einer Überladung von 10% erlaubt.

LG Martin

sutje am 08 Jul 2009 20:35:12

Moin Joachim,-

wenn Du auf 3.5 to ablastest, zahlst keine SVA. Wenn Du aber mit mehr als 3.5 erwischt wirst, wird es teuer. Eine andere Lösung, wenn Du die Schweiz verlässt kannst Du die SVA zurückfordern.
Die Polizei geht in der Regel davon aus, dass 3.5 to überladen sind!
Wenn Deine Frau noch ihren Führerschein hat, kann sie den bei dem zuständigen Amt tauschen gegen den EU-Schein (Plastikkarte). In der Regel wird dann C1 eingetragen. Besitzstandwahrung!

Sutje

hockeyref am 08 Jul 2009 23:09:12

Hallo Sutje,

Du hast geschrieben
wenn Du auf 3.5 to ablastest, zahlst keine SVA. Wenn Du aber mit mehr als 3.5 erwischt wirst, wird es teuer. Eine andere Lösung, wenn Du die Schweiz verlässt kannst Du die SVA zurückfordern.


Wie soll ich das verstehen? Also angenommen, ich muss zum Eishockeypfeifen samstags nach St. Moritz, sonntags nach Scuol - da fahre ich nicht bei einer Entfernung von ca. 300 km nach Hause - und ich fahr dann am Sonntagabend wieder über die Grenze, dann bekomme ich die SVA wieder zurück?

Wie soll das gehen. Wäre Dir für eine Auskunft dankbar. Übrigens meine Frau ist in Reinach/BL aufgewachsen.

lwk am 09 Jul 2009 14:30:56

Seit 1993 fahren wir WoMo's und sind noch nie gewogen worden.

Auch wir haben von 3,85 auf 3,5 abgelastet damit man nicht an (seinerzeit) 80 km/h gebunden ist.

Momo8910 hat ja geschrieben wie hoch die Bussgelder sind.
10% von 3.500 sind immerhin 350 kg. Da zahl ich doch locker die Verwarnung, falls uns doch mal jemand wiegt.

hockeyref am 09 Jul 2009 19:57:40

Also ich bin einmal am Grenzübergang Bargen mit meinem alten LT28 auf die Waage geschickt worden und da war die Kiste praktisch leer, weil ich zu einem Eishockeyturnier bin und mir die Übernachtungskosten und die relativ weite Anfahrt zum Stadion sparen wollte.

Aber das war in 7 Jahren einmal!

sutje am 09 Jul 2009 22:42:02

Moin Joachim,-

habe genauer hingeschaut,- Du lässt den Wagen in "D" zu. Sorry, dann habe ich Dir etwas falsches gesagt. Die Rückforderung SVA geht nur bei Fahrzeugen mit einer Schweizer Zulassung. Wenn Deine Frau den alten Lappen mit Klasse 3 hat, dann würde ich den Wechsel wagen. Es sei den die Begrenzung auf 3.5 to ist eingeschrieben. Probiere es einfach mal! Bei meiner Frau hat es geklappt.

Sutje

hockeyref am 09 Jul 2009 22:47:26

Hallo Sutje,

danke, dann habe ich es doch richtig verstanden. Da ich relativ viel in der Schweiz bin - im Winter wenn Eishockeysaison ist, sicherlich einige WE - ist das so eine Sache mit der SVA.

Hab das WoMo ja noch nicht, wenn es soweit ist, muss ich nochmals in mich gehen.

dokabastler am 10 Jul 2009 09:08:38

Hallo,

Ich habe einen Bekannten bei der Polizei. Seiner Aussage nach erkennen die Trupps (v.a. Autobahn) schon ziemlich zielsicher die Womos, die bauartbedingt viel Raum und Platz bieten, von Haus aus schwer sind und erfahrungsgemäß überladen werden....es scheitert nur an der Personalsituation, daß nicht viel mehr rausgezogen werden.....
In Ö und der Schweiz wird scheinbar dichter kontrolliert als bei uns.
Wir haben in der Schweiz in Bodenseenähe schon mal einen Deutschen Wohnmobilisten gesehen, der mitsamt einer Polizeistreife an einer Wiegestelle stand (scheinbar rnach dem Wiegen) und der gerade offenbar entbehrliche Sachen (viele Getränke) auslud....ich glaube nicht, daß er die verkaufen wollte...


Ich wurde noch nie gewogen, hab aber bei 2,75 to Leergewicht bis 3,5 to viel Reserven...hab uns mal bei Maximalbeladung (Fahrantritt Norwegenreise) mit der EInzelradwaage gewogen...3,25 to mit allem Pipapo......

günter

wernardo am 10 Jul 2009 12:36:02

Idee???: In der Schweiz könnte man ja von sich aus gleich die Schwerverkehrsabgabe über 3,5to lösen und hätte somit bei einem überladenen Fahrzeug schon die "richtige Eingruppierung". Billiger als die Vignette ist die Schwerverkehrsabgabe sowieso, wenn man nicht mehr als 10x im Jahr dort ist.
In Österreich habe ich schon von mehr Kontrollen besonders an Ferienzeiten gehört. Wobei es schon mal interessant wäre wer hier schon mal kontrolliert wurde ?

dentaka am 10 Jul 2009 12:39:56

Die Schweizer wollen Deine Papiere sehen. Und wenn da über 3.5 t steht gibts die Schwerlastabgabe. Steht da bis 3.5 t gibt es die Vignette.

Andreas

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