Hallo,
ich wüsste gern wie lang die gesetzlich vorgeschriebene Alarmgesamtdauer von Kfz-Alarmanlagen ist. Ich meine also nicht die 30 Sekunden bei einmaliger Alarmauslösung, sondern bei immer wieder erneuter Alarmgebung die maximale Zeit, die die Anlage laufen darf.
Sollte dies nämlich nur gering sein, so erübrigt sich wohl deswegen eine Alarmanlage, weil ein Einbrecher diese Zeit dann ja wohl nur abzuwarten braucht; oder sehe ich das falsch?
Rüdiger

