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Schaden Durchfahrtshöhe bei Ausleihung Wohnmobil


sepp123 am 02 Sep 2009 11:25:35

Hallo zusammen,
bin mit meinem geliehenen Womo in italien in ein Privatgrundstück durch einen Torbogen (ohne Höhenanzeige) eingefahren und prompt oben hängengeblieben :cry:

Auszug aus AGB des Womo-verleihs:
Die Haftung des Mieters für Reparatur-, bzw. Wiederbeschaffungskosten besteht jedoch fort, wenn durch Nichtbeachten des Zeichens 265-Durchfahrtshöhe-gem. §41 Abs.2 Ziff.6 StVo verursacht werden

Muß ich daß auf jeden Fall selbst bezahlen, oder komm ich da irgenwie raus (d.h. übernimmt es evtl. die Vollkasko).

Vielen Dank

Sepp

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sportlerpaar am 02 Sep 2009 11:46:53

Also in deinem Fall würde ich sagen musst du nicht bezahlen, da du ja nicht das Durchfahrtzeichen missachtet hast.

Ich hatte mal folgenden Fall: ein Mitarbeiter lieh LKW aus und bog 90 Grad rechts ab auf einen Parkplatz eines Supermarktes welcher durch einen Torbogen an der Einfahrt begrenzt war. Es entstand 10.000€ Sachschade weil der Kerl trotz des Schildes reingefahren ist und hängen geblieben ist.

Wir sind vor Gericht gegangen und der Schaden wurde 50:50 geteilt. Begründung: LKWfahrer war Fahranfänger und das Schild war über dem Torbogen schlecht einsehbar, da ja der Fahre 90 Grad rechts abbiegen musste.

Also aus meiner Sicht: Verischerer Womoverleih muss zahlen

dieter2 am 02 Sep 2009 11:48:26

sepp123 hat geschrieben:Muß ich daß auf jeden Fall selbst bezahlen, oder komm ich da irgenwie raus (d.h. übernimmt es evtl. die Vollkasko).

Vielen Dank

Sepp


Ich würde sagen wie die Vollkasko das sieht,fahrlässig oder grob fahrlässig.

Wüede mal die einschlägigen Urteile ergooglen.

Dieter

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maxe am 02 Sep 2009 11:49:31

Hallo und herzlich Willkommen,

ich denke die Versicherung übernimmt den Schaden ausser der Selbstbeteiligung.

Viel Glück

camperfrank am 02 Sep 2009 11:58:55

sepp123 hat geschrieben:

Auszug aus AGB des Womo-verleihs:
Die Haftung des Mieters für Reparatur-, bzw. Wiederbeschaffungskosten besteht jedoch fort, wenn durch Nichtbeachten des Zeichens 265-Durchfahrtshöhe-gem. §41 Abs.2 Ziff.6 StVo verursacht werden


Hast du den Vermieter einfach mal angerufen. Damit hättest du schon mal eine Aussage und brauchtest dir dann erst einen Kopf zu machen.

Damals wurde das als grob fährlässig bewertet irgendwo hinein zufahren ohne sich über die Durchfahrtshöhe mal zu informieren.
Ich bin bei der Axa gegen grog fahrlässig versichert.....

Frag mal nach. Aber die Kaution wird wohl weg sein..

Ärgerliche Sache. Aber jeder Unfall passiert irgendwie "doof".

Gast am 02 Sep 2009 13:48:59

dieter2 hat geschrieben:...grob fahrlässig...


Naja, wenn man Definition zugrunde legt:

Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.

Quelle: --> Linkässigkeit

Dann war es imho keine grobe Fahrlässigkeit, sondern ein ganz typischer, öfters vorkommender Fahrfehler.

Das Nichtbachten eines Hinweisschildes wäre wohl schon grob fahrlässig, aber so?

sepp123 am 02 Sep 2009 16:25:27

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.

Werde trotz meines "Fahrfehlers" versuchen den Schaden durch die Verleihversicherung abzudecken. Bei Mitteilung an meinen Verleiher hat er mich gefragt, ob es auf einem Privatweg oder öffentlicher Straße war. Da es auf einer Einfahrt in einen Privatweg (ohne Höhenbegrenzung in eine Privateinfahrt) war, hoffe ich dies hilft mir hier weiter.

Danke und viele

camperfrank am 02 Sep 2009 16:36:23

Es gibt eineige CP wo auch starke Äste teilweise in die Fahrbahn hinausragen.

Wird schon klappen mit der Versicherung.

Julia10 am 03 Sep 2009 16:11:31

Es kommt drauf an, ob er sie Dir nachweisen kann.

Du hast es eigentlich in der Hand, mit Deiner Aussage.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Schaden. Bin auf einem Tankstellengelände außerhalb der Tanksäule mit einem Eisenbalken in Kontakt gekommen. Der Alkoven wurde dabei aufgerissen.

Es gab keine Höhenangabe und so ging ich von 4 Höhenmetern aus.

Man konnte mir keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und so zahlte die Versicherung. Die Kaution allerdings war futsch.

Viel Glück bei den Verhandlungen

Julia

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