Hallo zusammen,
langsam schreib ich ja immer mehr hier im Forum und so langsam wird es auch ernst mit dem Womo Kauf :)
Aber jetzt habe ich mal eine blöde Frage:
Wenn das Womo im Winter wg. des Saisonkennzeichens "abgemeldet" ist muss es ja runter von der Straße - soweit klar. Aber wie ist das wenn ich es z.b. bei mir vors Haus auf Privatgrund stelle? Die Ruheversicherung zahlt ja für Kasko Schäden nur bei "abgeschlossener Halle oder umfriedetem Grundstück". Was ja, wenn es einfach vor dem Haus steht, nicht zutrifft. Soweit ich das verstehe trifft das ja nur für die TK zu. VK braucht man ja nicht und die Haftpflicht existiert ja eh in der Ruheversicherung unabhängig davon wie das Fahrzeug abgestellt wird.
Kann man "nur" eine TK für den Winter machen, oder einfach darauf hoffen das schon nichts passiert?
Oder wie macht Ihr das?
Viele
Chris

