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Schadensersatz


ltklaus am 30 Sep 2009 00:44:18

moin...

ich habe ein problem...

ich habe mir ein Womo gekauft....von Privat. habe beim kauf alle nach meim wissen gescheckt. es ist ein älters womo bj 93.
Habe bei der besichtigung kleinere Mängel festgestellt die auch im Vertrag festgehalten wurden. aufgrund der kleineren mängel konte ich auch den preis gering herunterhandeln. besitze das womo nun ungefähr zweieinhalb monate. nun habe ich vor kurzem mit entsetzten feststellen müssen das sich am heck ein wasserschaden befindet. der schaden war vorher nicht deutlich zu erkennen. es ist absolut klar das der schaden bereits über ein längeren zeitraum entstanden ist. woher das wasser kommt weis ich noch nicht genau. wahrscheinlich durch irgendwelche schraubenritze oder so, denn ein loch od ähnliches ist nicht vorhanden.so hat es sich wahrscheinlich langsam ausgebreitet.
lange rede kurzer sinn.ich habe das problem dem verkäufer geschildert und diesr behauptet von dem schaden nichts gewusst zu haben und ist nicht bereit mir entgegenzu kommen. Fakt ist das es repariert werden muss bevor sich der schaden nochmehr ausbreitet.
was kann ich tun?
was habe ich für rechte? bin ich aufgrund eineses privatkaufs nun "angeschissen"?
vielleicht kann mir ja jemand hilfreiche ratschläge geben.

vielen dank

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canter am 30 Sep 2009 01:43:56

Hallo,

ich fürchte fast das du da der "angeschissene" bist. Wenn du den Schadenerst nach über 2Monaten bemerkst bei der Besichtigung aber andere Mängel entdeckt hast kann der Verkäufer leicht argumentieren das er vom Schden gar nichts wusste. Und solange du ihm nicht nachweisen kannst das er den Schaden arglistig verschwiegen hat, wirst du kaum eine Chance haben.
Stell doch mal Bilder ein, dann ist es einfacher etwas dazu zu sagen.

camperfrank am 30 Sep 2009 09:26:06

ltklaus hat geschrieben:
ich habe ein problem...

ich habe das problem dem verkäufer geschildert und diesr behauptet von dem schaden nichts gewusst zu haben und ist nicht bereit mir entgegenzu kommen. Fakt ist das es repariert werden muss bevor sich der schaden nochmehr ausbreitet.
was kann ich tun?
was habe ich für rechte? bin ich aufgrund eineses privatkaufs nun "angeschissen"?
vielleicht kann mir ja jemand hilfreiche ratschläge geben.

vielen dank

Wenn er im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeklammert hat (was in jedem Kaufvertragvordruck so ist), ist er aus dem Schneider.
Vorsatz wirst du dem Verkäufer kaum nachweisen können.
Nur mit viel Glück, wenn z.B. ein anderere Interessent ihn bei der BEsichtigung darauf aufmerksam gemacht hat, oder er den Schaden in einer Werkstadt begutachten lies......
Nach dem Kauf, ist vor dem Kauf.

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nordseehase am 30 Sep 2009 09:47:54

Im Vertrag gibt es oftmals die Klausel "gekauft wie gesehen und probegefahren". In diesem Fall haben Sie schlechte Karten

901red am 30 Sep 2009 10:06:03

je nach schaden ist es zudem tatsächlich durch aus denkbar, dass der vorbsitzer den schaden nicht bemerkt hat.

aber - wenn du die dichtigkeitsprüfungen von ihm ausgehändigt bekommen hast kann dies evtl ein ansatz sein.

o.

camperfrank am 30 Sep 2009 12:31:22

nordseehase hat geschrieben:Im Vertrag gibt es oftmals die Klausel "gekauft wie gesehen und probegefahren". In diesem Fall haben Sie schlechte Karten


Diese Klausel ist zeit Jahren überholt.
Bezw. gibst du damit dem Käufer auch als Privatmann 2 Jahre Gewährleistung.

Wer macht an einem 93 er Baujahr noch die jährliche Dichtigkeitsprüfung und gibt die Mängelliste noch beim Verkauf mit?

Ein cleverer Anwalt würde wenn es so wäre noch einen Strick daraus drehen.

Der Käufer war über den Mängel informiert.........

mueckenstuermer am 30 Sep 2009 12:56:16

Was steht im Kaufvertrag zur Sachmängelhaftung? Gekauft wie gesehen ist kein wirksamer Ausschluss.

m.

lwk am 30 Sep 2009 14:43:08

Was steht zum Thema Garantie/bzw. Gewährleistung im Kaufvertrag? Vielleicht den Vertrag hier einstellen, Namen und Adressen vielleicht unkenntlich machen.

ltklaus am 30 Sep 2009 22:38:36

hier mal die obere klausel aus den vertrag welche vielleicht entscheidend ist.
Die steht direkt oben , maschinell verfasst:

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG PRIVATKAUF
"Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete Kraftfahrzeug an den Käuferprivat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletztung der Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. Gegebenfalls werden an den Käufer noch nachstehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängel-Haftung abgetreten."

zum rest des vertrages... alle kleineren mängel sind aufgelistet.

Dann eine klausel in der
der verkäufer garantiert, durch ankreuzen, dass keine weitern mängel vorhanden sind...

vielleicht ist das ja hilfreich für weiter tipps...

hätte gerne den vertrag hier reingesetzt, Fotoverkleinerung funktionierte aber auf der schnelle nicht und zum scannen habe ich leider gerade nicht die möglichkeit.

vielen dank im voraus

Gast am 30 Sep 2009 22:44:39

nichts für Ungut :!:

kann es sein das er es wirklich nicht wusste :?:
Als ich mein Womo kaufte ( als Schrott also kein Grund etwas zu verschweigen ) wusste der Verkäufer auch nichts von der verfaulten Rückwand ....

camperfrank am 01 Okt 2009 09:48:12

ltklaus hat geschrieben:h
Dann eine klausel in der
der verkäufer garantiert, durch ankreuzen, dass keine weitern mängel vorhanden sind...


Das steht so da drinnen oder ein wenig anders.
Z.B. das ihm keine weiteren Mängel bekannt sind!!!!

Wenn das ein zur Zeit üblicher Kaufvertrag ist und nichts zusätzl. eingetragen wurde, der Verkäufer kein Unternehmer oder Vollkaufmann (mündl. Absprachen) ist, kannste das knicken.

pipo am 01 Okt 2009 10:26:26

Das Problem ist dem Vorbesitzer nachzuweisen, dass er vom Schaden gewusst hat.
Ich würde in eine Fachwerkstatt fahren und den Schaden begutachten lassen. Sollten keine Reparaturen an dem Schaden erkennbar oder der Schaden für einen Laien nicht erkennbar sein, sind die Chancen gleich 0.

Gast am 01 Okt 2009 10:45:18

sehe ich leider auch so.
Der Verkäufer könnte tatsächlich nichts davon gewusst haben.
Und somit hatte er Glück und du Pech.

Bevor da irgend welche Hassgefühle hochkommen, mal sich selbst die Frage stellen:Was wäre bei einem Rollentausch, auch ohne Täuschung.
Würdest Du dann den KV rückabwickeln, oder Dich an der Sache beteiligen?
Wenn ja, bist Du ein SEHR EHRLICHER MENSCH, und hast mein Bewunderung. Ich jedenfalls wäre als Verkäufer froh, den Mangel nicht vorher festgestellt zu haben, denn betrügen fällt mir persönlich auch sehr schwer. Und das gilt vermutlich auch für den Verkäufer.

Aber eventuell ist der Schaden nicht allzu groß!

Jörg

Bergbewohner1 am 01 Okt 2009 20:30:55

cojo hat geschrieben:sehe ich leider auch so.
Der Verkäufer könnte tatsächlich nichts davon gewusst haben.
Und somit hatte er Glück und du Pech.

Bevor da irgend welche Hassgefühle hochkommen, mal sich selbst die Frage stellen:Was wäre bei einem Rollentausch, auch ohne Täuschung.
Würdest Du dann den KV rückabwickeln, oder Dich an der Sache beteiligen?
Wenn ja, bist Du ein SEHR EHRLICHER MENSCH, und hast mein Bewunderung. Ich jedenfalls wäre als Verkäufer froh, den Mangel nicht vorher festgestellt zu haben, denn betrügen fällt mir persönlich auch sehr schwer. Und das gilt vermutlich auch für den Verkäufer.

Aber eventuell ist der Schaden nicht allzu groß!

Jörg


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