rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

AUFLASTUNG TRANSIT 03.07 SINVOLL ?


Gast am 08 Okt 2009 08:57:36

Hallo,

ich hab da mal ne Frage:
Wir haben einen Ford Freetec 598,Bj. 03.07 mit 140 PS , Zwillingsbereifung und zul. GG. von 3,5 Tonnen und damit immer hart an der Grenze mit dem GG,aber nicht darüber.
Macht eine Auflastung Sinn und ist man mit der Auflastung dann nicht automatisch über der 3,5 t Grenze mit all ihren Nachteilen wie GO-BOX , Überholverbot,Geschwindigkeitsbeschränkung etc ?

lg
peter

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

goliver am 08 Okt 2009 09:18:29

Hallo Peter! Ich habe gerade unseren Transit auf 3,85t aufgelastet. Hier der Beitrag dazu: --> Link
Nächste Woche fahren wir durch die Schweiz nach Italien zum Lago Maggiore. Zum ersten mal mit > 3,5t :D Ich bin mal gespannt wie das so ist. Das einzige was mir ein wenig Sorge bereitet ist das LKW-Überholverbot. Aber das soll sich vielleicht noch ändern... Siehe dazu hier: --> Link Wenn mir das ganze dann doch nicht passen sollte, wird halt wieder abgelastet. Das ist auch kein Thema! Der ganze Spaß hat nur 65 Euro gekostet.

Oliver

Gast am 08 Okt 2009 09:30:06

goliver hat geschrieben:Hallo Peter! Ich habe gerade unseren Transit auf 3,85t aufgelastet. Hier der Beitrag dazu: --> Link
Nächste Woche fahren wir durch die Schweiz nach Italien zum Lago Maggiore. Zum ersten mal mit > 3,5t :D Ich bin mal gespannt wie das so ist. Das einzige was mir ein wenig Sorge bereitet ist das LKW-Überholverbot. Aber das soll sich vielleicht noch ändern... Siehe dazu hier: --> Link Wenn mir das ganze dann doch nicht passen sollte, wird halt wieder abgelastet. Das ist auch kein Thema! Der ganze Spaß hat nur 65 Euro gekostet.

Oliver


Hallo Oliver,

Danke für Deine Antwort,ich habe Deinen Thread gelesen und deswegen meinen eröffnet,um hier ein wenig mehr über die Vorteile bzw. Nachteile dieser/Deiner Maßnahme zu erfahren denn hier in diesem Forum ist ja doch eine gewaltige Menge von Spezialwissen versammelt.

lg
peter

Anzeige vom Forum


traveller-71 am 08 Okt 2009 10:24:12

Hallo Peter,

das Thema wurde schon mehrfach diskutiert. Viele Infos dazu findest Du z Bsp hier
--> Link

Gast am 08 Okt 2009 10:57:31

traveller-71 hat geschrieben:Hallo Peter,

das Thema wurde schon mehrfach diskutiert. Viele Infos dazu findest Du z Bsp hier
--> Link


Danke traveller-71,
Danke allen Usern in dem von Dir erwähnten Thread!
Danke dem Forum.
Damit ist meine Entscheidung ganz klar gefallen:
Ich laße es wie es ist und werde nicht auflasten!
Sollte ich eines Tages wirklich mal ein paar Kilo zuviel haben,(bisher noch nicht vorgekommen,vor jeder größeren Fahrt wird der reisefertige "HENRY" incl.Besatzung im Lagerhaus gewogen)kann ich den Dingen ,die da kommen könnten,gelassen entgegen sehen.

lg
peter

traveller-71 am 08 Okt 2009 22:10:32

Hallo Peter,

nach den ganzen Infos habe ich auch beschlossen, das Womo erstmal auf 3,5t anzumelden und so lange wie möglich, dabei zu bleiben. Im Moment sind wir gewichtsmäßig allerdings an der Grenze.

Deshalb habe ich Anfang letzter Woche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford angefordert, damit ich die Unterlagen für die Auflastung schon mal vorliegen habe.

Sollte es vom Gewicht noch viel mehr werden und/oder sich die Verkehrsvorschriften für Womo über 3,5t etwas entspannen, werde ich auch auflasten.

Gast am 09 Okt 2009 10:39:26

goliver hat geschrieben:Hallo Peter! Maggiore. Zum ersten mal mit > 3,5t :D Ich bin mal gespannt wie das so ist. Das einzige was mir ein wenig Sorge bereitet ist das LKW-Überholverbot.
Oliver

Bisher gilt für Wohnmobile über 3,5 to noch die Ausnahmeregelung.
Jörg

Lancelot am 09 Okt 2009 12:07:52

cojo hat geschrieben:Bisher gilt für Wohnmobile über 3,5 to noch die Ausnahmeregelung.


... für Vmax auf BAB in D = 100 km/h

KEINE Ausnahmeregelung für´s LKW-Überholverbot (noch nicht) :!:

goliver am 09 Okt 2009 12:53:20

Wie ist das eigentlich im Ausland? Z.B. Schweiz? 80 km/h?

Lancelot am 09 Okt 2009 14:39:43

Schweiz LKW > 3,5 to leider nur 80 km/h ... --> Link

Macht aber nix ... durch die (kleine) Schweiz bist Du auch mit 80 ruck-zuck durch :D :D

Übrigens sind die Schweizer ziemlich pingelig mit ihren speed-limits, ich wurde mal mit 53 km/h gestoppt und wollte da "auf Toleranz" oder so ... Der (sehr freundliche, aber bestimmte) Polizist hat mir erklärt, er hätte noch nie ein Schild mit 53 km/h gesehen ... :(

Gast am 09 Okt 2009 15:10:11

traveller-71 hat geschrieben:Hallo Peter,

nach den ganzen Infos habe ich auch beschlossen, das Womo erstmal auf 3,5t anzumelden und so lange wie möglich, dabei zu bleiben. Im Moment sind wir gewichtsmäßig allerdings an der Grenze.

Deshalb habe ich Anfang letzter Woche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford angefordert, damit ich die Unterlagen für die Auflastung schon mal vorliegen habe.

Sollte es vom Gewicht noch viel mehr werden und/oder sich die Verkehrsvorschriften für Womo über 3,5t etwas entspannen, werde ich auch auflasten.


Hallo traveller-71,

kannst Du nicht für mich auch gleich die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford anfordern?
Meine KFZ-Nummern hast Du ja. :D

lg
peter

Gast am 09 Okt 2009 15:11:14

traveller-71 hat geschrieben:Hallo Peter,

nach den ganzen Infos habe ich auch beschlossen, das Womo erstmal auf 3,5t anzumelden und so lange wie möglich, dabei zu bleiben. Im Moment sind wir gewichtsmäßig allerdings an der Grenze.

Deshalb habe ich Anfang letzter Woche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford angefordert, damit ich die Unterlagen für die Auflastung schon mal vorliegen habe.

Sollte es vom Gewicht noch viel mehr werden und/oder sich die Verkehrsvorschriften für Womo über 3,5t etwas entspannen, werde ich auch auflasten.


Hallo traveller-71,

kannst Du nicht für mich auch gleich die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford anfordern?
Meine KFZ-Nummern hast Du ja. :D
Ich würde es auch so machen wie Du.

lg
peter

traveller-71 am 09 Okt 2009 16:00:03

Hallo Peter,

Freetec 598 hat geschrieben:
traveller-71 hat geschrieben:Hallo traveller-71,

kannst Du nicht für mich auch gleich die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Ford anfordern?
Meine KFZ-Nummern hast Du ja. :D
Ich würde es auch so machen wie Du.

lg
peter


Du hast mir einen Gefallen getan, also ist es ganz klar, dass ich Dir auch helfen werde ;).

Für diese Unbedenklichkeitsbescheinigung brauch man allerdings den ganzen Fahrzeugschein, dh FahrgestellNr. alleine reicht nicht und natürlich die Anschrift, damit Ford weiß, wohin es gesendet werden soll.

Details sollten wir allerdings per Mail klären. Ich schicke Dir eine PN mit meiner Mailadresse.

juergt am 09 Okt 2009 16:09:59

Hallo Wolfgang

Da muss ich dich korrigieren. Wohnmobile über 3.5t sind in der Schweiz den Bussen gleichgestellt und dürfen 100km/h fahren.

Auch bei den Geschwindigkeitsübertretungen gibt es eine Toleranz. Falls du 3 km/h zu schnell gefahren bist, hattest du effektiv 58km/h zuviel. Es werden bei den alten Radargeräten 5km/h und bei den neuen 3km/h abgezogen. Die Polizei sagt dir immer wie viel du die Toleranz überschritten hast. D.h. Bei 5km/h Uebertretung bist du 58 oder 60km/h gefahren.



Jürg

Lancelot am 09 Okt 2009 16:26:44

juergt hat geschrieben:Da muss ich dich korrigieren. Wohnmobile über 3.5t sind in der Schweiz den Bussen gleichgestellt und dürfen 100km/h fahren.


Danke für Info ... wieder was gelernt :)

juergt hat geschrieben:Auch bei den Geschwindigkeitsübertretungen gibt es eine Toleranz. D.h. Bei 5km/h Uebertretung bist du 58 oder 60km/h gefahren.


Na ja, das mag sein, aber ich hab halt versucht, die restlichen 3 km/h auch noch "abzuhandeln" (um es bei einer Verwarnung zu belassen, wäre in D vieleicht gegangen), der freundliche schweizer Polizist war da gaaaanz cool und hat mir (glaub ich) 15 Fränkli abgenommen ... na ja, ich hab´s überlebt ... und passe seither besser auf :)

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Auflastung Ford Transit 2008 - Unterlagen und sonstiges...
Suche Schaltplan vom Fort Transit BJ 2001
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt