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Es gibt hier im Forum mehrere Threads, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, ob man unbedingt unter 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht bleiben oder ob man lieber auf 3,8 bzw. 3,85 to auflasten sollte :
> --> Link > --> Link > --> Link > --> Link Die Nachteile sind in den Threads sehr akkurat aufgelistet worden. Um einige kommt man nicht herum : • neuere Führerscheine reichen nicht • Versicherung teurer • TÜV und AU ab dem sechsten Jahr jährlich erforderlich • in Österreich für die Autobahn eine extra Mautbox nötig • Schwerlastabgabe in der Schweiz (aber günstiger als die Vignette für PKW) Bei anderen kommt es darauf an, ob man erwischt wird : • Überholverbot für LKW gilt auch für Womos • Geschwindigkeitsbegrenzung :100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen • höhere Mautgebühren • oft Durchfahrtseinschränkungen • gelbe Rundumleuchte ist mitzuführen • Parken nur zulässig mit mindestens 25m Abstand von Wohnhäusern • in geschlossenen Ortschaften nachts beim Parken die Standlichter einzuschalten Was mir in den Threads fehlt, ist eine Information darüber, wie hoch das Risiko ist, bei einem Verstoß gegen diese zweite Gruppe von Vorschriften erwischt zu werden. Wohlgemerkt : Es geht hier nicht um regelrechte LKWs, sondern um Womos, die sich äußerlich nicht von solchen Mobilen unterscheiden, die nicht aufgelastet sind und für die die obigen Einschränkungen deshalb nicht gelten. Skrupel hätte ich eher, mit einem nicht aufgelasteten, aber überladenen Womo zu fahren, als mit einem aufgelasteten Fahrzeug gegen diese Vorschriften zu verstoßen. Ich denke zum Beispiel an die oft kilometerlangen Schlangen von Brummis, die sich – wegen eines Überholverbots für LKWs - auf der rechten Fahrspur vor dem Elbtunnel in Hamburg im Schritttempo (wenn überhaupt) vorwärts bewegen. Warum sollte ich an denen nicht mit etwa 60 km/h (so schnell fahren dort die PKWs meist) vorbeifahren? Nur weil es formal verboten ist? Warum sollte ich auf einer leeren Autobahn nicht einmal 110 km/h fahren dürfen? Oder auf einer leeren Landstraße 90? Wie groß ist deshalb das Risiko, dass die Polizei Womos, die genauso wie solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.5 to aussehen, herauspickt, um herauszufinden, ob sie nicht doch als LKWs gelten und ihr Fahrer deshalb gerade eine Ordnungswidrigkeit begangen hat? Ich kann ein solches Risiko nicht erkennen. Oder irre ich mich doch? Gibt es unter Euch hierzu irgendwelche Erfahrungen? Apropos Risiko : In den Threads fehlen auch Hinweise, welches Risiko man mit einem überladenen Womo eingeht, heraus gewunken zu werden und auf eine Waage fahren zu müssen? Deshalb, weil es so etwas bei Womos gar nicht gibt ? moin Wolfgang,
ich bewundere Deinen exakt aufgelisteten Umgang mit Imponderabilien bzgl. Verkehrsverstößen bei WoMos über 3,5 to GG genauso wie Deine von mir geschätzte kulturelle und geschichtliche Kompetenz. Aber wo soll der zweite Teil Deiner Feststellung als Frage hinführen? Ist das "ziviler Ungehorsam"? :anonym: Viele Frank04 Hallo Wolfgang,
also du willst wissen wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden wenn du nun deinen Knaus meinst sehe ich das als gering an da du ja deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet hast man sieht von Aussen nix. Anders sehe ich das bei 3 Achsern oder großen Wohnmobilen mit einer höhe wie ein Reisebus da glaube ich schon könnten die Polizisten auf die Idee kommen mal nachzusehen Micha Hallo, Wolfgang. Ich finde, das ist alles eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. Wenn Du zugrunde legst, daß es etwa seit den 80er Jahren ruhig wurde im Ländle, insbesondere um die RAF und die Studentenunruhen und wenn Du weiter zugrunde legst, daß deshalb bei der Fakultät grün/ weiß bzw. blau/ sílber im Raume Hamburg das Personal seither permanent reduziert wurde, dann ist zumindest von der Wahrscheinlichkeit her das Risko erwischt zu werden, heute kleiner als "damals", als es noch viel mehr "Schupos" gab. Es ist ja heute eher die Seltenheit, daß man mal für etwas angehalten wird oder in eine nächtliche Kontrolle gerät, und das kommt nicht ganz von ungefähr. So viele sind gar nicht mehr da, die neben der täglichen Einsatzbewältigung noch Zeit für Kontrollen dieser Art haben. Eine Garantie wird Dir freilich niemand geben, unbehelligt zu bleiben.
- Schaschel
Hallo Wolfgang, ich will mal aus unserer Praxis (Iveco 4,2 to, aber mit Zwillingsbereifung, daran evtl. schneller "kenntlich") anworten: Überholverbot: sehr gefährlich (4x erwischt, 1x verwarnt, 2x 40,-- € ausnahmsweise ohne Punkte, 1 x 40,-- € plus 1 Punkt) ... ICH überhole nicht mehr (außer im Notfall :wink: ). Geschwindigkeit: wir fahren auf BAB 100 Navi-km/h, das reicht ... auf guten Landstraßen fahren wir das auch, noch NIE erwischt worden. Mautgebühren: ärgerlich, aber unvermeidbar ... nimm´s wie es ist .. Alle anderen Bestimmungen ... peanuts ... hat mich noch nie jemand deswegen "angemacht" ... Gute Fragen,
ich glaube die Antworten lassen sich nur experimentell und indivuell ermitteln - good luck! Hi,
sehe ich auch so wie schaschel (ist zwar büsschen OT, aber..): Wenn man sich mal die Einsatzpläne der Fraktion blausilber ansieht, dann haben die tags und nächtens ganz woanders nach Stundenplänen nachzuschauen: Hier sitzt ein Abgeordneter (wovor muss der eigentlich geschützt werden, vor seinem eigenen Wahlvolk ?? und wenn, dann warum?) bzw dessen Familienwohnsitz-Haus, dort ein VIP oder noch nen reicher, ne Bank oder ein Pelzhändler, da bleibt kaum noch Zeit für was anderes. Ist bei denen wie bei der Post und Co: Früher DIENTE auch diese Einrichtungen mit Filialen bei jedem Dorf - so wie es sich auch gehört - dem GANZEN Volk, heute nur doch den Aktionären. Aber angeblich haben wir, das Volk, es so gewollt. GUUUUUTE Frage
Seit 20 Jahren bin ich mit etwas größeren Wohnmobilen unterwegs. Der Tempomat steht in D oft bei der 100er Marke - auch mit Anhänger. Überholverbot: Da bin ich etwas vorsichtig. Erwischt wurde ich noch nie. Gewichtskontrolle hab ich mit dem Wohnmobil noch nie erlebt. Allgemeine Polizeikontrolle - mit dem Wohnmobil - bisher NIX. Grenzkontrolle - einmal spanisch französiche Grenze - mehr als 1 Stunde da gings richtig zu Sache!! Grund war auch klar - geplant war ein Duschstopp in der Gegend von Narbonne. Nach 10 Stunden Nachtfahrt seh ich ab und zu nicht mehr ganz taufrisch aus - zudem lange graue Haare - nen vernünftigen Ami als Zugfahrzeug und auf dem Trailer was für Erwachsene - klar ich mußte Rauschgift dabei haben. Die haben aber keins gefunden. Pijpop Abgesehen vom "erwischt-werden" gibts aber doch noch eine andere Problematik:
Hab mal mit deutlicher Überladung (bis 3,5 to aber schwerer) oder mit 90/110 kmh (bei >3,5 to) oder im LKW-Überholverbot (>3,5 to) einen Unfall....auch unverschuldet....da freuen sich die Versicherungne, weil sie nämlich nicht mehr einspringen.........grob fahrlässig und was weiß ich....im Vergleich zu der Schererei (da kanns an die Existenz gehen) sind die verschiedenen Belastungen durch eine Auflastung (Maut, langsamer fahren, LKW-Überholverbote was weiß ich) Pippifax..... günter Woher könnte die Versicherung wissen, das zum Zeitpunkt des Unfalls das zulässige GG überschritten war?????????? Und wie soll das nachgewiesen werden????????????????
Unser WoMo ist auch von 3,85 auf 3,5 abgelastet, damit wir schneller fahren und überholen können (damals war noch 80km/h). Wir sind seit 1992 nur einmal in Frankreich zur Alkoholkontrolle angehalten worden, ansonsten hat sich die Polizei auch bei 120 auf der Bahn nicht für unser WoMo interessiert. Hallo lwk,
es geht auch um Deinen Kopf. Bei Unfall ausserdem um den der anderen Beteiligten! Hättest Du dann soviel Geld und Gewissen? Das kann doch kein Urlaub sein, wenn man ablasten lässt, um schneller fahren zu können.. :eek: Wieviel Zuladung hast Du denn noch, wenn Du abgelastet in Urlaub fährst? :?: Übrigens, die Beweislage bzgl. Überladung ist heutzutage sehr einfach festzustellen. Und für den Überlader im Strafrechtsbereich angesiedelt. Gute Fahrt Frank04 Was haben ablasten und schneller fahren mit Urlaub zu tun.
Das war die Frage: WIE stellt die Versicherung fest, das das Fahrzeug überladen war? Das Leergewicht ist unter 3 to. Schlechtes Gewissen? Weshalb? Weil ich die dritte Spur (ganz links) benutzen darf um Schlafmützen von Autofahrern legal zu überholen? Hi,
ja heiliger Bimbam, wie stellen sie es wohl fest? Bei einem Unfall, bei dem es um was geht (Personenschaden mit Lebensrenten in petto und Co), wercen die verunfallten Fahrzeuge eh von der Polizei in versiegelten Gewahr genommen vom Staatsanwalt wegen der Klärung Schuldfrage/wer bezahlt/büsst und die Versicherungen bzw der Staatsanwalt haben alle zeit der Welt, diese zu untersuchen, zu wiegen, fahrdynamische Prozesse damit druchzuführeen, die Funktionsfähigkeit der Bremsen zu testen und so nachzuweisen, dass z.B. das Womo nicht nur überladen war sondern auch KEINE notwendige technische Inspektion gemacht wurde (Z.B. Bremsöl nic ht wie vorgeschrieben alle 2 jahre gewechselt, deshaqlb war Wasser im Bremsöl und deshalb hat sich an der erhitzte Bremse im Bremsöl wWasserdampf gebildet und deshalb war die Bremswirkung nähe Null und deshalb war der halter schuld an dem Unfall) >>sprich grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der Halter damit (und mit der Überladung !!) entgegen den Vertragsbedinugungen aus der Versicherung das Risiko für die Versicherung grob fahrlässig erhöht hat und zwar damit dergestalt, dass sie nicht zahlen muss bzw wenn sie es doch tut/muss, dann beim Halter ein Leben lang finanziellen Rückgriff nehmen kann. Kurz etwas zum Thema Kontrollen.
Ich bin in den 7 Jahren, wo ich meinen LT28 hatte, 2x kontrolliert worden, beide mal in der Schweiz. Einmal vor Brugg nachts um 23 Uhr, offensichtlich eine Routine- oder Alkoholkontrolle, die wollten meinen FS und die Kfz-Papiere sehen, sind einmal ums Fahrzeug gelaufen, haben nachgeschaut, ob ich eine Vignette habe und haben mir eine gute Weiterfahrt gewünscht. Fahrzeug war urlaubsbereit beladen, incl. Fahrräder auf dem Fahrradträger. Das 2. Mal beim Grenzübertritt in Schaffhausen-Bargen, da war die Kiste schon ziemlich verrostet, da musste ich auf die Waage. Weil ich aber nur zu einem Eishockeyturnier gefahren bin und die Kiste nur als billige Übernachtungsmöglichkeit beim Eisstadion gebraucht habe, hatte ich außer meiner Schiedsrichterausrüstung und ein paar Klamotten nichts dabei und die Grenzer waren sichtlich enttäuscht, dass ich nicht einmal annähernd an das ZGG gekommen bin, zudem war das Fahrzeug von 2,8to auf 3,2to aufgelastet. Aber außer der Waage wollten die nichts von mir. Übrigens bin ich selbst in 7 Jahren mit dem LT28, den ich gebraucht gekauft habe, 140 TKm gefahren, u.a. durch ganz Europa, da sind 2 Kontrollen sehr wenig. Soweit ich weiss, werden Unfallfahrzeuge nur dann sichergestellt, wenn der Verdacht auf technisches Versagen vorliegt. Ansonsten passsiert das nicht, die Fahrzeuge werden nur abgeschleppt und stehen zur Verfügung des Halters.
Von einem einmaligen Bremsvorgang kann sich die Bremse nicht so weit erhitzen, dass sie durch überalterte Bremsflüssigkeit und damit verbundener Dampfblasenbildung ausfällt. (Bremsflüssigkeit hat mit Öl überhaupt nichts zu tun, deshalb ist die Bezeichnung "Bremsöl" irreführend!!) Nochmal zur Überladung: von wieviel Kilogramm reden wir denn hier? Wer z.B. ein zGG von 3.500 kg hat und dann mit 3.850 durch die Gegend fährt hat gerade mal 10% Überladen. Die Sanktion dazu steht in einem Beitrag weiter oben. Ich würde mit so einem Fahrzeug nicht fahren. Wir haben jedoch ein zGG von 3.850 kg, das wegen der damaligen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3.500 kg abgelastet worden ist, ohne irgendeine technische Veränderung. Wenn ich dann mit 3.650 kg unterwegs bin, habe ich kein schlechtes Gewissen. Hallo zusammen,
laut Bußgeldkatalog von 2009 gilt für überladene Fahrzeuge bis 7,5 t zul. GesGew. folgendes. Bei überladung: mehr als 5-10% = 10€ mehr als 10-15% = 30€ mehr als 15-20% = 35€ mehr als 20% = 95€ mehr als 25% = 140€ mehr als 30%= 235 € soviel hierzu. Was mich aber beschäftigt ist, was ist wenn ich überladen erwischt werde. Unser Adria ist technisch mit Luftfederungen fertig für 3,85 t. Das heißt das Auto kann das Gewicht tragen. Nur ich habe es wegen den vielen negativen Gründen nicht eintragen lassen. Habe ich nun ca. 3,8 Tonnen Gewicht, lade ich dann den überflüssigen Ballast ab, oder bekomme ich nur ein Bußgeld in höhe von 10€ ? Mal ehrlich unser Adria 7,5 m länge hat Reisefertig mit vollen Tanks und allem anderen Zeug , incl. 2 Personen ,3560 Kg gewogen.
Bei einer Überladung von bis zu 10% muß hier in D niemand abladen, es bleibt bei der Verwarnung von 10 Euro. Nur wenn's mehr als 10% sind, muß was raus - auch bei dir. Wenn das Fahrzeug technisch auf 3,85 t ausgelegt ist und diese Grenze nicht überschritten wird, kann niemals, die nur auf dem Papier stehende Überladung von 350 kg, zum Unfall beigetragen haben.
Oh oh, da musst Du dich aber warm anziehen bei einer solchen Aussage, denn laut Bericht welchen wir im ARD gesehen haben letzten Sommer wird auch bei euch abgeladen und zwar an Ort und Stelle. Der Womo Fahrer war direkt etwas verzweifelt. Die gewogenen 3560 sind kein Problem, in der CH wird aktuell 3% vom gewogenen Gewich als Messungenauigkeit abgezogen. Mit 3'600 Kg sollte man da durchkommen.
Um wieviel Prozent hatte er denn überladen? Ich habe nicht geschrieben, dass man hier in Deutschland nie abladen muß. Wer ein zulässiges Gewicht um mehr als 10% überschritten hat, fährt so sicherlich nicht weiter. Diese 10% gelten selbstverständlich für alle Gewichte, also neben dem Gesamtgewicht auch für die einzelnen Achslasten. Da ist man sehr schnell dabei, wenn man nicht darauf achtet.
Mit solch einer Aussage wäre ich schon vorsichtiger. Wiegetoleranzen sind kein Freibrief für's Überladen. Es kann ja sein, dass die Waage im Extremfall anstelle 3560 kg plötzlich fast 3% mehr, also 3660 kg anzeigt. Was dann 50 kg Übergewicht in der Schweiz kosten, weiß ich leider nicht. Hi lwk,
sorry, aber Du begreifts es nicht oder willst es nicht begreifen: sicherstellugn des unfallfahrzeugs: Ich hatte geschrieben, wenn es um was geht, also um eine gravierende Schuldfrage, zumal bei gravierendem personenschaden, Schwerverletzung usw z.B. (bei der es dann auch um viel Geld geht in der Regel), wird das Fahrezg immer unter staatsanwlatschaftlichen Verschluss genommen - auch wenn einer der Beteiligten Rechtspersonen, die Versicherung z.B. das beantragt aus ihrer Interessenslage heraus. Wasser im Bremsöl: Es ging nicht um einen "einmaligen" Bremsvorgang und ob überhaupt vor Unfall gebremst wurde oder nicht. Es ging darum, das Dir die Versicherung aus der technischen Begutachtung des unfallwagens nach einem (schweren) Unfall evtl nachweist, dass Du das Fahrzeug entgegen Deiner Verpflichtung lt. Versicherugnsvertrag nach den anerkannten Regeln der Technik , z,B. mangels nicht regelmäßige Inspektionen nicht in einem technisch sichern Zustand erhalten hast und Du damit weil dies grob fahrlässig handelnd die Versicherung aus der haftung genommen hast (wenn z.B. das Bremsöl nicht alle 2 jahre geweschelt wurde z.B - sie weisen Dir damit GRUNDSÄTZLICHE grob fahrlässige einseitige Risikoerhöhung zu ihren Lasten nach undso dieser Nachweis gelingt, sind sie mehr oder weniger aus der haftung und nehmen bei Dir Regress) REGELN sind das Eine.............
:!: Und das Gewissen ist das Andere. Ich wünsche niemanden von den Kollegen hier, dass er jemals in die Situation kommt, vor sich durch seinen Unfall verletzte Menschen auf der Strasse liegen zu sehen UND zu wissen, dass er dabei technisch genau ausgeklügelte Systeme durch "Eigenschläue" aushebeln wollte. Die "Beweisführung" ist dann unbedeutend. Das ist, glaube ich wichtig, zu wissen. Wie cool und schlau ist man dann noch? Hallo,
in Frankreich gibt es laut Code de la Route ( StVO ) 0% Toleranz Grenze. Es liegt im Ermessen der kontrollierenden Behörden: Bis 10% beträgt das Strafmandat 90 Euro...aber auch die 10% Übergewicht müssen an Ort und Stelle ausgeladen werden, bevor die Reise fortgesetzt werden kann. Über 10% wird es sehr teuer und das Fahrzeug kann vorübergehend beschlagnahmt werden ( Mise en fourrière )... , gary32 Nur ein kurzer Beitrag, der nicht der Rechtfertigung des Überladens dienen soll: Bei den meisten Versicherern und den neueren Bedingungen ist selbst die grobe Fahrlässigkeit (und unter die fällt nicht eine Überladung BIS 10%) in der Kaskoversicherung regreßfrei mitversichert.
Bei Haftpflichtschäden zählt sowie die neue Verschuldensregelung. Bei der Lösung von smeagol (die wir übrigens auch gewählt haben) kann von keiner Mitschuld ausgegangen werden (Aussage eines Versicherers, die mir vorliegt.), da das Fahrzeug für das Gewicht ausgelegt ist und dies auch vom TÜV bestätigt wurde. (Steuerhinterziehung wäre ein anderer Punkt, aber da habe ich noch ne andere Meinung zu....) Ich denke auch, daß ein eingetragenes ZGG sicherlich typspezifisch eingehalten werden sollte, jedoch sehe ich es z.B. im Bereich von 5% (und hier reden wir schon von 175 kg) nicht päpstlicher als der Papst. Aber wir können ja mal weiterdiskutieren. Ist interessant. Viele Martin
Gary32 : Weißt du,wie das Ermessen in der Praxis aussieht? Muss man auch bei 1 % Überladung 90 € zahlen und abladen. Ich kann mir das nicht recht vorstellen. Wenn doch, wäre das mal ein Thema für die EU-Verkehrsminister-Konferenz. Irgendwie sollte so etwa in Europa doch vereinheitlicht werden. Hat jemand von Euch denn Erfarungen aus anderen Ländern,wie etwa Spanien, Portugal oder Italien ?
Wenn du das Gutachten des TÜV bei dir hast, brauchst du weder das eine noch das andere befürchten, weil du ja nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug auf 3,85 t aufgelastet ist. Und das ist das Entscheidende. Dass du die Auflastung nicht hast eintragen lassen, ist eine andere Sache. Dafür kannst du allenfalls ein Verwarnungs-/Bußgeld wegen dieser Nichteintragung erhalten und evtl. noch Steuer nachzahlen müssen. Das alles aber auch nur, wenn die Polizei, die gerade dein Fahrzeug gerade gewogen hat, die Nichteintragung deiner Heimatbehörde mitteilt. Ob sie das in einem solchen Fall tut, kann ich abernicht beurteilen. Vielleicht kannst du ja auch glaubhaft erzählen, dass du sie vergessen hast und es natürlich unverzüglich nachholen wirst. @ woro 1
kann nur berichten was ich aus den französischen Womo Foren darüber erfahre. Fest steht dass in Frankreich öfters kontrolliert wird früher, bedingt auch durch die rasante Zuwachs Zahlen von Womo´s der letzten Jahre. Laut Gesetz ist, wie oben bereits erwähnt 0% Toleranz und ein ausladen des Übergewichtes wird erforderlich zum weiterfahren. Ob man den Wassertank leeren kann ? Wir bereisen F. seit 1971, wurden nie kontrolliert und nie eine Wiege- Kontrollstelle beobachtet... , gary32
Ob Du die Auflastung eintragen läßt oder nicht bleibt allein Dir überlassen. Und die Steuern richten sich nicht danach was das Womo technisch wiegen könnte,sondern nach den eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht. Und bei einer Kontrolle zählt das Gutachten überhaupt nicht,das interessiert den Beamten garnicht. Nur das eingetragene zGG. dieter
Woher weißt du denn das? Wenn aufgrund eines Gutachtens des TÜV feststeht, dass ein Fahrzeug nicht überladen ist, kann ein Polizist doch kein Bußgeld wegen Überladung verhängen. Wenn doch, würde ich einen solchen bürokratischen Unsinn sicherlich nicht akzeptieren.
Das Fahrzeug ist überladen wenn das zulässige Gesamtgewicht,was in der Zulassung steht,überschritten ist. Da kannst Du Gutachten mitschleppen soviel Du wilst. Dieter Das ist wahr. Habe zwei Bekannte bei der Polizei diesbezüglich befragt. Das Gutachten schützt Dich nur bei der Versicherung, da hier der Gutachter nicht argumentieren kann, daß das Fahrzeug technisch überladen gewesen ist und somit kausal mit dem Unfallverschulden (Bremsweg etc.) zusammenhängt.
Polizeilich gesehen ist das (und auch unser) Fahrzeug überladen, aber lt. Aussage der Polizei wird dies halt im Rahmen der schon genannten Toleranzen gehandhabt bzw. bestraft. Bei örtlicher Kontrolle könnte man das (mitgeführte) Auflastungsgutachten auch mit anführen. Normalerweise würde da nicht viel passieren (O-Ton "wenn man nicht gerade an einen jungen Heißsporn gerät") und man kann weiterfahren. Ok, ab 10% könnte auch die Toleranz bei der Polizei irgendwann zu Ende sein, aber das ist ja auch ok. Viele Martin
Yes, genauso ist es und kann auch nur so sein. Wo kämen wir hin, wenn's anders wäre: Dann würde jeder 7,5t auf 3,5t ablasten, weiter bis 7,5 beladen aber fahren wie ein 3,5tonner (und statt mit 80 km/h am Stauende mit 130 km/h reinbrettern.....) Für die Ahndung von Überladung gilt nur eines: Das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren. Seekater Also,
ich weiß net: macht Euch doch weiter nen Kopp darum, ob 7,46623 % Überladung straffrei sind oder nur 10,- € Bussgeld kosten! Fahrt auch mit leerem Wassertank los, um Euer zul. GGewicht net zu überschreiten (Kann ich auch gleich Pkw fahren :D ) Ich finde die von Euch verursachte und zu verantwortende Gefährdungslage einfach sch...e! Das hat was mit Verantwortung gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern zu tun. Fahrt wenigstens rechts, langsam und stellt dann ruhig den Sitz eine Stufe höher, weil Ihr ja so clever seid... :) Glaubt mir, ich habs erlebt und es hat mich geprägt. Diskutiert hier eigentlich mal irgendjemand über die Vorteile von Gewichtsersparnis UNTERHALB des gesetzlichen Limits? :eek: Liebe Frank04 Heidewitzka. Was soll denn das nun ?
Wieso denn mal nicht ? Dich wird es auch interessieren, wenn Du mal zu schnell gefahren sein wirst (aber ja warscheinlich noch nie...), ob Du 10 EUR oder 30 EUR zu zahlen hast.
A) wurde wohl nicht "leerer" Wassertank gesagt. B) Falls jemand weniger Wasser zulädt, was wirfst Du ihm denn jetzt wieder vor ? Daß er versucht, die von Dir kritisierte Überladung zu vermeiden ? Andere kaufen sich leichteres Mobiliar, andere laden nicht so viel Wasser. Na und ?
Was für eine verursachte Gefährdungslage ? Ich beziehe mich mal in diesen Vorwurf ein und habe -ebenso wie smeagol- extra eine technische Auflastung vornehmen lassen. Es ging lediglich um die Eintragung, und da wird man wohl nochmal drüber diskutieren dürfen.
Sach- und fachlich aller höchstes Nievau.
Nur Vorwürfe.... Von mir aus gerne, aber warum fängst Du nicht einfach damit an ? Eigener thread - fertig. Aber lass´ andere auch bitte in Ruhe diskutieren - ich dachte dafür wäre solch ein Forum. So. Ich möchte keinen Streit hervorbrechen, aber wenn ich Forumsbeiträge lese, deren Meinung ich nicht teilen kann, versuche ich entweder eine sachliche Meinung abzugeben oder ich halte mich raus. Aber ich fahre die Diskussionsteilnehmer nicht unqualifiziert an. Nichts für ungut - viele Martin hallo martin,
es geht hier net um pers. vorwürfe. der von mir sehr geschätzte threaderöffner hat eine frage gestellt, respektive ein problem geschildert, das nun mal mit einer erhöhten gefährdungslage auch für dritte verbunden ist. aufgrund eigener erschreckender erfahrung hab ich dieses problem deutlich machen wollen. mehr nicht! ich wollte weder dir noch anderen vorsätzlichen "überladern" in die quere kommen :) . bis denne frank04 Hallo Frank,
ich fand halt manchen Satz etwas befremdlich geschrieben. Aber ich denke auch, jetzt mal abhaken. Viele Martin jou bei einem Womo, das technisch für 3,85 to geeignet ist, jedoch nur 3,5 to in den Papieren hat, kann ja wohl nicht von einer Gefährdung gesprochen werden....
Ich persönlich würde mich da immer an das Gerichtsurteil halten (habe es mir für meine Akten mal kopiert) wonach ein WoMo als Personenkraftwagen und nicht als Lastkraftwagen gilt. Ansonsten ist diese Betrachtung "lustig" - wenn ich den thread mit der höheren Reisegeschwindigkeit dazu lege, wo von Reisegeschwindigkeiten von 120 km/h wiederholt die Rede ist - und das sind sicherlich nicht alles -3,5-Tonner..... Unter Gefährdung verstehe ich wenn ein überladener Reisebus mit 120 fährt, oder ein überladener LKW mit 105 !!!!! am besten noch mit einem übermüdeten Fahrer. Ob man da noch von einer Gefährdung sprechen will, wenn ein 3,5 to WoMo (zGG) mit 3,62 to und 110 unterwegs ist?
Man sollte die Kirche im Dorf lassen, wer fährt denn in der Ortschaft genau 50 oder hält sich an 30. Vor den Kontrollen an Kindergärten werden oft die Eltern angehalten die ihre Kinder wegbringen wollen. Nochmal zu der Sicherstellung von Fahrzeugen durch die Polizei: habe bei Verkehrspolizisten nachgefragt und erfahren, das man nur sicherstellt bei Verdacht auf technisches Versagen (Lenkung, Bremsen) oder wenn mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wurde. Wenn die Versicherung das WoMo wegen des Verdachtes der Überladung von einem Sachverständigen untersuchen lassen will, muss die Versicherung doch erst einmal davon erfahren und dann noch aus der Aktenlage heraus Verdacht schöpfen. Da sind doch Wochen ins Land gegangen und es wird doch sehr schwer, da noch einen Nachweis zu führen. Fahrzeugsicherstellung dann, wenn damit eine Straftat begangen wurde? Was ja durchaus schnell passieren kann. Wird bei einem Unfall jemand anderes als der Verursacher verletzt, so haben wir es mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun, für die sich der Verursacher verantworten darf. Das ist z.B. nur der „leichteste“ der möglichen Fälle. Knalle ich aus Bräsigkeit in ein Stauende, kann ich diesen Fall ohne weiteres schnell herbeiführen. Kommt dann ein Krankenhausaufenthalt des Verletzten hinzu, ist dieser schon mal schwer verletzt- zumindest nach der Unfallanzeige. Ich hätte keine Lust, mir „nur wegen der paar Kilo Überladung“ vor dem Kadi eine lange Nase zeigen zu lassen. Oder bin ich einfach nicht „mutig“ genug?
vom Schaschel Mit Sicherstellung in verbindung mit einer Straftat ist zB. ein Einbruch gemeint, bei dem das Fahrzeug als Rammbock oder Fluchtwagen genutzt wurde. Ich habe extra nachgefragt, bei Personenschäden wird nicht automatisch sichergestellt, sondern nur bei Verdacht auf technischem Versagen. Ausserdem würde ich sagen, das den WoMo's eher einer hinten reinfährt, als das ein WoMo irgendwo auffährt. Die Erfahrung aus einem anderen Forum (Cobra Forum) hat gezeigt,
es lesen auch FREMDE mit, gerade bei solchen Themen, die an die Grenzen von Erlaubtem reichen oder auch Verbote überschreiten. Die Jungs haben zwar keine Probleme mit zGG oder leeren Wassertanks, sondern haben die Zulassungs-Möglichkeiten und Eintragungen in die Papiere von importierten oder selbst aufgebauten COBRA`s besprochen. In solchen Fällen hilft die Kopie der Zulassung eines Fahrzeugs, welches eine solche Eintragung hat, beim TÜV weiter. Dann hat ein Mitglied, welches hier helfen wollte, seine Zulassung ins Forum gestellt. Dem Kollegen hat es geholfen, er hat mit Hilfe der Kopie seine Eintragung und Zulassung erreicht. Der Helfer hat einige Wochen später Besuch einer Abordnung seiner Zulassungsstelle erhalten, die haben seinen Fahrzeugschein eingezogen und die Kennzeichen entsiegelt. Was der TÜV und das Staßen-Verkehrsamt in NRW macht, muß in Rheinladpfalz nicht unbedingt gültig sein. Die öffentliche Diskussion solcher Themen könnte also auch die Rennleitung lesen, und in der Folge die Gewichts-Kontrollen noch etwas häufiger betreiben. Mehr geworden sind die Kontrollen ja schon. Walter Hallo an Alle,
etwas ganz grundsätzliches wurde bisher noch nicht erwähnt, wenn das Fahrzeug mehr als das in den Papieren angegebene Gewicht hat, dann erlsicht vor allem die Allgemeine Betriebserlaubnis, mit allen Konsequenzen im Schadensfall. Da nutzen die 10% Überladungsfreibrief herzlich wenig. Die Versicherung kann dann durchaus in Regress gehen, was viele auch tun werden. Die Polizei stellt auch Fahrzeuge sicher, bei denen es zu einem Personenschaden gekommen ist, um ein Unfallablaufgutachten erstellen zu lassen, wenn die Unfallsituation nicht eindeutig ist. Die Versicherungen haben schließlich ebenfalls ein großes Interesse daran, einen Grund zu finden, warum Sie nicht zahlen müssen. Ein zu hohes Gesamtgewicht lässt sich immer zweifelsfrei belegen. Bei der gefahrenen Geschwindigkeit wird es schon schwerer. Trotz allem würde ich die Kirche mal im Dorf lassen, wenn ich immer Gewichtsprobleme habe, wenn ich in Urlaub fahren möchte, dann würde ich das Fahrzeug auflasten und gut. Alles Andere ist doch Humbug. Andreas Die ABE erlischt nicht durch Überladung, soweit ich weiss, ist das nur eine OWI.
Zu den neuen allg. Versicherungsbedingungen ist bereits weiter vorn sehr kompetent Stellung genommen worden. Sicherstellung bei Personenschäden sehr unwarscheinlich, richtig jedoch: bei unklarem Unfallhergang (also auch ohne Personenschaden). Das man sein Fzg. auflastet, wenn möglich, sollte doch selbstverständlich sein. Meistens wird jedoch an der Bremsanlage doch gar nichts geändert, sondern nur die Tragfähigkeit der Reifen erhöht. Genau so ist es. ABE würde erlischen, wenn ich z.B. die Luftfederung für die Auflastung einbauen aber nicht eintragen lasse (Eingriff in sicherheitsrelevante Teile). Das wird wohl auch (hoffentlich) keiner tun.
Die Auflastung selber....hm. TÜV sagt "Ok, Fahrzeug darf jetzt 3850 kg statt bisher 3500 kg". Stempel drunter. Die Eintragungskosten und weitere schon besprochene Nachteile (Steuer etc.) spar ich mir. Was nun ? Die Versicherung gilt - soviel steht fest. Steuerhinterziehung - stimmt. Aber dann ? Jetzt werde ich mit meinen 3675 kg angehalten. Gut, die TÜV-Bescheinigung wird den Polizisten schlimmstenfalls nicht interessieren, weil es nicht eingetragen wurde. Ok, streng genommen bin ich jetzt 5% überladen, was (Info Polizei MS) den Polizisten nicht interessiert. Ok, malen wir schwarz und es ist ein junger, sehr korrekter Wachmann: Strafe 10 EUR wegen OWI. Gut, ist ja berechtigt. Mein Versicherungsschutz ist intakt, mein Gewissen ist in Ordnung, das Fahrzeug ist technisch für mein Gewicht ausgelegt und ich bin nicht mit 80 an der Schulbußhaltestelle vorbeigeknallt.... Mir steht nicht zu, daß alle sich meiner überzeugten Meinung anschließen müssen, aber ich schließe mich der Meinung an, die Kirche im Dorf zu lassen. Wir beschönigen hier keine Handytelefoniererei während der Fahrt, keine 80 km/h in Schulnähe, keine schwerwiegenden Sicherheitsmängel bei 30-Tonnern oder kein Alkohol am Steuer. Duck und weg...... LG Martin |
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