Umrissleuchten
Zweck
Eine Leuchte, die so nahe wie möglich an den äußersten Punkten (Breite über alles) und so hoch wie möglich am Fahrzeug angebaut ist. Sie dient dazu, die Breite über alles deutlich anzuzeigen. Sie soll bei bestimmten Kfz und Kfz-Anh. die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken..
Vorhandensein vorgeschrieben
für Kfz und Anh. mit einer Breite > 2,1 m,
zulässig bei Fahrzeug mit einer Breite <1,8 m und <2,1 m
Anzahl
2 von vorn und 2 von hinten sichtbar
Farbe
vorne weiß, hinten rot
Anordnung bei Kfz
vorne nicht unter dem unteren Rand der Windschutzscheibe;
symmetrisch zur Mitte; max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand;
Sichtbarkeit
5° nach oben und 20° nach unten;80° nach außen
Ausrichtung
nach vorn und nach hinten
Schaltung
nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umriss- und Seitenmarkierungsleuchten
Kontrolle
Einschaltkontrolle zulässig
Quelle
StVZO § 51b
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