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Positionsleuchten am Wohnmobil Vorschrift?


Jobelix am 08 Okt 2009 20:50:20

Vielleicht weiss es hier jemand, ob Wohnmobile immer wie ein Weihnachtbaum leuchten müssen.
Die seitlichen Leuchten halte ich langen Mobilen ja noch für sinnvoll, aber vorn und hinten oben??? Wofür und Warum? Auf Anhieb hat Dr.Google nichts Verwertbares ausgespuckt...

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wom am 08 Okt 2009 21:09:18

Umrissleuchten
Zweck
Eine Leuchte, die so nahe wie möglich an den äußersten Punkten (Breite über alles) und so hoch wie möglich am Fahrzeug angebaut ist. Sie dient dazu, die Breite über alles deutlich anzuzeigen. Sie soll bei bestimmten Kfz und Kfz-Anh. die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken..

Vorhandensein vorgeschrieben
für Kfz und Anh. mit einer Breite > 2,1 m,
zulässig bei Fahrzeug mit einer Breite <1,8 m und <2,1 m

Anzahl
2 von vorn und 2 von hinten sichtbar

Farbe
vorne weiß, hinten rot

Anordnung bei Kfz
vorne nicht unter dem unteren Rand der Windschutzscheibe;
symmetrisch zur Mitte; max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand;

Sichtbarkeit
5° nach oben und 20° nach unten;80° nach außen

Ausrichtung
nach vorn und nach hinten

Schaltung
nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umriss- und Seitenmarkierungsleuchten

Kontrolle
Einschaltkontrolle zulässig

Quelle
StVZO § 51b

--> Link

Jobelix am 08 Okt 2009 21:18:24

Hallo Wolfgang,
danke für die ausführliche Antwort :gut:
Mir viel eben auf der Autobahn auf, dass viel LKWs hinten oben z.B keine Positionlampen haben und Wohnmobile als solche schon aus einigen Kilometern im Dunkeln aufgrund der vielen Lämplies erkennbar sind.

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wom am 08 Okt 2009 21:44:50

Jobelix hat geschrieben:Hallo Wolfgang,
danke für die ausführliche Antwort :gut:
Mir viel eben auf der Autobahn auf, dass viel LKWs hinten oben z.B keine Positionlampen haben und Wohnmobile als solche schon aus einigen Kilometern im Dunkeln aufgrund der vielen Lämplies erkennbar sind.


Planen-LKWs? Ich kenne auch Trucker, die ihren Monatslohn wohl direkt in Leuchtkörper anlegen. Aber so ein Michelin-Männchen hat schon was, da könnt ich schon auch schwach werden, würde beim Fiat Talento prima passen. Und wenn der dann vorbeidonnert, hat der Zuschauer auch lange genug Zeit, das Kultsymbol auch zu bewundern....
:)

Die Antwort habe ich gegoogelt beim angegebenen Link. Ich hatte das mit den Leuchten mal gelernt in der Fahrschule, wußte aber die genauen Maßangeben nicht mehr,ist auch schon lange her.

katzenkopf am 09 Okt 2009 07:40:52

ich bin der Meinung, gerade in der jetzt beginnenden Jahreszeit mit "viel" Licht, kann man sein Auto nicht kenntlich genug machen, auch gerade nach hinten/seitlich. Ich habe keine Lust, daß mir am Stauende einer von hinten reindonnert, weil er es zu spät/gar nicht gesehen hatte
und wenn´ste Angst um zu hohen Stromverbrauch hast (der Strom für die Positionslichter fehlt ja für´s Laden der Aufbaubatterie), wechsel auf LED-Leuchten. Die sind sparsam und superhell

dokabastler am 09 Okt 2009 09:42:54

Hallo,

Infos über Beleuchtungsvorschriften gibts auch beim TÜV (Faltblätter).
Ab einem bestimmten baujahr und einer bestimmten breite und Höhe (worunter WomosidR fallen) sind diese begrenzungsleuchten weiß/rot nötig.
ich hab eine alten 83 er Womokabine 2004 umgebaut und auf eine neue basis gesetzt und bekam dann als EZ das Jahr 1993 (von der neuen basis) und dann mußten die Lichter ran.......

Fahrende Christbäume:
Die Begrezungslichter, die 3. brenslauchte etc. fin ich nötig.
Manche Womos und trucks sind aber wirklich läsitge "Leuchtbomben" - obwohl meist zulässig. Dutzende Leuchtlein überall am Fahrzeug sind m.E. des Guten zu viel....aber wenn einer unbedingt will, dann soll erhalt
günter

batchman99 am 10 Okt 2009 00:34:50

dokabastler hat geschrieben:Manche Womos und trucks sind aber wirklich läsitge "Leuchtbomben" - obwohl meist zulässig. Dutzende Leuchtlein überall am Fahrzeug sind m.E. des Guten zu viel....aber wenn einer unbedingt will, dann soll erhalt
günter


Ich meine, da gibts auch Paragraphen zum Thema "irreführende Beleuchtung" bzw. "nicht genehmigte lichttechnische Einrichtung".
Das geht los mit leuchtenden Weihnachtsbäumchen auf dem Armaturenbrett, Neonröhren am Unterboden oder der Hutablage, orangenen Begrenzungsleuchten, die nicht alle erlaubt sind, blaue sowieso, und mehr als 6 Frontscheinwerfer (inklusive Nebel).

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