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Wohnmobilbesteuerung-aktueller Sachstand


Amadeus am 22 Okt 2009 23:14:04

Aktuell befindet sich der Musterprozess des ADAC beim Bundesverfassungsgericht. Geklärt wird hier jedoch nur die rückwirkende Festsetzung der Steruer. Der ADAC vertritt auch und gerade die Interessen der SUV Besitzer. Wird die Auffassung des ADAC bestätigt, ist alles OK. In dem bisherigen Verfahren wurde dies verneint mit der Begründung, die Steuerpflichtigen hätten sich wegen der länger andauernden Diskussion hierauf einstellen können.
M.E. treffen die bisherigen Äußerungen gerade nicht den hier in Frage stehenden Gegenstand der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile.

Beabsichtigt war die Kfz.-steuer für SUV anzuheben. Dieses wurde frühzeitig diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass von einer Neuregelung auch Wohnmobile betroffen sein würden. Da dies nicht beabsichtigt war, wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht:
Vorgeschlagen wurde u.a.

1. Bundesratsdrucksache 229/05 – Antrag NRW vom 13.4.2006:
Besteuerung nach Gewicht

2. Schaffung eines eigenen Tarifs für Wohnmobile – (v.
21.12.2006 - BGBl 2006).

Der Antrag von NRW hätte partiell eine günstigere Regelung erbracht, für die übrigen wäre keine Änderung eingetreten. Die Argumentation, dass mit Aufhebung des § 23 Abs. 6 a StVZO und Einbringen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die steuerlichen Folgen allgemein bekannt gewesen seien, dringt somit nicht durch.

Insbesondere durch die Schaffung eines eigenständigen Tarifs und die Zulassung der Wohnmobile als „Sonder-Kfz.“ ist zu erkennen, dass es sich nicht um eine „klarstellende Regelung“ sondern um eine völlig neue handelt.

Auch wenn das BVerfG die Zulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung bestätigen sollte, ist das Verfahren bezüglich der Wohnmobile n i c h t beendet. Es solle in jedem Fall vor den Finanzgerichten weiterbetrieben werden.

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