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Marokko - Vollkasko möglich? Wo?


sprinterin am 09 Nov 2009 18:15:20

Wir wollen auch erstmalig mit dem Womo nach Marokko. Da fand ich irgendwo im Internet den Hinweis, dass die Vollkasko dort nicht zahlt und
die grüne Versicherungskarte nur Haftpflichtschäden abdeckt.

Hab heute mit meiner Provinzial-Versicherung telefoniert. - Die haben das
bestätigt und wollen nun auch noch den genauen Zeitraum wissen, wann wir
in Marokko sind. Höchstwahrscheinlich bekommen wir dann ja eine dicke Gutschrift unserer Vollkasko - für die Zeit, wo die keine Leistungen erbringen... :D
Im Kleingedruckten der Kasko-Versicherung steht auch, dass die jede Auslandsreise versichern, die nicht länger als 6 Wochen dauert......

Frage: Gibt es eine erschwingliche Versicherung über 2-3 Monate für Marokko, die Teil- oder Vollkasko abdeckt.
Danke für Tipps
Die Sprinterin

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901red am 09 Nov 2009 19:01:05

wenn man bei rmv bzw kravag ist gibt es den vollkaskoschutz für marokko auf anfrage kostenfrei dazu.

Gogolo am 09 Nov 2009 19:28:51

Frage: Gibt es eine erschwingliche Versicherung über 2-3 Monate für Marokko, die Teil- oder Vollkasko abdeckt.


Für nur drei Monate wird die KRAVAG/RMV dein Womo für Marokko nicht versichern - aber du kannst ja mal nachfragen! Wenn, dann wollen die dich für dauernd (was m.E. auch so richtig ist).


Habe die Ehre

Gogolo

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Campoverde am 09 Nov 2009 20:21:08

Hallo,

es ist ja noch Zeit, die Versicherung zu kündigen und zu wechseln. Ich würde mir ein Vergleichsangebot bei der RMV in Heinsberg einholen. Ich habe hier auch die Versicherung abgeschlossen, viel günstiger als vorher bei der GVV.
Die schließen dann auf Antrag Marokko für den Kaskoschutz mit ein.

Keinesfalls nach Marokko ohne Vollkaskoschutz fahren!!!!!!!!!!!!!!1

von einem Leidtragenden
Heinz-Campoverde

dongel am 09 Nov 2009 21:11:10

Wenn du bei

--> Link

versichert bist, ist die Vollkasko für Marokko auf Anzeige mit enthalten.

katalog am 09 Nov 2009 22:00:32

Hallo und guten Abend,
bei mir ist es seit vielen Jahren so,
daß in allen Länder, die auf der *grünen Versicherungskarte* als FREI gekennzeichnet sind,
auch die Fahrzeugversicherung gilt!
Steht in den Sonderbedingungen zur Kraftfahrtversicherung von privat genutzten Wohnmobilen, SB 180, § 4,1

Sie hätten gerne eine kurze Anzeige,
daß man dort unterwegs ist
(genau so wie bei Reisen in die Türkei und/oder das Baltikum)
und wünschen einem dann gute Reise!

Versicherung über´s Büro *Jahn u. Partner* , 86415 Mering;
Vers.-Gesellschaft: *Basler*

Schönen Abend noch
der Rolf aus dem Teufelsmoor

Campoverde am 09 Nov 2009 23:33:52

Hallo Rolf,

das hatte ich auch geglaubt. Aber dann hatte ich im vergangenen November
in Marokko einen schweren, unverschuldeten Unfall. 5 Jahre lang habe ich mir für meine Reisen nach Marokko die grüne Karte freischalten lassen, aber leider gilt dies nur für die Haftpflicht. Meine Vollkasko hatte ich leider nur für Europa und nicht für Afrika-Marokko. Dadurch habe ich dann die A....karte gezogen. Deshalb habe ich an verschiedenen Stellen mein Problem geschildert, damit anderen nicht auch dieses passiert.
Nun habe ich die Versicherung gewechselt, die erteilt mir auf Antrag die Vollkaskoversicherung auch für Marokko. Aber ich fahre erst dann wieder hin, wenn mein Schaden beglichen ist. Wir haben zur Zeit einfach keine Lust mehr auf Marokko.


Heinz-Campoverde

katalog am 09 Nov 2009 23:44:20

Guten Abend, Heinz,
ja, ich habe Deine Schilderungen über den Unfall weitestgehend verfolgt. Ich hoffe, daß ich....... !?

Da kann ich auch Deine Skepsis verstehen;
aber wie soll ich mich Deiner Meinung nach verhalten,
habe ich doch die Stelle wo es steht,
zitiert und handfest in meinem Ordner stehen!!!

...und *abmelden* tue ich mich beim Versicherungsbüro schon immer, wenns länger und weiter weg geht.

Ich wünsche Dir eine baldige Regulierung des Schadens, denn Marokko ist viel zu schön, als daß man es so negativ *links* liegen lässt.

Eine gute Zeit für Dich/Euch

der Rolf aus dem Teufelsmoor

sprinterin am 11 Nov 2009 10:46:05

sprinterin hat geschrieben:Wir wollen auch erstmalig mit dem Womo nach Marokko. Da fand ich irgendwo im Internet den Hinweis, dass die Vollkasko dort nicht zahlt und
die grüne Versicherungskarte nur Haftpflichtschäden abdeckt.

Hab heute mit meiner Provinzial-Versicherung telefoniert. - Die haben das
bestätigt und wollen nun auch noch den genauen Zeitraum wissen, wann wir
in Marokko sind. Höchstwahrscheinlich bekommen wir dann ja eine dicke Gutschrift unserer Vollkasko - für die Zeit, wo die keine Leistungen erbringen... :D
Im Kleingedruckten der Kasko-Versicherung steht auch, dass die jede Auslandsreise versichern, die nicht länger als 6 Wochen dauert......

Frage: Gibt es eine erschwingliche Versicherung über 2-3 Monate für Marokko, die Teil- oder Vollkasko abdeckt.
Danke für Tipps
Die Sprinterin


Liebe Leute: Ich bin ja ganz neu hier und hätte nie so schnell mit so vielen Tipps gerechnet, hat mir echt geholfen. Ein ganz dickes Dankeschön!
Die Sprinterin!

schnappi4711 am 22 Nov 2009 12:51:37

Unsere WGV-Vers. versichert unser Womo für 3 Mon.
auch Vollkasko. Kosten 30€ auf Antrag.

motorhome43 am 26 Nov 2009 01:17:58

Jau, die Basler schaltete auf Anfrage kostenlos unsere Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für Marokko frei. Das gilt allerdings höchstens für 6 Monate.
Es grüßt Hedda

Delphin659 am 26 Nov 2009 04:24:30

Campoverde hat geschrieben:Hallo,

es ist ja noch Zeit, die Versicherung zu kündigen und zu wechseln. Ich würde mir ein Vergleichsangebot bei der RMV in Heinsberg einholen. Ich habe hier auch die Versicherung abgeschlossen, viel günstiger als vorher bei der GVV.
Die schließen dann auf Antrag Marokko für den Kaskoschutz mit ein.

Keinesfalls nach Marokko ohne Vollkaskoschutz fahren!!!!!!!!!!!!!!1

von einem Leidtragenden
Heinz-Campoverde



Und unbedingt schriftliche Bestätigung vor Antritt der Fahrt sich über die Vollkasko und die Haftpflicht schicken lassen, denn dann sind alle Zweifel und Haftungsdrückereien im Schadensfall ausgeschlossen.


manoka am 30 Okt 2015 15:50:11

Hallo,

Bevor ich eine neue Diskussion zum selben Thema starte, möchte ich meine Fragen hier anschliessen:

- Nützt eine Vollkasko-Versicherung überhaupt etwas, wenn die Polizei bei der Bearbeitung des Unfalls ihren Job nicht macht/abschliesst, wie das bei Heinz-Campoverde der Fall zu sein scheint - bzw. es besteht ja eine "Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs"; wer muss diese Aufklärung machen?
--> Link :
"Ein Autofahrer, der nachts eine Gartenmauer gerammt hat, darf nicht einfach nach Hause gehen, bevor die Polizei eintrifft. Selbst wenn er sein Fahrzeug samt Papieren am Unfallort lässt, muss die Vollkaskoversicherung nicht zahlen.
Der Fahrer habe seine Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs verletzt, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 424/08). Bis zum Eintreffen der Polizei hätte er auf jeden Fall warten müssen
."

- Wird beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils für die Berechnung des Beitrags der Kaufpreis in jedem Fall akzeptiert, oder kann es sein, dass die Versicherung ein Wertgutachten verlangt?

Mit herzlichem Dank im Voraus für jegliche Infos!

manoka

mafrige am 30 Okt 2015 19:39:17

Hallo manoka,

da würde ich auch nicht bezahlen.
Stell dir vor der Fahrer war betrunken und entfernt sich aus diesen Grund?
Dann bezahlt die Allgemeinheit (wir alle), dessen Sauffahrt über unsere Versicherungsbeiträge?
Oder welchen triftigen Grund hat er, sich von der Unfallstelle zu entfernen?
Also alles ist so richtig! 8)

woslomo am 31 Okt 2015 10:50:10

Hallo,
vor einigen Jahren hatte ich das Problem mit meiner Versicherung durchgekaut.
Erst mal hieß es, dass in Marokko und Türkei mit VK überhaupt nichts geht. Haftpflicht sollte nur im europäischen Teil der Türkei gelten.
Dann habe ich mich umgehört und ein Angebot einer anderen Versicherung eingeholt und denen dann unter die Nase gehalten.
Seitdem soll ich nur noch vor Abfahrt bekanntgeben wohin ich fahre und dann gibt es mit der Deckungszusage keine Probleme mehr.

manoka am 31 Okt 2015 20:03:57

Danke für Eure Beiträge!

Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob meine Frage(n) verstanden wurde(n).
Mit dem Zitat wollte ich eigentlich nur darauf hinweisen, dass scheinbar eine "Aufklärung des Unfallhergangs" durch die Polizei notwendig ist, damit die Versicherung den Schaden bezahlt.
Wenn nun die Polizei jedoch keine solche Aufklärung macht, dann wird wohl die Versicherung nicht zahlen - folglich wäre es demnach ja nutzlos eine Vollkasko-Versicherung abzuschliessen.(?)



manoka

mafrige am 31 Okt 2015 20:10:36

Hallo manoka,

die Polizei macht ja, es geht aber für deine Vollkaskoversicherung auch aber darum, dass auch der Fahrer überprüft wird.
Seine Fahrtüchtigkeit gehemmt wegen Droge, Alkohol .... muss überprüft werden.

manoka am 05 Nov 2015 15:34:58

Das mit der polizeilichen Überprüfung des oder der Fahrer(s) habe ich ja verstanden.

mafrige hat geschrieben:Hallo manoka,

die Polizei macht ja, ...

Dann frag mal (ehemaliges?) Forumsmitglied Heinz-Campoverde.

Gast am 05 Nov 2015 15:53:02

Einen Punkt möchte ich mal aufgreifen: Erstattungsgrundlage Kaufpreis oder Wertgutachten


Ich würde bei einem Gebrauchten Mobil, welches einen gefühlt hohen Wert hat, immer wenigstens ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. So hat man einen Belg fürs FZG. Dies sollte man in Kopie auch der eigenen TK-VK senden und bestätigen lassen.
An sonsten macht Bilder über Bilder hebt alle Rechnungen auf, Wartung, wenn sie selbst erfolgt, knipsen. Listet auf was wann gemacht wurde. SChaft Belege, Zeugen ran.

Bei meinem eigenen Mobil (VHV versichert) habe ich bis zur Erstellung eines Gutachten all die vorgeschlagenen Dinge befolgt, was ja auch teils hier im Forum zu sehen und lesen ist. Mein PitMobil ist EZ 2000, hatte erst 76.000km gelaufen, 1.Hand in Top Zustand und entsprechendem Preis (18.000.--€ ohne die eigenen Leistungen; Wartungen und nachträglichen Verbesserungen, Konservierungen, Zahnriemen, Neuen Reifen, Termostat, Fühler, Wasserpumpe, Kühlerschläuche, 3 neue Batterien hats PitMobil auch, usw. die mit weiteren 5000.-- zu Buche schlagen würden). Die Bandbreite im Mobile nur allein an EZ und Model ist aber 14.000 bis an 25.000.--€.
Da wird sich ohne Gutachten oder Belege ein Versicher an den 14.000 orientieren und damit vor jedem Gericht durchkommen und dann ist das Geschrei über die bösen Versicherungen groß und vorprogramiert..........
Also macht Euch Gedanken.

manoka am 06 Nov 2015 10:34:44

Danke bigpit!

Ich dachte eigentlich, dass die Versicherung beim Abschluss des Vertrags (Police) von einem bestimmten Wert ausgeht, und davon den zu zahlenden Beitrag errechnet.
Somit müsste der Versicherungsnehmer ja wissen, an welchem Wert sich die Versicherung orientiert.

Dabei stellt sich mir jedoch noch die Frage, wer stellt solche verbindliche-, von der Versicherung akzeptierte Wertgutachten aus?



manoka

sponi am 16 Nov 2015 19:06:05

Hallo,
hier kommt der Neuling im Forum. Schönen Guten Tag! Wir sind aus dem schönen Tiroler Land und werden am 21.12.2015 die Fähre von Genua nach Tanger nehmen. Auch wir hätten gerne eine Vollkasko für Marokko gehabt. Leider lehnen alle österreich. Versicherungen eine Ausdehnung auf Marokko ab. Ein Kulanzangebot unseres Versicherers lautete auf 1% des Neuwertes!!! Das war uns dann doch etwas zu hoch. Wir werden das Risiko wohl eingehen müssen, ohne Vollkasko nach Marokko zu fahren. Die Haftpflicht wurde ohne Probleme ausgedehnt.
Beste
Susanne und Roland
unterwegs mit Carthago Chic e-line I

donaucamper am 23 Jan 2016 19:53:59

Ich hab´s geschafft!!!
Heut kam die "Sondergrünekarte" von meiner Versicherung (HanseMerkur).
Ich hab, befristet für unsere Reisezeit April/Mai, den Haftpflicht und Vollkaskoschutz für Marokko bekomen.
War ein bischen viel Zeitaufwand und telefonieren bis ich jemand der entscheiden darf sprechen konnte aber jetzt ist alles unter Dach und Fach.
OHNE Zusatzkosten!!!
Das ist das beste, die normale Police wurde nur für den obigen Zeitraum um Marokko erweitert.

Sowas nenn ich dann doch Kundenorientiertheit!

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