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Hallo,
nach zweimaliger Verlängerung meines Einspruchs und dem Antrag, das Verfahren aus den bekannten Gründen ruhen zu lassen, fand ich nach Rückkehr vom Urlaub Post unseres Finanzamts in unserem Briefkasten: "Einspruchsentscheidung über den Einspruch vom 20.04.2007 des Horst ....... gegen den geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheid ......... entscheidet das Finanzamt: Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesn." Danach kommt eine 4-seitige Begründung. Bezeichnend ist auch, dass dies ausgerechnet mitten in der Urlaubszeit passiert. Jetzt muss ich wohl klagen. Ich versuche, mir über den ADAC einen geeigneten Rechtsanwalt zu besorgen. Hat jemand ähnliche Post bekommen? Liebe an alle Horst Melzer
Hallo Horst Die letzten 2 Posting sind das gleiche Thema. :!: Hallo PIPO
vielleicht kan dies Hier deine Frage beantworten :http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/Kfz-Steuer/Wohnmobilsteuer/default.asp#atcm:8-172470 Danke!
Ein Anruf mein FA und schon wurde festgestellt, dass das FA einen Personenkraftwagen besteuert hat. OK, Einspruch einlegen und 4 Wochen warten, da die Sachbearbeiterin für Einsprüche für 4 Wochen mit dem Wohnmobil Urlaub macht :D Falls sie hier mit liesst: Schönen Urlaub! :roll: Hallo zusammen,
Neues um die Musterklagen, Revision des ADAC wurde vom BFH zugelassen. Diese Schreiben stammt vom Bund der Steuerzahler . An das Finanzamt (Ort) (Anschrift) (Ort, Datum) Einspruch vom (Datum) gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom (Datum) Ihr Schreiben vom (Datum) (Steuernummer, Aktenzeichen) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie mein Rechtsbehelfsverfahren nicht länger ruhen lassen möchten. Ferner haben Sie mich aufgefordert, meinen Einspruch zurückzunehmen. Ich nehme meinen Einspruch nicht zurück und fordere Sie auf, mein Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 AO weiter ruhen zu lassen. Beim Bundesfinanzhof ist seit Anfang August unter dem Aktenzeichen II R 39/09 ein Verfahren anhängig, das sich wie mein Einspruchsverfahren gegen die rückwirkende Besteuerung eines „echten“ Wohnmobils zum 1.1.2006 richtet. Es handelt sich um das Revisionsverfahren zum Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 22.11.2008, Aktenzeichen 14 K 209/07. Mit freundlichen n (Unterschrift) :kette: Hallo Ralf,
genau das hatte ich mit dieser Begründung gemacht. Die Reaktion des FA war eine Einspruchsentscheidung, dass der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Darauf kann man nur mit Klage reagieren. Nachdem der ADAC-Verkehrsrechtschutz die Kosten übernimmt, habe ich die Rechtsanwälte Nehm und co. , die auch den Verband in dieser Sache vertreten, beauftragt, Klage zu erheben. Die Sache läuft jetzt und hoffen wir, dass das Ergebnis nach unseren Vorstellungen ausfällt. Horst Hallo Ralf,
so wie ich das vom Bund der Steuerzahler verstanden habe, hast Du, bzw. wir ein Anspruch darauf ,das Verfahren ruhen zu lassen !! Toll, daß du dich wehrst! Hartmut
Hallo Horst, ich vermute mal, das dein FA nicht in NRW liegt. Mit dem Hinweis auf Zulassung der Revision durch den BFH muß das FA den Einspruch wieder Ruhend stellen, aber das haben Dir deine Anwälte ja bestimmt schon gesagt. Nehm und Co, vertreten die diewohnmobilforumoder welcher Verband ist gemeint? Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt :D Schön, das auch andere weiter kämpfen. Aufgrund meines Einspruches vom 01.02.2006 habe ich jetzt ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Bedingt durch Klagen vor verschiedenen Finanzgerichten, wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet. In mehreren Verfahren habe der Bundesfinanzhof die rückwirkende Geltung des Gesetzes für verfassungsgemäß erklärt. Eine Änderung der Rechtsprechung sei nicht zu erwarten.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von 4 Wochen schriftlich mit, ob der Einspruch zurückgenommen wird. Sollte innerhalb der vorgenannten Frist keine Rücknahme des Einspruchs erfolgen, werde ich förmlich über den Einspruch entscheiden. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass im Fall eines evtl. nachfolgenden erforderlichen Finanzgerichtsverfahrens grundsätzlich Prozesskosten entstehen. Eine rechtzeitige Beantwortung dieses Schreibens liegt deshalb auch in ihrem Interesse Der letzte Absatz des Schreibens grenzt an Nötigung. Wenn ich nicht antworte, muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen werden. Hierfür entstehen keine Kosten für mich. Erst wenn gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt wird. Ich habe folgendes bekommen............
wird ja wohl das selbe sein wie bei euch? Kann ich da den oben stehenden Text antworten? Verstehe von solchen Sachen ja nur Bahnhof :? Hallo,
das gleiche Schreiben hatte ich auch mal vom Finanzamt Wolfenbüttel in Niedersachsen bekommen. Ist aber schon eine Ewigkeit her. Offensichtlich werden die Schreiben von FA zu FA weitergereicht. Ich vermute mal die Mitarbeiter wissen selbst nicht mehr was sie da versenden. Ist ja auch egal, irgendwer denkt sich was neues aus und dann ab die Post. Ein lustiges Spielchen im Dschungel der Bürokratie. Irgendwann werden auch die letzten Womofahrer so zermürbt sein, dass sie aufgeben. :vielposten: Notfalls droht man ihnen einfach damit, dass ihr ständiger Widerspruch Kosten erzeugt die nicht nur der Steuerzahler decken muß, sondern demnächst vor allem der Widersprecher selbst, der kleine Wicht, der glaubt er könnte im Steuerrecht und speziell in diesem Fall Recht haben und bekommen. Spätestens in 10 Jahren wird die Angelegenheit wohl ein Ende finden. Ich bin gespannt wer zuletzt lacht. Ich hoffe wir sind es, wir bösen, bösen Umweltsünder. Wir, wir die glauben die Wirtschaft und den Tourismus anzukurbeln und in Wirklichkeit mit unseren Monsterautos die Umwelt durch unnützes Hin- und Herfahren mutwillig, oder zumindest in Kauf nehmend, zerstören. :D Ja ich weiß, ich bin ein furchtbarer Egoist und denke nicht an die Bürger die sich ein Wohnmobil nicht leisten können. Um was geht es hier eigentlich? Um Luxussteuer? Warum muß ich für mein Wohnmobil ungewöhnlich viel Steuern zahlen? Bin ich es der am Scheitern des Klimagipfels in Kopenhagen schuld hat, nur weil ich nicht einsichtig bin? Hmmm...Fragen über Fragen. Aber danke schon mal, danke für diese Ungerechtigkeit. :klatschen: Herzliche Fjordhopper
Da hast recht. Ich habe per Mail das schreiben von weiter oben eingeschickt, kann 2 Tage später ein Brief vom FA sie entschuldigt sich, da sei irgendwas schief gelaufen :roll:
Hallo Ina, dann hat sich das reinsetzen des Schreiben ja gelohnt :) . Wieder einer mehr, der sich nicht alles gefallen läßt :wink: . Hatte auch so ein Schreiben von meinem FA in Kiel bekommen . Hatte gleich Einspruch eingelegt . Ohne Widerrede wurde Einspruch statt gegeben das Verfahren ruht .
Glück gehabt. auch bei mir hat das FA zugeschlagen. Ich habe einen T3 Campingbus BJ 1988, statt 270,00 jetzt 430 EUR und eine fette Nachzahlung von 565,00 EUR. Hammer hart.
Wie geht das eigentlich mit der Umschlüsselung? Ich habe ja eine geleb Plakette. Danke Euer Wuschel Upps- ich meine natürlich gelbe Plakette
Habe zum wiederholten Male solch ein Schreiben bekommen, laufen noch Musterverfahren, soll ich den Einspruch zurück ziehen? hotte kann mir keiner einen Tipp geben ? :?
weiterhin Ruhen lassen? hotte Hallo Hotte ,
wir haben auch wieder das Schreiben bekommen . Weil hier der Tipp war , den Einspruch aufrecht zu erhalten , hab ich es im Antwortschreiben so angekreuzt ! Hier : --> Link Habs heute in den Briefkasten ........hoffe das war richtig so ! Hallo
Habe heute meine Einspruchsentscheidung bekommen. Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Das ganze hat nun seid 18.02.2008 gedauert. Also knapp 3 Jahre. Es sind 4 DinA 4 Seiten. Das Wohnmobil haben wir seid 2 Jahren nicht mehr. Reinhard --> Link
Die Klage wurde abgewiesen, laufen noch andere Musterverfahren? habe leider keine Ahnung, was passiert wenn ich den Einspruch aufrecht erhalte? hotte ... dann kommt die Einspruchsentscheidung des Finanzamts. Die Einspruchsrüchnahme wäre eine Arbeitsentlastung. Hallo, ebenfalls erneutes Schreiben bzgl. Rücknahme bekommen. Begr:
"Das Bestehenlassen des Einspruchs führt zu hohem Verwaltungsaufwand, ohne dass Sie Aussicht auf Erfolg hätten." Bundesfinanzhof u. B-Verfassungsgericht hätten entschieden, dass Gesetz rechtl. zulässig u. verfassungsgemäss ist. Was noch anhängig ist, weiss ich nicht, im Hinterkopf habe ich, dass RA U.Dähn (Mueckenstürmer) noch was laufen hat, würde ihm nicht gerne in die Parade fahren. Auf meine im Forum gestellte Anfrage hat er leider nicht geantwortet. Falls ich bis zum 13.02.11 nichts anderes höre, werde ich am 14.02. den Einspruch zurückziehen. Richi Hallo,
Mückenstürmer hat doch schon einen/den wesentlichen Hinweis gegeben: --> Link Er hat dort u.a. am 18.12.2010 geschrieben: "Ich werde meine Klage weiterführen. Da das BVerfG sich hauptsächlich nur mit der Rückwirkung befasste, besagt das nicht, dass man nicht wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 GG erfolgreich klagen kann. Leider hat diese fehlerhafte Vorgehensweise ausgerechnet der ADAC verschuldet." Gerd Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom
30.10.2010 nicht zur Endscheidung angenommen und damit Endgültig abgewiesen. auch nach Auskunft ADAC weiterer Widerspruch zwecklos leider. Grus Stugapra Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom
30.10.2010 nicht zur Endscheidung angenommen und damit Endgültig abgewiesen. auch nach Auskunft ADAC weiterer Widerspruch zwecklos leider. Stugapra
Hallo Stugapra, welche Klage von Dir gemeint ist, sollte schon konkret angesprochen werden. Gerd Hallo zusammen,
er meint die Klage vom ADAC, die der R....mobil Union (Mueckenstuermer), welche sich auch noch auf das Gleichheitsprinzip beruft kommt erst noch. Leider nehmen die FA darauf gar keinen Bezug, sondern erwähnen nur das ADAC Verfahren.
Hallo, also sollte man nicht voreilig seinen Widerspruch zurücknehmen, wenn dieser mit dem "Gleichheitsprinzip" begründet war. Gerd
Hallo Gerd, na ja, vermutlich wird Dir das FA dann den Weg einer Einzelklage aufzeigen müssen. Im Rahmen dieser kannst Du dann eine Ruhendstellung, durch Bezug auf die R....mobil Union Klage erreichen. Vielleicht kennt ja jemand den weiteren Ablauf etwas näher :oops: . Hallo Ralf,
ich hatte mit meinen Äußerungen und Infos/Fragen mehr an die anderen User, hier in diesem Forum gedacht, damit diese keinen Fehler machen. Ich persönlich hatte mich in meinem Widerspruch sowohl auf die "Rückwirkung" als auch auf das "Gleichheitsprinzip" berufen. Das Finanzamt hatte bei mir vor ca. zwei Jahren bereits versucht, dass ich den Widerspruch zurücknehme - da ging es m.E. in der Begründung nur um das Urteil über einen SUV, d.h., der Inhalt des Urteils hatte nicht einmal ansatzweise einen Bezug zu meinem Widerespruch etc. Dieses hatte ich dann dem FA auch so unmissverständlich mitgeteilt und die haben es dann auch gleich eingesehen; :wink: nd seit dem ist Ruhe, d.h., mein Widerspruch ist noch "gültig" solange das Verfahren mit/nach dem "Gleichheitsprinzip" läuft. Gerd Hallo Gerd,
okay, dann hoffen wir mal, das sich dein Finanzamt, es sich nach dem ADAC Urteil nicht anders überlegt :oops: . Dann gibt es meines Erachtens nach, nur die Möglichkeit einer Einzelklage oder Rückziehung der Klage :cry: . Hallo, habe meinen Einspruch zurückgezogen, will meinen Finanzbeamten
wegen der paar Kröten nicht gegen mich allergisieren. Brauch in Zukunft noch eine gewisse Grosszügigkeit. Richi Hallo zusammen,
gestern kam ein Brief von meinem FA, das Verfahren wird jetzt, aufgrund des ADAC Urteil mit entsprechender Zurückweisung, wieder aufgenommen. Weder in meinem Einspruch, noch im Antrag auf Ruhendstellung beziehe ich mich auf dieses Verfahren, immer nur auf die Klage der Reise...mobil Union. Tja, werde in einem Brief nochmal darauf hinweisen und abwarten was passiert. Wird es abgelehnt, werde ich die Klage wohl zurück nehmen :cry: Hallo zusammen,
tja, das wars dann wohl für mich :cry: . FA sagt: Verfahren wird wieder aufgenommen, unabhängig vom Reise....mobilverfahren, so bleibt nur Einzelklage oder Rücknahme :wall: . Schade, hätte gern noch das Urteil in Saarbrücken abgewartet, allein schon wegen Ungleichbehandlung :twisted: . auch ich habe vom Finanzamt Bescheid bekommen und werde den Einspruch zurücknehmen.
Hallo mcdudel Habe ich auch am Freitag bekommen und habe dann auch zurück genommen. Viele aus Lünen :( "Mein" Finanzamt möchte auch, dass ich meinen Einspruch zurückziehe. Papier ist geduldig und ich finde, die sollten das schon bescheiden.
Aber entstehen mir Nachteile oder Kosten, wenn die über meinen Einspruch entscheiden? aus dem Rurtal Ingie
... ganz klar, nein. Die Einspruchsentscheidung wird zwar auch nur aus Textbausteinen zusammengesetzt, aber soviel Mühe sollte das Finanzamt sich schon machen. MfG Steffen
Danke Steffen, ganz meine Meinung ;o) Ich führe meine Klage vor dem FG Kassel fort und halte an der Begründung, es liege eine Verletzung des Gleichheitsgebotes vor, fest. Mal sehen, wie weit ich komme.
m. Drücke dir die Daumen!
Hallo M. auch ich wünsche Dir viel Erfolg :daumen2: . |
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