Wie wir heute bei der Dichtigkeitsprüfung erfahren haben, hat der Vorbesitzer (Vermieter) die erste Dichtigkeitsprüfung nicht durchgeführt und somit ist die Herstellergarantie, die daran geknüpft ist, erloschen :twisted:
Letztes Jahr ließen wir die Dichtigkeitsprüfung bei eben diesem Händler durchführen und auf meine Frage, wo die Bescheinigung für die vorangehende Prüfung sei, antwortete dieser: dies ist nicht notwendig, da wir als Händler und Werkstatt bei den eigenen Mietfahrzeugen dies nicht tun müssen.
Also beim jungen Gebrauchten sollte man nicht nur auf den Zahnriemenwechsel, sondern auch auf die lückenlose rechtzeitige Prüfung achten.
Mal sehen, wie sich Knaus zu der Sache äußert.

