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Es geistert immer die Angst herum, wenn man ohne Plakette in der Umwegzone aufgeschrieben werde, müsse man auch Bussgeld zahlen. Das ist so pauschal aber falsch:
1. --> Link 2. Würde man die Halterhaftung tatsächlich trotzdem anwenden, könnte allenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR verhängt werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dafür gäbe es auch keinen Punkt in Flensburg. Diese sog. Halterhaftung dürfte aber hier gar nicht anwendbar sein, da die Umwegplakette eine andere Zielrichtung hat als Park- und Halteverstöße. Die Halterhaftung wurde nur für Park- und Halteverstöße vom Bundesverfassungsgericht abgenickt, sonst muss der Täternachweis her. Letztlich müßte man also nur dann ein Bußgeld akzeptieren, wenn man auf frischer Tat von einem Polizisten erwischt würde. Eine Politesse reicht gar nicht, weil diese keine Bussgelder, sondern nur Verwarnungsgelder veranlassen dürfen. m. Hallo mueckenstuermer
:daumen2: Ein "HERZLICHES DANKESCHÖN" für die Postings die Du uns mitteilst. :daumen2: :klatschen: :knuddel: :hallo: Aber die Politesse könnte doch der entsprechenden Stelle bezeugen, wer Fahrer gewesen ist - oder?
Muß ich einer Politesse meinen Ausweis/Führerschein zeigen? Glaube nicht. Dieter [quote="mueckenstuermer"]Diese sog. Halterhaftung dürfte aber hier gar nicht anwendbar sein, da die Umwegplakette eine andere Zielrichtung hat als Park- und Halteverstöße. Die Halterhaftung wurde nur für Park- und Halteverstöße vom Bundesverfassungsgericht abgenickt, sonst muss der Täternachweis her[/quote]
Das hört sich hier anders an: --> Link Siehe unter Punkt 6 "Verstoß" Anscheinend gilt auch hier wieder: Nix genaues weiß man nicht. Aber wer will schon einen Rechtsstreit riskieren und sich bis zu einem Bundesgericht klagen (vorrausgesetzt eine Klage wird überhaupt zugelassen), wenn er auch mit einer Bearbeitungsgebühr von 18,50€ und ohne Punkt aus der Sache rauskommt. Beste Merten Diese Diskussion halte ich hier für überflüssig. Das zitierte Urteil des AG Bremen ist vom 23.06.09. Das bedeutet für mich, dass das Ereignis spätestens Anfang 2009 stattgefunden hat.
Ab 1.02.2009 ist der Bußgeldkatalog angepaßt worden. Verstöße können jetzt eindeutig geahndet werden. Es besteht hier die Halterhaftung. Siehe hierzu Bußgeldkennzahl 141621. Georg350
Ja, wenn sie so lange wartet, bis du zurückgekommen bist. Ich würde an meinem Fahrzeug achtlos vorbeimarschieren, wenn da so eine nette Dame auf mich warten würde und einen Kaffe trinken gehen.... . Ich denke auch, dass das Bremer Urteil auf die sehr spezielle Sachlage "abstellt" (Fahrzeug wurde von Bayern überführt, ggf. per Autotransporter o.ä.). Wo steht denn, dass für die Teilnahme am Verkehr in der Unsinnzone die Halterhaftung angewendet werden darf? Ich finde beim Stichwort "Halterhaftung" nur Halte- und Parkverstöße...
Die Aussage in meiner Üerschrift "Kein Bussgeld" stimmt!! Eagl wie man die aktuelle Version des Bussgeldkataloges auslegt (Teilnahme am Verkehr)!! Gerade von Bremen liegt mir ein Schreiben vor, dass man dort nicht nach der Halterhaftung vorgehe, nachdem Gerichte anders entschieden haben. Ich werde es mal raussuchen, komme momentan aber nicht dran. Im übrigen liefe das wirklich nur noch darauf hinaus, dass der Halter eine Verwaltungsgebühr von ca. 20 EUR bezahlen müßte, kein Punkt, kein Eintrag, nichts weiter. Die Politesse könnte einen Parkverstoß ahnden. Für das Bussgeldverfahren wäre sie nich zuständig. Auch wenn andere zurückweichen und keinen Ärger wollen: Sollte man mich "erwischen", gehe ich durch die Instanzen, da die Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Dieselfahrzeuge sind mit nur 9 % am Feinstaub beteiligt. Davon entfallen vielleicht 20 % auf diejenigen, die keine Plakette oder nur eine rote oder grüne bekommen können. Bleiben deutlich weniger als 1 % Beteiligung am Feinstaubaufkommen. Dafür wird mir das Durchfahrtrecht genommen!? Ich glaube ich stehe im Wald. Gleichzeitig findet z.B. in Berlin das größte Feuerwerk der Repubik statt und alle Behördenfahrzeuge werden von den Regelungen ausgenommen. In Frankfurt ist trotz allgemeinem Rückgang des Verkehrsaufkommens (12 bis 22 % je nach Sichtweise) die Feinstaubbelastung gestiegen, nachdem die Umwegzone eingeführt wurde!? Wehrt Euch. Egal wie! Es wird höchste Zeit. m. Ich finde die Ansicht meines Vorredners vollstens in Ordnung.
Da ich Berliner bin und mit meinem Diesel Pkw nicht mehr die Umweltzone befahren darf, bin ich jetzt sozusagen ausgesperrt. Man könnte es auch diskriminierend nennen. Ich denke das das alles wiedermal nur eine Frage des Geldes ist. Der Staat sucht Wege um an das Geld des kleinen(!!) Bürgers zu kommen. Der ADAC hat ja auch seine Meinung zu den Umweltzonen bekanntgegeben und auch kritisiert, dass diese ein totaler reinfall war. Naja, aber so ist es leider eben. Unwissendheit schützt nicht vor Strafe---genau hier stimmt es 100% ig
genau wie bei Anliegerfrei--Durchfahrt verboten usw.--ist der Fahrer nicht ermittelt brauchste nix zahlen, event. Erfolgt Androhung eines Fahrtenbuches. Es bleibt dann auch beinah immer b. d. Androhung... wehrt euch gg. die Willkür der Wegelagerei einzelner Gemeinden und Städten. Oh, da haben sich vorhin einige Postings überschnitten. Also Parken ist eine Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Teilnahme ist in einer Unsinnzone ohne passende Plakette verboten und mit Bußgeld belegt. Soweit klar.
Sind deswegen die Politessen und Politesseriche wieder zuständig? Ist dann das (ansonsten korrekte) Parken ohne Plakette dann ein Parkverstoß? Nur dann greift die Halterhaftung. Oder ist die Halterhaftung explizit auf Unsinnzonenverstöße ausgeweitet worden? Oder könnte eine spitzfindige (um nicht zu sagen geldgierige) Gemeinde ihre schöne Unsinnzone noch zusätzlich mit einer Parkverbotszone für nicht plakettete Fahrzeuge ergänzen, damit Plakettensünder auch tatsächlich reine Parkverstöße begehen?
Nicht ganz klar: Für Parkverstöße gibt es nur Verwarnungsgelder, also unter 40 Euro und kein Punkt in Flens. Für das Befahren einer Umwegzone ohne Ticket gibt es 40 Euro Bussgeld und einen Punkt in Flens. Ich finde, der Unterschied "lohnt" sich, selbst wenn es bei der Halterhaftung für den Parkverstoß bliebe. Ich sage: Sinn und Zweck der Umwwegzone und des dafür verhängten Bussgeldes ist es, den Feinstaub zu vermindern (zumindest wird uns das so verkauft). Das hat mit Sinn und Zweck von Parkverbotsregelungen nichts zu tun. Halterhaftung also minus. m.
Die Errichtung von Umweltzonen hat nichts mit der Willkür von Städten und Gemeinden zu tun. Die Kommunen sind das letzte Glied der Kette und müssen die ihnen gemachten rechtlichen Vorgaben umsetzen. Am Anfang der Kette stehen Beschlüsse der EU, die auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden mussten und umgesetzt wurden. Kommunen, die das einfach ignorieren und trotz Überschreitung festgelegter Grenzwerte untätig bleiben, können verklagt werden. Auf sie könnte ein EU Vertragsverletzungsverfahren zukommen und darüber hinaus kann jeder einzelne Bürger solche Kommunen verklagen, die einfach nichts tun. In einem Beitrag wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Oberbürgermeister einer Stadt Umweltzonen für Schwachsinn hält und trotzdem an deren Einführung mitgewirkt hat. Den Ärger über diese Situation kann ich verstehen, insbesondere deshalb, weil die Plakettenlösung kaum messbare Verbesserungen bringt. Der Staub stammt ja bekanntlich aus unterschiedlichsten Quellen und selbst dann, wenn nur Elektrofahrzeuge in Umweltzonen zugelassen würden, bliebe deren Staubbelastung durch Brems- Reifen- und Straßenabrieb, so daß bei bestimmten Wetterlagen die Grenzwerte nach wie vor überschritten würden. Fleurette
Belohnt werden kann aber doch nur der effektive Kampf gegen Feinstaub, nicht Aktionismus. Diesen Aktionismus kann man doch nicht als ernsthaften Versuch werten, den Feinstaub an der Wurzel zu packen!? Da trotz Umwegzone in Frankfurt die Werte gestiegen und in anderen Kommunen nicht merklich gesunken sind, können diese Gemeinden nach dieser Logik also immer noch verklagt werden, es sei denn sie unternehmen etwas gegen - Feinstäube aus Kaminen - Feinstäube, die die Bahn aufwirbelt - Feinstäube, die der böse Wind in die Stadt trägt - und Feinstäube, die die Landwirte bei der Ernte in erheblichstem Umfang produzieren und die dann auch in die Umwegzonen gelangen usw.. Das ist ein grausames Spiel und Volksverdummung, eben Aktionismus nach dem Motto "Wir tun was und retten Euch", aber eigentlich in höchstem Maße abstoßend. mueckenstuermer
Im Moment sehe ich nicht, daß Kommunen, die bei überschrittenen Grenzwerten Umweltzonen eingerichtet haben, dennoch mit Erfolg verklagt werden können. Die aus anderen Quellen freigesetzten Stäube, z.B. aus Kaminen unterliegen den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSch). Wenn Anlagen den dort festgelegten Vorschriften entsprechen, besteht für die Betreiber ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Auch hier sind die Kommunen wieder das letzte Glied der Kette und werden manchmal heftig für etwas kritisiert, was sie nicht ändern können. Kommunen haben keine gesetzgebende Kompetenz. Es geht mir lediglich darum, diesen Hintergrund deutlich zu machen. Fleurette Soweit mir bekannt, gibt es keine Vorschrift, die den Kommunen direkt vorschreibt, eine so genannte Umwerltzone einzurichten. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. :)
Das sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) anders. Zitat: "Das planungsrechtliche Instrumentarium zur Einrichtung von Umweltzonen bilden die Luftreinhalte- und Aktionspläne gemäß § 47 BImSchG. Die Zuständigkeit für deren Aufstellung liegt bei den Landesumweltministerien (in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen im Auftrag des Umweltministeriums, in Sachsen das Landesamt für Umweltschutz zuständig), zumindest jedenfalls oberhalb der kommunalen Ebene. Betroffen von der Belastung mit Luftschadstoffen und der entsprechenden Pflicht zur Einrichtung von Umweltzonen sind auch kleine, kreisangehörige Kommunen." Fleurette
Dieses Gremiun hat keinerlei Gesetzgebungskompetenz, kann also allenfalls Empfehlungen geben. Da werden Empfehlungen gegeben, von denen man weiss, dass sie nichts bewirken, ausser teilenteignend in das Eigentum von Fahrzeugeigentümern einzugreifen. Mit diesem Alibi-Aktionismus versucht man, den Nörglern, die sich durch Feinstaub belästigt fühlen, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und wenn man den Stadtoberen draufkommt, dass der Feinstaub nicht weniger geworden ist, muss plötzlich das Stickoxyd herhalten, weil sich das auch als schädlich herausgestellt hat. Und dann noch die Scheinheiligkeit, sämtliche Behörden, Bundeswehr und Feuerwehrautos von der Verordnung rauszuhalten, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Das ist so, wie wenn die Umweltengel (kommt von Gabriel) predigen, öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder zu benutzen, gleichzeitig sich aber mit Sondermaschinen durch halb Europa fliegen lassen. Man könnte :ooo: Wir fragen us oft, wo Staatsverdrossenheit herkommt. Na wenn das kein Beispiel für obrigkeitsstaatliches aber bürgerfeindliches Handeln ist, nur um sich selbst vor Angriffen (Klagen) zu schützen, dann weiss ich nicht. Ich bleibe dabei: Solange die Wirkung der Umwegzonen nicht nachgewiesen ist, kann man damit nicht argumentieren, etwas Vernünftiges für die Umwelt oder die Gesundheit getan zu haben. m. Nur zur Erinnerung, warum ich mich in die Diskussion eingeklinkt habe:
Es geht mir darum, daß bezüglich der Umweltzonen nicht die Falschen angeprangert werden, z.B. Geschäftsinhaber oder Kommunen. Als im Forum zum Boykott von Geschäften in Umweltzonen aufgerufen wurde, hatten andere Leser ja zu Recht darauf hingewiesen, daß die Geschäftsleute nun wirklich nichts damit zu tun haben. So versuche ich jetzt noch einmal, die Rolle der Kommunen darzustellen. Selbstverständlich hat der Städte- und Gemeindebund keine Gesetzgebungskompetenz, wie Mückenstürmer richtig schreibt. Er ist lediglich der kommunale Spitzenverband in Deutschland und Europa und informiert seine Mitglieder unter anderem über die aktuelle Rechtsprechung. Dies soll dazu dienen, daß die Kommunen aus Grundsatzurteilen lernen und nicht aus Unkenntnis der Rechtslage auf Kosten der Steuerzahler aussichtslose Prozesse führen. Im konkreten Fall war es so, daß eine Kommune, nämlich die Stadt München, eine Feinstaubzone nicht einrichten wollte und darauf hin von einem Bürger verklagt wurde, dies doch zu tun. In einem vielbeachteten Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 27.09.2007 (7 C 36.07) zu Gunsten des Bürgers entschieden, doch die steitenden Parteien legten Revision ein und so landete der Fall beim Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 25.07.2008 (Az.: C-237/07) entschieden, dass im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel unmittelbar betroffene Einzelne bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können. Hier der Bericht des DStGB zu dem Fall: "Der Kläger wohnt am Mittleren Ring in München in der Landshuter Allee, etwa 900 Meter nördlich von einer Luftgütemessstelle. Nach den Messergebnissen an dieser Messstelle wurde der Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel in den Jahren 2005 und 2006 weitaus mehr als 35 Mal überschritten, obwohl das Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr als 35 Überschreitungen zulässt. Der Kläger erhob Klage mit dem Antrag, den Freistaat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung im Bereich der Landshuter Allee zu verpflichten, damit kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zu dem Zweck festgelegt werden, die zugelassene Grenze von jährlich 35 Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel einzuhalten. Nachdem seine Klage in erster Instanz abgewiesen worden war, legte er Berufung beim Verwaltungsgerichthof ein. Dieser entschied, dass die betroffenen Anwohner von den zuständigen Behörden die Aufstellung eines Aktionsplans fordern könnten, aber keinen Anspruch darauf hätten, dass dieser geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der kurzfristigen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthalte. Der Kläger und der Freistaat Bayern legten gegen dieses Urteil Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein. Nach Auffassung dieses Gerichts kann der Kläger allein aus dem nationalen Recht keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans herleiten. Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob ein Einzelner nach dem Gemeinschaftsrecht von den zuständigen nationalen Behörden im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen die Erstellung eines Aktionsplans beanspruchen kann. In seinem heutigen Urteil (25.07.2008) hat der Gerichtshof diese Frage bejaht. Er weist darauf hin, dass es mit dem zwingenden Charakter der Richtlinie unvereinbar wäre, grundsätzlich auszuschließen, dass eine mit ihr auferlegte Verpflichtung von den betroffenen Personen geltend gemacht werden kann. Daher müssen unmittelbar betroffene Einzelne im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen bei den zuständigen nationalen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können, auch wenn sie nach nationalem Recht über andere Handlungsmöglichkeiten verfügen sollten, um die zuständigen Behörden dazu zu bringen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu treffen. In Bezug auf den Inhalt der Aktionspläne führt der Gerichtshof aus, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, Maßnahmen dahin gehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung kommt. Ihnen obliegt – unter der Aufsicht der nationalen Gerichte – nur die Verpflichtung, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte oder der Alarmschwellen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und aller betroffenen Interessen auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren." Man kann dieses letztinstanzliche Urteil begrüßen oder verdammen, es ändert aber nichts an dessen Verbindlichkeit. Die Kommunen, auch die Stadt München, müssen sich dem Urteil fügen. Darauf und nur darauf wollte ich hinweisen. Meine persönliche Meinung hatte ich ja schon in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema zu erkennen gegeben und damit teile ich die Bedenken vieler Forumsteilnehmer und auch des ADAC. Fleurette Zitat:
Berlin - Die im Januar 2008 in der Berliner Innenstadt eingeführte Umweltzone bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch die Sammelklage von elf Autofahrern ab, die in dem 88 Quadratkilometer großen Gebiet wohnen. Der Klimaschutz sei von überragendem öffentlichen Interesse und müsse auch auf lokaler Ebene aktiv betrieben werden, argumentierte der Vorsitzende Richter. Die Wissenschaft vertrete einhellig die Auffassung, dass sich die Feinstaubkonzentration am ehesten über den Straßenverkehr beeinflussen lasse. Die Kläger fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, weil ihre Autos nicht die grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in die Schutzzone berechtigen. Tsp (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 10.12.2009) Georg350
Warten wir mal ab, was die nächste Instanz dazu sagt. Mit dem federführenden Anwalt dort habe ich Kontakt aufgenommen. m. Ich denke das stellt die Situation prägnant dar. Eine geeignete Maßnahme ist eine Umweltzone nicht. Und die Berücksichtigung aller Interessen ist nicht zu erkennen... Übrigens ist in Niedersachsen ausschließlich die Kommune für die Unsinnzone verantwortlich. Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und insbesondere die Thematik des Parkens innerhalb der Umweltzone ansprechen.
Das Gericht macht die Aussage, dass das Fahrzeug in die Umweltzone geschleppt worden sein könnte. Dies würde dann aber m.E. auch z.B. für abgelaufene HU- Plaketten gelten, die nach meiner Meinung ebenfalls im Rahmen der "ruhenden Verkehrsüberwachung" kontrolliert werden. AU / HU und UmweltplaGast sehe ich hier als gleichwertig an. Ich habe meine Sicht der Dinge dem Bundesverkehrsministerium mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Wenn die es nicht wissen, wer dann? :nixweiss: Ich habe die Antwort mal gleich mitgebracht, nach Ansicht des Ministeriums scheint der Halter in diesem Fall doch verantwortlich zu sein:
Zwar geht das Ministerium auf meine Argumentation nicht näher ein, allerdings würde mich dennoch nicht darauf verlassen, dass man ohne Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone parken darf...
Zwar geht das Ministerium auf meine Argumentation nicht näher ein, allerdings würde mich dennoch nicht darauf verlassen, dass man ohne Umweltplakette innerhalb einer Umweltzone parken darf...[/quote] Bei der abgelaufenen HU-Plakette haftet der Halter sowieso, weil es nicht darauf ankommt, dass das Fahrzeug "geführt" wird. Das Einfahren in die Umwegzone hat aber etwas mit "Fahren" zu tun, also ein ganz anderer Zweck der Vorschrift. deshalb der Unterschied. Falls es sich zukünftig bei anderen Gerichten durchsetzen sollte, dass wegen Parkens ohne Plakette die Halterhaftung griffe, so würde das immerhin bedeuten, dass das Bussgeld und der Punkt in Flens vom Tisch sind und man es nur noch mit einem Verwanungsgeld zu tun hätte und dass man der Behörde nur zwei oder drei potentielle Fahrer nennen müßte, die sie dann anhören kann. Ttut sie es nicht, was regemäßig der Fall ist, darf auch keine Verwaltungsgebühr nach der Halterhaftung beim Parkverstoß verlangt werden, weil die Ermittlung des Fahrzeugführers, der den Parkverstoß begangen haben könnte, keinen "unverhältnismäßigen Aufwand" bedeutet hätte. Die Behörde hat aber lieber gar keinen Aufwand betrieben, sondern lieber gleich die Verwaltungsgebühr abkassiert. Denn nur auf die Einnahme kommt es ihr regelmäßig an. Wenn man weiss, wie´s geht, hat die Behörde kaum eine Chance. Dumm zahlt, das ist überall so. m. Die direkte Demokratie in Reinform, bei der alle politischen Entscheidungen vom Volk getroffen werden, kann es aus praktischen Gründen im modernen Staat nicht geben. (Zitat Wiki).
Es ist unabdingbar das getroffene Gesetze auch in einer Demokratie eingehalten werden. Es gibt andere Mittel und Wege um auf den gewählten Gesetzgeber Einfluß zu nehmen. z.B. aktuell Petitionen an den Bundestag oder auch Gerichtsverfahren. Deren Ergebnis muß man aber respektieren, wenn eine demokratische Gesellschaft funktionieren soll. Verletzung und Mißachtung der Gesetze ist nicht der richtige Weg. Eine Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von Kontrollen und deren Strafverfolgung von Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheit am Steuer führt auch keiner. Es ist wohl etwas falsch, Bürger als dumm zu bezeichnen, die die Gesetze achten und respektieren, also auch die geforderte Strafe zahlen. Ich bin selbst in Berlin von der Umweltzone betroffen. Meine Lösung : Nicht in die Stadt reinfahren und die S-Bahn benutzen, sofern sie fährt :roll: und Eintragung in die Petition an den Bundestag zur Abschaffung der Zonen. Übrigens die EU-Abgeordneten, die das Ursprungsgesetz beschlossen haben, wurden auch demokratisch von uns gewählt. Georg350
Wenn sich ein Bürger auf legalen gesetzlichen Weg gegen ein Bußgeld wehrt ist doch das voll in Ordnung. Wenn alle solche Obrigkeitshörige währen wie Du würden die Politiker noch ganz anders mit uns umspringen :roll: Dieter Hier geht es doch garnicht darum, ob der gesetzestreue Bürger dumm ist oder nicht, hier geht es doch darum, ob sich der Bürger noch in irgendeiner Form gegen die Allmacht des Staates wehren soll oder kann.
Ich glaube die Erkenntnisse, wer und wieviel zur Feinstaubbelastung beiträgt, brauchen wir nicht mehr zu diskutieren, aber sicherlich ist es diskussionswürdig, wie wir uns verhalten sollten. Auch ich bin der Meinung, man sollte sich wehren, wo es geht und natürlich damit auch Bußgeldbescheide nur dann hinnehmen, wenn sie wirklich berechtigt und hieb- und stichfest sind. Fakt ist doch, dass unsere klammen Politiker, die immer Wasser predigen aber in der Regel nicht nur Wein - das ginge ja vielleicht noch - sondern Champagner trinken, ständig nach neuen Einnahmequellen suchen, und beim einfachen Normalbürger abkassieren. Und hier bin ich auch von den Automobilclubs sehr enttäuscht, denn ich hätte erwartet, dass sie zusammen etwas gegen diese Willkür - auch von der überregulierungsfreudigen EU-Kommission - unternehmen. Ansonsten müsste man sich auch wirklich einmal übrlegen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, eine bundesweite Bürgerinitiative zu gründen. |
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