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Hallo
In der pm steht ein Artikel über Anzahlungen und Insolvenz . Wenn ein Käufer ein Wohnmobil anzahlt und die Firma geht pleite ist das Geld weg. Das war ja schon klar,was ist mit den Kundenfahrzeugen die zur Reparatur da stehen? Gibt es da auch Schwierigkeiten die wieder zu bekommen? So auf die Schnelle werden die bestimmt nicht rausgegeben. Dieter Die Eigentumsverhältnisse ändern sich doch nicht, nur weil ich eine Reparatur in Auftrag gebe. Ich zahle - an wen auch immer - meine Rechnung und fahre vom Hof. Fertig.
Da sollte mal jemand versuchen, mir mein Eigentum vorzuenthalten. Dann aber :runterdrueck:
Wie willst Du vom Hof fahren wenn Du garnicht erst rauf kommst und vor verschlossen Tor stehst? Dann wartest Du bis der Insolvenzverwalter sein OK gibt. Dieter dann besorg ich mir eine Eilverfügung oder breche ein....ob dann wg . Hausfriedensbruch ermittelt werden kann ist unerheblich wenn ich im Recht bin, dafür würd ich auch einen Prozeß riskieren.
Zur Anzahlung Versucht die Anzahlung für bestellte Wohnmobile auf ein nicht pfändbares Extrakonto einzuzahlen, gute solvente Händler verlangen sowieso nicht mehr wie 0,5-1 % der Gesamtsumme als Anzahlung. Wenn mehr verlangt wird würd ich nicht kaufen, es sei denn das Womo ist eine Extraversion auf den Käufer zugeschnitten. Auch beim Möbelkauf/Bestellung nicht mehr anzahlen, ich stell dem Händler frech die Frage ob er kurz vor der Insolvenz steht, oder ob er meine Anzahlung zur Sicherung seiner Bankkredite braucht, dann geht es von selbst. Ursprünglich war eine Anzahlung gedacht um Jux-Bestellungen vorzubeugen, nicht um notleidende Firmen über Wasser zuhalten... Du musst einen Antrag beim Insolvenzverwalter stellen auf Herausgabe deines Eigentums.
Viel Geduld beim warten auf die Antwort. Haben das Problem bei uns in der Firma auch, wir haben Maschinen vermietet sind ja unser Eigentum, bis heute noch keine Antwort. Das war vor einem Jahr. Wir haben sie dank guter Beziehungen zu den Mitarbeitern einfach rausgeholt. Also wenn das Tor mal offen ist oder du kennst nen Mechaniker, hols raus. @ hoegele: ist ein anderer Rechtsfall!
Der Insolvenzverwalter hat das zur Reparatur abgestellte Fahrzeug unverzüglich herauszugeben, ansonsten macht er sich wegen Unterschlagung strafbar! Im Gegensatz zu einem Mietvertrag wie bei Eurem Werkzeug ist hier das Fahrzeug beim insolventen Unternehmen nur untergestellt, es gehört NICHT zur Insolvenzmasse! Ist das Fahrzeug nicht repariert, kann der Kunde sofort vom Reparaturvertrag zurücktreten, ist es repariert, wird der vereinbarte Betrag fällig und muss bezahlt werden! In beiden Fällen ist das Fahrzeug sofort herauszugeben. Geschieht dies nicht, Polizei rufen und diese darauf hinweisen, dass hier eine Straftat geschieht, die von der Polizei zu unterbinden ist! Weigern sich die Beamten weiterhin...einfach darauf hinweisen, dass ein Beamter, der eine Straftat nicht verfolgt oder sogar begünstigt in der Regel nicht mehr allzu lange Polizeibeamter ist! bingo ! Und dann gab es noch den Anlageberater, der zu seinem Kunden sagte: "Herr Doktor, sie sehen das ganz falsch. Die 2 Millionen €, die ich für Sie angelegt habe, sind nicht weg, sie gehören nur jetzt jemand andern"!
aus Oberösterreich Alfred
Genau, unverzüglich nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Unverzüglich heißt nicht sofort, sonder ohne schuldhafte Verzögerung. Er muss doch erst einmal prüfen, wem das Fahrzeug gehört. Es kann ja auch gerade von dem Händler angekauft worden sein. Also, besser keine Wildwestmethoden. Damit bist du schneller vorbestraft, als dir lieb ist. LG Wolfgang Insolvebzverwalter sind i.d.R keine Schweinehunde oder Abzocker.
Du wirst nachweisen müssen das das KfZ deines ist (Brief vorlegen) und dann ist gut. Solche Leuet haben Adressen unter denen sie zu erreichen sind. Einschreiben mit Rückschein hinschicken und Frist von 2 Wochen setzen. Bleibt das dritte Einschreiben und die dritte Frist unbeantwortet - ab zur nächsten Polizeidienststelle und Anzeige wegen Unterschlagung gegen die Person des Insolvenzverwallters erstatten. Spätestens dann wird er springen. Anzahlung ist falls bereits gezahlt natürlich futsch. In ein Unternehmen Geld als Anzahlung reinschiessen das kurz vor der Insolvenz steht ist selbstzerstöhrerisch. Das macht man einfach nicht. Bringt nur Ärger.
Hallo, was soll denn das für ein Konto sein? Wenn das dem Händler gehört, gehört es auch zur Insolvenzmasse. LG Wolfgang Hallole,
das Konto sollte ein Treuhandkonto bzw. ein sog. Notaranderkonto sein, auf das der Insolvenzverwalter im Fall eines Falles nicht unmittelbar Zugriff hat. Ihr werdet Euch vielleicht noch daran erinnern, an die Bauherrenmodelle vor einigen Jahren, als so manch Einer böse Erfahrungen machen musste. :ooo: Naja, und Selbsthilfe wie Einbruch, Hausfriedensbruch, unrechtmäßige Wiederinbesitznahme etc. würde ich nicht riskieren. Auch der verständnisvollste Richter müsste nach Recht und Gesetz seinen Job machen. Das würde im günstigsten Falle die Reisekasse mächtig schmälern. :steinigung: LG Hans [quote="travelrebell"]dann besorg ich mir eine Eilverfügung oder breche ein....ob dann wg . Hausfriedensbruch ermittelt werden kann ist unerheblich wenn ich im Recht bin, dafür würd ich auch einen Prozeß riskieren.
das würde ich mir nochmal überlegen - denn dann ziehst du vor Gericht 100% den kürzeren - und bist obendrein noch vorbestraft.
Hallo, die Anzahlung braucht der Händler in der Regel, um damit zu arbeiten (seinerseits die Anzahlung an den Hersteller zu leisten). Auf einem Notaranderkonto (was auch noch deftige Gebühren kostet) nutzt ihm das Geld nichts. LG Wolfgang Eine Anzahlung würde ich überhaupt nicht leisten.
Barzahlung bei Übergabe,oder bei Finanzierung den Eigenanteil bei Übergabe. Und wenn die Insolvenz kommt und das Womo steht in der Werkstatt kann es unter Umständen auf jeden Fall die Urlaubspläne ins wanken bringen. Und ob ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht wird wohl keiner der Kunden mitbekommen. Dieter das Risiko mein Eigentum von einem fremden Grundstück zu holen, geh ich jederzeit ein, zuviel Angst vor der Obrigkeit darf man auch nicht haben. Sehr vielmehr wie ein Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung ist kaum klagefähig, wenn überhaupt, dann nur mit Privatklage. Ziel ist keine Bereicherung sondern die Rückführung meines Eigentums. Mal die Unterschiede Einbruch vs Hausfriedensbruch nachschlagen. 48 Std. für den Insolvenzverwalter zur Prüfung reichen in simplen Fällen, sonst bei Angstschiß die Hosenbeine zubinden und selber holen.
Die Strafen(wenn überhaupt), sind nicht höher wie bei erheblich überhöterer Geschwindihkeit im Straßenverkehr mit Unfallfolge, denkt mal nach wie oft Ihr dabei gg. die Regeln verstoßt... Ein Torwart hat mal gesagt, in manchen Situationen sind Eier notwendig...
Dann schau mal ins Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch, ggf. sogar Einbruch, wenn du ein Tor öffnest, Sachbeschädigung usw. sind Offizialdelikte, die von Staats wegen verfolgt werden und haben nichts mit Ordnungswidirgkeiten zu tun. Aber Hauptsache, man hat Eier in der Hose und kein Hirn im Kopf. Mensch, überlege doch einmal, welchen Kram du hier von dir gibts. Stell mal vor, irgend einer glaubt das und tut das, weil du so ein Held bist, und landet dann da, wo er nach deiner Meinung nie landen würde..... LG Wolfgang Gute Güte, hab vergessen gegen welche moralischen Instanz ich -meine- Meinung vertreten hatte. Bitte vielmals um Vergebung, nicht deiner Grundeinstellung konform und mir nicht jeden justiziablen Gag gefallen lassend, wehre ich mich wenn es mir für notwendig erscheint.
Nicht abhängig davon, ob schulmeisterhaft über die Masse grauer Zellen innerhalb der Schädeldecke geurteilt wird, ist jeder für sich verantwortlich wo er seine Grenzen zieht, nicht du und nicht ich. Was und wie du dein Womo stehen läßt bleibt dir überlassen, ich vertrete eine gegensätzliche Auffassung, auch hinsichtlich der jur. Bewertung, erspar bitte weitere Detailausführung, denn es existieren genügend Umstände die ein rechtsstrittiges Verhalten relativieren. Kann jeder selber nachlesen, wenn Heldentum die Vernunft ins Abseits drängt. Sorge bereitet die Vehemenz mit welcher du nicht kongruente Auffassungen angreifst, weder bist du Richter, noch Pathologe, selbst wenn du einen Beitrag als Bullshit würdigst, solltest du entsprechend der Forenregeln deinen Umgang mit anderen Forenmitglieder pfleglicher gestalten. Als ich mir mein Gogolobil habe bauen lassen (Individualbau) hat die Fa. Bimobil auch eine Anzahlung in Höhe von 90.000€ von mir verlangt (siehe den Thread über den Bau des Gogolobils). Es war aber selbstverständlich, dass mir im Gegenzu von der Fa. Bimobil das Eigentum an einem bereits fertigen Wohnmobil im Werte von 110.000€ übereignet hat. Somit war ich total abgesichert für den Fall der Fälle.
Habe die Ehre Gogolo
Fairer Zug von fairen Kaufleuten und ordentlichen Autobauern, ist ja auch ein Schmuckstück welches die dir gefertigt haben. Wann geht die Megatour denn los, oder testest du noch aus ? Auch wenn es hier OT ist: am Montag geht es für 7 Wochen los nach Ungarn und Oberitalien (letzter Test). Ab 10. Juni fahren wir für drei!!! Monate nach Island. Und überwintern werden wir voraussichtlich in Syrien und Jordanien bevor es nächstes Jahr im Mai losgeht nach Sibirien, Mongolei und China.
Habe die Ehre Gogolo
Ich glaube, dass du jetzt ein wenig zu weit gehst. LG Wolfgang können wir per KN klären...mehr gehört hier nicht her.
Danke, aber das ist wohl nicht zielführend. Unsere rechtlichen Auffassungen sind so weit von einander entfernt - da lohnt das nicht. LG Wolfgang Gute Nachtruhe Hallole,
will das nicht so stehen lassen, travelrebell alias lo (hast du keinen Namen mitgekriegt?). Kannst ja machen, was du willst. Muss jeder für sich entscheiden. Nur so ist das ganze nicht zielführend. Dieter2 wollte wissen, ob´s Probleme geben kann im Insolvenzfall. Und das ist definitiv so! Mit verbaler Kraftmeierei ist niemandem gedient. Und wenn du so sehr die Forumsregeln einforderst, solltest du nicht so unqualifiziert draufschlagen. LG Hans (auf den Smilie verzichte ich diesmal bewusst!) nochmals, ich habe meine Ansicht vertreten, bereits ausführlich draufhingewiesen, auch wie unnötig hohe Anzahlungen vermeidbar sind. Ferner wie ich verfahren würde wenn mein Eigentum unrechtm. lange mir vorenthalten wird. Auch welches jur. Risiko ich eingehe ist für mich überschaubar. Jeder entsprechend seiner Courage oder Dummheit, das ist Auslegungssache. Nur verwehre ich mich gg. die Wortwahl, pauschal nach Oberlehrermanier verurteilen zulassen.
Nicht mehr und nicht weniger, jedem Bedenkenträger bleibt es überlassen anderweitig im Fall der Fälle zu reagieren. Macht nicht schon wieder einen solchen Hype, wie bei Waffenthema, wo ich übrigens ablehnend konform ging. Es muß doch möglich sein eine andere Einstellung zuhaben, die sicherlich viele teilen, ohne sich von Forenhardlinern dump aburteilen zulassen. Die Kinderei mit dem smilie möcht ich nicht weiter kommentieren, kommt runter, hier hat jemand andere Ansichten wie Ihr, sonst nix. Ich beklau keine Omas, schlag keine Kinder, hinterzieh keine Steuern, respektiere gegensätzliche Lebensauffassungen--- nur wehren das erlaub ich mir. Mit nachsichten Guten Abend Lo, übrigens ein Spitznamen
@ BINGO ! lg peter Gut, alle ihren Standpunkt nun dargelegt.
Ich würde nun vorschlagen, es dabei zu belassen und keine weiteren OT- Postings mehr einzubringen. Ich kann Travel verstehen, er will sein Eigentum wieder und auch ich würde mir in einer solchen Situation gewisse Schritte sicherlich überlegen. Wolf hat aber ebenso Recht, weil dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen beinhaltet, darauf hinzuweisen ist völlig legitim. Wollen wir dies so gemeinsam und gegenseitig anerkennen? Danke! Björn
Nee, ich glaubs nicht. Ich stell mir gerade vor, wie Du mit gepackten Koffern und dem Strafgesetzbuch in der Hand vor dem Tor der insolventen Firma stehst und darauf wartest, dass Dir geholfen wird. Mäggy Kommt hört jetzt auf, wir wollen doch alle unser Vergnügen im Forum haben, jede Seite hat es kommentiert und Ende.....
ps*** es gibt schönes Wetter zum Donnerstag hin, macht was Sinnvolles......fangt an mit Touren planen an ! Ich möchte mich in der Runde einmal kurz vorstellen. Ich bin 37 Jahre alt und komme aus Bad Dürrheim, den meisten wahrscheinlich bekannt. Ich habe mich nach jahrelanger Wohnwagenerfahrung, in diesem Jahr, dazu entschlossen ein Wohnmobil zu kaufen.
Gesagt, getan. Ich habe ein schönes Wohnmobil (Rapido 709F Tageszulassung Modell 2006) bei einem hiesigen Rapido Händler (Link) für einen guten Preis erstanden. Am 30.01.10 habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, der Auslieferungstermin wurde auf Mitte Februar datiert. Ab diesem Zeitpunkt habe ich von dem Händler nichts mehr gehört und habe dann mal am 18.02 dort angerufen. Es war niemand erreichbar! An der Ladentür hängt nun ein Zettel, wegen Krankheit bis auf weiters geschlossen. Das heißt ich warte nunmehr seit einem Monat auf irgendeine Nachricht des Händlers, aber nix er ist wie vom Erdboden verschluckt. Laut AGB des Händlervertrags kann der Händler erst nach 6 Wochen, vom vereinbarten Liefertermin, in Lieferverzug gebracht werden. Dann können Fristen gesetzt werden und ich kann vom Vertrag zurück treten. Mir sind also im Augenblick die Hände gebunden. Ich würde nämlich mittlerweile, liebendgerne ein anderes Fahrzeug kaufen als noch Monatelang auf das Wohnmobil zu warten. Glücklicherweise habe ich keine Anzahlung geleistet. Was denkt ihr zu diesem Fall und kennt jemand vieleicht den Händler und kann mir sagen was da los ist??? Viele aus dem Schwarzwald!! -wenn du niemanden vom Händler lokalisieren kannst, versuche Kontakt mit Rapido direkt.
Event. liegt wirklich ein akuter Notfall vor, die helfen dir festzustellen ob eine Order einging. Finanz. sagtes du, bist du kein Anzahlungsrisiko eingegangen, abwarten solltest du vorerst. Schon Anfrage beim Insolvenzgericht gehalten, falls dies deine Sorge ist ? --> Link Gibt es keine Tel-InfoNr. vom Händler ? oder dessen Familie ? Hat der auch keine Angestellten ? Hallo Orbyn,
herzlich willkommen hier von meiner Seite! Hast ja gleich einen Eindruck gewonnen, wie´s hier zugehen kann. Ist jedoch nicht typisch, wirst noch jede Menge nützliche Hinweise bekommen und nette Leute kennenlernen. :D Zu Deinem Problem: Ich würde an Deiener Stelle kein Risiko eingehen und die Angelegenheit kompetent abklären lassen, sprich eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Rechtschutzversicherung oder ADAC-Mitgliedschaft vorhanden? Aber auch ohne dies, dürfte sich das Beratungshonorar lohnen. Eventuell könntest Du vorab dem Händler per Einschreiben eine Nachfrist setzen und ihn ihn Verzug bringen, AGB hin oder her. :denk: Vielleicht auch eine Rückfrage beim Handelsregister starten, ob Insolvenz angemeldet ist und dann Kontakt mit dem möglichen Insolvenzverwalter aufnehmen. Möglicherweise will der das Geschäft mit Dir durchziehen. :telefon: Auf alle Fälle viel Glück bei Deinem Unterfangen! LG Hans :sky: Hallo Orbyn
Hast Du vom Händler schon die Zusage bekommen? Weil diese Kaufverträge meist nur für Dich verbindliche Bestellungen sind, der Händler muß diese auch noch bestätigen,quasi damit einverstanden sein. Das muß auch innerhalb einer bestimmten Frist passieren. Dieter Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Der Händler, noch der bei ihm angestellte Verkäufer sind zu erreichen. Anfragen beim Amtsgericht haben keine Insolvenz ergeben. Da das Fahrzeug sich in seinen Verkaufsräumen befindet, denke ich das Rapido nichts mehr mit dem Fahrzeug zu tun hat(oder irre ich da??). Die letzte Info vom 18.02, war das der Eigentümer eine Lungenentzündung haben soll. Ich habe natürlich vollstes Verständniss für Notfälle. Trotzdem finde ich es sehr Rätselhaft, dass der Laden seit über vier Wochen komplett geschlossen ist, trotz Angestellten. Ein gut organisiertes Geschäft muss doch den Ausfall des Eigentümers kompensieren können. Zudem ist es irgendwie nicht OK seine Kunden im Regen stehen zu lassen. Das Womo sollte mir eigentlich auch als Alltagsfahzeug zur Verfügung stehen, da ich meinen VW-Bus zum 1.2 verkauft hatte. Ich fahre also seit gut 6 Wochen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, da die Temperatur für den Roller einfach noch zu kalt ist. @Dieter
Der Kaufvertrag war tatsächlich eine verbindliche Bestellung, ging aber nach zwei Wochen automatisch in einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag über. Such dir Rechtsbeistand, wenn möglich trete vom KV zurück, mit RA klären ! Schlechtenst organisiert, wenigstens laufende Fälle könnten von Krankenbett aus delegiert werden, zumindest tel. Kontaktaufnahme seitens Händler sind zumutbar. Nix wie weg von dort.! Vielen Dank, der Rücktritt ist schon eingeleitet. Die Osterferien sind aber trotzdem hinüber.... |
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