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Wohnmobil mit 7,49 to Fahrtenschreiberpflichtig ?


Rainman am 09 Mär 2005 15:51:56

Hallo,
wir haben ein MB 1117, ursprünglich mal GG 11 to, abgelastet auf 7,49 to mit WoMo-Zulassung. Wir brauchen das Fahrzeug als Renntransporter, d.h. bis auf eine kleine Küche und ein Bett ist der Koffer leer. Wir wählten diese Zulassungform, da man da vom Sonntagsfahrverbot befreit ist. Muß ich aber dennoch den Fahrtenschreiber benutzen. Das Fahrzeug wird natürlich nicht gewerblich eingesetzt.

Frank

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[Admin] am 09 Mär 2005 16:03:35

Das Fahrzeug wird natürlich nicht gewerblich eingesetzt.


dann braucht´s auch keinen Fahrtenschreiber.

Willkommen im Forum!

Nasenbär am 09 Mär 2005 17:41:51

Hallo und herzlich Willkommen hier.
Wenn einer drinn ist, muss er verwendet werden. So mein Wissenstand. Also wenn, dann ausbauen.

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Rainman am 09 Mär 2005 17:54:57

Hallo nochmals

Zitat:
"Wenn einer drinn ist, muss er verwendet werden. So mein Wissenstand. Also wenn, dann ausbauen."

So habe ich das bis jetzt auch immer gehört.
Tja, das wird das Problem sein; nähmlich einen Tacho zu finden der rein passt und auch die richtige Geschwindigkeit anzeigt (wg. der Übersetzung). Aber das Risiko zB. in Frankreich mit Tachograf aber ohne Schaublatt angehalten zu werden ist mir zu hoch und zu teuer,.... und ob die verstehen wenn ich sage das ich das Ding nur brauche wenn einn Anhänger dran ist wage ich zu bezweifeln.
Nächste Frage die dann auftaucht : Schaublatt => Lenkzeiten ? oder gelten die nur für "gewerbliche" ?


Frank

[Admin] am 09 Mär 2005 18:24:32

Ich vermute, Du hast einen Kienzle Tachographen drin - die gibt´s auf eBay auch ohne Fahrtenschreiber und die Übersetzung steht da auch direkt sichtbar drin (bei MB meist 1.3) - es gibt aber auch kleine Anpassungsgetriebe für die Dinger.

Pijpop am 09 Mär 2005 19:52:32

@ Rainman

Bitte benutze mal die Suchfunktion dieses Forums - bezüglich Tachograph
u. Ä.
Wohnmobilzulassung vorausgesetzt - kein Schaublatt erforderlich - leg
eine Plastikscheibe ein und gut ist.
Gewerblich genutzte Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen = Tachograph.

Pijpop

Rainman am 10 Mär 2005 11:17:07

Vielen Dank für den warmen wellcome und die netten wie hilfreichen Antworten. Endlich mal ein ein Forum wo "greenhörner" nicht erstmal auf "die Schippe" genommen werden.
Ein aufrichtiges Danke meinerseits.
Frank

Torsten_S am 28 Mär 2005 21:01:50

Servus Rainman,

ich habe das Thema lang und breit durchgekaut. Mein Nachbar (Polizist)
hat mir die entsprechenden Gesetze und Verordungen besorgt. Denn was nützt das alles wenn man es nicht schwarz auf weis hat.

Faktum ist: Ein Wohnmobil egal wie schwer braucht keine Fahrtenschreiber !

Wenn Du möchtest kann ich Dir die Untelagen gerne faxen.


Torsten Schneider

P.S. Schau mal in die Varios rein die haben alle keinen und die sind i.d.R. recht groß !

meitemark am 28 Mär 2005 22:06:54

Hallo Raimann,

selber hab ich ein WOMO mit 5,5 to. und Fahrtenschreiber.
Das benützen des Fahrtenschreiber`s ist für uns nicht vorgeschrieben,
sonst würde er beim TÜV auch beanstandet, weil er lange nicht mehr
geeicht wurde. Meistens lege ich doch eine Scheibe ein, da es interessant
ist z.B. den Verbrauch, bei welchen Geschwindigkeiten oder Pausezeiten
im nachhinein zu kontrollieren. Dies ist aber freiwillige Spielerei.

Gast am 29 Mär 2005 18:22:24

Hallo Frank,

hier werden Sie geholfen :D .

Dies hier ist sicher das beste Reisemobilforum im Netz :!:

womoede am 29 Mär 2005 18:30:46

Dem kann ich nur zustimmen :daumen2:

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