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Fahrzeugschutzbrief bei der Kravag


Haase am 15 Jan 2010 16:38:31

Hallo,

wer hat schon mal die Pannenhilfe von der Kravag in Anspruch genommen.
Man hört hier immer der ADAC sei das non plus ultra.
Würde mich mal intressieren ob bei einer Panne alles so abgelaufen ist
wie in den Bedingungen des Schutzbriefes steht.


Werner

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Gast am 15 Jan 2010 17:23:04

Hatte ein Negativerlebnis mit dem ACE

Meine Handbremse hatte sich leicht festgesetzt. Vermutlich weil sie so selten gebraucht wird. Ein 15 minütiges Telefonat mit der sogenannten "Notrufnummer" begann zunächst mit der Abfrage meiner Daten, wohlgemerkt nur meiner persönlichen Daten, nichts zum Womo.

Meine Frage, ob man evtl. eine Mercedeswerkstatt benennen könne, wurde mit der Zusage eines Rückrufs zunächst hintangestellt.

Da ich, um die Suche nach mir zu vereinfachen, die GPS-Daten meines Standortes angeben wollte, wurde ich ziemlich harsch nach meinem genauen Standort, also Ort, Strasse usw. gefragt. Mein Einwand, die GPS-Daten wären doch eindeutig, wurde als nicht hilfreich abgetan.Dann erst die Frage nach dem Fahrzeugtyp.

Nach etwa 15 Minuten Telefonat über Mobiltelefon fragte dann eine Stimme aus dem Hintergrund, wie denn die Höhe des Mobils sei. Meine Antwort, ca. 3,20 wurde mit der Frage nach dem Eintrag im KFZ-Schein gekontert. Als ich den dort stehenden Eintrag ">=3200 je nach Aufbau" nannte, wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Fahrzeug zu hoch sei und deshalb kein Service kommen würde. ( nach Auskunft ACE sei mein Fahrzeug zu hoch!)

Ich stand zu diesem Zeitpkt. auf der Wischafener Seite der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen. Meine wiederholte Fragestellung nach einer MB-Werkstatt auf der Seite Glückstadt wurde nur mit dem Angebot des Rückrufs beantwortet.

Tatsächlich kam dieser Rückruf, als wir nach mehr als 10 Minuten Wartezeit auf der Fähre waren. Angeben wurde uns die MB-Werkstatt in Hemmmoor. Zu diesem Zeitpunkt leider die falsche Elbseite!!

Aufgrund dieser "Leistung" eines möglicherweise neuen Mitarbeiters und seines Lehrers habe ich die Mitgliedschaft gekündigt. Ursache für meine schriftliche Kündigung waren die mehrfachen Anfragen nach der Nennung einer Fachwerkstatt.

Nebenbei, auf der nächstmöglichen Parkmöglichkeit habe ich mich unter das Auto gelegt und mal kräftig am Handbremsseil gerissen. So nach dem dritten oder vierten Versuch rutschte das Seil wieder in seine normale Position. Zur Sicherheit habe ich die MB-Werkstatt in Itzehoe noch mal nachsehen lassen.

Haase am 15 Jan 2010 17:32:41

Hallo Werner

Danke für Deine Antwort aber ich hatte nicht nach ACE gefragt
sondern nach Kravag.


Werner

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Gast am 15 Jan 2010 18:30:01

Haase hat geschrieben:Würde mich mal intressieren ob bei einer Panne alles so abgelaufen ist
wie in den Bedingungen des Schutzbriefes steht.


Hallo Namensvetter,

ich hatte auf Grund des Schluss-Satzes im Threadstart angenommen, dass auch andere Erfahrungen als ausschliesslich KRAVAG gemeint seien.

KRAVAG kenn ich nicht, mit anderen Schutzbriefanbietern hatte ich GsD noch keine Erfahrung.


Werner

Bergbewohner1 am 15 Jan 2010 18:39:33

Habe einige Fahrzeuge bei der Kravag versichert, noch nie Probleme gehabt, habe sie auch noch nie wegen Schadensfall gebraucht. :D

jottweebee am 16 Jan 2010 13:53:40

Da sich keiner meldet, gibt es wohl keine Probleme mit der KRAVAG.

Ich habe mir auch den KRAVAG-Schutzbrief geholt, da er ein ganzes Jahr gültig ist und ich den Winter auf Iberia verbringe. Der ADAC-Schutzbrief verliert bei einem Auslandsaufenthalt nach 91 Tage seine Gültigkeit.

Uwe1812 am 16 Jan 2010 14:28:13

Hallo
Habe eigentlich gute Erfahrungen gemacht. Angerufen, kompetenter Kontakt, schnelle Hilfe. Nur leider das kleingedruckte nicht gelesen, Abschleppkosten werden bis max. 200 € übernommen. Da das Fahrzeug an einen Sonntag bis zur nächsten Fachwerkstatt geschleppt wurde, reichte der Betrag nicht aus. Die Gesamtrechnug nur für das Abschleppen belief sich auf ca. 330,00 Euro

Gast am 16 Jan 2010 15:57:18

Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler und empfehle die Kravag weil ich eine faule Socke bin und auf unnützen Stress durch sch.. Regulierungen keine Lust habe.

Was als versicherte Leistung beschrieben steht wird auch geleistet.
Im Gegenteil, man hat weniger Ärger als sonst wo (keine Namensnennung) wo Euch vorgeschrieben wird das Ihr den XXXX oder den XXX anrufen müsst, der Euch dann ein Vertragsunternehmen schickt, welches Euch zur nächsten Werkstatt schleppt.

Schaut Euch die Leistungen einfach mal genau durch und überlegt ob es für Euch passt, oder ob Ihr eher den ADAC Plus Schutzbrief wollt.

tomca am 17 Jan 2010 13:14:12

Hallo,
wir mussten unseren Schutzbrief der KRAVAG erstmalig im letzten Dezember in Anspruch nehmen. Nach einem mehrtägigen Ausflung ist unser Duc nicht mehr angesprungen ( Diesel geflockt :-)). Aufgrund der winterlichen Bedingungen und daraus resultierender Pannen haben wir über eine Stunde gebraucht, bis wir einen Ansprechpartner unter der Notfallnummer erreichen konnten (war aber beim ADAC auch nicht anders, haben Freunde von uns parallel versucht). Nachdem wir dann einen Ansprechpartner hatten, ging alles ganz schnell. Nach ca. 30 Minuten war ein Abschleppwagen vor Ort, hat unseren Duc auf die "Schultern genomen" und in eine beheizte Halle gefahren. Jetzt war unser Bett weg! Die Kosten für eine Übernachtung im Hotelzimmer für uns wurden ebenfalls von der KRAVAG übernommen (hier wurde uns wieder klar: Im Womo schläft es sich viel schöner :-)). Einen Tag später war der Duc aufgetaut und lief wieder. Schnell Winterdiesel rein und ab nach Hause. Ergebnis: Wir können die KRAVAG nur empfehlen. Sehr netter telefonischer Kontakt, schnelle und umfassende Hilfe! Viele aus dem Bergischen Land, Thomas

Gast am 17 Jan 2010 13:55:47

Wenn es über die Servicenummern nicht gleich klappt, gibt es auch noch andere Lösungen.

Ihr könnt bei den Schutzbriefen die Ihr über Eure KFZ Versicherungen habt, auch den Abtransport selber organisieren !!!

Wenn Ihr der Autobahnmeisterei z.b. sagt das ihr einen Fiat fahrt und die Euch dann fragen, sollen wir Fiat schicken weil die in der Nähe sind, dann macht das so. Im Gegensatz zu den Clubs, die eigene Vertragsunternehmen nehmen und meckern wenn man versucht andere Rechnungen einzureichen, gibt es diesbezüglich mit den Versicherungsschutzbriefen da kein Problem.
Oder Ihr steht irgendwo in einer Ortschaft, fragt in einem Geschäft einer Gaststätte nach einer guten Werkstatt vor Ort und lasst Euch von denen helfen. Die Rechnungen reicht Ihr dann nach Rückkehr einfach bei Eurem Versicherer ein.

Das geht auch z.B. beim ADAC, aber die nöhlen dann schon rum, wollen wissen wieso und warum man kein Vertragsunternehmen verständigt hat und und und.

Ich selber bin übrigens in beiden versichert. ADAC plus UND über die Kravag. Auf die paar Euro im Jahr sollte es nicht ankommen.
Gerade wenn man auch im Ausland im Gespannbetrieb unterwegs ist, ist der ADAC zu empfehlen. Wie schon oben gepostet. Keine Probleme mit der Kravag.

Bauloewe2000 am 17 Jan 2010 14:26:59

Hallo zusammen.
Habe alle Mitteilungen gelesen.
Bei mir geht es nicht um Schutzbrief, den habe ich beim ADAC plus.
Bin mit meinem Mobil bei der Kravag versichert.

Wir überwintern z Zt. in Spanien. Am 14. u.15.2010 war hie ein heftiger Sturm Windstärken von 9-11. Schriftlicher Nachweis vom Campingplatz liegt vor.
Dabei ist unser Zelt Fiamma Room zerstört worden und die Markiese rechts ca 10-15 cmm eingerissen. Versichert ist beides.Aufnahmen sind gemacht.

Habe die Kravag angemail. Bin mal gespannt, was daraus wird. Vielleicht kann mir ja ein Exsperte Ratschläge geben.

Jupp

Gast am 17 Jan 2010 14:59:19

Bauloewe2000 hat geschrieben:...war hie ein heftiger Sturm Windstärken von 9-11. ......
Dabei ist unser Zelt Fiamma Room zerstört worden und die Markiese rechts ca 10-15 cmm eingerissen.....

blöde Frage: und der Sturm kam so überraschend daß ein Abbau nicht mehr möglich war?
ne noch blödere Frage: blockiert Vollkaskomentalität eigene Vorsorge?

klaus

Bergbewohner1 am 17 Jan 2010 15:11:20

willi_chic hat geschrieben:
Bauloewe2000 hat geschrieben:...war hie ein heftiger Sturm Windstärken von 9-11. ......
Dabei ist unser Zelt Fiamma Room zerstört worden und die Markiese rechts ca 10-15 cmm eingerissen.....

blöde Frage: und der Sturm kam so überraschend daß ein Abbau nicht mehr möglich war?
ne noch blödere Frage: blockiert Vollkaskomentalität eigene Vorsorge?

klaus


:kuller: :daumen2: :daumen2:

wolfsch6 am 24 Feb 2010 20:43:42

Da sich keiner meldet, gibt es wohl keine Probleme mit der KRAVAG.

Ich habe mir auch den KRAVAG-Schutzbrief geholt, da er ein ganzes Jahr gültig ist und ich den Winter auf Iberia verbringe. Der ADAC-Schutzbrief verliert bei einem Auslandsaufenthalt nach 91 Tage seine Gültigkeit.



Jürgen W B



Hallo Jürgen W B,

ich habe mir gerade die Bedingungen der RMV Versicherung runtergeladen und da steht zum Thema Zusatzleistungen auf einer Reise wie Krankenrücktransport, Fahrzeugtransport, Ersatzteilversand, usw...
auch die Definition was von der Kravag als "Reise" anerkannt wird. Diese Definition lautet folgendermassen:

####
A.3.7.5 Was versteht man unter einer Reise?
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
####

Das bedeuted dann leider, dass diese Leistungen nach 6 Wochen Urlaub von der Kravag nicht mehr gezahlt werden. Auch der Abschnitt A.3.8.b zum Fahrzeugtransport bei einem Schaden auf einer Reise läßt viel Interpretationsspielraum zu. Während beim ADAC klipp und klar von Rücktransport zum Wohnort gesprochen wird, bezahlt die Kravag einen Fahrzeugtransport zu einer Werkstatt bis zur Höhe der Rücktransportkosten zum Wohnort . Würde das bedeuten, wenn ich mit meinem Womo einen größeren Schden während eines Griechenlandurlaubs habe und beispielsweise in Norddeutschland wohne, dass die Kravag für mich die geeignete Werkstatt bestimmt, die dann beispielsweise auch in Süddeutschland liegen könnte, während, der ADAC aber den Transport zu meiner Hauswerkstatt in Norddeutschland übernimmt???

Hat hier jemand im Forum schon mal einen Fahrzeugrücktransport in Anspruch nehemen müssen? Wäre schön hier von Erfahrungen zu hören.

,
Wolfgang

Gogolo am 27 Feb 2010 19:54:46

Wenn mann/frau sich der Versicherungsbedingungen genau anschaut, so gilt die in A3.7.5 genannte 6-Wochen-Einschränkung "A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod ab 50 km Entfernung auf einer Reise" nur für die Leistungen Krankenrücktransport, Rückholung von Kindern, Fahrzeugrückholung und Krankenbesuchskosten nur bei Krankheit, Verletzung oder Tod des Versicherungsnehmers. Also nur für Teilbereich A3.7. der Versicherungsbedingungen. Bei den übrigen Leistungen wie Pannenhilfe, Unfall, Diebstahl, Bergungskosten, Abschleppen, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport, usw. ist keine zeitliche Reisebeschränkung vorhanden.


Habe die Ehre

Gogolo

eugi am 18 Mär 2010 15:20:35

Hallo!

Ich habe gestern von meinem Vers.-Makler, bei dem ich unser WoMo über die KraVAG versichert habe, einen Newsletter erhalten, in dem u.a. eine sog. Auslandschadensschutzversicherung beschrieben und angeboten wird.

Nachdem ich vor einiger Zeit hier im Forum die Horrorgeschichte gelesen hatte, wo ein Forumsmitglied in Marocko schuldlos in einen schweren Unfall verwickelt wurde und bis letztens noch nichts von einem Schadensersatz gesehen hatte, habe ich mich sofort nach dem Tarif und den Leistungen erkundigt:

Diese Versicherung greift dann, wenn die Haftpflichtversicherung des ausländischen, gegnerischen (Schuld-) Fahrzeugs den eigenen Schaden nicht oder nicht ganz übernimmt bzw. sich mit der Regulierung erheblich Zeit läßt. Dies gilt für das europäische Ausland (welche Länder genau, findet sich in den Vers.-Bedingungen).

Hat man einen schuldlosen Crash mit einem ausländischen Besucher in Deutschland, benötigt man keine besondere Versicherung. Für solche Fälle gibt es bestimmte Regularien, die von den deutschen Versicherungsgesellschaften als eine Art Service kostenfrei angeboten werden. Steht im Zusammenhang mit der grünen Vers.-Karte.

Dies als Info für evtl. ebenfalls interessierte Leser.

LG Eugen

Campoverde am 18 Mär 2010 18:10:56

Hallo,

übrigens die Horrorgeschichte von Marokko stammt von mir. Der Unfall war am 30. 11. 2008 und immer haben wir noch keinen Cent!!!!!!!!!!! Das Unfallprotokoll liegt trotz Einschaltung von Anwälten, vom Deutschen Konsulat usw. immer noch nicht vor. Ich warne jeden nach Marokko zu fahren, ohne sich vorher genauestens über eine Vollkaskoversicherung zu erkundigen.


Heinz-Campoverde

dramme73 am 18 Mär 2010 21:10:09

Hallo, an Alle
Hier noch das Angebot meiner Vers.

Ich habe von meiner Womo-Versicherung ( mit der ich durchaus zufrieden bin) ein Angebot für einen erweiterten Auslandsschadensschutz erhalten.

Für 10,5 % Aufschlag auf den derzeit erhobenen Haftpflichtbeitrag gilt:

- Regulierung und Übernahme der eigenen Ersatzansprüche beim unverschuldeten Unfall gegen den ausländischen Schadensverursacher bzw. dessenVersicherer,
- Regulierung in der Weise, als ob der ausl. Unfallverursacher beim eigenen Versicherer haftpflichtversichert wäre ( auch in Höhe der eigenen Deckungssumme)
- Dabei keine Beschränkung auf die oft geringeren ausl. gesetzlichen Versicherungssummen
- Gilt auch wenn der ausl. Verursacher nicht versichert war
- Keine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung u. Rückstufung
- versichert sind Halter, Fahrer, Eigentümer und Insassen
- Geltungsbereich: alle EU-Länder, Andorra, Island,Kroatien,Liechtenstein, Monaco,Norwegen,San Marino,SchweizVatikan, Marokko, Tunesien und Türkei

Ist das lohnend, macht das Sinn, was haltet ihr davon??

von Olli aus GÖ

eugi am 22 Mär 2010 14:11:30

Hallo!

Mich kostet das, was Olli beschrieben hat, rund 28 Euro zusätzlich im Jahr. Da habe ich kurz drüber nachgedacht und dann diese Zusatzversicherung beantragt.

Weitere Erfahrungen mit einer Regulierung etc. in solchen Fällen habe ich nicht (möchte ich eigentlich auch nicht haben...).

Eugen

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