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Wie wird eigentlich oberhalb von 3,5t geblitzt?


Ausderasche am 18 Jan 2010 01:07:08

Hi,

heute fuhr ich gemütlich per Tempomat mit meinem 6,5t WOMO knapp unter 100km/h auf der 2-spurigen B49/E44von Giessen Richtung Limburg. Kurz vor der Kreuzung mit der A45 - 100 km/h sind dort zulässig, ich habe extra noch einmal im Internet nachgesehen, steht auf der rechten Seite, in einer Nothaltebucht ein Kleinbus. Ach, denke ich, ein Blitzer, bestimmt durch die Heckscheibe und schaue mir das Ganze interessiert an......Und dann macht das plötzlich ROT BLITZ. So ein Driss!

Man ist natürlich zuerst:

1.) Erschrocken.ups ein Blitz, gut, dass ich das Steuer fest in der Hand habe und nicht die Gegenfahrbahn hinter der Leitplanke abgeräumt habe
2.) Verärgert, schon wieder 100 Mücken los
3.) Schuldbewußt, ich habe die Gesetze verletzt
4.) Verunsichert, da war doch 100 oder doch nicht ??
5.) uvam..z.B. der Ehekrach, wie gehst Du mit dem Haushaltsgeld um!


Dann..nachdenklich

Also...

1.) Wieso blitzen die mich einfach so aus purer Laune?
2.) Per Hand ?
3.) Per Gutdünken?
4.) Per Verdacht?
5.) Warum erschrecken die mich so plötzlich und unschuldig?
6.) Bin ich ein LKW, ein Bus oder ein WOMO?
7.) Kennen die Blitzer die 100 er Regelung für WOMos über 3,8t in 2010?
8.) Erkennen die überhaupt ein WOMO?
9.) Bekomme ich jetzt ein Knöllchen?
10.) Was mache ich dagegen? (Klar: Widerspruch!)
11.) etc.


Konkret:

Nach welchen Regeln wird eigentlich aus einem Büschen geblitzt? Gibt es da Vorschriften? Wo kann man die nachlesen? Wie läuft eigentlich der Prozess nach dem Blitzen ab? (Hier muß doch erst über meine KFZ-Nr. eruiert werden, dass ich ein WOMO bin und 100 fahren darf) Drücken in diesen Büsschen tatsächlich irgendwelche Leute auf Knöpfchen nach der Devise..da kommt ein schnelles, dickes Fahrzeug über 80 km/std..den schnappen wir uns!

Habt Ihr das auch schon mal mit Euren über 3,8t erlebt?

Naja..ich trinke jetzt erst mal ein paar Wochen jeden ABend ein Gläschen Rotwein und schaue jeden Tag in die Post, ob da was kommt!


Frank

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travelrebell am 18 Jan 2010 02:26:06

ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dort wo du geblitz wurdest ist Tempo 80 ! Die blitzen dort ständig, weil gute "Ernte" möglich, ist kein Unfallschwerpunkt meines Wissens. An eine 100er Zone glaub ich nicht, dann wären die ja blöd, denn Kasse wird mit PKW gemacht. Wenn keine punkte drohen und du eine RS-Vers.hast kommst du event. raus, wenn dein Anwalt feststellen kann dort wird nur wegen CASH geblitzt...



--> Link

Lancelot am 18 Jan 2010 08:11:11

Ausderasche hat geschrieben:heute fuhr ich gemütlich per Tempomat mit meinem 6,5t WOMO knapp unter 100km/h auf der 2-spurigen B49/E44von Giessen Richtung Limburg.


Hi Frank,

100 km/h darfst Du >3,5to nur auf der BAB, nicht auf der B49 - DA gilt der Großversuch bzw. jetzt die Ausnahmeregelung NICHT.

Insofern wurdest Du (meine ich) zu Recht geblitzt ... :(

Ich vermute stark, daß die "Auswahl" (wer wird geblitzt, wer nicht) per Hand geschieht ... mir ist das kürzlich auf der BAB mit dem PKW und Anhänger passiert: allgemeine Begrenzung auf 100 km/h ... ich auch mit 100 km/h (aber mit Anhänger ohne 100-er Zulassung) ... bei mir hat es geblitzt, bei den anderen PKW´s (solo) nicht .. :gruebel:

Kann eigentlich nur "manuell" ausgelöst worden sein.

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aldie am 18 Jan 2010 08:37:31

Blitzer sind überall!
In Deutschland ist die Blitzerei bereits in einigen Städten und Landkreisen in privater Hand und abgerechnet wird nach Anzahl der Vergehen. Da sicher mit der Auswahl der Betroffenen sehr großzügig umgegangen wird, ist eine Verwechslung vorprogrammiert.
Im europäischen Ausland wird es in einigen Ländern ( ich werde kein Land hier nennen weil ich noch längere Zeit diese Gebiete bereisen möchte ) sehr ausgedehnt und oft flächendeckend überwacht und auch geahndet.

Die Geräte zur Überwachung sind für den Kraftfahrer nicht mehr erkennbar in Leitplanken, Laternenmasten, Balkonüberhängen, Recklameschildern, Straßenbegrunzungen , Lampen usw. angebracht und sind oft durch Funk steuerbar. Es hat also überhaupt keinen Sinn hier zu suchen, es gibt nur die Möglichkeit : Tempo einhalten, am besten immer sofort den Geschwindigkeitsregler einschalten, wenn möglich.
Meiner Ansicht nach sind die teilweise nicht erkennbaren Ortseingangschilder und Ortsendeschilder das größere Übel und erfordern richtig Arbeit, ähnlich wie eine Bildersuchfahrt.

Gast am 18 Jan 2010 08:53:22

Lancelot hat geschrieben:100 km/h darfst Du >3,5to nur auf der BAB, nicht auf der B49 - DA gilt der Großversuch bzw. jetzt die Ausnahmeregelung NICHT.


Richtig, für uns schwere Womos gilt auf Bundes-, Land und sonstigen Straßen die reguläre Tempo 80 Regel.



Mario

Gogolo am 18 Jan 2010 09:32:48

Ein guter Bekannter von uns ist bei der kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt und sitzt selbst manchmal in einem solchen Blitzerfahrzeug. Wir haben uns erst kürzlich darüber unterhalten.

Klar geht es um Kohlemachen für den Auftraggeber! Da brauchen wir uns nichts vormachen.

Ausgelöst werden die Blitzer teils automatisch, teils von Hand. Von Hand dann, wenn z.B. schon von weitem erkennbar ist, dass

- der Fahrer/Beifahrer keinen Sicherheitsgurt trägt
- der Abstand zum Vorausfahrenden zu klein ist
- bei einem Fahrzeug >3,5t die zulässige Höchstgeschwindigkeit kleiner ist als der automatische Blitzer vorgibt


Habe die Ehre

Gogolo

spleiss53 am 18 Jan 2010 09:35:25

Ausderasche hat geschrieben:......... mit meinem 6,5t WOMO knapp unter 100km/h auf der 2-spurigen B49...... 1.) Wieso blitzen die mich einfach so aus purer Laune?.....

.... nö ..... weil, wie meine Vorredner schon Richtigerweise festgestellt haben, du nur 80 km/h hättest fahren dürfen.

Eura665HS am 18 Jan 2010 10:41:38

Wie siehts denn mit Bundesstrassen aus, die eine bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen haben. Für PKW sind die ja den BAB gleichgestellt was Tempolimits angeht. Gilt da auch der Grossversuch?

pipo am 18 Jan 2010 11:24:55

Also ich bin der Meinung, dass man rein äusserlich einen 3,5t nicht von einem 4t unterscheiden kann.
Daher wird in diesem Fall wohl die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gemessen worden sein.

Mich hat schon desöfteren die Polizei überholt, nach dem ich mit dem überholen im LKW Überholverbot fertg war. Wir wurden keines Blickes gewürdigt, da wie gesagt niemand so einfach feststellen kann, ob 3,5t oder 3,6t :wink:

Hauptsache der Verkehr fliesst..

Lancelot am 18 Jan 2010 11:40:03

pipo hat geschrieben:Also ich bin der Meinung, dass man rein äusserlich einen 3,5t nicht von einem 4t unterscheiden kann.


Hmm ... das mag für einen aufgelasteten 3,5 to-er gelten, NICHT jedoch für einen "echten 4 to-er" oder größer (Frank/Ausderasche fährt einen 6,5 to-er :eek: ), der allein schon durch seine Zwillingsbereifung auf der Hinterachse auf den ersten Blick als solcher zu erkennen ist ...

pipo am 18 Jan 2010 11:44:36

Lancelot hat geschrieben: NICHT jedoch für einen "echten 4 to-er" oder größer (Frank/Ausderasche fährt einen 6,5 to-er :eek: )

Ich fahre einen echten 4To! NIx aufgelastet oder so. Naja und drüber wollen wir jetzt nicht diskutieren. Zwillingsreifen ect. sind ja schon ein entsprechender Ansatz :wink:
Die werden aber bei einem 4t noch nicht benötigt :D

Ich würde sogar eine Wette eingehen, dass wenn wir aktuelle 3,5t und ein paar 4t dazwischen stellen und Laien raten lassen, dass also niemand eine 100% Trefferquote bekommt.

Paul am 18 Jan 2010 12:12:47

pipo hat geschrieben:Ich würde sogar eine Wette eingehen, dass wenn wir aktuelle 3,5t und ein paar 4t dazwischen stellen und Laien raten lassen, dass also niemand eine 100% Trefferquote bekommt.


- ausser natürlich hiesige Forenmitglieder....
- und natürlich gibt es bei der Polizei dafür keine Fortbildungen....

Aber: Es gibt ja so einige Modelle, die man sowohl mit 3,5 als auch mit 3,8-4 to zulassen kann.
Hatte vor einigen Jahren unser WoMo nur für ein Jahr wg. Urlaubsfahrt durch Österrreich auf 3,5 to "abgelastet": Reine Papiereitragung, die mich wenig gekostet, aber die GOBOX erspart hatte.

Versicherungstenisch war ich auf der sicheren Seite, da das Fahrzeug technisch (unverändert) weiterhin für 3,85 to geeignet war, nur eine Ordnungswidrigkeit bei Überschreitung vorgelegen hätte.

dieter2 am 18 Jan 2010 12:22:41

Im Zweifelsfall ist die Feststellung ob 3,5 oder mehr hinterher kein Problem.

Falls 3,5 passiert nichts,wenn es mehr ist gibt´s halt nen Brief :wink:

Dieter

meitemark am 18 Jan 2010 12:36:10

Hallo Eura665HS,
auch auf Bundesstrassen gilt die 100 Km/h Regel,
wenn diese mit dem Verkehrszeichen 331.1
(Kraftfahrstraße) gekennzeichnet ist.


Ausnahmen von § 18 StVO ...
§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t
bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil
bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1)
und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Ausderasche am 18 Jan 2010 12:40:22

Danke für Eure Antworten!

Dass Tempo 100 nur für Autobahnen gilt und nicht für 4-spurige Bundesstrassen mit Leitplanken in der Mitte (autobahnähnlich) war mir nicht bewußt. Wieder etwas gelernt! Dann werde ich mich einmal damit beschäftigen, wie teuer das werden wird (schätze ich hatte so 96 kmh).

@Travelrebell: An der beschriebenen Stelle wird normalerweise Tempo 100 geblitzt. Kann man auf der --> Link nachsehen, aber nur, wenn der Wagen dort steht. (Das habe ich gemacht.) Die B49 ist natürlich tückisch, weil ständig zwischen Tempo 100 und 80 gewechselt wird. 80 immer dort, wo Einfahrten sind. Deshalb passe ich dort auch immer extrem auf meine Geschwindigkeit. (Was ich eigentlich nicht muß, wie ich gerade gelernt habe, da ich auf der B nur 80 fahren darf)


Frank

Ausderasche am 18 Jan 2010 12:43:52

Oh Walter....

Du bist vielleicht meine Rettung!

Danke!

Ich denke, die B49 ist eine Kraftfahrstrasse.

Ich werde Euch informieren, wenn ich eine Rechnung bekomme! Und auch, wenn ich keine bekomme. Dafür brauchen wir aber ein paar Monate Geduld.


Frank

Lancelot am 18 Jan 2010 13:03:22

meitemark hat geschrieben:Ausnahmen von § 18 StVO ...
§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t
bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil
bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1)
und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.


Tatsächlich ... :klatschen: ... :daumen2: .. hab´s gerade nachgelesen .. --> Link (12. Veränderung ganz unten).


(Wußte ich - bisher - auch noch nicht :oops: )

Super recherchiert, Walter :!:

Nochmal Glück gehabt, Frank :D

mbf-juergen am 18 Jan 2010 14:07:27

Hallo,

bin auch schon oft geblitzt worden. :evil:

Gekommen ist aber äussert selten ein Brief! :D

Oft wird bei denen mal geblitzt; nach dem Motto wenn das Bild im Kasten ist können wir danach immer noch entscheiden ob da was gemacht werden kann.

Jürgen

meitemark am 18 Jan 2010 21:52:23

Hallo Wolfgang,
Hallo Frank,
bei unserem Stammtisch hatten wir letztes Jahr einen Vortrag
der Münchner Polizei. Dabei ging es hauptsächlich um die
sichere Beladung, Überladung und einige spezielle
Verkehrszeichen. Darum konnte ich mich noch an das
Verkehrszeichen errinnern. Zum nächsten Treffen kommt die Polizei
wieder und hält einen Vortrag zu Thema Alkohol (Faschingszeit),

Für mich ist das absurdeste das Zeichen Nr. 273
Hier muß der Abstand nur von Baugleichen Fahrzeugen
eingehalten werden. Also nur wenn zwei LKWs oder zwei
WOMO (>3,5t) hintereinander fahren, müssen diese den
Abstand einhalten. Wenn ein LKW hinter einem WOMO (>3,5t)
fährt, oder anders herum, ist kein Mindestabstand vorgeschrieben.

oldpiter am 18 Jan 2010 23:12:10

meitemark hat geschrieben:Für mich ist das absurdeste das Zeichen Nr. 273
Hier muß der Abstand nur von Baugleichen Fahrzeugen
eingehalten werden. Also nur wenn zwei LKWs oder zwei
WOMO (>3,5t) hintereinander fahren, müssen diese den
Abstand einhalten. Wenn ein LKW hinter einem WOMO (>3,5t)
fährt, oder anders herum, ist kein Mindestabstand vorgeschrieben.


Der Text dazu lautet:
Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t oder einer Zugmaschine, mit Ausnahme von Personenkraftwagen
und Kraftomnibussen, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden
Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Durch Zusatzschilder kann die Bedeutung des Zeichens eingeengt werden.

Mit Art ist die Gewichtsklasse gemeint.

Leider....nicht jeder Polizist ist Fachmann in dieser Materie....

oldpiter am 18 Jan 2010 23:19:43

Es gibt stationäre "Blitzanlagen", die durch Kontaktschleife Anzahl und Abstand der Achsen messen.
So werden Fz mit Anhänger erkannt und dann auch gemessen.
....trifft aber nicht auf den Fall von Ausderasche zu....

meitemark am 19 Jan 2010 01:09:27

Hallo Angelika,
Hallo Peter,

eine Unterscheidung der Art der Fahrzeuge habe ich folgendes
gefunden, eine aufteilung nach Gewicht gib es hier nicht.

Die StVZO kennt die nachfolgenden Fahrzeugarten:
• 1. Krafträder
• 2. Personenkraftwagen
• 3. Kraftomnibusse
• 4. Lastkraftwagen
• 5. Zugmaschinen
• 6. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• 7. Anhänger
• 8. Sonstige Kraftfahrzeuge

oldpiter am 19 Jan 2010 01:20:51

eben darum.
Schaue nochmal in den original Gesetzestext:

Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t oder einer Zugmaschine
, mit Ausnahme von Personenkraftwagen
und Kraftomnibussen, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden
Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Durch Zusatzschilder kann die Bedeutung des Zeichens eingeengt werden.

gleicher Art, wie in genau in diesem Text beschrieben, also:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t oder eine Zugmaschine.

Alles andere - wie du ja richtig angemerkt hattest in deinem Beitrag - wäre ja nun wirklich ein Witz und eines Gesetzes unwürdig.

...und so manches mal ist das "Beamtendeutsch" in Gesetzen tatsächlich nicht leicht zu verstehen. :wink:

Paul am 20 Jan 2010 10:35:19

bei Wohnmobilen handelt es sich aber um Personenkraftwagen (wenn auch ggf. > 3,5 to) und die sind lt. o.g. Definition NICHT von diesem Verkehrszeichen betroffen.

Schon schlimm genug, wenn wir Verkehrszeichen haben, die nicht eindeutig sind!
Wenn aber LKW abgebildet werden, wie soll denn z.B. ein ausländischer WoMo-Fahrer erkennen, dass er damit auch gemeit ist?
Wäre doch passender, wenn da stünde, dass alle Kfz > 3,5 to damit gemeint sind.
Steht da aber nciht.

Würden ggf. "lustige" Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren!

oldie2002 am 20 Jan 2010 10:53:36

im ausland müssen wir uns auch an deren verkehrszeichen orientieren, auch wenn wir sie nicht in deutschland haben, dann müssen wir uns eben kundig machen

Jagstcamp-Widdern am 20 Jan 2010 11:49:24

@paul:
womo sind keine pkw, sondern "sonstige kfz", egal ob < oder > 3,5 t, insofern ist der gesetzestext eindeutig.
mit einer fiskalischen zuordnung hat die stvo nix zu tun!

grusz hartmut

spiti01 am 23 Jan 2010 15:50:39

....und außerdem sollte man Polizeibeamten ud Mitarbeiter der Überwachungsorgane nicht unterschätzen.......die machen sowas jeden Tag und entwickeln schnell einen "Blick" dafür, was erlaubt ist und was nicht......

Ausderasche am 17 Mär 2010 23:27:41

Hi,

nach fast 2 Monaten ein Statusbericht: Bisher ist nichts gekommen. Gut so!



Frank

RG Regalbau am 18 Mär 2010 19:50:10

Hallo,
ich bin mit unserem Adria, zul. ges. Gew. 3,5 t (7,50 m lang) auf einer Bundesstrasse geblitzt worden. Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, also für mich 100 erlaubt.
Nach drei Wochen kam das Ticket.
Da wurde ich für > 3,5 to gehalten.
Nach zufaxen des Fahrzeugscheines wurde der Verstoss fallengelassen.
Ist halt schwer in der " Mischklasse " zu sehen ob mehr als 3,5 to oder weniger.
Bei diesen Blitzaktionen wird der Blitzer mauell ausgelöst.
Ich habe aber gehört , das es schon Blitzer in Testphasen gibt, wo gleichzeitig das Gewicht ermittelt wird. Wie an manchen Mautstellen in Frankreich.

marmarq am 19 Mär 2010 08:34:50

Das ein 7,5m langer 3,5 tonner, eher ins Blitzervisir genommen wird als ein 6,00m 3,5tonner, dürfte verständlich sein.

Jügen und Dieter bringes es auf den Punkt, so ist es!

Mani

Gast am 19 Mär 2010 10:05:50

smeagol hat geschrieben:Hallo,
ich bin mit unserem Adria, zul. ges. Gew. 3,5 t (7,50 m lang) auf einer Bundesstrasse geblitzt worden. Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, also für mich 100 erlaubt.
Nach drei Wochen kam das Ticket.
Da wurde ich für > 3,5 to gehalten.
Nach zufaxen des Fahrzeugscheines wurde der Verstoss fallengelassen.
Ist halt schwer in der " Mischklasse " zu sehen ob mehr als 3,5 to oder weniger.
Bei diesen Blitzaktionen wird der Blitzer mauell ausgelöst.
Ich habe aber gehört , das es schon Blitzer in Testphasen gibt, wo gleichzeitig das Gewicht ermittelt wird. Wie an manchen Mautstellen in Frankreich.


Auf einer Bundesstrasse wäre aber auch über 3,5 To 100 erlaubt (soweit nicht anders lautend ausgeschildert). Der Blitzer müßte Dich also gar nicht als Womo, sondern als LKW erkannt haben

pipo am 19 Mär 2010 10:47:55

Der Blitzer erkennt gar nichts.
Es werden bestimmte Fahrzeugkategorien und dementsprechend Höchstgeschwindigkeiten gemessen.

In diesem Fall wohl LKW.

Jagstcamp-Widdern am 19 Mär 2010 10:53:05

@Gast:
auf einer bundesstrasse ist > 3,5 t nicht 100 sondern 80 km/h erlaubt.
die 100 gelten bei kraftfahrstrassen (die ohne trecker) und bab!

grusz hartmut

pipo am 19 Mär 2010 10:55:48

katze-bruno hat geschrieben:@auf einer bundesstrasse ist > 3,5 t nicht 100 sondern 80 km/h erlaubt.
die 100 gelten bei kraftfahrstrassen (die ohne trecker) und bab!


Soso:

Ausnahmen von § 18 StVO ...

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

§ 2

Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

luedra am 19 Mär 2010 10:56:08

Hallo Gast,

gilt 100 km/h für WOMO >3,5 t nicht nur für Autobahn :?:
So ist jedenfalls meine Kenntnis.

Oh, hier waren welche mit der Antwort schneller :!:

dieter2 am 19 Mär 2010 12:44:03

Wenn bei der Auswertung der Bilder Unklarheiten sind können die
das ruck zuck klären.

Ein Blick in den Computer ins Zentralregister und anhand der Nummer
können die die Daten abrufen.

Dieter

Gast am 19 Mär 2010 14:04:23

pipo hat geschrieben:Der Blitzer erkennt gar nichts.
Es werden bestimmte Fahrzeugkategorien und dementsprechend Höchstgeschwindigkeiten gemessen.

In diesem Fall wohl LKW.


...war ironisch gemeint

Gast am 19 Mär 2010 14:07:21

luedra hat geschrieben:Hallo Gast,

gilt 100 km/h für WOMO >3,5 t nicht nur für Autobahn :?:
:


genau, das hba ich doch geschrieben. Bis 7,5 To ist 100 für Womos erlaubt ( siehe auch Posting von Pipo)

elinor am 19 Mär 2010 14:22:39

Gast hat geschrieben:
luedra hat geschrieben:Hallo Gast,

gilt 100 km/h für WOMO >3,5 t nicht nur für Autobahn :?:
:


genau, das hba ich doch geschrieben. Bis 7,5 To ist 100 für Womos erlaubt ( siehe auch Posting von Pipo)


Auf Bundestraßen gilt für > 3,5 to 80 km/h, die 100 km/h gelten nur auf KRAFTFAHRSTRASSEN (Zeichen 331)

#

oTTo

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