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Ein heikles Thema - Gewicht


Oberlandcamper am 14 Mär 2005 19:26:36

Hallo lieber Helfer :-),
wie nun schon bemerkt "er" ist da und damit auch nie gekannte Probleme :twisted: für einen alten Wohnwagen-Hinterherzieher das GEWICHT :evil: wieviel kann man denn nun zuviel haben ohne gleich in D oder A hinter Gittern zu verschwinden 8) - früher kein Ploblem einfach von hinten nach vorn geladen aber nun ????? ohne Mutti :lol: und Wasser :cry: schon sehr Nahe am .....

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Gast am 14 Mär 2005 19:41:48

Hinter Gittern? In -D- eher gar nicht (Zumindest nicht ohne Unfall)
Aber relativ schnell arm.
Aber nutzt mal die Suche. Da wurden schon ganze Romane geschrieben.

Und - die zulässigen Gewichte haben ja irgendwo auch ihren Sinn. Denn die Reifenplatzer hinten bei Womos kommen ja nicht ganz von ungefähr.

mikel am 14 Mär 2005 20:31:07

Kriminell wirds, wenn man mit Führerschein Klasse B (früher 3) ein Womo führt, welches ein zulässiges GG von knapp unter 7,5 Tonnen hat. Wenn dieses überladen ist bekommt man kein Knöllchen wegen Überladung - sonder wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!

Mit der Überladung benötigt man Klase 2!

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skylape am 14 Mär 2005 20:36:29

:oops: da verstehe ich nicht, das sehr viele Mobile eine riesige Heckgarage haben, und die nur mit 200kg flächig beladen werden darf, wo íst da der Sinn ??
Da ist ganz schnell eine Überladung bzw. eine Fehlbeladung auf der Hinterachse vorprogrammiert !! :eek:

Sellheimer am 14 Mär 2005 20:44:05

Hallo Mikel

Bist du dir da sicher, daß man für einen 7,5 to plus Überladung den FS der Klasse 2 braucht? Ich bin mit relativ sicher, daß dies nach dem zGG und nicht nach dem tatsächlichen GG bemessen wird.

Sellheimer

guidoplkw am 14 Mär 2005 21:00:50

stimmt mir dem FS Kl 2. Früher war das bei den frisierten Mopeds auch so und ich wüsste nicht warum sich da was geändert haben sollte.

frebeka am 14 Mär 2005 21:02:39

Hallo Mikel,
die Überladung greift nicht die Fahrerlaubnis an. Laut Gesetz noch nicht einmal bei Vorsatz. Alles schon mal durchgespielt!

Gast am 14 Mär 2005 21:13:35

Gewicht für den Führerschein wird nach dem zGG (zulässigen Gesamt -Gewicht) bemessen. Und das ändert sich ja nicht durch Überladung.

Der Führerschein fürs Moped wird für die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit benötigt.

Hier sind also feine, aber wichtige Unterschiede in der Formulierung.

Nichtsdestowenigertrotz: Es wird wie man hört immer öfter und genauer kontrolliert, seit die "rasenden Kleintransporter" ins Gespräch gekommen sind. Und bei der Gelegenheit werden auch die Womos mit rausgewunken.

Gast am 14 Mär 2005 22:05:29

Trotzdem mal eine Frage an die Rechts- Verkehr?perten. :)

Das Womo hat ein ZGG von 3.500 Kg. Gewogen wurde es mit 3.570 Kg.
Womit muss man nun rechnen. Ermahnung, Geldbusse, wenn ja wie hoch?

Hermanns am 14 Mär 2005 23:24:51

Meine Tochter macht gerade den Führerschein - und welch ein Zufall, gerade heute nachmittag hat sie mir erklärt, dass man, wenn man das entsprechende Gesamtgewicht überschreitet, wegen Fahrens ohne entsprechend Fahrerlaubnis dran ist. Immerhin hat sie das so in der Theoriestunde gesagt bekommen.
Hermann

Flywolf am 14 Mär 2005 23:28:44

In Österreich trifft das auf jeden Fall zu.
Wolf

[Admin] am 14 Mär 2005 23:44:46

guckt doch einfach in den Bußgeldkatalog - steht doch alles drin

race-hugo am 14 Mär 2005 23:56:58

Ein Bekannter, vom Motorsport, wurde mit 8,2 statt der zulässigen 7,49 erwischt.
Er bekam eine saftige Anzeige u.a. wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Schlüssel für das Fahrzeug einbehalten und später seinem Vater (der hat ehem. Klasse 2) ausgehändigt.

Das kann also böse enden. Und wie schnell ist die zul. Zuladung überschritten!

HaraldF am 15 Mär 2005 00:06:07

mikel hat geschrieben:Kriminell wirds, wenn man mit Führerschein Klasse B (früher 3) ein Womo führt, welches ein zulässiges GG von knapp unter 7,5 Tonnen hat. Wenn dieses überladen ist bekommt man kein Knöllchen wegen Überladung - sonder wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!

Mit der Überladung benötigt man Klase 2!


Nein Mikel, so hart ist es nun doch nicht ! Die Fahrerlaubnis bezieht sich immer auf das im Fahrzeugschein eingetragene ZGG ! NICHT AUF DAS TATSÄCHLICHE GEWICHT !! Sonst könntest Du ja auch mit der alten Klasse 3 einen unbeladenen 11-Tonner fahren !
Übrigens darfst Du auch mit dem neuen Klasse B keinen 7,49 - Tonner fahren ! Der endet nämlich bei 3,5to ZGG ! Es gibt also lediglich eine Strafe für Überladung ! Sonst gäbe es in Deutschland auch keine Trucker mehr !
Harald

--> Link

Gast am 15 Mär 2005 07:15:28

mikel hat geschrieben:Kriminell wirds, wenn man mit Führerschein Klasse B (früher 3) ein Womo führt, welches ein zulässiges GG von knapp unter 7,5 Tonnen hat. Wenn dieses überladen ist bekommt man kein Knöllchen wegen Überladung - sonder wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!

Mit der Überladung benötigt man Klase 2!


Wenn man den alten (grauen) Lappen getauscht hat auf den neuen, steht dort auch die Klasse C1 drin. Mit der darf man bis 12t fahren (wenigstens bis zum 50sten Lebensjahr) - hier --> Link .

also kein Problem mit einem Gewicht über 7,5t.



Andreas

dokabastler am 15 Mär 2005 10:12:34

HI,

ich will nichts behaupten, aber wenn man statt 3500 3600 kg wiegt, dann wirds nicht sooo schlimm sein.......Bußgeld vermute ich

günter

Gast am 15 Mär 2005 22:10:59

hi!


also, mit dem C1E darf man immer noch nicht mehr als 7,49 to im zugfahrzeug fahren. nur darf nicht mehr wie früher mit den 3er 10,49 to anhänger, sondern nur noch 4,5 to anhängen! der schein beschränkt die gesamtmasse auf 12 to, aber nicht auf ein fahrzeug, sondern auf ein gespann.

die ganze zeit wurde das überladen so gehandhabt, 10 % waren toleranz.
bis 15% verwarnungsgeld, höhe weiss ich nicht, 15,1% - 20% busgeld und über 20% höheres busgeld. fahren ohne führerschein wurde nie angenommen, auch in der neusten fassung steht dazu nix drin. also ist es erstmal auslegungssache der örtlichen polizei. aber vom gesetzgeber ist das nicht als straftatsbestand erfasst. es ist nur eine überladung. eine strafttat ist es wenn man ein fahrzeug führt mit 12 to zul. ges.-gew. , aber nur den B oder C1E führerschein hat. wenn das fahrzeug der grundlage des führerschein entspricht, aber mehr gewicht hat, dann ist es nur überladen.
ob die 10 % heute noch rechtens sind, dass sollten wir mal in erkundung bringen.

frebeka am 15 Mär 2005 23:16:38

Hallo,
so sehen die Verwarnungsgelder und Busgelder bei Überladung aus:
bis 3% = 10 Euro
3- 5% = 25 Euro
5-10% = 40 Euro
10-20%= 50 Euro und 1 Punkt, kein Fahrverbot
> 20% = 50-125 Euro und 3 Punkte, kein Fahrverbot.

Deshalb fahren diesen kleinen Beträgen so viele Lkw´s mit 44 Tonnen, im ungünststen Fall kommen da 50 Euro zusammen!
Aber Vorsicht, da muss nicht das Gesamtgewicht zugrunde gelegt werden, eine überladene Achse reicht auch, wenn man erwischt wird :!:

@mondial
10 % Toleranz gibts schon lang nicht mehr

Oberlandcamper am 16 Mär 2005 09:35:11

Hallo Kollegen, vielen Dank wollte hier allerdings keine Führerschein Diskussion lostreten :evil: sond nur etwas über mögliche Folgen bei Übertreten des zulässigen GGW wissen und das im Rahmen :-) vorallen ob man dann in A Probleme bekommt wenn man Pickerl statt G-Box hat. Vielen Dank an die Wissenden :-)

Rita B. am 16 Mär 2005 10:36:25

ob Go-Box oder Pickerl richtet sich nach dem eingetragenen zulässigen Gesamtgewicht und nicht nach dem Gewicht, das bei Überladung erreicht wird. :wink:

mikel am 16 Mär 2005 12:27:11

Das mit der Go Box stimmt, nur das eingetragene Gesamtgewicht ist dazu relevant.

Klasse C1E beim Führerschein:
Einspruch! Da gehts etwas durcheinander. Mit einem umgeschriebenen alten Führerschein Klassse 3, bekommt man im neuen Schein Klasse C1E eingetragen, diese Klasse gibt es nur in Deutschland und ist der EU schon länger ein Dorn im Auge, aber er fällt ohnehin in einigen Jahren ganz weg.

Mit C1E darf man als Zugfahrzeug einen 7,5 Tonner fahren, als Anhänger ist ein Gewicht bis zum 1 1/2 fachen des Zugfahrzeuges erlaubt, dies würde dann auf 18,75 Tonnen kommen, leider tragen die wenigsten Führerscheinstellen aus Unwissenheit dieses auch im Schein ein, häufig wird maximal 12 Tonnen eingetragen. Manche Stellen wollen vorher einen Nachweis sehen, das man 18 Tonner häufiger gefahren ist, sonst wird auch dort 12 Tonnen eingetragen!

Das mit den überladenen 7,5 Tonner bin ich auch anderer Meinung, meines Wissens ist der überladenen 7,5 Tonner fahren ohne Fahrerlaubnis, aber ich werde mich jetzt schlau machen - melde mich!

BerndK am 16 Mär 2005 12:30:24

Gute Links. Bin nun sehr viel schlauer - aber: hat schon jemand seine Fahrerlaubnis verlängern lassen? gibt es ein Ablaufdatum (wie beim Flugschein, Taxenschein, ...) und letztlich: wer verlängert.

Ich habe 1999 die graue Pappe gegen die kleine Karte getauscht und bin mittlerweile auch über die 50Jahre hinweg; ohne Verlängerung der Fahrerlaubnis dürfte ich demnach schon seit zwei Jahren keine Fahrzeuge mit mehr als 3,5t fahren. Oder habe ich irgendwas nicht verstanden?!

- Bernd

mikel am 16 Mär 2005 14:02:04

Es ist nötig bei Führerschein der Klassen C und CE nach 5 Jahren eine ärztliche Untersuchung zu machen, dabei wird der allgemeinmedizinische und die augenärztliche Untersuchung durchgeführt. Die Regel alle 5 Jahre ist noch nicht so lange aktiv, Inhaber der alten Klasse 2 müssen nach Umschreibung auf neuen Kartenführerschein mit 50 Jahre zum ersten mal die Untersuchung machen, danach alle 5 Jahre.

Inhaber der Klassen B oder A sind von dieser Regelung in keinster Weise betroffen.

mikel am 16 Mär 2005 14:06:28

Überladenenr 7,5 Tonner:

ich habe den LKW Führerschein ja erst vor 2 Wochen bestanden, also habe ich meinen Fahrlehrer angerufen und danach befragt.

Inhaber eines Führerscheines der alten Klasse 3 (heute C1E) fährt ein Fahrzeug dessen zulässiges Gesamtgewicht im Fahrzeugschein mit 7,49 Tonnen ausgewiesen ist. Der Führer übeläd dieses Fahrzeug, so das es ein Gesamtgewicht von sagen wir 9 Tonnen hat. Der Führer dieses Fahrzeuges wird nicht nur aufgrund der Überschreitung des zGG mit eine OWIG belangt, sondern auch wegen Führen eines Kraftfahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Die Tatsache das er ein Fahrzeug führt, welches in diesem Fall ein Gewicht von 7,5 Tonnen übersteigt, rutscht es in eine andere Fahrzeugkategorie, somit ist zum Führen desselben ein Führerschein der Klassen C oder CE unabdingbar!!!!!!

achimHH am 17 Mär 2005 01:46:52

Überladener 7,5 Tonner:

Sorry, mikel, das ist so nicht richtig.
auch wenn es einleuchtend wäre.

doch bisher war es so:
wenn ein 7,49t überladen ist, so bleibt es ein 7,49t.
und ist mit dem alten Kl.3 bzw. dem C1E zu fahren.

wenn das Fahrzeug nun zb. 8,5t wiegt, so ist es überladen,
aber kein "Fahren ohne FAhrerlaubnis!"
hierüber gibt es sogar ein Grundsatzurteil.

Außerdem wär es sonst eine doppelte Bestrafung,
für ein und das selbe....

was glaubt ihr, wieviele normale 7,49t. Lieferfahrzeuge täglich
überladen auf unseren Straßen sind. (die meisten Speditionsfahrzeuge)
Denn die haben teilweise nur eine Nutzlast von 900kg (Kühlfahrzeuge)
bzw. 2,2t wenn sie eine Laderampe haben...
und bestenfalls ca. 3t. als Planen-Pritsche Fahrzeug...

interessant ist es in diesem zusammenhang auch,
das die 7,49t Fahrzeuge, die es ja so nur in Deutschland gibt,
ohne Änderungen des Fahrgestells oder der Bremsanlage in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich oder Italien als 12t. fahren...

auch interessant ist,
umgekehrt darf ich mit Kl.3 bzw. C1E auch keinen leeren LKW
fahren für den man die Kl 2. bzw. CE benötigt.
auch wenn dieser unbeladen nur 7,49t. wiegt.

einräumen will ich gern, das dieses geändert wurde....
doch davon gehört oder gelesen hab ich bisher nichts...

race-hugo am 17 Mär 2005 08:51:20

race-hugo hat geschrieben:Ein Bekannter, vom Motorsport, wurde mit 8,2 statt der zulässigen 7,49 erwischt.
Er bekam eine saftige Anzeige u.a. wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Schlüssel für das Fahrzeug einbehalten und später seinem Vater (der hat ehem. Klasse 2) ausgehändigt.

Das kann also böse enden. Und wie schnell ist die zul. Zuladung überschritten!


Das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen.

Das ist fakt !

Frank

Pijpop am 17 Mär 2005 14:59:28

Oh wie ist das schön, oh wie ist das schön, oh............................

Wie hätten wirs denn gern?
Beim umschreiben des alten FS ins Plastik auf den Bestandschutz bestehen!!!!!!!!!!!!! Dieser sichert die alte Regelung bezüglich 7,5 T. und
dem Anhänger = Zuggewicht 18,75 T.

@ Bernd
Du bist älter als 50 - Hast Den Plastik FS und darfst Klasse C und CE
Fahrzeuge bewegen - Richtig so????
Dann schau mal in die Spalte Nr. 11 - da wirst Du ein Datum finden =
C & CE gültig bis.......................
Ich fahr ein Wohnmobil zul. Ges. 7,26 T. - überlade ich die Kiste - NIE!!!
Ich stand mal auf einer Waage - so aus Jux:

Seit 2002 hab ich den C & CE - das hat aber nix mit dem nie überladenen
Wohnmobil zu tun.

Pijpop

Pijpop am 17 Mär 2005 15:11:13

Im gewerblichen Einsatz sind die " Limolaster" die 7,49 Tonner meistens
überladen.
Jeder " denkt " die Kiste darf 3000 KG einladen - aber nur die Mitsubishi
Canter mit Plane und Spriegel. Die 815, und ähnliche mit Koffer und
Ladebordwand aus Stahl = ca. 1600 KG und weiter gehts bergab mit
der Zuladung - egal was in den Papieren steht.
So - die ganze Zunft fährt überladen - die verlieren aber nicht reihenweise
die FS - nein die kassieren Geldstrafen und Punkte - wenns ganz schlimm ist bleibt die Kiste stehen und es muss umgeladen werden.
DAS IST FAKT.
Nicht jeder Polizist ist rechtssicher in seinem tun - bestätigt jeder Anwalt!

Ihr überladet euer in Wohnmobil in Deutschland und überschreitet die
7,5 T. Grenze - das kostet Geld und gibt Punkte aber es kostet keinen
FS.
@ race hugo. Ich glaub Dir, das Du Dir das nicht aus den Fingern gesogen
hast - nur.................... so ist mein Wissensstand.

Wo steht es geschrieben??????

Pijpop











Pijpop

[Admin] am 17 Mär 2005 15:54:40

race-hugo hat geschrieben:
race-hugo hat geschrieben:Ein Bekannter, vom Motorsport, wurde mit 8,2 statt der zulässigen 7,49 erwischt.
Er bekam eine saftige Anzeige u.a. wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Schlüssel für das Fahrzeug einbehalten und später seinem Vater (der hat ehem. Klasse 2) ausgehändigt.

Das kann also böse enden. Und wie schnell ist die zul. Zuladung überschritten!


Das habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen.

Das ist fakt !

Frank


Hat er Dir das erzählt, oder hast Du die Strafanzeige selbst gesehen?

Ich glaube der Sache auch nicht ganz, denn auch der Vater mit Klasse 2 hätte mit einem überladenen Fahrzeug nicht weiterfahren dürfen.

Die FS Klassen richten sich definitiv nach der zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht nach dem tatsächlichen (überladenen) Gewicht.

race-hugo am 17 Mär 2005 18:18:19

Dirk hat geschrieben:Hat er Dir das erzählt, oder hast Du die Strafanzeige selbst gesehen?

Ich glaube der Sache auch nicht ganz, denn auch der Vater mit Klasse 2 hätte mit einem überladenen Fahrzeug nicht weiterfahren dürfen.

Die FS Klassen richten sich definitiv nach der zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht nach dem tatsächlichen (überladenen) Gewicht.


Also, ich kenne die betreffenden Person persönlich.
Und kenne auch das Verfahren und den Ausgang der Verhandlung beim AG Erfurt.
Verfahren wurde gegen Zahlung einer Spende von 3000,- DM an eine gemeinnützige Gesellschaft eingestellt.
Der Vorfall war auf der A9 (Thüringen) 2001.
Das Verhalten der Polizei mit der Schlüsselausgabe mag, in diesem Fall nicht rechtens gewesen sein, ändert an der Sachlage aber nichts.

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