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Fahrzeugart wenn Womo-Zulassung nicht erreicht wird ?


suelzlaber am 07 Feb 2010 17:10:16

Hallo,
heute habe ich auch mal wieder ein Anliegen und bin in der Suche nicht fündig geworden.
Ich habe folgendes vor:
Ich möchte mir einen leeren Kastenwagen (Fiat Ducato L1H1) ein wenig nach meinen Bedürfnissen ausbauen. Da ich keinen mit Hochdach oder Klappdach haben will werde ich die 1,70m nicht erreichen und somit ist es essig mit der Womo-Zulassung, zumindest gegenüber dem Finanzamt. Ein Lastwagen ist es dann auch nicht mehr . Der TÜV-Mitarbeiter sagte mir wenn ich den als Womo ausbaue und als LKW zulassen wäre das Steuerhinterziehung
Was ist das denn für ein Fahrzeug ? Wird das Fahrzeug dann als PKW eingestuft ?
Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt? Gibt es hierzu belastbare Aussagen ? Gesetzestexte? Ich habe schon diverse Telefonate geführt aber keiner wusste es richtig.

Horst

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matthiast4 am 07 Feb 2010 20:34:49

Wird als PKW nach Hubraum besteuert, so z.B. mein als WoMo zugelassener Multivan.
Das ein PKW ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist, ein WoMo aber vorwiegend zu WOhnzwecken dient und darum eben KEIN PKW sein kann, interessiert das Finanzamt kein Stück.

Solltest Du aber im Moment an dem Fahrzeug eine LKW Zulassung haben und die WoMo Sachen sind Ladung (ohne Werkzeug entnehmbar) bleibt das Fahrzeug ein LKW.
Allerdings zahlst Du dann evtl. auch Versicherung als LKW...




Mat.

suelzlaber am 08 Feb 2010 08:49:35

Hallo Mat,
ich habe es befürchtet. Wird dein Multivan auch als normaler PKW versichert ? Dann braucht man die Womo-Zulassung doch gar nicht mehr oder ?

Horst

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toli269 am 08 Feb 2010 08:58:17

Hallo

wo ist denn das Problem, wenn das Fahrzeug als PKW versichert ist? Was er ja auch wäre, wenn er die Bestimmungen für LKW und WOMO nicht erfüllt?



Thomas

suelzlaber am 08 Feb 2010 09:35:48

Hallo Mat,
das Problem ist die hohe KFZ-Steuer wenn das Fahrzeug älter wird. Wenn es neu ist ist die Steuer ja noch relativ niedrig. Aber wahrscheinlich werden die Steuern wieder drastisch erhöht. Und ich sehe das so dass ich mein Womo nicht nach 5 Jahren "wegschmeiße" oder "abwracke"

toli269 am 08 Feb 2010 09:51:39

Hallo

tja, man kann halt nicht alles haben. PKW-Zulassung hat genauso Vor- und Nachteile wie die LKW-Zulassung.


Thomas

matthiast4 am 10 Feb 2010 08:17:41

Versichert wird das Fahrzeug mit Eintragung Wohnmobil im Schein natürlich als Wohnmobil.



Mat.

matthiast4 am 10 Feb 2010 08:22:46

toli269 hat geschrieben:Hallo

wo ist denn das Problem, wenn das Fahrzeug als PKW versichert ist? Was er ja auch wäre, wenn er die Bestimmungen für LKW und WOMO nicht erfüllt?



Thomas


Eben nicht, ein Fahrzeug das Wohnmobil ist (laut Fahrzeugschein) ist ein Wohnmobil oder ein 'sonstiges Fahrzeug'. Wohnmobile sind Fahrzeuge, die überwiegend zu WOHNzwecken geeignet sind.
PKW sind Fahrzeuge, die überwiegend zur PERSONENBEFÖRDERUNG geeignet sind. Deswegen ist ein sogenanntes steuerlich 'unechtes' Wohnmobil niemals PKW. Was natürlich das Finanzamt nicht interessiert, die sitzen nun mal am längeren Hebel.

Steuerlich gibt es übrigen keinen LKW, das ist ein 'sonstiges Fahrzeug' aber das wissen auch die Damen und Herren beim Amt selten. (ja, die Intelligenzbolzen, die auch über die Widersprüche entscheiden)

suelzlaber am 10 Feb 2010 08:51:54

Ich fasse zusammen:
Also in meinem Fall habe ich ein "unechtes" Wohnmobil (wenn ich die Einstufung vom TÜV habe). Versichert wird es als Wohnmobil und Steuern zahle ich als PKW ?
Dann kann ich das doch nur als PKW laufen lassen. Die Versicherung wäre in diesem Fall auch günstig und ich spare mir den ganzen Kram mit dem TÜV und dem Finanzamt

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