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Guten Tag,
da ich neu bei euch bin, gebietet es die Höflichkeit, mich kurz vorzustellen: Ich bin im 2. Jahr des 7. Lebensjahrzehnts und beabsichtige, mit der besten Ehefrau von allen, die nächste Zeit auf Touren in unserem Wohnmobil zu verbringen. Da ich in der "passiven" Phase der Altersteilzeit bin, kann ich verstärkt "aktiv" in der Freizeitgestaltung tätig sein. Dazu fällt mir einiges ein....und deshalb "hätte ich auch gerne ein Problem" :D Da ich begeistert alles bewege, was sich selbst bewegt und Krach macht, möchte ich bisweilen auf einem gebremsten Plattformanhänger (GG 950 Kg) mein ATV (300 Kg) und/oder meine Enduro oder ein Rundstreckenmotorrad mitnehmen. Vom benötigten Platz und auch von der Last kein Problem (Womo darf bis 2.000 Kg ziehen) - aber wie sieht's mit dem Führerschein aus? Mit 16 habe ich Kl. 4 abgelegt, mit 18 Kl. 3, mit 19 Kl.1. Mit dem jetzigen FS alles paletti. Soweit sogut. Nur - wenn ich mal meinen FS ( z.B. wegen "Internationalem FS") auf das neue System umschreiben lassen muss, kann ich dann noch ohne weiteres mein Gespann bewegen? Oder besser: "darf" ich es dann noch bewegen? Wenn ich zu blöd war, die Suche richtig zu benutzen, bitte ich um Verzeihung - eine Antwort hätte ich aber schon gern. Ich freue mich auf eine gute Zeit mit euch allen, brainless :wink: [/i] Hallo und Willkommen
Wenn ich dein Geburtsdatum richtig deute ist das Führen deines Fahrzeuges mit Anhänger kein Problem !da Du unter die alte Regelung fällst. PS. ein ausgefülltes Profil erübrigt viele Fragen ....-->> fährst Du in deinem Alter noch Enduro :?: -> :daumen2:
Es gilt "Bestandsschutz": wenn Du bisher legal unterwegs warst, bist Du das auch nach der Umschreibung auf den neuen FS. Ausnahme: der alte FS wurde Dir entzogen - dann wirst Du zum "Neueinsteiger", ohne Bestandsschutz Quelle: --> Link
Ts ts ts ... die "Jungfüchse" ... :D :D
Ja, es gelten Besitzstandsregelungen. Daher bekommst Du beim neuen Führerschein die entsprechenden Klassen (ggf. mit Beschränkungen) eingetragen. Guck mal --> Link Klaus
ich finds echt toll wenn man es im Alter noch ausüben kann -> Ich hoffe ich bin in dem Alter auch noch so fit -> :respekt: Guten Morgen,
natürlich bekommt man seine alten Erlaubnisse auf den neuen Führerschein übertragen, ABER man muss alle GEWOLLTEN Möglichkeiten angeben. Was nicht angegeben (angefordert) wurde ist dann verloren und kann nicht nachträglich geändert werden. :twisted: (Quelle ADAC) Ride safe @brainless
Erst mal herzlich willkommen :kette:
Untersteh Dich, meine Frau (die beste Ehefrau von allen), bleibt bei mir. :D :lol:
das ist bei Dir kein Problem. Wie ElectraGlide schon schreibt, Du musst die gewollten Möglichkeiten immer angeben.
Wir uns auch :D Christian Wie alle Anderen schon gesagt haben, gibt es Bestandschutz.
Da Du, wie ich auch ein 48er Jahrgang bist, durftest Du bis zu Deinem 50 Geburtstag bis zu 18,25 t Zuggesamtgewicht fahren(ziehen). Wenn Du also bisher kein Gesundheitszeugnis, wie für die >50 jährigen LKW-Fahrer gesetzlich gefordert, vorlegen kannst, wird Dir das gleiche passieren, wie es mit mir durchgeführt wurde. Ich habe meinen alten grauen Lappen ( erstellt August 1966 ) gegen einen EU-Führerschein eingetauscht. Ich wurde vor Ausstellung des neuen Führerscheins darauf hingewiesen, dass ich nur mit der für LKW-Fahrer geforderten Gesundheitsprüfung( = ärzliches Gutachten ( Allgemeinmedizin), + Augenärztliches Gutachten) die bisherige Regelung des maximal zulässigen Zuggesamtgewich erhalten könne. Da ich bis zum Antragszeitpunkt kein Gespann in dieser Gewichtsklasse gefahren habe und auch nicht die Notwendigkeit für diese Möglichkeit sah, wurde in meinen Führerschein die Klasse 3 in C1E umgewandelt. Auf dem Scheckkarten-Führerschein ist in einer mit 12 gezeichneten Spalte eine Schlüsselzahl eingetragen, die meine Einschränkung auf 12 t Zuggesamtgewicht bescheinigt. ( siehe hier die von Lancelot und km99 gesetzten Links) Du bist also nur u.U. auf diese Beschränkung reduziert, anderenfalls musst Du etwas mehr als € 100,00 für die beiden ärztlichen Gutachten hinlegen, damit Du eben die Möglichkeit weiterhin behälts, Gespanne mit bis zu 18,25 Tonnen zu ziehen. Wie oft kommt das bei Dir vor? Unabhängig von allem, was ich bisher geschrieben habe, möchte ich Euch hier im Forum herzlich willkommen heissen. Ich bin auch erst wenige Monate hier, habe aber schon in einigen Fällen wichtige Hinweise erfahren dürfen. Ist wirklich toll hier. :) Nachfrage :gruebel:
Er hat nur PKW Führerschein :!: dürfte er nicht nur bis 7,5 :?: Will jetzt nicht Oberlehrerhaft erscheinen , denn es gibt in D soviele Führerscheine da kommt man leicht durcheinander ... Gab es in der BRD einen Füherschein für PKW mit dem Man(n) bis 18,25 to fahren durfte :?: PS. Ich habe meinen LKW Führerschein mit 18 gemacht(DDR) und muß zum 50 Geburtstag hin ! und dann trifft das zu ->
@meier923
Hallo, es gab nur die Regelung, ein Fahrzeug bis zu 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu fahren. Meine Aussage bezieht sich auf die Erlaubnis, ein Fahrzeug-Gespann mit 3 Achsen( Tamdem-Achse mit Achsabstand < 1,0 m = 1 Achse eingeschlossen) mit dem 1,5 fachen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zu fahren. Daraus ergeben sich die 18,75 t ( 7,5 +1,5*7,5(=11,25). Ich habe keine Ahnung, ob diese Regelung in der "Ehemaligen" auch so Gültigkeit hatte, gehe aber mal davon aus. Werner ja Werner trifft jetzt auch für mich zu ...
Die Aufschlüsselung von Dir war ja richtig :!: Ich komme immer noch nicht mit der Doofen Regelung klar ->bis zu 1,5 fachen des Ges. Gewichtes ... Deshalb gilt für mich auch die 12 to Regel , wusste nur nicht wie sich die Zusammensetzt .. Danke . Hallo meier923,
Ich glaube, das Schlüsselwort für Dich sollte nicht Gesamtgewicht, sondern das zulässige Zug-Gesamtgewicht sein, was sich aus den 7,5 t zGG = zulässiges Gesamtgewicht und dem maximal erlaubten Gewicht des zu ziehenden Hängers ergibt/ergab also 7,5 t + 7,5*1,5= 18,75. Dies reduziert sich ohne Gesundheitszeugnis auf 12,0 t bei neuem Führerschein nach EU-Recht. Bei der Führerscheinstelle wurde ich darauf hingewiesen, das selbst, wenn ich den Schein nicht in die EU-Version umändern würde, die neue Regelung gilt. Ich hab aber nicht geprüft, ob das wirklich rechtlich zulässig ist. Hallo Werner,
diese EU Regelung ist seit 1999 in Kraft und ist rechtlich zulässig.Ich wollte damals gegen dies neue Verordnung klagen (Bestandsrecht)wurde aber dann vom RP darüber aufgeklärt,dass die BRD seit mehreren Jahren aus Brüssel aufgefordert wurde die FS-Klassen endlich zu ändern.Erst nach Zahlung einer einer Strafe in Millionenhöhe kamen bei uns die Gesetzgeber der EU-Vorgabe nach.Damit ich meinen Beruf in vollem Umfang ausüben darf MUSS ich alle Führerscheinklassen haben--das bedeutet alle 5 Jahre zum Arzt-- und neuen FS beantragen. 1948 @1948
Ich hab aus diesem Grund mit der 12 t -Regelung leben können, um im Ausland eben keine Probleme mit dem alten grauen Lappen zu haben. Meine Umschreibung hab ich in 2001 gemacht. Also seitdem mit Plastik-Führerschein :D unterwegs. Hallo brainless - willkommen im Forum - und übrigens - was du vor hast - es geht - Problemlos!!! Herzlichen Dank meine Herren!
Da kann ich ja beruhigt weiterfahren. Den ungläubigen sei versichert: Ja, ich fahre Enduro - wenn auch nicht mehr so schnell wie früher. Diese Tempoeinbuße will ich aber nicht mit gewachsener Einsicht begründen, sondern eher mit verschlechterter Bewegungsfähigkeit wegen radialer Expansion des Körpers des Fahrzeuglenkers. Das wirkt sich -gottseidank- weniger auf dem Rundstreckenmopped aus, das ich allerdings nur noch zu Rennstreckentrainings benutze. Rennen sind tabu. .....und wenn ich dann die - ich muß darauf bestehen, laika 595 - beste aller Ehefrauen auf ihrem Fahrrad begleite, steht auch mir ein solcher (non-automobiler) Drahtesel zur Verfügung. Das ist dann stets eine Pein für mich. Darin gehe ich mit Winston Churchill einig. @ spleiss53: "Hallo brainless - willkommen im Forum - und übrigens - was du vor hast - es geht - Problemlos!!!" Woher weißt Du, was ich so alles vorhabe? ....und ob das alles klappt.................weiß ich ja selbst noch nicht. Aber bei manchem, das ich vorhabe, habe ich deftige Zweifel, ob das alles klappt............. :D Danke an alle, die mich/uns willkommen hießen! Man sieht sich, brainless :wink:
außer mit meiner Frau, die bleibt hier :wink: Ich habe ja den EU- Führerschein auch für 40 to ebenso die Fahrerkarte (die du Gewerblich brauchst)..
da gabs so viele wirren drum , deshalb habe ich meinen Vorsorglich umschreiben lassen , weil : ich hatte auch noch meinen 1986 Führerschein (DDR) der übrigens auch noch heute zählt ! nur diese ganze veränderungen mit den Gewichtsangaben -> da war PKW auch bloß bis 3500 kg ! zählte aber wie die BRD Fahrerlaubnis , dh bis 7,5 to .... und jetzt bleibt für uns alles beim alten ,aber nur bis wir 50 sind -> Dann haben die es wirklich geschafft fast alle Führerscheine die Unterwegs sind zu vereinheitlichen . Das nach 60 Jahren :!: PS: alle vor ( ich glaube Stichtag war der 30 Juni 1949 )haben Glück die brauchen nicht mehr zur Untersuchung ( mein Vater zB. ) die haben "Bestandsschutz "----IMMER VORAUSGESETZT WIR REDEN HIER VON DER KLASSE II---- sorry für das OT.. Brainless-> darf unabhängig von unseren Ausführungen , nach wie vor fahren :!:
Hab meine Klasse 2 auch wieder 5 Jahre verlängern lassen. Diese 60 Euro fürn Augenarzt und die anderen Gebühren hab ich gerne über für mein Führerschein 2. Den Gesundheitscheck macht mein Hausarzt für mich kostenlos. Fahrerkarte hab ich auch,arbeite zwar nicht mehr,aber man weis ja nie :roll: Vieleicht kommt ja bald ein Lottotreffer und ich kauf mir einen riesen Liner :wink: Dieter [quote="meier923"]
PS: alle vor ( ich glaube Stichtag war der 30 Juni 1949 )haben Glück die brauchen nicht mehr zur Untersuchung ( mein Vater zB. ) die haben "Bestandsschutz "----IMMER VORAUSGESETZT WIR REDEN HIER VON DER KLASSE II---- Hallo Carsten, ist leider nicht richtig :( Ich habe meinen Zweier, den ich seit 1971 hatte, 2000 nicht umgeschrieben bekommen, ohne vorherige Untersuchung. Habe dann schweren Herzens auf meinen Zweier verzichtet :cry: Gerd Peter
oh :eek: bei meinem Vater ging es geb. 01. 1949 ...obwohl ich nur weiss das es für 1949 einen Stichtag gab -> muß mal googeln .....
vielleicht mache ich es auch :!: zumal ich bis 67 arbeiten muß und vielleicht brauch ich ihn irgendwann doch noch einmal :wink: Habe diesbezüglich dier Übergangsregelung nichts mehr im Netz gefunden -> liegt sicher daran das die Fristen eh abgelaufen sind .
Also bleibt jetzt "immer " der stand -> ab 50 .... eigentlich auch logisch , denn wer jetzt noch nicht umgetauscht hat braucht den FS nicht mehr oder hat es schon getan bzw. hat von der Übergangsreglung profitiert ...... Einige ehemalige Arbeitskollegen mussten jetzt nach der neuen Reglung jetzt schon alle 5 Jahre zur Untersuchung , die sind erst 25 und wundern sich das wir erst mit 50 müssen -->> oft schon verrückt diese wirren Regelungen :!: Die haben natürlich nicht so lange den Führerschein und sind in der aktuellen Vorgehensweise . Ist richtig Carsten--wer jetzt mit 18 Jahren die FS Klasse C/CE macht,muß spätestens mit 23 Jahren wieder zum Arzt um den FS verlängert zu bekommen.Eine Verlängerungsausnahme gab es nicht selbst Leute die 1930 geboren sind mussten wenn sie den FS beruflich brauchten,ab 1999 zum verlängern zum Arzt.
1948
Da hast Du aber an der falschen Stelle gespart :roll: So einen FS gibt man nicht wegen so einer Kleinigkeit auf :wink: Dieter
Hallo Dieter, die Kleinigkeit war nicht das Geld, sondern meine Gesundheit :( Als mich das Straßenverkehrsamt Ende 1999 angeschrieben hatte, wußte noch keiner so richtig über diese neue Regelung Bescheid, weder der Hausarzt, noch Augenarzt, auch nicht der Tüv. Glaub mir, der Verzicht auf meinen Zweier ist mir sehr schwer gefallen, denn nicht fahren wollen, oder nicht fahren dürfen, ist ja bekanntlich ein Unterschied. Gerd Peter
Das kann ich verstehen und nachvollziehen. Dieter @gerd-peter: das strassenverkehrsamt hat dich damals angeschrieben?
du wohnst ja in einem freundlichen landkreis.... als bei mir der 50er vor der tür stand, hat mich niemand angeschrieben! (war auch egal, ich brauch die 40 to nicht mehr) grusz hartmut [quote="katze-bruno"]@gerd-peter: das strassenverkehrsamt hat dich damals angeschrieben?
du wohnst ja in einem freundlichen landkreis.... Hallo Hartmut, hat folgenden Hintergrund: Ich hatte noch im zarten Alter von 48 Jahren :oops: den Mopedführerschein gemacht, wie üblich, leistungsbeschränkt. Nach 1 1/2 Jahren wollte ich den Führerschein umschreiben lassen auf offene Leistung, 3 Monate vor meinen 50zigsten 8) Alles kein Problem, meinte das Straßenverkehrsamt, nur den Zweier könnte man ohne die neue Untersuchung nicht umschreiben :( Der Hinweis, dass ich noch keine 50 bin, hat leider nichts genutzt :cry: Gerd Peter Hallo zusammen,
eigentlich bin ich Womo-Fahrer mit einem Carthago 4,2t. Ich habe vor 40 Jahren mein holländischer Führerschein gegen einen deutschen Klasse 3 eingetauscht, allerdings mit der Beschränkung auf 3,5t, weil der holländischer F-schein auch nur bis 3,5t gültig war. In 2006 habe ich dann den EU Führerschein C1 (bis 7,5t und <750kg Anhänger) gemacht. Soweit so gut. Nun will ich eine Reise machen mit einem Wohnwagen und habe gelesen, dass die EU das Gesamtgespanngewicht für EU F-schein B von 3,5t auf 4,2t erhöht hat in 2006, ein Training vorausgesetzt. Meine Frage ist: darf ich mit Füherschein B, C1 ein Gespann fahren mit Gesamtgewicht von bis zu 4,2t, oder ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden? Über euerem Rat würde ich mich freuen! Frans Hallo Frans
Wenn Du die Klasse C 1 hast, darfst Du Fahrzeuge bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger bis 750 kg tatsächlichem Gewicht fahren. Die alte Klasse 3 wird meistens in C 1 E umgeschrieben, womit Du bis an Dein Lebensende Gespanne bis 12 t fahren darfst. Auf Antrag kannst Du die Kl. 3 auch in CE "beschränkt" umschreiben lassen. Damit kannst Du Gespanne bis 18 t fahren. Der CE "beschränkt" verliert aber mit Erreichen des 50. Lebensjahres seine Gültigkeit und muß verlängert werden. Verlängerst Du ihn nicht, bleibt Dir immer noch C 1 E. aus dem Bergischen Land Mani Zur Ausgangsfrage: 3,5 t zGG Wohnmobil (oder Pkw) und 0,95 t zGG Anhänger.
Führerscheinneulinge (und andere B-Inhaber) dürfen mit der nackten B-Fahrerlaubnis dieses Gespann nicht bewegen. Wöge der Hänger nur 750 kg, dann schon. Bei anderen Gewichtskombinationen ist bei 3,5 t zGG des Gespanns Schluß. also z.B. 2,0 t zGG Zugwagen und 1,5 t zGG Wohnwagen sind erlaubt. Vorausgesetzt, der Zugwagen darf 1,5 t ziehen. Schönen Mover
Wichtig wäre da noch, das zGG des Anhängers darf nicht höher sein wie das Leergewicht des Fahrzeugs. hallo zusammen,
vielen Dank für die Informationen! Das Zugfahrzeug hat ein zGG von 2.540kg, so dass der Wohnwagen nur noch 960kg zGG haben darf mit einen Führerschein C1. Die EU hat aber in 2006 eine Richtlinie erlassen, wonach die Grenze von 3,5t auf 4,2t erhöht wurde. Ist diese Regelung bereits rechtskräftig? Danke und Frans mit nur C1 |
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