Hallo zusammen.
Ich würde mich gerne bei meiner derzeitigen Adresse abmelden und im Wohnmobil auf einem privaten Stellplatz anmelden, auf dem ich natürlich nicht dauernd stehen würde, sonst bräuchte ich ja kein Wohnmobil.
Hintergrund ist dass ich ab und zu arbeitslos bin, und gemäß dem BSG-Urteil vom 17.6. dann Anspruch auf Versicherung, Steuer, und Reparaturen hätte.
Problem: Laut Meldegesetz darf man sich zwar so anmelden, jedoch nur solange das Womo nur "gelegentlich" fortbewegt wird.
Ich habe nun beim Amt angerufen, und da ist man sich der Sache nicht ganz sicher. Tenor ist natürlich dass sie es nicht wollen:
1. "Gesetze sind was anderes als Verwaltungsvorschriften"
2. ""gelegentliches Fortbewegen" ist ein dehnbarer Begriff, der ausgelegt werden muss"
3. "ein Wohnmobil das dauernd fortbewegt wird, z.B. zum Einkaufen, ist nicht fest installiert, und daher nicht als Wohnung anzusehen"
4. "letztlich ist das eine für uns neue Lage, die nur ein Jurist klären kann"
Meine Frage ist nun, ob das schon mal jemand hier mit Erfolg durchgezogen hat.
viele ,
Aki

