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Im Wohnmobil gesetzlich gemeldet sein - geht das?


aki-108 am 21 Jun 2010 14:36:45

Hallo zusammen.

Ich würde mich gerne bei meiner derzeitigen Adresse abmelden und im Wohnmobil auf einem privaten Stellplatz anmelden, auf dem ich natürlich nicht dauernd stehen würde, sonst bräuchte ich ja kein Wohnmobil.

Hintergrund ist dass ich ab und zu arbeitslos bin, und gemäß dem BSG-Urteil vom 17.6. dann Anspruch auf Versicherung, Steuer, und Reparaturen hätte.

Problem: Laut Meldegesetz darf man sich zwar so anmelden, jedoch nur solange das Womo nur "gelegentlich" fortbewegt wird.

Ich habe nun beim Amt angerufen, und da ist man sich der Sache nicht ganz sicher. Tenor ist natürlich dass sie es nicht wollen:

1. "Gesetze sind was anderes als Verwaltungsvorschriften"
2. ""gelegentliches Fortbewegen" ist ein dehnbarer Begriff, der ausgelegt werden muss"
3. "ein Wohnmobil das dauernd fortbewegt wird, z.B. zum Einkaufen, ist nicht fest installiert, und daher nicht als Wohnung anzusehen"
4. "letztlich ist das eine für uns neue Lage, die nur ein Jurist klären kann"


Meine Frage ist nun, ob das schon mal jemand hier mit Erfolg durchgezogen hat.


viele ,

Aki

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toli269 am 21 Jun 2010 17:44:47

Hallo

die Meldefrage kann ich DIr nicht beantworten, aber eine andere Frage aufwerfen. Du schreibst, dass Du arbeitslos bist. Da wäre dann fraglich, ob Du ALG I oder ALG II (also Hartz IV) beziehst. Denn ALG II ist eine kommunale Leistung und ist auf den Wohnort beschränkt. MEnschen ohne festen Wohnsitz können natürlich auch ALG II bekommen, aber halt immer nur den Tagessätze im jeweiligen Ort.
Bei ALG II und Womo als festen (ständigen) Wohnsitz, darf man sich nur 21 Tage im JAhr in den "Urlaub" verabschieden und natürlich die Wochenenden. Ansonsten muß man zur Verfügung stehen, was ja auch richtig ist, denn Du möchtest ja sicherlich wieder ins Berufsleben zurückkehren.


Thomas

fuzzy am 21 Jun 2010 17:54:21

ich nehme nicht an das es funktioniert, denn Du mußt eine postalische ladungsfähige Adresse haben, und das ist in Deinem Falle nicht gegeben.
Es gibt genügend Beispiele wo Menschen auf Campingplätzen in feststehenden Wohnwagen oder Mobilheimen wohnen. Auch da ist es in gefühlten 90 % aller Fälle nicht möglich. Und die stehen da "fest".

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aki-108 am 21 Jun 2010 19:38:24

@thomas
es geht um algII

@fuzzy
bezgl. ladungsfähigkeit - es wäre ein briefkasten am haus vorhanden.
bei dauercampern auf dem campingplatz habe ich bislang nur gehört dass es kein problem ist


Mal sehen, vielleicht meldet sich noch jemand der Erfahrungen mit Anmeldung im Womo hat



Schotti am 21 Jun 2010 19:40:11

schau mal hier --> Link
bei Hartz 4 ist sogar eine teilweise Kostenübernahme möglich

fuzzy am 21 Jun 2010 19:47:10

das weiß er doch :

aki-108 hat geschrieben:Hintergrund ist dass ich ab und zu arbeitslos bin, und gemäß dem BSG-Urteil vom 17.6. dann Anspruch auf Versicherung, Steuer, und Reparaturen hätte.



aki-108 hat geschrieben: @Fuzzy bezgl. ladungsfähigkeit - es wäre ein briefkasten am haus vorhanden.bei dauercampern auf dem campingplatz habe ich bislang nur gehört dass es kein problem ist


wenn das bei Dir auf dem privaten Stellplatz geht mit der Anschrift, dann geh doch zu Deinem Einwohnermeldeamt und melde Dich an. Wirst ja sehen was die sagen. Was sagt denn der Platzbetreiber ?

toi,toi,toi.

aki-108 am 21 Jun 2010 20:19:59

@bernd

darauf wird es wohl rauslaufen, dass ich es einfach durchtesten muss ... lieber wären mir ein paar vorab-erfahrungen von leuten die es schon probiert haben.
beim platzbesitzer gäbe es kein problem

co11 am 22 Jun 2010 08:33:48

Ein Mitarbeiter wohnt im Umfeld von Lohmar. Auf einem dortigen CP gibt es mehrere Wohnwagen, deren Bewohner ihren Wohnsitz dort gemeldet haben.
Seine Frau arbeitet an einer Tankstelle, sie berichtete davon, dass ein dort gemeldeter, einen kleinen Wohnwagen da stehen hat, (nur so wurde der Wohnsitz anerkannt) unterwegs ist er allerdings mit einem Wohnmobil. Das Ehepaar ist allerdings im Rentenalter und bezieht keine “Sozialgelder“.
Also müsste es möglich sein, auf einem CP einen festen Wohnsitz anmelden zu können.
Mehr hier: --> Link
Walter

fuzzy am 22 Jun 2010 08:53:20

aki-108 hat geschrieben:@bernd

darauf wird es wohl rauslaufen, dass ich es einfach durchtesten muss ... lieber wären mir ein paar vorab-erfahrungen von leuten die es schon probiert haben.
beim platzbesitzer gäbe es kein problem


sei mir bitte nicht böse, aber Erfahrungen anderer nutzen Dir in Deinem Falle garnichts.

aki-108 am 22 Jun 2010 09:05:54

@bernd
ich bin dir nicht böse, aber trotzdem sind Erfahrungen anderer wichtig ... kann nicht nachvollziehen warum das in diesem Fall anders sein soll als in anderen ;)


@walter
danke für den Hinweis. ABER: dann kann man natürlich weder die kfz-versicherung noch steuern noch reparaturen geltend machen.



antonio48 am 22 Jun 2010 18:41:19

aki-108 hat geschrieben:danke für den Hinweis. ABER: dann kann man natürlich weder die kfz-versicherung noch steuern noch reparaturen geltend machen.


Aki sei mir nicht böse. Ich bin noch nicht lange hier im Forum und weiss auch nicht ob es richtig ist, wenn ich mich wie folgt äussere:
Ich hab son Hals, wenn ich lese wie Du versuchst die Unterhaltskosten für Dein Womo vom Staat= von uns allen, ersetzt zu bekommen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du nur Holiday machen möchtest, auf Kosten Anderer. Bitte überzeuge mich das es nicht so ist.
Es gibt übrigens Campingplätze und Freizeitparks, wo die Möglichkeit besteht einen 1. Wohnsitz anzumelden. Musste mal rumfragen.
Da ich mindestens 6 Monate in Spanien lebe, habe ich mein Steinhaus verkauft und wohne jetzt in einem Mobilheim mit 1. Wohnsitz.

Mover am 22 Jun 2010 22:18:14

bajas60 hat geschrieben:...
Da ich mindestens 6 Monate in Spanien lebe...


Hallo Roland,

als noch wenig erfahrener Spanien-Überwinterer habe ich zwei Fragen.
Falls Du in DE krankenversichert bist: Weiß das Deine Krankenkasse?

Musst Du in Spanien Einkommenssteuer zahlen?

Schönen

Mover

brawo1 am 22 Jun 2010 22:29:37

Mover hat geschrieben:
bajas60 hat geschrieben:...
Da ich mindestens 6 Monate in Spanien lebe...


Hallo Roland,

als noch wenig erfahrener Spanien-Überwinterer habe ich zwei Fragen.
Falls Du in DE krankenversichert bist: Weiß das Deine Krankenkasse?

Musst Du in Spanien Einkommenssteuer zahlen?

Schönen

Mover


Das kann die Krankenkasse ruhig wissen. Du bist über deine Krankenkasse, ob privat oder gesetzlich, in Spanien krankenversichert.

Und wenn er in Spanien keiner Arbeit nachgeht, warum sollte er dann an den spanischen Staat Steuern entrichten? Nein, er hat keine Einkommensteuer zu zahlen.

antonio48 am 23 Jun 2010 10:58:37

@Mover

Brawo1 hat alles schon korrekt beantwortet. Ich habe lediglich noch eine Auslandskrankenversicherung, die für 6 Monate gilt, abgeschlossen.
Neuerdings gibt es diese sogar uneingeschränkt für 1 ganzes Jahr. Ohne diese 45 Tagesregelungen, wie bei den normalen Auslandskrankenversicherungen. Diese Versicherung gibt es aber nur im öffentlich Dienst.

Gast am 23 Jun 2010 11:05:48

bajas60 hat geschrieben:Da ich mindestens 6 Monate in Spanien lebe, habe ich mein Steinhaus verkauft und wohne jetzt in einem Mobilheim mit 1. Wohnsitz.



Moin moin,

ich überlege mir schon länger soetwas in Frankreich zu machen....

aki-108 am 23 Jun 2010 11:14:41

bajas60 hat geschrieben: Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du nur Holiday machen möchtest, auf Kosten Anderer. Bitte überzeuge mich das es nicht so ist.


Hallo Roland

In deinen Annahmen liegst du zwar nicht richtig, aber ich möchte diese Diskussion dennoch nicht führen.





Aki

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